Akif Pirinçci muss wegen Volks­ver­hetzung neun Monate in Haft

Das Amts­ge­richt Bonn hat den 64-jäh­rigen Buch­autor Akif Pirinçci wegen Volks­ver­hetzung zu neun Monaten Haft ver­ur­teilt – und zwar ohne Bewährung. Das Gericht erkannte auf eine erwiesene Volks­ver­hetzung, indem er auf seiner Inter­net­seite „gegen Teile der Bevöl­kerung zum Hass auf­ge­sta­chelt und die Würde anderer Men­schen ange­griffen“ habe. Mit seinem Urteil ging der Richter merklich über das vom Staats­anwalt gefor­derte Strafmaß hinaus. Die Staats­an­walt­schaft hatte sieben Monate Haft ohne Bewährung gefordert. Pirinçcis Anwalt, der auf Frei­spruch plä­diert hatte, kün­digte Berufung an. 

„Tur­bu­lente Szenen im Gericht“

Der Prozess zog sich in die Länge und beschäf­tigte das Gericht drei Tage lang, geplant war nur einer. Herr Pirinçci war kein Ange­klagter, der sich reuig seinem Schicksal ergibt oder alles abstreitet. Er und sein Anwalt lie­ferten sich Wort­ge­fechte mit dem Staats­anwalt und besonders dem Richter. Akif Pirinçci ist ein Schrift­steller und durchaus wort­ge­waltig, wobei er das Breit­schwert dem Florett vor­zieht. Er kann dabei sehr witzig und sar­kas­tisch sein – und er weiß auch, dass er damit der Mehrheit des Volkes aus der Seele spricht, auch wenn seine Wortwahl durchaus deftig ist. Natürlich wurde das als „feind­selig“ gewertet.

Das wusste „der kleine Akif“, wie er sich gerne nennt, auch, denn er steht nicht zum ersten Mal wegen Volks­ver­hetzung vor dem Rich­ter­tisch. Seine letzte Ver­ur­teilung geschah am Land­ge­richt Frankfurt/Main, wo er aller­dings nur zu einer Geld­strafe ver­ur­teilt wurde. Er hatte die „Klima-Akti­vistin“ Luisa Neu­bauer mit einem „sexis­ti­schen, ernied­ri­genden Kom­mentar“ auf Facebook bedacht. Er wei­gerte sich einfach, das zu bezahlen. Die Anwälte Luisa Neu­bauers holten sich das Geld durch eine Zwangsvollstreckung.

Und auch diesmal gab Akif Pirinçci keinen Mil­li­meter nach und schenkte dem Gericht keinen Punkt. Aber es half allen nichts. Er ist ein Meister im Tabu-Brechen und wer das, was er so zu sagen hat wissen will, kann das hier im Internet auf der „WayBack-Maschine“ nach­lesen, was wir hier aus gut nach­voll­zieh­baren Gründen nicht zitieren möchten. Seine Ver­ur­teilung stand daher schon von vor­ne­herein fest.

Seine Wortwahl mag zu hart sein, aber das Thema haben andere Kunst­schaf­fende auch auf­ge­griffen, nur verklausulierter

In diesem oben ver­linkten Text bezieht er sich auf einen Film mit dem Titel „The Village“. Seine Inter­pre­tation ist schlüssig und die daraus zu zie­hende Lehre zulässig. Mit dieser Passage kann man ihn auch unbe­helligt zu Wort kommen lassen:

„Der Film „The Village – Das Dorf“ (USA 2004 / Regie: M. Night Shya­malan) handelt von einer in ein­fachen Ver­hält­nissen lebenden Gemein­schaft in einem Dorf um das 19. Jahr­hundert, das ringsum von einem undurch­dring­lichen Wald umgeben ist. In diesem sollen bös­artige Krea­turen ihr Unwesen treiben. Deshalb darf der Wald niemals betreten werden. Ab und an zeigen sich diese Krea­turen auch, dringen ins Dorf ein, wor­aufhin alle Gemein­de­mit­glieder sich in ihren Häusern und Kellern ver­schließen und abwarten, bis der Spuk vorbei ist.

Die wenigen Krea­turen, die man zu sehen bekommt, ähneln ins Mons­tröse mutierten Fabel­wesen in geheim­nis­vollen Umhängen. Jede Nacht wird die Grenze zum Wald von Auf­sichts­türmen aus bewacht, auf daß die Dorf­ge­mein­schaft per Glo­cken­geläut schnell alar­miert werden kann, falls die Krea­turen beschließen sollten, sie zu über­treten. Die Spiel­handlung und die Leistung der Dar­steller, auf die ich aus Platz­gründen hier nicht ein­gehen möchte, sind beein­dru­ckend. Noch beein­dru­ckender ist jedoch die Auf­lösung der Geschichte.

Es gibt die bösen Krea­turen gar nicht! Die Dorf­äl­testen kos­tü­mieren sich hin und wieder heimlich als solche, damit für die aben­teu­er­lustige und expan­si­ons­freudige Jugend das Tabu immer weiter ver­festigt wird, niemals das Dorf zu ver­lassen. Die Alten sind nämlich Zivi­li­sa­ti­ons­flücht­linge, die in der Ver­gan­genheit ihrer modernen, urbanen Welt schmerz­liche Ver­luste hin­nehmen mußten. Enge Fami­li­en­mit­glieder starben durch ver­schiedene Ver­brechen und Drogen. So kauften sie irgendwann dieses völlig abge­schiedene Stück Land, um fernab der Zivi­li­sation ein idyl­li­sches, ins­be­sondere unschul­diges Leben wie anno dun­nemals zu leben, obwohl sie sich wie die übrige Welt in der Gegenwart des 21. Jahr­hun­derts befinden. Der Mum­men­schanz wird immer wieder ein­ge­setzt, damit die Nach­ge­bo­renen niemals auf den Gedanken kommen, Kontakt zu der Außenwelt herzustellen.

Man kann „The Village“ bestimmt aus unter­schied­lichen Per­spek­tiven inter­pre­tieren, die span­nendste ist wohl aber die psy­cho­lo­gische. Kann man Men­schen tat­sächlich dau­erhaft dazu bringen, durch die Ver­fes­tigung eines Tabus in ihren Köpfen ihr Leben gegen die Rea­lität, zu ihrem Schaden, durch Aus­setzung von Gefahr und mit dem Raub ihrer Zukunft von oben herab fernzusteuern?“

Die Kunst durfte immer Grenzen überschreiten …

… aber heute gibt es auf einem Gebiet ein bein­hartes Tabu: Fäkal­sprache ist in Ordnung, ent­grenzte Sexua­lität und Obs­zö­ni­täten auch, sogar Got­tes­läs­terung ist in der Kunst und Schrift­stel­lerei legitim und wird nicht geahndet. Nur, sobald es um das schwammige, unde­fi­nierte Gebiet „rechts“ geht, sind wir mit einem Schlag wieder in der Inqui­sition des späten Mittelalters.

Akif Pirinçci wird nicht wegen seiner teil­weise sehr derben Sprache als solche bestraft und ein­ge­sperrt. Hätte er genau die­selben Worte anstatt gegen woke, links­grüne Kli­ma­ak­ti­visten, Antifa oder LGBTQ+ gerichtet, sondern gegen die AfD, ihre Wähler oder gegen irgend­welche anderen „Nazis“, würde er von diesen Kreisen gefeiert und wäre der Held. Die Medien würden den enga­gierten Mann aus Istanbul hypen und als tap­feren und mutigen Wider­stands­helden fre­ne­tisch abfeiern.

„Rechte“ sind die neuen Unter­men­schen und vogelfrei

Denn „Rechte“ haben keine Rechte. Nicht einmal Men­schen­rechte, wie das auf kör­per­liche Unver­sehrtheit. Leute, die dazu auf­rufen, „Rechte“ zu ver­prügeln, ja „AfD-Wähler töten“ auf einem Demo-Trans­parent stolz vor sich her­tragen, sind auf­rechte Kämpfer gegen das Böse. Irgendwie fällt aber nie­mandem auf, dass es – wenn über­haupt – keine von „Rechten“ zusam­men­ge­schla­genen Leute gibt, umge­kehrt aber jede Menge. Und man darf auch öffentlich Gewalt­aufrufe gegen „Rechte“ uns Mikrophon brüllen, ohne dass man vor Gericht kommt.

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Das ist nicht irgendwer, Das ist Peter Fischer, Ehren­prä­sident des Fuß­ball­clubs Ein­tracht Frankfurt.

Er hat zur Gewalt gegen AfD-Wähler aufgerufen.

„In einem Interview mit dem Sender RTL hetzte und schimpfte der 67-Jährige völlig ent­grenzt gegen Anhänger der rechten Partei. „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohr­feigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“, for­derte Fischer bra­chial mit rotem Kopf. „Das ist mir scheißegal!“

„Jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist ein Nazi!“, erklärte der erra­tische Ein­tracht-Ehrenboss mit Blick auf die Wahl­um­fragen. Man sei mit der Zustimmung zur AfD ein Natio­nal­so­zialist, „nix anderes“. Ominös kündigt Fischer an, man werde die Partei „in die Knie zwingen“, ihre Wähler werde es „nicht mehr geben“. Sie sollten „in der Luft explo­dieren, wo auch immer.“

Die linke Frank­furter Rund­schau lobt seine „Haltung“ und nennt ihn „enga­giert“, unter­lässt es aber vor­sichts­halber diesen expli­ziten Aufruf zur Gewalt gegen unliebsame Mit­bürger zu zitieren.

  • 125 — Landfriedensbruch

Wer sich an

  1. Gewalt­tä­tig­keiten gegen Men­schen oder Sachen oder
  2. Bedro­hungen von Men­schen mit einer Gewalttätigkeit,

die aus einer Men­schen­menge in einer die öffent­liche Sicherheit gefähr­denden Weise mit ver­einten Kräften begangen werden, als Täter oder Teil­nehmer beteiligt oder wer auf die Men­schen­menge ein­wirkt, um ihre Bereit­schaft zu solchen Hand­lungen zu fördern, wird mit Frei­heits­strafe bis zu drei Jahren oder mit Geld­strafe bestraft.Das ist juris­tisch min­destens Anstiftung zur Kör­per­ver­letzung nach §26 zu §223, wenn nicht Land­frie­dens­bruch (§125 StGB):

Warum werden all die Hetzer, die mit Worten oder Trans­pa­renten oder Texten andere dazu öffentlich auf­fordern, den als „Rechts“ oder gar „Nazi“ dif­fa­mierten, poli­ti­schen Gegner samt seiner Wähler zu töten, zu ver­hauen, zusam­men­zu­schlagen, ins Gesicht zu kotzen etc. pp. nicht nur völlig ver­schont von den Geset­zes­hütern und den Gerichten, nur weil sie der „sakro­sankten“ linken poli­ti­schen Richtung ange­hören? Ist das Demokratie?

Herr Pirinçci ist kein Unschuldslamm. Aber er ruft nicht dazu auf, andere gewalt­tätig anzu­greifen, muss aber neun Monate ins Gefängnis. Mut­maß­liche Anstifter zu Kör­per­ver­letzung oder gar mög­li­cher­weise Land­frie­dens­bruch werden dagegen nicht nur ver­schont, sondern auch noch gefeiert. Das ver­steht kein normal den­kender Bürger mehr.