Stephan Harbarth ist Jurist und CDU-Politiker und war von Beruf Rechtsanwalt, bevor er 2020 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes berufen wurde. Von 2009 bis 2018 war er Mitglied des Deutschen Bundestages. Schon im Juni 2022 kam der „Lieblingsrichter Merkels“ unter Druck. Es kam der Verdacht auf, dass der Protegé der Altkanzlerin seine glanzvolle Laufbahn nicht ganz allein in überragenden Fähigkeiten ihren Grund haben könnte. Nun hat das Bundesverfassungsgericht, also „sein eigenes Gericht“ ein Gesetz, das Herr Harbarth 2018 mit aller Wucht durch den Bundestag gedrückt hatte für null und nichtig erklärt. Merkels Mann in roter Robe kommt unter Druck.
Und das nicht erst jetzt. Es gibt da so einige Tretminen, die nacheinander explodieren: „Hat Harbarth etwas zu verbergen?“ bohrte die BILD im Jahr 2022 nach und monierte: „Immer wieder hält Verfassungsgerichts-Präsident Stephan Harbarth (50) Informationen zu Angelegenheiten von großem öffentlichen Interesse zurück!“
Es ging damals darum, dass er (und weitere Richter des Bundesverfassungsgerichtes) sich mit Bundeskanzler Frau Dr. Angela Merkel am 30. Juni 2021 zu einem Dinner getroffen hatte. Wenn der oberste Richter Deutschlands sich mit dem (noch) amtierenden Bundeskanzler trifft, ist das eine Angelegenheit, die die Allgemeinheit schon etwas angeht. Doch das sah man da nicht so. Auf Presseanfragen gab es „äußerst einsilbige“ Antworten.
Es ging „um Merkels Verhalten nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich (56) zum Thüringer Regierungschef (Februar 2020) mit Stimmen von CDU und AfD. Die Kanzlerin hatte damals von Südafrika aus erklärt, ‚dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deshalb auch das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss‘.“
„Der Verdacht: versuchte Einflussnahme der Politik auf Entscheidungen des Verfassungsgerichts.
BILD stellte mehrfach Fragen zur Planung des höchst fragwürdigen Treffens. Zurück kam: nichts! Lieblingsantwort von Pressesprecher Pascal Schellenberg: ‚Ich verweise auf die bisherige Korrespondenz.‘ Nur in der bisherigen Korrespondenz stand ebenfalls: nichts. BILD ließ sich nicht einschüchtern, machte seinen Auskunftsanspruch vor Gericht geltend – und plötzlich antwortete das Verfassungsgericht.“
Denn der oberste Richter und Hüter der Verfassung, Herr Stephan Harbarth, dessen öffentlicher Auftrag ist, die Treue der Regierung zum Grundgesetz zu überprüfen, saß zusammen mit anderen Richtern am 30 Juni mit dem Bundeskanzler, Frau Dr. Merkel, traulich zusammen und besprach geheim Dinge, die öffentlich sein müssten und dokumentiert, denn genau dieselben Richter mussten kurz darauf, am 21. Juli eine Klage gegen Frau Dr. Merkel verhandeln. Die AfD klagte gegen diese Vergewaltigung des Grundgesetzes durch Bundeskanzler Merkel. Zu Recht, wie das Verfassungsgericht notgedrungen später feststellen musste.
Das Karlsruher Verwaltungsgericht, vor dem die BILD klagte, gab dem Begehren Recht. Das Bundesverfassungsgericht verweigere ohne jeden Grund die gebührende Auskunft. Es stellte fest:
„Im Hinblick auf die Fragen 1 bis 6 dürfte der verfassungsunmittelbare Auskunftsanspruch der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (…) bestanden haben.“ Das BVerfG sei dem „in materiell-rechtlicher Hinsicht auch nicht substantiiert entgegengetreten“.
Der Rechtsanwalt Prof. Dr. Niko Härting war der Anwalt, der wegen des umstrittenen Dinners Befangenheitsanträge gegen den Präsidenten Prof. Stephan Harbarth (50, CDU) und eine weitere Richterin gestellt hatte. Er wirft dem Bundesverfassungsgericht den Bruch der Verfassung vor. Unfassbar:
„Ein Verwaltungsgericht, das dem höchsten deutschen Gericht bescheinigt, es mit den Rechten der Presse nicht so genau zu nehmen. Ein einmaliger Vorgang!“
https://twitter.com/search?q=%23Harbarthabsetzen&src=typed_query&f=top
Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth und seine Richter konnten nun nicht mehr anders und urteilten, dass die Inhalte der Besprechung öffentlich gemacht werden mussten. Es wurde also Recht gesprochen. Dennoch erweckt eine so augenscheinlich „konspirativ“-gesellige Runde der Richter mit einem Beklagten den Anschein der Befangenheit. Und auch die Offenlegung des angeblich einzigen Themas dieses Kanzleramt-Dinners sei die Merkelsche Coronapolitik gewesen, überzeugt nicht.
Denn auch, wenn es stimmen sollte, dass die „äußerst heikle“ Corona-Politik das Gesprächsthema des Abends gewesen sein sollte … es ging beim Thema Coronapolitik immerhin um den Umgang mit den Menschenrechten, der körperlichen Unversehrtheit (drohende Impfpflicht), persönlichen Freiheit und Leben und Gesundheit aller Bürger. Wie wir heute so ganz langsam und nur bröckchenweise selbst herausfinden müssen, hat die Coronapolitik der Merkelregierung (teilweise unter Scholz immer noch fortgesetzt) einen unglaublichen Flurschaden hinterlassen. Die um ein Haar durchgepeitsche Impfpflicht scheiterte schließlich Gottseidank (!) an dem Widerstand hauptsächlich der FDP und AfD bei der Abstimmung.
Seine Treue zu Frau Dr. Merkels unheilvoller Coronapolitik war legendär. Trotz aller leuchtend roter Warnsignale rechtlicher und medizinischer Art schmetterte das Bundesverfassungsgericht unter Präsident Harbarth den Eilantrag gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Pflegeberufe ab. Das Magazin Cicero titelte „Kafka lässt grüßen: Karlsruhe weist Eilantrag ab“:
„Auf Karlsruhe ist Verlass. Wann immer Bürger in den zurückliegenden zwei Jahren Schutz vor den zuweilen ausufernden Corona-Maßnahmen bei den acht Richtern des ersten Senats unter Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth suchten, wurden sie entweder wie ehedem Franz Kafkas Mann vom Lande in den schier unendlichen Wartezustand versetzt oder ihr Gesuch wurde mit zuweilen recht inhaltsleeren Begründungen abgewiesen.“
Anmerkung: Einen nicht unbeträchtlichen Teil des heutigen Notstandes im Gesundheitswesen verdanken wir dieser schrecklichen Entscheidung. Denn nicht wenige Pflegekräfte kündigten oder wurden wegen ihrer Impf-Weigerung entlassen. Diejenigen, die blieben und geimpft wurden, leiden unter denselben Impfschäden oder Dauerinfektionen mit Corona und allen möglichen anderen Gesundheitsproblemen, wie alle Geimpften in der Bevölkerung. Es ist ja mittlerweile bekannt, dass die mRNA Impfung das Immunsystems – möglicherweise dauerhaft – schädigt. Es kündigen immer mehr Pflegekräfte, weil sie wegen Personalmangels überlastet sind und aufgrund ihrer Erschöpfung besonders oft krank werden, weil sie bis auf die Knochen erschöpft und frustriert sind und sich als verraten und verkauft fühlen. Mittlerweile sucht man in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und Artzpraxen händeringend nach Personal, sehr gerne auch Ungeimpfte.
Seit November 2021 im Amt, bläst Stephan Harbarth, dem höchsten Richter Deutschlands, der Wind ins Gesicht. Schon damals machte im Zusammenhang von Herrn Harbarths Nähe zu Bundeskanzler Merkel das Wort von „Merkels Marionette“ die Runde. So schrieb der SWR am 13.11.2021:
„Aber bei Stephan Harbarth kommt erschwerend hinzu, dass er 2018 direkt aus der Politik, vom Posten des stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Gericht gewechselt ist. Und die Stimmen werden nicht leiser, die ihm misstrauen und die ihn für einen direkten Abgesandten der Bundeskanzlerin halten.“
Und nun der der nächste Schlag, den der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes einstecken muss:
„Sein Gericht erklärte am Dienstag ein Gesetz zur Parteienfinanzierung für „nichtig“, das Harbarth als Unions-Fraktionsvize 2018 durch den Bundestag gepeitscht hat! Ziel: mehr Steuergeld in die Parteikassen zu spülen (Obergrenze rauf von 165 auf 190 Mio. Euro pro Jahr). 2018 regierten Union und SPD unter Angela Merkel (68, CDU). Als zuständiger Fraktionsvize (Innen und Recht) verteidigte Harbarth das Gesetz gegen Kritik aus der Opposition: Die „Parteien, die sich hier entrüsten“, würden das Gesetz nicht rückgängig machen, wenn sie selbst regieren würden. Binnen weniger Tage Anhörung und Abstimmung. Die Opposition kam kaum mit. Geschickt: Abgestimmt wurde am Morgen nach dem Eröffnungsspiel der Fußball-WM. Das politische Foul bekamen viele gar nicht mit. Doch FDP, Grüne und Linke klagten 2018 gemeinsam, ebenso die AfD (Antrag war unzulässig). Merkel-Freund Harbarth wurde unterdessen Richter am BVerfG und 2020 Präsident. Die brisante Entscheidung? Wurde jahrelang verschleppt!“
Die Bundesregierung wittert gern überall Verfassungsfeinde, hauptsächlich solche, die vollkommen ungefährlich sind und auf die man publikumswirksam eindreschen kann, weil sie sich nicht wehren können. 5.000 Spezialeinsatzkräfte gegen 25 Rentner – kein Problem. Wie die alten Herrschaften mit ihren Rollatoren und vielleicht einer Handvoll noch fitter Männer und einem Luftgewehr einen Putsch in Berlin veranstalten wollten, bleibt ein historisches Rätsel. Aber vielleicht verrät die Regierung ja auch nicht alles und der Russe war’s.
Nur: wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ein Bundesverfassungsgerichtspräsident mit einem ungesund engen Verhältnis zu einem Bundeskanzler, das sich von einem Verwaltungsgericht vorhalten lassen muss, die Verfassung gebrochen zu haben – das ist ein Paukenschlag. Eine Schande für Deutschland.
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