Jor­danier, abge­lehnter Asyl­be­werber, Ver­ge­wal­tiger lehnt Anwältin ab: Sie ist nur eine Frau

Gestern haben die Unbe­stech­lichen einen Artikel zu den Erkennt­nissen aus einer Umfrage des Kri­mi­no­lo­gi­schen For­schungs­in­stitut  Nie­der­sachsen ver­öf­fent­licht. In dieser Erhebung stellten die For­scher fest, dass schon unter den Neunt­klässlern erschre­ckend viele junge Muslime eine starke Tendenz zur Gewalt­be­reit­schaft zeigen. In frü­heren Unter­su­chungen dieses Instituts wurde das immer wieder deutlich. Und auch eine fest ver­wur­zelte mus­li­mische Macho-Men­ta­lität unter den Männern ist aus­zu­machen. Das gab dann wütenden Protest unter den links­grünen Sozio­logen, doch jeder weiß, dass es stimmt. 

Wie zum Beweis ver­öf­fent­licht die BILD gestern einen Bericht aus dem baye­ri­schen Tegernsee, der geradezu als Para­de­bei­spiel für mus­li­misch-männ­liches Macho­gehabe und Gewalt­be­reit­schaft plus Ver­achtung von Frauen dienen kann. Und auch die in der Umfrage her­aus­kris­tal­li­sierte Miss­achtung deut­scher Gesetze kommt hier über­deutlich heraus. Natürlich gibt es auch ganz andere mus­li­mische Männer. Aber hier haben wir einen Fall, der den „Rechten“ wieder und zum X‑ten Mal den Ball zuspielt.

In seiner Heimat Jor­danien schon zu fünf Jahren Haft ver­ur­teilt: Wegen Gewalt und Sexualdelikten

Über­flüssig anzu­merken, dass Jor­danien ein westlich ori­en­tiertes, modernes König­reich ist, in dem Recht und Gesetz funk­tio­niert, Frieden herrscht und ein geord­netes Staats­wesen den Bürgern ein gutes Leben bietet. Daher wurde das Asyl­gesuch dieses Mannes auch abgelehnt.

Aber er lebt seit 2019 unan­ge­fochten und auf Kosten des deut­schen Steu­er­zahlers mit seiner Ehefrau in einer Flücht­lings­un­ter­kunft in Deutschland. In der Zeit – als abge­lehnter Asyl­be­werber, wohl­ge­merkt – hat er drei Frauen miss­braucht und bedroht. Zwei der Frauen, die er sexuell ange­griffen hat, wohnten in der­selben Flücht­lings­un­ter­kunft. Wie wun­dervoll: Da haben diese beiden Frauen sich in Deutschland in Sicherheit gefühlt und werden dann in der Flücht­lings­un­ter­kunft miss­braucht und ver­ge­waltigt. Er griff vor zwei Jahren einer Mit­be­woh­nerin im Asylheim unter dem T‑Shirt an die Brüste, die Frau musst sich mit aller Kraft wehren, um von ihm los­zu­kommen. Es heißt, es sei ihr „nur mühsam gelungen, den Angriff abzu­wehren“. Wurde der Mann dann aus der Unter­kunft ent­fernt und abge­schoben, damit er hier keine weitere Tat begeht? Nein. Nicht asyl­be­rechtigt und wie­der­holter Straf­täter und darf trotzdem bleiben.

Vor einem halben Jahr nutzte Herr Fadi M. die Situation und verging sich an einer 18Jährigen Ira­nerin in der Unter­kunft. Er packte sie, hielt sie fest befum­melte und küsste sie. Die Mutter des Mäd­chens stellte den Mann zur Rede. Statt tief beschämt zu sein, wurde er aggressiv, drohte der Frau mit dem Tod und machte mit einem Messer Stich­be­we­gungen in Richtung der Mutter (Der Focus ver­schwurbelt das und schreibt, der Täter „fuch­telte“ mit einem Messer). Eine Weile später lauerte er dem Mädchen erneut auf, drückte sie zu Boden, ver­ge­wal­tigte sie mit den Fingern und zwang die völlig ver­ängs­tigte junge Frau zum Oralverkehr.

Es gibt echte Asyl­su­chende, es gibt wirklich Men­schen, die eine Zuflucht und eine sichere Bleibe wirklich nötig haben. Sie werden dann aus­ge­rechnet durch die ver­blendete Ideo­logie der rea­li­täts­fernen Politik hier zum Opfer. Das ist unglaublich.

Der 40jährige Fadi M. War noch nicht ganz im Gerichtssaal, da benahm er sich schon, wie die Axt im Walde: Arrogant und aggressiv bedeutete dem Staats­anwalt mit einer „Kopf-ab-Hand­be­wegung“, dass er ihn töten wolle. Dann lehnte er wütend seine Pflicht­ver­tei­di­gerin ab, weil sie eine Frau ist. Das war seiner Meinung nach so „unwürdig“, von einer Frau ver­teidigt zu werden, dass er zu Pro­tokoll gab, er wolle „lieber umge­bracht werden, als diese Qualen hierzu haben. Der Grund meiner Qualen ist meine Anwältin“.

Dar­aufhin besorgte ihm seine Familie den erwünschten männ­lichen Anwalt. Nun hatte er zwei Anwälte.

Ohne jede Reue und Bedauern – und sieht sich selbst noch als das Opfer

Der Jor­danier beschwerte sich sogar noch, dass er für seine Taten vor Gericht stehen muss: „Ich habe kein Ver­trauen in das Gericht und möchte mit der Öffent­lichkeit sprechen“. Welche Beschei­denheit. Dann schnauzte er noch seinen Dol­met­scher an mit „Bist Du Ermittler – warum fragst Du?“ Dabei war der Dol­met­scher zu seiner Hilfe vom Staat bestellt. Das war noch nicht genug. Plötzlich eine 180 Grad Wendung: Fadi M. spricht die Rich­terin an; „Ich bitte Sie, jetzt sofort ein Urteil zu sprechen. Ich gebe alles zu, ohne ein Wort gesagt zu haben. Damit das Gericht und die Anwälte ihre Ruhe haben.“

Das nötigte beiden Anwälten ein fas­sungs­loses Kopf­schütteln ab, schreibt der Focus. Dann wurde die Szene im Gerichtssaal tur­bulent. Die Ver­tei­diger bean­tragten Pause, die wurde gewährt. Als der Prozess wei­terging widerrief Fadi M. sein Geständnis und zog sich auf sein Schwei­ge­recht zurück, das ihm rechtlich zusteht. Ver­mutlich haben seine Anwälte ihm dringend dazu geraten, damit er nicht noch mehr Flur­schaden anrichtet.

Die Aussage seines Opfers möchte der Herr Fadi M. nicht hören

Besonders ver­störend war, dass das, was die junge Ira­nerin – per Video in den Gerichtssaal zuge­schaltet – berichtete, dem Ver­ge­wal­tiger ein Lächeln ent­lockte. Dann wollte er aber, dass der Dol­met­scher das Über­setzen ein­stellt, er wolle die Aus­sagen nicht hören. Belästige mich nicht mit deinem Leid, das ich dir angetan habe.

Nicole Bögelein, Kri­mi­no­login und Sozio­login, sollte man damit beauf­tragen, der jungen Ira­nerin, die wahr­scheinlich ein Trauma erlitten hat, über das sie so schnell nicht hin­weg­kommen wird, zu erklären, dass ihr Pei­niger Fadi M. das eigent­liche Opfer ist, wie sie das ja so ein­fühlsam bei Markus Lanz darlegt:

„Aus­län­dische Straf­täter sind in vielen Fällen eher Opfer! Bei rund 41 Prozent der Straf­taten 2023 waren die Tat­ver­däch­tigen ohne deut­schen Pass. Dabei liegt der Anteil der Aus­länder in der Gesamt­be­völ­kerung nur bei 15 Prozent. Aus­län­der­recht­liche Ver­stöße raus­ge­rechnet stieg der Anteil an allen Tat­ver­däch­tigen um 2,5 Prozent. Das liegt aber auch am Anzei­ge­ver­halten“, sagt Bögelein.“ Und weiter: „95 Prozent der Delikte, die in der poli­zei­lichen Kri­mi­nal­sta­tistik regis­triert sind, seien ange­zeigt worden. „Und diese Ent­schei­dungen – zeige ich Sie an oder nicht, die geschehen aber in einem gesell­schaft­lichen Zusam­menhang“, meint Bögelein. Und weiter: „Wenn Sie eine Straftat beob­achten, dann ist die Wahr­schein­lichkeit, dass Sie anzeigen, sehr viel höher, wenn ihr Gegenüber als nicht deutsch oder als fremd wahr­ge­nommen wird, als wenn er als deutsch wahr­ge­nommen wird.“

Frau Bögelein sollte sich doch mal mit der Mutter und ihrer 18jährigen Tochter zusam­men­setzen. Viel­leicht sind die beiden Frauen ja davon zu über­zeugen, dass Herrr Fadi M. das eigent­liche Opfer ist.