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Tugend-Schwätzer des Insti­tu­tio­nellen Ras­sismus’ oder: Nach­frage trifft Schwätzer

Eine Beob­achtung, die wir in den letzten Jahren wieder und wieder in Bei­träge über­führt haben, hat den Graben, der zwi­schen der Ver­wendung von Begriffen und dem eigenen Wissen über die Bedeutung dieser Begriffe auf­klafft, zum Gegen­stand. Wir sind fas­zi­niert davon, wie viele Leute, Begriffe im Mund führen, deren Bedeutung ihnen voll­kommen unbe­kannt ist: Die mit “Reprä­sen­ta­ti­vität” um sich werfen, jeden, der anderer Meinung ist als Nazi bezeichnen, die von Faschismus fabu­lieren und Ras­sismus vorne hinten und oben und unten zu sehen ver­mögen. Leute, die die Bedeutung von Begriffen, die KOGNITIVE Bedeutung von Begriffen durch eine affektive Zuschreibung ersetzt haben. Eine affektive Zuschreibung, die sie selbst an den Begriff her­an­tragen, dessen sie sich bemäch­tigen, weil sie der Ansicht sind, durch diesen Über­griff auf einen ihnen in seiner Bedeutung unbe­kannten Begriff die eigene Tugend zur Schau stellen, sich als Tugend-Schwätzer her­vortun zu können.

Der viel­leicht schil­lerndste Begriff in diesem Zusam­menhang ist der des Insti­tu­tio­nellen Ras­sismus, den wir unten defi­nieren. Zunächst berichten wir eine Episode aus dem Home Affairs Com­mittee des Bri­ti­schen Unter­hauses, an der sehr gut deutlich wird, was es mit Begriffen wie “Insti­tu­tio­nellem Ras­sismus” auf sich hat, Begriffen, die von einer pseudo- intel­lek­tu­ellen Schwätz­o­kratie genutzt werden, um vor der Welt die eigene Tugend zu exer­zieren, damit zu wedeln. Und, dass diese Leute mit ihrer ver­meint­lichen Tugend wedeln, dass es ihnen ein so großes Bedürfnis ist, sich als affek­tiver Honk, der kei­nerlei kogni­tiven Beitrag leisten kann, zu insze­nieren, hat seine Ursache darin, dass sie sich ent­weder auf Posi­tionen finden, deren gesell­schaft­licher Nutzen nicht vor­handen ist, XY-Beauf­tragter oder Berater für YZ oder auf Posi­tionen gelangt sind, die eine Leis­tungs­an­for­derung an sie stellen, derer sie in keiner Weise gerecht werden können. Ergo ver­suchen sie, die eigenen Defi­zitie oder die Defizite der Position, auf der sie sich befinden, mit ihrer ver­meint­lichen Tugend weg­zu­wedeln und zum Wedeln benutzen sie Begriffe, die für sie selbst lediglich einen affek­tiven Gehalt tragen, von denen sie annehmen, dass der­jenige, der sie in der vor­ge­ge­benen Weise benutzt, [z.B. Stirn in Falten legen und von insti­tu­tio­nellem Ras­sismus in bedau­erndem oder auch erregtem Ton reden] sich damit als “kom­pe­tenter Posi­ti­ons­in­haber” zu erkennen geben kann.

Ein Grund­irrtum wie die fol­gende Episode aus dem Home Affairs Com­mittee zeigt.

Dort sitzt Rebecca Knox, die auf nicht nach­voll­zieh­baren Wegen auf die Position des Vor­sit­zenden der Feu­erwehr und Not­dienste der Counties Dorset und Wiltshire in England gekommen ist, obschon sie mit hoher Wahr­schein­lichkeit in diesem Leben noch bei keinem Lösch­einsatz als Schlauch­halter oder bei einem Not­arzt­einsatz als Sprit­zen­geber tätig war. Diese feh­lenden Kom­pe­tenzen führen dazu, dass Knox sich ander­weitig pro­fi­lieren will, z.B. dadurch, dass sie den Service, dem sie vor­sitzt, als insti­tu­tionell ras­sis­tisch diffamiert.

Und dabei hat sie die Rechnung ohne Lee Anderson, Abge­ord­neter für Ash­field und Reform UK im Bri­ti­schen Unterhaus, gemacht:

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Das ist ein typi­sches Bei­spiel für Tugend-Schwätzer.

Anderson fragt: Frau Knox, Sie haben gesagt, dass es in ihrer Orga­ni­sation insti­tu­tio­nellen Ras­sismus gibt.
Knox ant­wortet: Ja, ich habe einem Report zuge­stimmt, in dem das fest­ge­stellt wurde …
Anderson: “Welche unfairen Vor­teile haben weiße Menschen?”
Knox: “Ich hoffe keine. Nein, keine.”
Anderson: “Wie kann ihre Orga­ni­sation dann insti­tu­tionell ras­sis­tisch sein?”
Knox: “…”.
[…]
Knox: “Ich habe den Begriff als Ganzes interpretiert. …”

Das geht noch eine Weile so weiter, um dann, nach Inter­vention des Vor­sit­zenden zu der Kon­klusion zu gelangen, dass Dorset Fire and Emer­gency Ser­vices einen Bericht in Auftrag gegeben hat, um sich vor den Augen der Welt in der eigenen Tugend zu suhlen, in dem es um Sexismus und Myso­gynie bei Feu­erwehr und Not­ärzten ging [sic!] und in dem die Autoren in ihrer großen Not mit dem Rat gekommen sind, dass, um Frauen und Anderen [females and others], die sich viel­leicht nicht trauen, etwas zu sagen, was auch immer, zu ermög­lichen, was auch immer zu sagen, die Ein­richtung von “safe spaces”, in denen die Frauen, die sich außerhalb nicht trauen etwas zu sagen, dann sagen können, was sie sich sonst nicht trauen würden, zu wem auch immer, viel­leicht zur Wand, gefordert sei.

Das ist, was vom insti­tu­tio­nellen Ras­sismus übrig geblieben ist: Die Phan­tasie von Maus­schubsern und anderen, die ihren Unterhalt damit ver­dienen, dass sie am Ende eines Blei­stifts kauen und sich ansonsten furchtbare ras­sis­tische oder sexis­tische oder sons­tis­tische Dinge aus den Fingern saugen, die sie andern dann als “insti­tu­tio­nellen Ras­sismus” unter­stellen können, wohl­wissend, dass die meisten, die diesen Blödsinn nach­kauen werden, wie Rebecca Knox KEI­NERLEI Ahnung davon haben, was sie damit sagen und lediglich bemüht sind, als “guter Mensch”, mangels sons­tiger Qua­li­fi­kation zu erscheinen.

Bleiben wir noch etwas beim insti­tu­tio­nellen Ras­sismus, schließlich sind wir ein Wissenschaftsblog:

Man kann diesen Begriff ganz einfach defi­nieren, und zwar als insti­tu­tio­nelle Ver­fah­rens­weisen, die bestimmte Men­schen auf­grund eines per­sön­lichen Merkmals dieser Men­schen dis­kri­mi­nieren, benach­tei­ligen. Das ist eine weite Fassung des Begriffs Ras­sismus, der sich nor­ma­ler­weise auf unter­schied­liche Rassen bezieht und gewöhnlich an der Haut­farbe fest­ge­macht wird. Insofern wäre die breite Defi­nition eigentlich insti­tu­tio­nelle Dis­kri­mi­nierung, wie sie z.B. im Rahmen des Pro­fes­so­rin­nen­pro­gramms vor­ge­nommen wird.

Insofern “insti­tu­tio­neller Ras­sismus” admi­nis­trative oder insti­tu­tio­nelle Ver­hal­tens­weisen, Ver­fah­rens­vor­schriften, Regu­la­tionen, Gesetze vor­aus­setzt, ist offen­kundig, dass ein “insti­tu­tio­neller Ras­sismus” ein ver­fasster, irgendwo fest­ge­schrie­bener Ras­sismus sein muss. Bestes Bei­spiel: Die Nürn­berger Ras­se­ge­setze, die indes natürlich Gesetze zur Dis­kri­mi­nierung der Ange­hö­rigen einer bestimmten Reli­gi­ons­ge­mein­schaft waren.

Das Feld ist fluid und schon diese kurze Aus­führung macht deutlich, dass es schwierig ist, das Stück Seife aus dem Bade­wasser zu fischen.

Dr. habil. Heike Die­fenbach hat schon vor län­gerer Zeit das Feld der “Ras­sismen” auf­ge­ar­beitet und den Begriff der struk­tu­rellen oder insti­tu­tio­nellen Dis­kri­mi­nierung als beste Bezeichnung für das Feld, das mit “Insti­tu­tio­neller Ras­sismus” gemeinhin abge­steckt wird, vorgeschlagen.

Sie finden den gesamten Beitrag zum Thema “Ras­sismus und Ras­sis­mus­kritik” in unserer Blauen Reihe.

Was insti­tu­tio­nellen Ras­sismus oder breiter “insti­tu­tio­nelle Dis­kri­mi­nierung” zu einem tat­säch­lichen Problem machen kann, ist das Gewalt­mo­nopol des Staates, das dahinter steht, so dass es bös­ar­tigen Akteuren auf diese Weise möglich ist, gesell­schaft­liche Gruppen, die den jewei­ligen Akteuren nicht in den Kram passen, die sie vom Zugang zu Res­sourcen aus­schließen wollen oder denen sie Res­sourcen, die sich im Eigentum von Mit­gliedern dieser Gruppen finden, stehlen wollen, zu Opfern insti­tu­tio­nellen Ras­sismus zu machen, etwa so, wie dies derzeit durch Pro­gramme, die alle außer weißen Men­schen bevor­teilen, der Fall ist.

Eine aus­führ­liche, wenn­gleich etwas steltzige Defi­nition des Begriffs “insti­tu­tio­neller Ras­sismus” haben wir bei Sieg­fried Jäger und Mar­garete Jäger  im Beitrag: “Das Dis­po­sitiv des Insti­tu­tio­nellen Ras­sismus. Eine dis­kurs­theo­re­tische Annä­herung” gefunden. Wie immer bei solchen Annä­he­rungen sind viele Worte, um nicht zu sagen: ist viel Geschwätz not­wendig, um die Tri­via­lität des Schlusses, zu dem man letztlich kommt, zu ver­stecken, eines Schlusses, der insti­tu­tio­nellen Ras­sismus als einen defi­niert, der aus­schließlich von staat­lichen Stellen unter Ver­wendung des beim Staat ange­sie­delten Gewalt­mo­nopols umge­setzt werden kann, etwa dann, wenn weiße Men­schen sys­te­ma­tisch dis­kri­mi­niert werden, von Pro­grammen aus­ge­schlossen werden, durch die Umleitung von Steu­er­mitteln in Pro­gramme, die allen außer Weißen zugute kommen, Opfer insti­tu­tio­nellen Ras­sismus’ werden:

Auch wenn Men­schen, die »Fremde« ablehnen (Wissen), diese ver­folgen (Handeln) und dies in Ver­let­zungen mündet (Ver­ge­gen­ständ­li­chung) und auch wenn Jour­na­listen »Fremde« in den Medien aus­grenzen und sich dies als Wissen in der Bevöl­kerung nie­der­schlägt, so ist auf diesen beiden dis­kur­siven Ebenen jedoch nicht die gleiche dra­ma­tische Aus­wirkung zu beob­achten wie auf der Ebene des staat­lichen Han­delns und seiner mas­siven Folgen für die Betrof­fenen. Hinzu kommt, dass dieses Handeln durch Ver­fassung und Recht auto­ri­siert ist und über (fast) jeden Zweifel erhaben zu sein scheint. Schließlich verfügt der Staat über das Gewalt­mo­nopol. Die auf dieser Ebene Han­delnden ent­ziehen sich jeg­licher Kritik: Sie handeln quasi als Auto­maten. Damit unter­scheidet sich der Ras­sismus, der auf dieser Ebene auf­tritt, grund­sätzlich von jenem, der auf anderen gesell­schaft­lichen Ebenen zu beob­achten ist – und dies nicht zuletzt durch seine Nor­ma­lität und scheinbar unan­greifbare Gültigkeit.

Wir schlagen deshalb vor, den Begriff des Insti­tu­tio­nellen Ras­sismus für diese Hand­lungs­ebene zu ver­wenden, weil damit ein wich­tiger Teil­be­reich des Ras­sismus ange­zielt werden kann, nämlich der, in dem es um admi­nis­tra­tives Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Ver­ord­nungen etc. geht. Der Begriff ist auch insofern als nützlich anzu­sehen, als damit bestimmte Formen der Ver­fes­tigung bzw. Formen besonders rigider  Ver­fes­tigung von all­täg­lichem Ras­sismus und z.B. Ras­sismus in den Medien unter­schieden werden kann.

Es geht also dabei um den Bereich eines Ras­sismus, der sich hinter Gesetzen und Normen etc. ver­schanzt. Der Begriff des Insti­tu­tio­nellen Ras­sismus ist dafür hilf­reich, bestimmte admi­nis­trative Praxen, die als anstandslos richtig und immer nur als Ein­zel­er­schei­nungen und Aus­nahmen aus­ge­geben werden, kri­ti­sieren zu können und sie als ein Ganzes, als Aus­druck eines Willens zu fassen

Die Dis­kri­mi­nierung von Bürgern, die eine freie Ent­scheidung, sich nicht mit expe­ri­men­teller COVID-19 Brühe infi­zieren zu lassen, getroffen haben, durch die deutsche Bun­des­re­gierung und die Lan­des­fürsten ist ein Bei­spiel insti­tu­tio­neller Dis­kri­mi­nerung, für insti­tu­tio­nellen Ras­sismus’ in der Defi­nition von Jäger und Jäger, und es ist ein Bei­spiel für eine kor­rekte Ver­wendung des Begriffs, die den Tugend-Schwätzern, die ihn ständig im Mund führen, sicher in diesem Leben nicht ein­fallen wird.

Zuerst erschienen bei sciencefiles.org