Foto: Bildschirmfoto YT / Bendels bei der Pressekonferenz nach dem Freispruch

Sieg für die Mei­nungs­freiheit: Land­ge­richt spricht David Bendels frei!

David Bendels und seine Anwälte haben am 14. Januar 2026 einen gran­diosen, einen his­to­ri­schen Sieg für die Mei­nungs­freiheit in Deutschland errungen! Das Land­ge­richt Bamberg (Ober­franken) hat den Chef­re­dakteur und Her­aus­geber des Online-Portals Deutschland-Kurier vom Vorwurf der Poli­tiker-Ver­leumdung im Zusam­menhang mit dem sati­risch-kri­ti­schen Faeser-Meme „Ich hasse die Mei­nungs­freiheit!“ freigesprochen. 

Das Willkür-Urteil des Amts­ge­richts Bamberg unter Vorsitz von Amts­richter Martin Waschner vom April 2025 (sieben Monate Frei­heits­strafe zur Bewährung) wurde ersatzlos auf­ge­hoben. Die Pro­zess­kosten trägt die Staatskasse.

Es ist ein Sieg auf ganzer Linie: Die Staats­an­walt­schaft Bamberg selbst bean­tragte (wie auch die Ver­tei­digung) in der Beru­fungs­ver­handlung den Frei­spruch. Dabei hatte die Staats­an­walt­schaft zuletzt sogar noch eine Straf­ver­schärfung erreichen wollen und war deshalb eben­falls in die Berufung gegangen.

In einer ersten Reaktion zeigte sich David Bendels einer­seits erleichtert, ande­rer­seits aber auch kampf­ent­schlos­sener denn je!

Der DK-Chef erklärte: „Kein Staats­anwalt hätte hier jemals einen Straf­befehl bean­tragen dürfen, und kein Amts­ge­richt hätte hier jemals ver­ur­teilen dürfen. Denn es ist völlig offen­sichtlich, dass hier keine Straftat vor­liegt. Macht- und Regie­rungs­kritik kann — ja muss!— auch in zuge­spitzter, har­scher, bis an Grenzen des guten Geschmacks rei­chender Form, jederzeit erlaubt sein. Das vom Deutschland-Kurier ver­öf­fent­lichte ‚Faeser-Meme‘ ist in seiner Form, in seinem Aus­druck und in seiner Umsetzung als leicht erkennbare Satire eine grund­ge­setzlich geschützte Spielart einer solch poin­tierten Macht- und Regierungskritik.“

DK-Chef: „Wir stehen stabil und entschlossen“

DK-Chef David Bendels bekräf­tigte: „Der Deutschland-Kurier und ich per­sönlich werden immer, mit allen uns zur Ver­fügung ste­henden medialen und rechts­staat­lichen Mitteln, ent­schlossen, stabil und hart­näckig für die Presse-und Mei­nungs­freiheit in unserem Lande sowie für die Rede­freiheit der deut­schen Bürger ein­stehen und kämpfen. Etwaigen Angriffen gegen die Presse‑, Mei­nungs- und Rede­freiheit werden wir stets sehr cou­ra­giert ent­ge­gen­treten. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die ehe­malige Bun­des­in­nen­mi­nis­terin Nancy Faeser (sie hatte per­sönlich den Straf­antrag unter­schrieben, die Red.) ein sehr defi­zi­täres, pro­ble­ma­ti­sches, ja gestörtes Ver­hältnis zur Mei­nungs­freiheit hat. Sati­risch-kri­tisch-zuge­spitzt könnte — und darf — man also durchaus behaupten: ‚Nancy Faeser hasst die Meinungsfreiheit!‘“

Woher plötzlich der Justiz-Salto rückwärts?

Die Kehrt­wende hatte sich bereits am Vortag laut einer Meldung des Ber­liner „Tages­spiegel“ ange­deutet. Sollten sich in der Beru­fungs­haupt­ver­handlung keine neuen Umstände ergeben, werde man einen Frei­spruch bean­tragen, hatte ein Sprecher der Bam­berger Staats­an­walt­schaft dem „Tages­spiegel“ auf dessen Anfrage hin erklärt.

Das muss man sich mal ver­ge­gen­wär­tigen: Eine Behörde, die noch vor Monaten die Ver­ur­teilung nicht nur mittrug, sondern sogar noch eine Straf­ver­schärfung erreichen wollte (acht Monate OHNE Bewährung), erklärt das inkri­mi­nierte Bild­ma­terial plötzlich zur „noch zuläs­sigen Macht­kritik“. Man kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus!

Soli­da­rität mit David Bendels auch im Ausland

War es wirklich (bessere) Ein­sicht oder vielmehr der öffent­liche Druck nicht nur in den alter­na­tiven Medien, sondern auch in Teilen der Main­stream-Presse? Ein „Urteil wie aus einer Dik­tatur“, kom­men­tierte sei­nerzeit die „WELT“. Der „Focus“ sprach von einer „Son­der­ge­richtszone Bamberg“. Das Willkür-Urteil des Amts­richters Waschner schlug hohe Wellen auch im Ausland, vor allem in den USA und in Groß­bri­tannien. Die Sorge um die Mei­nungs­freiheit in Deutschland war plötzlich inter­na­tional und hatte einen Namen: David Bendels!

Vom „Straf­täter“ zum Freiheitskämpfer

Der Fall hatte im Februar 2024 seinen Lauf genommen. Der Deutschland-Kurier ver­breitete sei­nerzeit auf der Plattform X eine Foto­montage (Meme), die Faeser mit einem Schild zeigte, auf dem „Ich hasse die Mei­nungs­freiheit!“ zu lesen war. Die damalige Innen­mi­nis­terin fühlte sich per­sönlich ange­griffen und stellte eigen­händig Straf­antrag gegen den Jour­na­listen. Bendels erhielt zunächst einen absurd hohen Straf­befehl über 210 Tages­sätze, wogegen er Ein­spruch ein­legte. Es kam zum Prozess.

Das Amts­ge­richt Bamberg folgte dem Vorwurf der angeb­lichen Poli­tiker-Ver­leumdung gemäß Paragraf 188 des Straf­ge­setz­buches (StGB), im Volksmund auch „Majes­täts­be­lei­di­gungs-Paragraf“ genannt, nur allzu bereit­willig. In der Urteils­be­gründung vom April 2025 hieß es allen Ernstes, der durch­schnitt­liche Leser sei nicht in der Lage, das Meme als Satire zu erkennen. Eine Ein­schätzung, die nicht nur die Intel­ligenz des deut­schen Volkes beleidigt, sondern auch ein erschre­ckendes Licht auf das Rechts­ver­ständnis mancher Richter hier­zu­lande wirft. Zudem ordnete der Vor­sit­zende Richter Martin Waschner auch noch an, dass sich David Bendels schriftlich bei der Minis­terin zu ent­schul­digen habe. Ein Unikum in der jün­geren deut­schen Jus­tiz­ge­schichte! Solche Demü­ti­gungen kennt man nur aus Dik­ta­turen, wo sich der Delin­quent in den Staub zu werfen und um Abbitte zu flehen hat.

Quelle.

***

Der Artikel erschien zuerst bei philosophia-perennis.com.

  • Top Artikel

  • Service-Hotline:
    0179-6695802

  • Servicezeiten:
    Mo. und Do.: 10:00 - 12:00 Uhr
    Mi.: 15:00 - 18:00 Uhr