EU plant ab 2030 Ent­eignung von Haus­be­sitzern zwecks „Kli­ma­rettung“

Die EU hat 2021 ein ambi­tiöses Pro­gramm zur „Kli­ma­rettung“ vor­gelegt. Es trägt den Titel „fit für 55“ was meint, dass bis 2030 der Ener­gie­ver­brauch um min­destens 55% zu redu­zieren sein wird.

Dabei sollen dra­ko­nische Maß­nahmen helfen, die alle Lebens­be­reiche betreffen. Die meisten Men­schen werden aber wohl unter den Maß­nahmen leiden, die das Wohnen teurer oder gar unmöglich machen.

Es wird neben Miet­erhö­hungen defacto auf Ent­eignung von Haus­be­sitzern hinauslaufen.

In einer Pres­se­mit­teilung aus dem Jahr 2021 wird der Umfang der Maß­nahmen umrissen. Im Punkt 2.2 erfahren wir, dass die „Fit für 55“-Maßnahmen in den Bereichen Industrie, Verkehr, Gebäude und Energie ergriffen werden.

Die „Anwendung des Emis­si­ons­handels im Gebäu­de­sektor [soll] dazu bei­tragen, sau­berere Heiz­stoffe auf den Markt zu bringen, die Amor­ti­sa­ti­ons­zeiten für Reno­vie­rungs­in­ves­ti­tionen zu ver­kürzen und den Brenn­stoff­wechsel bei der Wärme- und Käl­te­ver­sorgung von Bestands­ge­bäuden zu beschleunigen. …

Die Kom­mission schlägt deshalb vor, den Emis­si­ons­handel ab 2026 auch auf den Stra­ßen­verkehr und den Gebäu­de­sektor anzu­wenden.“

Auf der Web­seite des Euro­päi­schen Rates finden wir weitere Erklä­rungen des Pro­gramms „Fit für 55“:

„Das euro­päische Kli­ma­gesetz macht die Ver­wirk­li­chung des Kli­ma­ziels der EU, die Emis­sionen in der EU bis 2030 um min­destens 55 % zu senken, zu einer recht­lichen Verpflichtung.“

Was wird sich ändern?

Neu­bauten:

Neue Gebäude, die emis­si­onsfrei sein müssen:

  • ab 2028: neue Gebäude im Eigentum öffent­licher Einrichtungen
  • ab 2030: alle neuen Gebäude.

Ab 2030 werden für alle neuen Gebäude Aus­weise über die Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz ver­bindlich vor­ge­schrieben sein.

Bestehende Gebäude:

Nicht­wohn­ge­bäude:

Die Mit­glied­staaten müssen Min­dest­vor­gaben für die Gesamt­ener­gie­ef­fi­zienz fest­legen, d. h. die maximale Ener­gie­menge, die Gebäude pro m2 jährlich ver­brauchen können (auf der Grundlage des gesamten Gebäu­de­be­stands im Januar 2020).

Es wird zwei Schwel­len­werte – 15% und 25% – für den natio­nalen Gebäu­de­be­stand oberhalb dieser Schwel­len­werte geben.

  • Bis 2030 müssen alle Nicht­wohn­ge­bäude unter dem Schwel­lenwert von 15% liegen.
  • Bis 2034 müssen alle Nicht­wohn­ge­bäude unter dem Schwel­lenwert von 25% liegen.

Wohn­ge­bäude:

Der durch­schnitt­liche Pri­mär­ener­gie­ver­brauch aller Wohn­ge­bäude entspricht

  • bis 2033 min­destens dem Niveau der Gesamt­ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse D
  • bis 2040 min­destens dem von jedem Land fest­ge­legten Niveau zur Gewähr­leistung dessen, dass 2050 ein Null­emis­si­ons­ge­bäu­de­be­stand ver­wirk­licht sein wird.

Ab 2050 sollten alle bestehenden Gebäude in Null­emis­si­ons­ge­bäude umge­wandelt worden sein.

Ende des Traums von eigenen vier Wänden?

Der Eigen­tü­mer­verband Haus & Grund übte scharfe Kritik an der geplanten Richt­linie, für Mil­lionen Gebäude in Europa bedeute sie das Aus.

In Deutschland sind es nach Schätzung des Ver­bands etwa drei Mil­lionen Häuser, die in zwei Stufen ab 2030 und 2033 nicht mehr genutzt werden dürften, wie Spiegel Wirt­schaft berichtete.

Für viele Gebäude der Ener­gie­klassen F und G wird eine Sanierung keine Option sein“, sagt Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke. „Für viele private Eigen­tümer beendet die EU damit den Traum von den eigenen vier Wänden.

Treffen wird das natürlich wieder die ärmeren Schichten der Bevöl­kerung, wie das auch bei den Corona-Maß­nahmen, der CO2-Bepreisung, den Sank­tionen gegen Russland oder die De-Regu­lierung der Ener­gie­märkte geschehen ist.

Damit folgt die EU exakt den Vor­gaben des World Eco­nomic Forum der reichten 0,01 Pro­mille: „Ihr werdet nichts mehr besitzen und werdet glücklich sein.“ Wobei aber nur der erste Teil zutreffen wird.

Durch den Zwang zur Sanierung der bestehenden Häuser werden zwangs­läufig die Mieten steigen. An den Sanie­rungen werden zwar auch Hand­werker ver­dienen und es werden Arbeits­plätze geschaffen, den Löwen­anteil werden aber die Groß­kon­zerne ein­streifen, die das zu ver­bauende Material für die Sanie­rungen produzieren.

Die Sanie­rungen der ältesten Häuser müssten prak­tisch sofort in Angriff genommen werden. Bisher ist Ener­gie­klasse G noch zulässig, bis 2030 muss Klasse F und bis spä­testens 2033 muss sogar die Ener­gie­ef­fi­zi­enz­klasse E erreicht werden.

Dabei geht es um Mil­lionen von Häuser, wobei bei vielen die schritt­weise Sanierung gar nicht möglich sein wird.

Bei einem großen Teil des Alt­be­standes wird die bis 2050 ange­strebte Null­emission gar nicht erreichbar sein, sodass sie spä­testens ab 2040 nicht mehr bewohnt werden dürfen, in Deutschland wird es schon 2033 bereits 3 Mil­lionen Häuser betreffen.

Unter dem Strich läuft das auf eine groß­flä­chige Ent­eignung hinaus – genau das was das WEF und die ihn als PR-Maschine nut­zenden Mil­li­ardäre und Olig­archen erreichen möchten. In der Folge wird es auch zu einer Kon­zen­tration an Grund­besitz kommen.

Das Ganze läuft auf eine Umver­teilung von Reichtum und Besitz von unten nach oben hinaus.

In dem Video werden die Pro­bleme recht anschaulich dargestellt.

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Quelle: pravda-tv.com