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»Nur so können LGBTQ+-Flüchtlinge ihr Recht auf ein Leben in Sicherheit ver­wirk­lichen«: Deutschland will Asyl­kri­terien für LGBT-Migranten ausweiten

Das deutsche Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (BAMF) kün­digte diese Woche an, dass es die Kri­terien ab Oktober dieses Jahres ändern wird, um seine »Ver­hal­tens­pro­gnose« abzuschaffen.

Die linke deutsche Ampel-Regierung will die Kri­terien für einen posi­tiven Asyl­antrag für LGBT-Migranten erweitern. Künftig sollen LGBT-Asyl­be­werber unab­hängig davon Asyl bean­tragen können, ob sie ihre Sexua­lität oder Geschlechts­iden­tität öffentlich offen oder ver­deckt leben.

Das deutsche Bun­desamt für Migration und Flücht­linge (BAMF) kün­digte diese Woche an, dass es die Kri­terien ab Oktober dieses Jahres ändern wird, um seine »Ver­hal­tens­pro­gnose« abzu­schaffen, die davon ausgeht, dass die Asyl­be­werber in ihren Hei­mat­ländern offen und öffentlich zu ihrer Sexua­lität oder Geschlechts­iden­tität stehen und deshalb dafür ver­folgt warden, wie Breitbart News berichtet.

Ab Oktober könnte auch der­jenige, der seine Sexua­lität offen auslebt und aus einem Land kommt, das Gesetze gegen Homo­se­xua­lität hat oder wegen seiner sexu­ellen Ori­en­tierung ver­folgt werden könnte, einen posi­tiven Asyl­be­scheid in Deutschland erhalten, berichtet die Bild-Zeitung.

»Bei der Ent­scheidung über das Rück­kehr­risiko ist davon aus­zu­gehen, dass der Antrag­steller seine sexuelle Ori­en­tierung und/oder Geschlechts­iden­tität bei der Rückkehr in sein Hei­matland offen aus­leben wird«, heißt es in der bis­he­rigen BAMF-Anweisung.Der Lesben- und Schwu­len­verband (LSVD) reagierte positiv auf die neuen Kri­terien und bezeichnete die »Ver­hal­tens­pro­gnose« als »unmenschlich« und erklärte: »Nur so können LGBTQ+-Flüchtlinge ihr Recht auf ein Leben in Sicherheit ver­wirk­lichen — so diskret oder offen, wie sie es selbst wünschen.«

In den ver­gan­genen Jahren waren einige euro­päische Länder skep­tisch gegenüber Asyl­be­werbern, die behaup­teten, homo­se­xuell zu sein, um den Flücht­lings­status zu erhalten. Im Jahr 2018 ent­schied der Gerichtshof der Euro­päi­schen Union, dass Asyl­be­werber nicht psy­cho­lo­gisch getestet werden sollten, um die Gül­tigkeit ihrer Anträge zu bestimmen, nachdem der Antrag eines Nige­rianers, der in Ungarn Asyl bean­tragt hatte, nach einem psy­cho­lo­gi­schen Gut­achten abge­lehnt worden war.

Im Sep­tember des­selben Jahres lehnte Öster­reich das Asyl­gesuch eines afgha­ni­schen Mannes ab, der behauptete, homo­se­xuell zu sein, nachdem das öster­rei­chische Bun­desamt für Asyl (BFA) erklärt hatte, dass es unwahr­scheinlich sei, dass der Mann homo­se­xuell sei, da sich auf seinem Mobil­te­lefon keine homo­se­xuelle Por­no­grafie befunden habe.


Quelle: freiewelt.net