Zusam­men­arbeit zwi­schen Polizei und Armee soll »unver­züglich ver­tieft werden«: Schweden beschließt Mili­tär­einsatz gegen kri­mi­nelle Migrantenbanden

Die kon­ser­vativ-frei­heit­liche Regierung in Schweden macht beim Kampf gegen kri­mi­nelle Migran­ten­banden Nägel mit Köpfen. Sie hat beschlossen, den Streit­kräften und der Polizei den Auftrag zu über­tragen, ihre Zusam­men­arbeit unver­züglich zu ver­tiefen. Dies soll den Kampf gegen Banden­gewalt erleichtern.

Der Beschluss kann bei­spiels­weise dazu führen, dass die Bun­deswehr der Poli­zei­be­hörde Per­sonal und Aus­rüstung zur Ver­fügung stellt. Die Zusam­men­arbeit muss in den Bereichen statt­finden, in denen die Armee im Ein­klang mit der bestehenden Gesetz­gebung die Polizei unter­stützen kann.

»Die Schie­ße­reien und Explo­sionen sind der bru­talste Aus­druck eines sys­tem­ge­fähr­denden Ver­bre­chens. Wenn die innere Sicherheit des Landes dadurch bedroht sei, sei es wichtig, dass die Armee die Polizei unter­stützen könne«, sagt Jus­tiz­mi­nister Gunnar Strömmer von der Mode­raten Partei.

Kurz­fristig geht es laut Strömmer darum, die Unter­stützung im Rahmen der heu­tigen Regeln zu stärken. Län­ger­fristig will die Regierung erneut Vor­schläge vor­legen, wie das Gesetz geändert werden kann, damit die Polizei in mehr Situa­tionen als heute Unter­stützung erhalten kann.

»Können die Streit­kräfte der Polizei die Bekämpfung sys­tem­be­dro­hender Kri­mi­na­lität wie Ban­den­kri­mi­na­lität erleichtern? Der Wille dazu besteht«, sagt Ver­tei­di­gungs­mi­nister Pål Jonson, eben­falls von der Mode­raten Partei.

Der Auftrag an die Behörden besteht darin, zu prüfen, ob auf Basis der aktu­ellen Rege­lungen die Zusam­men­arbeit beschleunigt werden kann. Die ver­tiefte Zusam­men­arbeit müsse dort erfolgen, »wo sie einen posi­tiven Beitrag zur Bekämpfung sys­tem­ge­fähr­dender Kri­mi­na­lität leistet« und die Armee die Polizei im Ein­klang mit den bestehenden Rege­lungen unter­stützen kann. Zu den Auf­gaben gehört auch die Analyse und Bericht­erstattung mög­licher Hin­der­nisse für eine effektive und wirksame ope­rative Zusam­men­arbeit bei der Bekämpfung der Ban­den­kri­mi­na­lität sowie die Unter­breitung von Vor­schlägen, wie diese Hin­der­nisse beseitigt werden können.

Aktuell können die schwe­di­schen Streit­kräfte bei­spiels­weise gemäß dem Unfall­schutz­gesetz die Poli­zei­be­hörde unter­stützen. Die Res­sourcen der Streit­kräfte werden unter anderem zur Unter­stützung der Polizei bei der Suche nach ver­missten Per­sonen, tech­ni­schen Ermitt­lungen und der Ent­sorgung explo­siver Güter ein­ge­setzt. Die Streit­kräfte können im Zusam­menhang mit ver­schie­denen Ein­sätzen auch mit Heli­ko­pter­trans­porten Unter­stützung leisten. Die Unter­stützung der Polizei durch die Streit­kräfte, die mit der Anwendung von Gewalt oder Nötigung gegen Ein­zel­per­sonen ver­bunden sein kann, ist auf bestimmte Situa­tionen im Kampf gegen den Ter­ro­rismus beschränkt.

Der Auftrag bedeutet, dass die Zusam­men­arbeit sofort ver­tieft werden muss. Die Poli­zei­be­hörde und die schwe­di­schen Streit­kräfte müssen dem Jus­tiz­mi­nis­terium außerdem bis spä­testens 2. April 2024 einen Teil­be­richt über den Einsatz und bis spä­testens 15. Oktober 2024 einen Abschluss­be­richt über den Einsatz vorlegen.


Quelle: freiewelt.net