Das Magazin „Multipolar“ hatte es mit seiner Klage erzwungen: Das RKI musste seine Unterlagen herausrücken. Zwar war das ein Erfolg, aber mit bitterem Beigeschmack: Weite Teile waren geschwärzt. Das ist nicht gerade das, was man unter Offenlegung versteht. Nun strengte „Multipolar“ eine neue Klage auf ungeschwärzte Herausgabe an. Und die Anwälte des RKI – wohl wissend, dass das, was dann zutage kommt, offenbar zu brisant sein würde, versuchen, Zeit zu gewinnen. Wozu? Was soll da um Gotteswillen nicht herauskommen?
Wann wäre es dem RKI denn genehm, dass die Deutschen endlich einmal Bescheid wissen über die Vorgänge, die es ermöglicht haben, ein ganzes Volk in Panik zu versetzen, um es in eine Gentherapie zu treiben, die überhaupt nicht ordnungsgemäß ausgetestet war?
Prozess um entschwärzte Protokolle — verschoben auf Sankt-Nimmerleins-Tag?
Es war schon verdächtig genug, dem klagenden Magazin „Multipolar“ einen in weiten Teilen geschwärzten Bericht auszuhändigen. Und selbst das, was nicht geschwärzt war, war Skandal genug. Die Auswertung dessen, was bekannt wurde, war ein Aufreger. Selbstverständlich müssen jetzt die Karten auf den Tisch: Wir Bürger wollen wissen, was da in den RKI-Protokollen steht. Es ist ja alles auf unserem Rücken ausgetragen worden, die Schäden sind gewaltig und es wird immer noch frech für die Impfung geworben.
Die zweite Klage von „Multipolar“ auf Herausgabe der ungeschwärzten RKI-Protokolle läuft. Und die Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin war auf den 6. Mai terminiert. Der Prozess um die Freigabe der gesamten Protokolle sollte baldmöglichst stattfinden und dann das Urteil nur Tage später erfolgen. Nun ist offen, wann der Prozess überhaupt beginnen soll.
Multipolar berichtet:
„Nachdem die vom Robert Koch-Institut (RKI) beauftragte Anwaltskanzlei Raue am 18. März – dem Tag des Erscheinens des ersten Multipolar-Berichtes zu den Protokollen – eine Verschiebung des Termins zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme in Sachen der Multipolar-Klage zur Entschwärzung der Dokumente beantragt hatte, gab das Verwaltungsgericht Berlin diesem Antrag nun statt. Der ursprüngliche Termin am 6. Mai wurde aufgehoben.
Die RKI-Anwälte hätten „glaubhaft gemacht“, dass sie „wegen Urlaubsabwesenheit“ und eines weiteren Termins verhindert seien und die Einarbeitung eines anderen Anwalts der 80-köpfigen Kanzlei „wegen des Umfangs und der Komplexität des Prozessstoffs nicht zumutbar“ sei, erklärte das Gericht gegenüber der Multipolar vertretenden Kanzlei Partsch & Partner. Es sei nun „beabsichtigt, die Sache im Zeitraum vom 1. bis 19. Juli 2024 zu terminieren“. Die RKI-Anwälte sollen dem Gericht bis zum 2. Mai mitteilen, wann sie in diesem Zeitraum verfügbar sind.“
Es wird wohl wieder nicht alles „entschwärzt“
Dann wollen wir alle einmal schwer hoffen, dass es dann auch bei dem Termin bleibt. Will man Zeit gewinnen? Es sieht danach aus. Denn das Gericht hat die Anwälte aufgefordert, bis zum 19. Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden.“
Autor und Betreiber der Offenlegung der RKI-Protokolle, Paul Schreyer, ist Mitherausgeber des „Multipolar-Magazins“. Er besteht darauf, dass die vollständig lesbaren RKI-Protokolle aus der Zeit vom 14. Januar 2020 bis zum 30. April 2021 vorgelegt werden. Herr Schreyer beruft sich dabei auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Er verlangt jetzt auch noch unbehinderte Einsicht in sämtliche weiteren Protokolle ab Mai 2021.
Die Rechtsanwaltskanzlei Raue vertritt die Interessen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Dessen Interesse ist es, wie unschwer zu erraten, die Protokolle des RKI-Krisenstabes NICHT herauszugeben. Nun mussten die Krisenstab-Protokolle nach jahrelangem Rechtsstreit doch dem Magazin „Multipolar“ ausgehändigt werden, die, wie bekannt zu großen Teilen geschwärzt war. In Kindersprache ein „Ätsch-Bätsch“, womit man sich dort keinen Gefallen getan hat. Denn nun ist die Öffentlichkeit erst recht alarmiert.
Dass das RKI jetzt herausrücken muss mit den Papieren, ist kaum noch zu verhindern. Und doch soll es wieder keine echte Offenlegung werden. Denn, wie man erfährt, hat das Verwaltungsgericht von der Kanzlei Raue verlangt, bis spätestens zu 19 Mai „konkret mitzuteilen, welche bislang geschwärzten Passagen offengelegt werden“, berichtet das „Multipolar Magazin“.
Das heißt, es wird eben doch nicht alles „entschwärzt“. Es muss wirklich hochbrisantes in diesen Protokollen stehen, was die Bürger auf gar keinen Fall erfahren dürfen.
Warten bis in den Sommer oder länger – Wozu? Warum?
Das Verwaltungsgericht hat den Termin zur „mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme“ am 6. Mai auf Antrag der Anwaltskanzlei Raue am Montag stattgegeben. Die Redaktion „Multipolar“ hat aber Informationen bekommen, dass die RKI-Kanzlei bereits im Januar den Termin 6. Mai kannte. Man hätte also leicht noch Urlaubspläne anpassen können. Oder zumindest frühzeitiger einen Ersatztermin anfragen können. Der Antrag der Kanzlei Raue auf Terminverschiebung kam aber erst beim Verwaltungsgericht an, nachdem Multipolar am 18. März seinen ersten Artikel über die RKI-Files veröffentlicht hatte.
Es macht wirklich den Eindruck, als sei im RKI das große Hosenflattern ausgebrochen und man versucht nun, um alles in der Welt zu verhindern, dass die Öffentlichkeit die Wahrheit hinter der Coronapandemie, der Impfung und den Maßnahmen erfährt. Wahrscheinlich ist es weniger das RKI, als die Politik. Denn, wie wir ja aus den Protokollen wissen, hatte das RKI die Corona-Pandemie deutlich weniger alarmistisch gesehen. Der Plan, aus der Pandemie ein noch nie dagewesenes, Bürgerrechte außer Kraft setzendes Seuchenregime zu machen, kam aus der Politik und auch die diente damit den Herren über ihr.
Was wir schon wissen, ist mehr als furchtbar. Was kann noch schlimmer sein?
Schon die weitgehend geschwärzten Seiten der RKI-Protokolle, die im März veröffentlicht wurden, sorgten für Empörung: Sie zeigten klar und deutlich, dass keinerlei Beweise dafür gab, dass die Masken vor Ansteckung – aktiv oder passiv – schützen. Und das war, laut RKI-Unterlagen, schon früh bekannt. Auch die verheerenden Auswirkungen von Lockdowns auf die Gesellschaft, Wirtschaft, Kinder, Schulbildung und Familien waren den Verantwortlichen früh klar – und sie drückten es dennoch durch. Noch schlimmer: Das „vermehrte Auftreten von Nebenwirkungen“ bei mRNA-Impfungen und deren ernste Risiken waren schon damals nicht unbekannt.
Wie empörend muss das erst sein, was in den RKI-Protokollen steht und auf keinen Fall in die Öffentlichkeit kommen darf? Ist es vielleicht so, dass die schlimmsten „Verschwörungstheorien“ der „Schwurbler“ bestätigt werden? Würde eine Offenlegung den WHO-Vertrag krachend zu Fall bringen? Sind da Leute so tief verstrickt, dass es einen allgemeinen Aufruhr gäbe?
Am 28. März dieses Jahres versprach Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, in „vielleicht vier Wochen eine weitestgehend ungeschwärzte Version“ der RKI-Protokolle herauszugeben. Wenn überhaupt, wird das wahrscheinlich erst im Juni passieren. Oder noch später. Wozu braucht man soviel Zeit? Wie sicher kann die Öffentlichkeit dann noch sein, dass das die Original-RKI-Protokolle sind? Die Namen der Beteiligten werde sowieso geschwärzt bleiben, schon aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes. Das ist den Damen und Herren Politikern und Funktionären nämlich heilig. Aber nur, wenn es um sie selber geht.
Das Bespitzeln von kritischen Bürgern bis in die letzten Winkel und deren öffentliche Bloßstellung ist ja immer nur für die gute Sache.
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