Screenshot aus Twitter-Video

Lübecker Migran­ten­schlä­gerei: Lan­des­po­li­zeiamt rügt Polizei – Kom­mu­ni­ka­ti­onsziel ver­fehlt (+Video)

Ein Video von der erschre­ckend bru­talen Mas­sen­schlä­gerei am Freitag in Lübeck warf ein Schlag­licht auf die aus­ufernde Migran­ten­gewalt in Deutschland. Unter Allah-Rufen prü­gelten sich „mehrere Per­sonen“ (Poli­zei­jargon) mit äußerster Gewalt­an­wendung, dabei wurde mehrmals mit voller Kraft gegen den Kopf eines 19-Jäh­rigen ein­ge­treten, ein anderer schlug mit einem Metall­müll­eimer um sich, ein alter Herr wurde zu Boden geworfen und konnte nicht mehr auf­stehen. Mit Stühlen und Knüppeln wurde auf­ein­ander ein­ge­prügelt. Sechs Per­sonen wurden ver­letzt. Die Polizei berichtete erst über­haupt nicht von der Schlä­gerei, doch nachdem das mit­ge­filmte Video viral ging, drohte die Lübecker Polizei unter sou­ve­räner Miss­achtung von Recht und Gesetz, die Ver­breitung straf­rechtlich zu ver­folgen. 

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Saftige Rüge für die Lübecker Polizei 

Das hat jetzt ein für die Polizei pein­liches Nach­spiel. Im poli­tisch kor­rekten Über­eifer war der Lübecker Polizei wohl irgendwie das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, dass es kei­nerlei recht­liche Handhabe gegen die Wei­ter­ver­breitung dieses Han­dy­videos gibt. Das Lan­des­po­li­zeiamt in Kiel erteilte eine Rüge. Vor­sichtig for­mu­liert, aber in der Sache eine schal­lende Ohr­feige – wie das latei­nische Sprichwort so schön heißt: „Dul­citer in modo, for­titer in res“ (sanft in der Art und Weise, stark in der Sache selbst). „Die Kritik an einigen kon­kreten For­mu­lie­rungen war gerecht­fertigt“, gab der stell­ver­tre­tende Lan­des­po­li­zei­di­rektor Hartmut Kunz am gest­rigen Montag zu. „Das Kom­mu­ni­ka­ti­onsziel einer unauf­ge­regten, sach­lichen und neu­tralen Infor­mation der Bür­ge­rinnen und Bürger ist mit Ver­öf­fent­li­chungen am Wochenende offen­kundig ver­fehlt worden“. Und es habe „in Teilen zu Recht Kritik an der gewählten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­linie und auch an kon­kreten For­mu­lie­rungen gegeben“.

Und:

“Es obliegt aber der Lan­des­po­lizei nicht, etwaige Moti­va­tionen von Men­schen, die sich das Video anschauen wollen, zu bewerten oder pau­schal als ‚Sen­sa­ti­onsgier‘ zu bezeichnen”, sagte er. “Diese Wirkung war nicht beab­sichtigt, die gewählte Wortwahl hat aber offen­kundig genau diese Wirkung erzielt.” 

Lan­des­po­li­zei­di­rektor Hartmut Kunz kün­digte an, die „ein­satz­be­glei­tende Bericht­erstattung der Poli­zei­di­rektion Lübeck werde ‚intern auf­ge­ar­beitet‘ und ‚im Hin­blick auf Ver­bes­serung der Kom­mu­ni­kation thematisiert‘“.

Die Politik fürchtet einen wei­teren Rechtsruck

Nun, da hat es dann wohl intern einen ordent­lichen Einlauf für den­je­nigen in der Lübecker Polizei gegeben, der da diesen Miss­griff getan hat. Die „ein­satz­be­glei­tende Bericht­erstattung“, wie es so schön heißt, war nicht nur „nicht unauf­geregt“, sondern hat erst einmal über­haupt nicht stattgefunden.

Warum? Weil man bei der Polizei eben sehr wohl von oben massiv dazu ange­halten wird, den Ball in Bezug auf die gesell­schaftlich sakro­sankten Gruppen, zu denen auch die „Geflüch­teten“ gehören, mög­lichst flach zu halten. In der irrigen Annahme, die Bürger seien so dumm und merken nicht, dass sie in Bezug auf die Pro­bleme der unge­re­gelten Zuwan­derung im Dunkeln gelassen werden. Die Chiffren von „Män­ner­gruppen“, „Per­sonen“ und die Kenn­zeichnung als „deutsche“ Täter sind aber sattsam bekannt. Wie weiland in der DDR, weiß der Bürger auch heute sehr genau, was diese Begriffe in Wahrheit bedeuten.

Nun geht also am Wochenende und Montag das Video der „tät­lichen Aus­ein­an­der­setzung zwi­schen zwei Män­ner­gruppen“ durch die sozialen Medien und die Leute schütteln den Kopf und denken: Soweit ist es schon hier gekommen, immer wieder Krieg auf den Straßen, ent­weder von Links­extre­misten oder von den Migranten oder beiden und die Polizei ver­tuscht es auch noch. Hätte die Lübecker Polizei dann wenigstens einfach mal die Kiemen dicht gehalten und nur sofort einen neu­tralen Poli­zei­be­richt ver­öf­fent­licht, hätte das zwar das Grummeln in der Bevöl­kerung ob der gru­se­ligen Zustände im Land nicht besänftigt, aber da es nur einer von vielen Vor­fällen ist – in einem Kölner Bad wurde derweil ein 13-Jäh­riges Mädchen von einer „Män­ner­gruppe“ massiv belästigt – wäre weiter nichts passiert.

Aber nein, da wollte ein über­eif­riger Beamter besonders poli­tisch korrekt sein und bloß nicht in die falsche Ecke gestellt werden. Am besten, das Volk erfährt gar nichts von den Gefahren, die von einer wahl­losen und unge­re­gelten Migration aus völlig anderen Kul­tur­kreisen aus­gehen. Ganz nach der berühmten Vorlage des dama­ligen Innen­mi­nisters Thomas de Mai­zière, der während einer Pres­se­kon­ferenz 2016 zur enormen Flücht­lings­welle auf eine Pres­se­frage vor den Kameras ant­wortete „Ein Teil dieser Ant­worten könnte die Bevöl­kerung ver­un­si­chern“ –  was genau das Gegenteil dessen bewirkte, was er beabsichtigte.

Erst ver­schweigen und dann die Bürger bedrohen…

Ähn­liches pas­sierte dar­aufhin in Lübeck. Damit um Got­tes­willen die Ver­breitung des Videos gestoppt wird und nicht der „AfD in die Hände spielt“ (wahr­scheinlich war es gar nicht die Initiative der Polizei, sondern eher der Politik, die befürchtete, diese Mas­sen­schlä­gerei werde in Lübeck und anderswo der AfD noch weitere Wähler bescheren), wurde zuerst ver­schwiegen. Als dann das Schock­video durch’s Netz ging und die Katze aus dem Sack war, wurde zur Scha­dens­be­grenzung über­re­agiert, den Bürgern gedroht, das Ver­breiten sei streng ver­boten und werde geahndet, was aber vor­her­seh­ba­rer­weise genau das Gegenteil erreichte. Denn nun war auch jedem klar, dass die Lübecker Polizei diesen unfass­baren Gewalt­aus­bruch, den man rechtlich wahr­scheinlich als Land­frie­dens­bruch ver­folgen könnte, weder berichtet noch ermittelt hätte, wenn das Video nicht überall zu finden gewesen wäre.

Als Reaktion auf das ver­breitete Video ver­breitete die Polizei dann eine bedroh­liche Ermahnung, dass die Wei­ter­ver­breitung mut­maßlich Straf­tat­be­stände dar­stelle, und man habe dieses Video von allen per­sön­lichen Daten­trägern zu löschen. Auszug:

„Derzeit kur­siert in den sozialen Medien ein Video­mit­schnitt des Geschehens. Die Polizei mahnt vor der wei­teren Ver­breitung dieses Videos und fordert dazu auf, das Video von eigenen Geräten umgehend zu löschen und auf keinen Fall weiter zu ver­breiten oder zu teilen. Es könnten dadurch Straf­tat­be­stände erfüllt werden.(…) Das mediale öffent­liche Interesse ist reine Sen­sa­ti­onsgier und nicht not­wendig.“ 

Anscheinend sieht man sich bei der Polizei irgendwie als Geheim­dienst­agenten, die im Dunkeln arbeiten und mög­lichst niemand ihre klan­destine Arbeit wahr­nehmen darf – und wenn doch, zum Schweigen gebracht werden muss. Auf die Frage eines Facebook-Nutzers „Darf keiner die Wahrheit sehen?“, reagierte die Polizei ent­spre­chend: „Es reicht, wenn die rich­tigen Stellen die Wahrheit sehen und dazu ermitteln.“ 

… was aber das Gegenteil bewirkt

Mitt­ler­weile wirkt so etwas genau in die ent­ge­gen­ge­setzte Richtung. Das Video wurde erst richtig inter­essant und wurde noch mehr geteilt, wenn­gleich auch weniger auf Facebook oder anderen Platt­formen, auf denen es ein­ge­sehen und einem Absender zuge­ordnet werden kann. Der bekannte Rechts­anwalt Markus Haintz fragte nun explizit, welche Straf­tat­be­stände denn dadurch ver­letzt worden seien und nannte die Drohung der Polizei einen „plumpen Versuch der Ein­schränkung der Presse- und Mei­nungs­freiheit“. Hier sein Tweet, der wirklich sehr lesenswert ist, weil er diese causa auch sauber auf­dröselt. Er dekli­niert die über­haupt in Frage kom­menden Para­graphen durch und keiner greift. Nur ein Straf­tat­be­stand könnte greifen, aller­dings gegen die Lübecker Polizei: Straf­ver­ei­telung im Amt nach § 258a Strafgesetzbuch:

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Der Chef der deut­schen Poli­zei­ge­werk­schaft, Rainer Wendt übte eben­falls Kritik an der Lübecker Polizei: „Das ist schon ein sehr selt­sames Vor­gehen der Behörde und niemand darf sich darüber wundern, wenn jetzt über die Motive spe­ku­liert wird. Was von öffent­lichem Interesse ist und was nicht, ent­scheidet sicher nicht die Polizei.“

Die Lübecker Polizei tritt jetzt die Flucht nach vorne an. Nachdem eine schwer ver­letzte „Person“ (wahr­scheinlich der 19-Jährige, dem mehrfach mit voller Wucht gegen den Kopf getreten wurde) ins Kran­kenhaus ein­ge­liefert wurde und es anscheinend um vier weitere Ver­letzte geht, berichtet die Seite n‑tv:

„Als Folge der gewalt­samen Aus­ein­an­der­setzung musste ein Mann in ein Kran­kenhaus gebracht werden. Hin­ter­gründe und Umstände des Tat­ge­schehens sind nach Poli­zei­an­gaben Gegen­stand von Ermitt­lungen. Diese laufen auf Hoch­touren.“ 

Der Stra­ßen­krieg war eine Ven­detta 

Aus­löser dieser Schlacht in der Ein­kaufs­straße war der „Senats­staf­fellauf“ bei einer Schul­sport­ver­an­staltung. Vier Schüler im Alter von 16 und 19 Jahren und zwei weitere sollen ohne ersicht­lichen Grund zwei 14-Jährige und 17 Jahre alte Jungen ange­griffen haben. Nur anderthalb Stunden später soll es dann zu der Revanche in der Lübecker Ein­kaufs­straße gekommen sein. Der 19-Jährige, der in dem Video am Boden liegt und schwere Tritte gegen den Schädel erleidet, ist einer der vier Angreifer bei der Schul­sport­ver­an­staltung. 

Ach, übrigens: Die BILD berichtet, dass die Polizei bei der Mas­sen­schlä­gerei mit zehn Strei­fen­wagen am Ein­satzort eintraf. Es wurden aber lediglich die Per­so­nalien von fünf der Prügler auf­ge­nommen. Dar­unter ein Vier­zehn­jäh­riger, ein Sieb­zehn­jäh­riger, zwei Neun­zehn­jährige und ein 43-Jäh­riger. Die Polizei sprach Platz­ver­weise für die Innen­stadt aus (huuuuuhhh …!?), und es gab keine einzige Fest­nahme, trotz der ganzen Gewalt.