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Es ist soweit! Michael Ballweg aus der Haft ent­lassen! (+Videos)

Nach neun Monaten und einer schwachen – endlich über­haupt einmal auf den Weg gebrachten Ankla­ge­schrift – ist Michael Ballweg, der Frontmann der Corona-Pro­teste wieder auf freiem Fuß. Die Umstände waren äußerst frag­würdig, und die Schuld­vor­würfe wackelig. Schluss­endlich blieb es bei einem Vorwurf des „untaug­lichen Ver­suchs“, der, wenn über­haupt gegeben, kein bedeu­tendes Strafmaß nach sich ziehen würde. Michael Ballweg ist jetzt frei. Doch noch ist die Sache nicht ganz aus­ge­standen, denn der Prozess kommt noch auf ihn zu.

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Das war die Meldung damals im Fernsehen:

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Einen Vorteil hat er aber nun. Auf­grund der großen Auf­merk­samkeit für seinen Fall, der äußerst frag­wür­digen Methoden, die gegen ihn ange­wendet wurden, der ein­deu­tigen Rechts­ver­let­zungen des Gerichtes, werden viele Beob­achter bei dem anste­henden Prozess anwesend sein. Es wird also nicht mehr so frei­händig han­tiert oder gar rechts­widrig werden können, wie bei dem Haft­prü­fungs­termin, an dem dem Beschul­digten das recht­liche Gehör schlicht ver­weigert wurde und ein wich­tiger Ent­las­tungs­zeuge gar nicht vor­ge­lassen. Ein ekla­tanter Rechtsbruch.

Von dem Betrugs­ver­dacht, des­sent­wegen er ver­haftet wurde, ist nicht viel übrig­ge­blieben. Michael Ballweg hatte stets betont, alle gesetz­lichen Vor­schriften beachtet zu haben — und dass er von den Schen­kungen nichts privat ver­braucht habe, im Gegenteil, er habe sogar pri­vates Geld in die Sache gesteckt. Und obwohl diese Streit­frage schon länger schwärte und Herr Ballweg bisher kei­nerlei Anstalten gemacht hat, zu fliehen, wurde er urplötzlich  wegen „Flucht- oder Ver­dun­ke­lungs­gefahr“ ver­haftet und sitzt nun, am Tage seiner Frei­lassung seit 280 Tagen in Untersuchungshaft.

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In ersten Gesprächen stufte Michael Ballweg schon die Haus­durch­su­chung damals als poli­tisch moti­viert ein:

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Mit der Causa Ballweg hat sich die deutsche Justiz keinen Gefallen getan. Ob auf Befehl von oben „Bestrafe einen, erziehe Hundert“ oder nicht, die Sache stinkt nach Jus­tiz­willkür. Man musste ja schon den Vorwurf des Spen­den­be­truges auf einen lächer­lichen „untaug­lichen Versuch“ zusam­men­stutzen. Und auch dieser wird sich kaum halten lassen.

Denn es waren die Banken, die eil­fertig, über­po­li­tisch korrekt und will­fährig aus Angst, in ein fal­sches Licht zu geraten, Michael Ballweg die Spen­den­konten gekündigt hatten. Er hatte keine Mög­lichkeit mehr, das Geld auf ein anderes, neues Spen­den­konto zu trans­fe­rieren. Also musste er das Geld auf ein ihm ver­blie­benes pri­vates Kryp­to­konto plat­zieren. Das war etwas unüberlegt und er hätte vorher einen Fachmann um Rat fragen sollen. Michael Ballweg machte den Vorgang sofort öffentlich, erklärte sein Tun und hat nie die Spen­den­gelder ange­rührt. Es gab keinen Versuch, sich die Gelder per­sönlich anzu­eignen, sie zu ver­bergen oder bar abzu­heben und damit zu ver­schwinden. Die Schenker betonten, dass sie die Schenkung nie mit bestimmten Zwecken ver­bunden hätten, einige sagten sogar, es sei ihnen voll­kommen egal, was Herr Ballweg damit anstellen würde. Die Behörden taten ihr Bestes, um Beweise für einen Vorsatz des Miss­brauchs oder Betruges zu finden bis hin zu Bemü­hungen, Zeugen gegen ihn zu mobi­li­sieren und zu belas­tenden Aus­sagen zu bewegen. Vergeblich.

Es wird also kein Leichtes werden, Michael Ballweg eine Gefäng­nis­strafe auf­zu­brummen. Das Gericht wird sich mög­li­cher­weise sehr bemühen, aus der Sache gesichts­wahrend her­aus­zu­kommen, denn die ganze Sache ist ein Poli­tikum geworden und Mär­tyrer sind eine poli­tisch sehr gefähr­liche Sache.

Mehr als eine Bewäh­rungs­sache und eine Geld­strafe dürfte auf diesem Hin­ter­grund kaum ange­raten sein. Die Frage ist, ob er eine Ent­schä­digung für die extrem lange, unver­hält­nis­mäßige Unter­su­chungshaft ver­langen kann. Die Richter werden, wenn sie die Klage annehmen, den Spagat  machen müssen, einer­seits eine Blamage der Stutt­garter Justiz zu ver­meiden und ande­rer­seits keinen kom­pletten Frei­spruch für den Beschul­digten Michael Ballweg aus­sprechen. Aber sie müssen auch einen völ­ligen Ver­trau­ens­verlust in die Justiz ver­hindern. Nach all der bös­wil­ligen Willkür braucht es jetzt ein weises Urteil.

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