Nachdem der neue alte Präsident der USA, Donald Trump zum zweiten Mal vereidigt wurde, hielt er am nächsten Tag publikumswirksam Hof im krachend vollen Baseballstadion in Washington. Er ließ die Dekrete, die er coram publicum unterzeichnete, ankündigen – und bekam donnernden Beifall dafür, dass ab diesem Tag jeder in Wort und Schrift wieder frei seine Meinung vertreten dürfe. Schon in der ersten Pressekonferenz kündigte die neue Pressesprecherin des Weißen Hauses an, dass einige Pressebüros im Weißen Haus gekündigt werden, um auch Vertretungen der Alternativen Medien Büros zu verschaffen. Nur so könne eine breite Meinungsvielfalt wieder etabliert werden. Viele haben hier in Deutschland wehmütig bei soviel Freiheit ein Tränchen verdrückt.
Seit der Ära Merkel liegt eine bleierne Decke über Deutschland, ja über Europa. Nicht, dass hier behauptet werden soll, dass diese Entwicklung nur Merkel anzulasten wäre, aber sie ist es, die in Deutschland die strenge Moralisiererei und Ausgrenzung anderer so richtig aufblühen ließ. Die „Zeit online“ schrieb bereits im Dezember 2023: „Nur 40 Prozent der Deutschen glauben, Meinung frei äußern zu können“.
Wetten, das sind die 40 Prozent, deren Meinung mehr oder weniger mit dem linksgrünen Wokeismus übereinstimmt?
Was hat sich verändert? Warum? Und woran kann man es festmachen?
Eine neue Art der Inquisition hat sich langsam etabliert
Wer gegen den Kanon der hochamtlich heiligen Kühe argumentiert, ist ein faschistisches Schwein, Verschwörungstheoretiker, Covidiot, Pauschal-Impfgegner, Rassist, Nazi, frauenfeindlich, queerfeindlich, homophob, toxisch, Klimaleugner und wer weiß was noch alles.
Wer ein „Meme“, was einem Politiker nicht gefällt, (re)postet, wird mit Strafanzeige zum Kriminellen gestempelt und finanziell ruiniert. Herr Wirtschaftsminister Habeck hat es (Schwachkopfaffäre) nicht nur einmal gemacht, Frau Agnes-Marie Strack-Zimmermann soll eine ganze Rechtsanwaltskanzlei zu dem Zweck beschäftigen, die jeden, der ihren Zorn mit Witzen, Anzüglichkeiten oder „nicht zulässiger Kritik“ weckt, zu verklagen. Sie soll damit unglaublich viel Geld einnehmen.
Andere, die sich gegen die Zwangsbeglückung durch den Staat wehren und ihre Freiheit nicht aufgeben wollen, wie Michael Ballweg, oder der Wahrheit zur Geltung verhelfen wollen, wie der Rechtsanwalt Reiner Füllmich, werden einfach in endlose Untersuchungshaft eingekerkert, im Falle Füllmich sogar unter folterähnlichen Bedingungen. Obwohl man mit Händen greifen kann, dass die Vorwürfe absichtlich konstruiert und die Schikanen oft schon rechtswidrigen sind, um einen Unbequemen so zu behandeln, dass es alle potenziellen Nachahmer abschreckt. Man kann zwar in der Sache nichts beweisen oder die Behauptungen widerlegen, aber der Spruch Stalins ist eben wahr: „Bestrafe Zehn, erziehe Hundert“ … oder auch „abschreckendes Beispiel“ genannt.
Die Mittel der Politik und des Staates reichen von Strafprozessen, über Verklagen, Gefährderansprachen schon bei minderjährigen Schülern, die Schlümpfe posten und Hausdurchsuchungen, Ermittlungen und Unterstellungen, die denjenigen wirtschaftlich und sozial vernichten und zum Unberührbaren machen.
Ein sanfter, kluger und freundlicher Mensch, wie Prof. Dr. Sucharit Bhakdi wurde wegen Volksverhetzung vor Gericht geschleift, hatte aber Glück und wurde freigesprochen. Allerdings deshalb, weil da beim besten Willen nirgendwo Hetze begründet werden konnte. Die Presse tobte jedoch:
Der moralische Terror wirkt auch ohne Zutun der „Obrigkeit“
Es braucht ja nicht einmal einen Straftatbestand, den der Staat dem Unbotmäßigen – wenn auch fälschlich – vorwerfen kann, um in zu zerstören. Es gibt immer genügend Eifrige, die eilig ihr Fähnchen in den Wind drehen.
Stalins Parole „Bestrafe Zehn, erziehe Hundert“ ist eben zutreffend. Und so haben wir all diejenigen, die in vorauseilendem Gehorsam selbst zu Strafaktionen greifen, um der ganzen Welt zu zeigen, dass sie auf der „richtigen Seite“ stehen. Da verbannen Universitäten, die früher Leuchttürme der Geistesfreiheit waren, radikal neue Sichtweisen der Welt entwarfen, große Erneuerer und Wegbereiter hervorbrachten, heute diejenigen, die dem verpflichtenden Zeitgeist zu widersprechen wagen: Ulrike Guérot und Patrik Baab, deren Ansichten zum Ukrainekrieg nicht dem vorgegebenen „Narrativ“ entsprachen. Anke Uhlenwinkel und Heike Egner hatten die Impertinenz, ein Buch zu verfassen unter dem Titel „Wer stört, muss weg!“. Darin erzählen sie viele solcher Fälle, wie die der Erstgenannten, die wider den Zeitgeist denken und lehren – und daher einfach von ihren Anstellungen in Universitäten entfernt wurden.
Da gab es den Vorstand der Krankenkasse ProVita, Andreas Schöfbeck. Dem Mann war aufgefallen, dass das mit der Corona-Impfung so wunderbar nicht sein kann, als er die ganzen, haufenweisen Abrechnungen der Ärzte wegen Impfnebenwirkungen und ‑schäden sah. Er tat, was ein aufrichtiger Mann tut, er meldete es gewissenhaft und besorgt – und musste gehen. Ein ähnliches Schicksal traf viele Ärzte und Gesundheitspersonal, die Bedenken anmeldeten ob der übereilten Hauruck-Maßnahmen, viel zu schnell auf den Markt geworfenen mRNA-Impfungen, die gar nicht die gesamten Sicherheitstests über die erforderlichen Langzeittests absolviert hatten. Oder die sahen, dass anaphylaktische Schocks auftraten oder protestierten, dass man als Ungeimpfter praktisch als Untermensch und fast schon als Mörder eingestuft wurde.
Corona-Hysterie: Säuberungsaktionen und regelrechten Hetzjagden
Kritischen Journalisten, die saubere und tiefgehende Recherchen anstellten, die Fachleute im Bereich Medizin und Impfung interviewten und befragten, verloren ihre Posten oder Auftraggeber, gingen ihrer Bankkonten verlustig, wurden von der Gesellschaft ausgestoßen. Es begann eine regelrechte Hetzjagd auf diese Menschen. Der Impfkritiker Clemens Arvay, ein sanfter und liebevoller Charakter, wurde so unter Druck gesetzt, dass er Selbstmord beging:
„Während es aus seiner Familie hieß, die Gründe seien privat, sollen es bleiben und man wolle über Motive für den Suizid des 42-Jährigen nicht spekulieren, ist für seine Follower glasklar: Der Druck seiner Gegner sei einfach zu groß gewesen. Er sei von Medien ins Schwurbler-Eck gestellt worden, ihm sei – auch von anonymen Internet-Hatern – seine wissenschaftliche Reputation abgesprochen worden, er sei enormen Anfeindungen und Abqualifizierungen ausgesetzt gewesen. Das ist nicht aus der Luft gegriffen. Es ist ein über Monate – auch im Netz – vielfach dokumentiertes Faktum.“
Robert Malone, ein ausgewiesener Experte der Impfforschung, sogar ein Pionier der mRNA-Forschung, wurde ebenfalls über Nacht zum Idioten erklärt, als er vor den skrupellosen Massenimpfungen warnte. Der Mann hatte eine absolut fundierte Fachmeinung offen ausgesprochen, und heute wissen wir: Er hatte recht.
Dem „rnd“ (Redaktionsnetzwerk Deutschland), der – trotz völliger Unkenntnis der Materie – einer der schärfsten Rufmörder gegen Malone damals war, machte es aber gar nichts aus, diesen hoch versierten Fachmann auf seinem ureigensten Gebiet medial zu vernichten, bis er seinen Nobelpreis auf genau diesem Gebiet verlor. Die scheinheilige Frage im Beitrag „Wie konnte es soweit kommen?“ ist leicht zu beantworten. Wenn es eine allgemeine Hetzjagd auf bestimmte Menschen, Meinungen, Religionen, Hautfarbe oder andere Eigenschaften gibt, dann schlägt die Stunde der Bluthunde und Kopfgeldjäger.
Der Immunologe Stefan Hockertz wurde ebenfalls zum Gejagten, musste in die Schweiz fliehen und war mittellos, weil seine Bankkonten gesperrt wurden. Dennoch spendeten die Menschen ihm genug, dass er diese Zeit überstehen konnte. Immer vornedran bei der Hetzkampagne: Correctiv.
… und nicht nur bei Corona und Impfung: Die Menschenjagd von Potsdam
Ja, es handelt sich um dasselbe „Correctiv“ das Anfang 2024 eine abgrundtief bösartige Verleumdungskampagne gegen ein Treffen in Potsdam gestartet hatte, die vor Verdrehungen, Lügen und Unterstellungen nur so strotzte. Während die Wahrheit, dass da alle möglichen Leute, auch aus der CDU, CSU, völlig Parteilose, Wirtschaftschefs, der Anwalt mit Prozessbevollmächtigung vor dem Bundesverfassungsgericht, Ulrich Vosgerau, und FDP-Mitglieder zusammenkamen, so langsam ans Tageslicht kamen, änderte Correctiv ständig online den Text. Aber die Hetzjagd lief schon und die Staatssender sprangen auf den Zug. Heute noch wird immer noch davon fabuliert, auf dem Treffen sei die „Deportation“ von Flüchtlingen gefordert worden und das Wort Remigration sei gleichzusetzen mit „Vertreibung“.
Teilnehmer an diesem Treffen verloren teilweise ihre Anstellungen, wurden bis in ihre Wohnungen verfolgt bedroht, Freundschaften zerbrachen, sogar Familienangehörige wurden bedroht, die gar nichts damit zu tun hatten. Der Hass war unbeschreiblich.
Prof. Dr. Vosgerau war Dozent an der Universität Köln. Seit 2006 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik an der Universität Köln bei Otto Depenheuer, von 2007 bis 2015 Akademischer Rat. Mit der Habilitation 2012 erhielt er die Lehrbefugnis für die Fächer Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht, Allgemeine Staatslehre und Rechtsphilosophie. Vosgerau hatte Lehrstuhlvertretungen an der LMU München und den Universitäten Hannover, Passau und Halle-Wittenberg inne. Doch nach dem Hetzartikel von „Correctiv“ forderte der AStA, man müsse Prof. Vosgerau seine Titel entziehen. Die Fakultät der Rechtswissenschaft prüfte das. Ergebnis: Die Rechtswissenschaftler der Uni Köln sahen „keinerlei Veranlassung, die Lehrbefugnis und damit den Status Privatdozent zu entziehen“. Da muss schon gar keine Handhabe gewesen sein, dass sich die Damen und Herren Juristen trauten, soviel Courage zu zeigen.
Die Bestie Mensch schlummert nur, sie kann urplötzlich aufwachen
Da fragt man nicht, ob das überhaupt rechtens ist? Nein, tut man nicht, weil man weiß, dass das gar keine Rolle mehr spielt. Es ist die Softversion der Hexenverfolgung. Eines der obersten zehn Gebote der Christenheit lautet „Du sollst nicht töten!“ Und doch wurden Frauen (und auch Männer) lebendigen Leibes verbrannt, ertränkt und zu Tode gefoltert. Wie verträgt sich das? Man wird nicht lebendigen Leibes verbrannt, wie damals. Aber Meinungen und freie Rede zu bestrafen, sind die Anfänge davon, Menschen zu vernichten.
Die Warner, die Kritiker, die eine Katastrophe kommen sehen, die den Mut haben, gegen den Strom zu schwimmen, die sich bewusst auch dem Risiko aussetzen, anzuecken, sind die Ersten, die dafür bitter bezahlen müssen. All diese Beispiele zeigen doch, dass keine Charta der Menschenrechte, keine Verfassung, kein Grundgesetz, in dem die Meinungsfreiheit als ein unveräußerliches Grundrecht garantiert ist, dann noch irgendetwas hilft, wenn irgendeine Gruppe von Menschen „zum Abschuss freigegeben“ wird, weil sie dem hochmoralischen Diktat widerspricht. Wenn ECHTE Hetze zum moralischen Kreuzzug wird. Wenn man fürchten muss, mitgefangen und mitgehangen zu werden, sollte man dagegen protestieren.
Niemand sollte sich also angesichts dessen über die Hexenjagden des Spätmittelalters entsetzen. Der Hass und die Ent-Menschlichung der angeblichen „Nazis“ von Potsdam oder den Impfkritikern und Ungeimpften kam innerhalb kürzester Zeit. Es ist leicht, angewidert den Kopf über die Grausamkeiten in der Zeit des Nationalsozialismus zu schütteln. Auch hier waren Menschen plötzlich, innerhalb kurzer Zeit auf einmal Untermenschen und Freiwild. Ja, auch damals gefielen sich bestimmte Zeitgenossen sogar noch darin, ganz vornedran zu sein, wenn es um das Erniedrigen, Verletzen, Töten und Mordbrand ging.
Politische Verfolgung ist eine Vorstufe dazu. Die als „Feinde“ eingestuften Menschen werden systematisch ausgegrenzt und als „Schädlinge“ oder moralisch Minderwertige gelabelt, um sie öffentlich und politisch einzukreisen und zu isolieren und zur Zielscheibe von Hass zu machen. Viele Journalisten machen da eifrig mit, ganz vornedran die linkslastigen Staatsmedien. Sie können mit einer entsprechend eingefärbten Meldung Existenzen vernichten und nutzen das auch. Man kann sich des Eindrucks oft nicht erwehren, dass es koordiniert und auf Zuruf gemacht wird, die „Potsdamer Konferenz“ war ein lehrbuchmäßiges Beispiel.
Man muss ja auch nur erwähnen, dass Herr oder Frau X im „Verfassungsschutzbericht“ auftaucht – und schon springen alle einen Meter zurück, um bloß einer „Kontaktschuld“ zu entkommen, mehr noch, alles verfällt sofort in eine hektische Distanzierung, um nicht in den Strudel hineingerissen zu werden („sag mal, Du warst doch mit X befreundet?“)
Natürlich steht der Artikel 5 des Grundgesetzes immer noch da:
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Um dem Grundgesetz Ehre zu erweisen, müssen wir es mit Leben füllen. Das bedeutet, dass wir einander respektieren müssen. Und auch Meinungen, die man persönlich gar nicht mag, aushalten. Man kann diskutieren, kritisieren, argumentieren. Man muss es sogar!
Die Meinungs- und Redefreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes zu verteidigen wäre eigentlich die Pflicht der Regierung. Und der Bürger. Fordern wir sie ein! Für alle! Ausnahmslos!