Ein besonders brutaler und abscheulicher »Einzelfall« wird aktuell vor Gericht in Wien verhandelt. Drei afghanische »Flüchtlinge« haben die 13-jährige Leonie mit Drogen gefügig gemacht, sie wechselweise vergewaltigt und schließlich gemordet. Das furchtbare Verbrechen ereignete sich im Juni des vergangenen Jahres.
Drei afghanische »Flüchtlinge« im Alter von 19, 20 und 23 Jahren müssen sich derzeit in Wien vor Gericht der gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigung und des Mordes an der 13-jähhrigen Leonie verantworten. Den »Flüchtlingen« wird vorgeworfen, dem Kind einen Cocktail aus gleich fünf Drogen (Cannabis, Speed, Crystal Meth, Ecstasy und K.O.-Tropfen) verabreicht und sie so gefügig respektive abwehrunfähig gemacht zu haben. Nachdem Leonie so außer Gefecht gesetzt war, haben sich die drei wechselweise und mehrfach über sie hergemacht und ihren sexuellen Trieb an ihr ausgelassen. Um ihr Verbrechen zu vertuschen, so ein Tatvorwurf, haben sie Leonie dann an dem ihr zugeführten Übermaß an Drogen sterben lassen.
Die drei »Flüchtlinge« bestreiten die Tatvorwürfe. Der jüngste Afghane behauptet, er und Leonie haben eine »Beziehung« geführt und hätten einvernehmlichen Sex gehabt. Im Islam ist der Sex mit Kindern — anders als in der westlichen Welt — nicht unter Strafe gestellt. Das »Vorbild« Mohammed hat mit seiner »Lieblingsfrau« Aischa die Ehe vollzogen, als sie gerade einmal neun Jahre alt war. Darauf beruft sich der Islam bei Kinderehen heute noch. Der 20-Jährige streitet eine Beteiligung an dem Verbrechen rundweg ab, der 23-jährige, der nach der Vergewaltigung und dem Mord an Leonie nach England geflüchtet und dort aufgegriffen wurde, zeigte vor Gericht plötzlich Reue.
Aber: Tatsache ist, dass die »Flüchtlinge« von ihrem Verbrechen Handyaufnahmen gemacht haben und Leonie verhöhnten: sie sei selbst schuld, dass sie gestorben ist; sie sei schließlich von zuhause weggelaufen und habe die Drogen freiwillig genommen, so ihre Behauptung.
Aufgrund des Alters der Täter droht lediglich dem 23-Jährigen eine lebenslange Freiheitsstrafe. Die beiden anderen Mörder werden nach dem Jugendstrafrecht behandelt.
Quelle: freiewelt.net
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