Nach neun Monaten und einer schwachen – endlich überhaupt einmal auf den Weg gebrachten Anklageschrift – ist Michael Ballweg, der Frontmann der Corona-Proteste wieder auf freiem Fuß. Die Umstände waren äußerst fragwürdig, und die Schuldvorwürfe wackelig. Schlussendlich blieb es bei einem Vorwurf des „untauglichen Versuchs“, der, wenn überhaupt gegeben, kein bedeutendes Strafmaß nach sich ziehen würde. Michael Ballweg ist jetzt frei. Doch noch ist die Sache nicht ganz ausgestanden, denn der Prozess kommt noch auf ihn zu.
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Das war die Meldung damals im Fernsehen:
Einen Vorteil hat er aber nun. Aufgrund der großen Aufmerksamkeit für seinen Fall, der äußerst fragwürdigen Methoden, die gegen ihn angewendet wurden, der eindeutigen Rechtsverletzungen des Gerichtes, werden viele Beobachter bei dem anstehenden Prozess anwesend sein. Es wird also nicht mehr so freihändig hantiert oder gar rechtswidrig werden können, wie bei dem Haftprüfungstermin, an dem dem Beschuldigten das rechtliche Gehör schlicht verweigert wurde und ein wichtiger Entlastungszeuge gar nicht vorgelassen. Ein eklatanter Rechtsbruch.
Von dem Betrugsverdacht, dessentwegen er verhaftet wurde, ist nicht viel übriggeblieben. Michael Ballweg hatte stets betont, alle gesetzlichen Vorschriften beachtet zu haben — und dass er von den Schenkungen nichts privat verbraucht habe, im Gegenteil, er habe sogar privates Geld in die Sache gesteckt. Und obwohl diese Streitfrage schon länger schwärte und Herr Ballweg bisher keinerlei Anstalten gemacht hat, zu fliehen, wurde er urplötzlich wegen „Flucht- oder Verdunkelungsgefahr“ verhaftet und sitzt nun, am Tage seiner Freilassung seit 280 Tagen in Untersuchungshaft.
In ersten Gesprächen stufte Michael Ballweg schon die Hausdurchsuchung damals als politisch motiviert ein:
Mit der Causa Ballweg hat sich die deutsche Justiz keinen Gefallen getan. Ob auf Befehl von oben „Bestrafe einen, erziehe Hundert“ oder nicht, die Sache stinkt nach Justizwillkür. Man musste ja schon den Vorwurf des Spendenbetruges auf einen lächerlichen „untauglichen Versuch“ zusammenstutzen. Und auch dieser wird sich kaum halten lassen.
Denn es waren die Banken, die eilfertig, überpolitisch korrekt und willfährig aus Angst, in ein falsches Licht zu geraten, Michael Ballweg die Spendenkonten gekündigt hatten. Er hatte keine Möglichkeit mehr, das Geld auf ein anderes, neues Spendenkonto zu transferieren. Also musste er das Geld auf ein ihm verbliebenes privates Kryptokonto platzieren. Das war etwas unüberlegt und er hätte vorher einen Fachmann um Rat fragen sollen. Michael Ballweg machte den Vorgang sofort öffentlich, erklärte sein Tun und hat nie die Spendengelder angerührt. Es gab keinen Versuch, sich die Gelder persönlich anzueignen, sie zu verbergen oder bar abzuheben und damit zu verschwinden. Die Schenker betonten, dass sie die Schenkung nie mit bestimmten Zwecken verbunden hätten, einige sagten sogar, es sei ihnen vollkommen egal, was Herr Ballweg damit anstellen würde. Die Behörden taten ihr Bestes, um Beweise für einen Vorsatz des Missbrauchs oder Betruges zu finden bis hin zu Bemühungen, Zeugen gegen ihn zu mobilisieren und zu belastenden Aussagen zu bewegen. Vergeblich.
Es wird also kein Leichtes werden, Michael Ballweg eine Gefängnisstrafe aufzubrummen. Das Gericht wird sich möglicherweise sehr bemühen, aus der Sache gesichtswahrend herauszukommen, denn die ganze Sache ist ein Politikum geworden und Märtyrer sind eine politisch sehr gefährliche Sache.
Mehr als eine Bewährungssache und eine Geldstrafe dürfte auf diesem Hintergrund kaum angeraten sein. Die Frage ist, ob er eine Entschädigung für die extrem lange, unverhältnismäßige Untersuchungshaft verlangen kann. Die Richter werden, wenn sie die Klage annehmen, den Spagat machen müssen, einerseits eine Blamage der Stuttgarter Justiz zu vermeiden und andererseits keinen kompletten Freispruch für den Beschuldigten Michael Ballweg aussprechen. Aber sie müssen auch einen völligen Vertrauensverlust in die Justiz verhindern. Nach all der böswilligen Willkür braucht es jetzt ein weises Urteil.
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