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Krieg gegen Mei­nungs­freiheit und freie Wahlen: USA erheben schwere Vor­würfe gegen EU

Mehr als ein ganzes Jahr­zehnt haben die EU-Kom­mis­sionen das Internet mani­pu­liert und das Men­schen­recht auf freien Mei­nungs­äu­ßerung massiv ver­letzt. Auch in nationale Wahlen hat man mit Zensur ein­ge­griffen. So ein Report des US-Jus­tiz­aus­schusses, der ein scho­ckie­rendes Licht auf die Lage der Men­schen­rechte in der EU wirft. (von David Berger)

Ein Bericht des Jus­tiz­aus­schusses des US-Reprä­sen­tan­ten­hauses sorgt in Brüssel für hef­tigen Ärger. Die vom Jus­tiz­aus­schuss der Ver­ei­nigten Saaten durch­ge­führte Unter­su­chung weist der Euro­päi­schen Kom­mission nach, über viele Jahre hinweg sys­te­ma­tisch Ein­fluss auf die öffent­liche Mei­nungs­bildung im Internet genommen zu haben – mit Folgen, die weit über Europa hinausreichen.

Krieg der EU gegen Mei­nungs­freiheit im Netz

Wie die Recherchen zeigen, hat die EU-Kom­mission seit mehr als einem Jahr­zehnt Druck auf große Inter­net­platt­formen aus­geübt, um Inhalte zu ent­fernen oder ein­zu­schränken, die nicht mit den poli­ti­schen Leit­linien Brüssels über­ein­stimmten. Offi­ziell sei dies häufig mit dem Kampf gegen Hassrede, Des­in­for­mation oder Wahl­ma­ni­pu­lation begründet worden. Tat­sächlich hat sich daraus ein Instrument ent­wi­ckelt, mit dem poli­tische Nar­rative gezielt gesteuert worden seien.

Besonders brisant: Der Report belegt, dass diese Praxis nicht nur euro­päische Nutzer betrifft, sondern auch die Mei­nungs­freiheit von Bürgern in den Ver­ei­nigten Staaten ein­schränkt. Ame­ri­ka­nische Tech­no­lo­gie­un­ter­nehmen löschen Inhalte in den USA oder stufen sie herab, um den Anfor­de­rungen euro­päi­scher Gesetze wie dem Digital Ser­vices Act zu genügen.

Unde­mo­kra­tische Ein­fluss­nahme der EU auf Wahlen

Als besonders sen­sible Themen nennt der Bericht Debatten rund um die Corona-Pan­demie, Migration sowie die Gen­der­ideo­logie. Kon­ser­vative Posi­tionen geraten dabei häu­figer ins Visier. Interne Doku­mente und Aus­sagen von Tech-Kon­zernen belegen, dass die „frei­willige Zusam­men­arbeit“ mit der EU-Kom­mission in Wahrheit kaum Spielraum lässt: Wer sich nicht an die Vor­gaben hält, muss Sank­tionen oder regu­la­to­rische Kon­se­quenzen befürchten.

Zusätz­liche Spreng­kraft erhält der Bericht durch den Vorwurf poli­ti­scher Ein­fluss­nahme auf Wahlen. Demnach hat sich die EU-Kom­mission im Vorfeld meh­rerer natio­naler Urnen­gänge mit Platt­form­be­treibern abge­stimmt, um poli­tische Inhalte kurz vor Wahlen stärker zu kon­trol­lieren oder zu begrenzen. Genannt werden mehrere Länder, dar­unter auch Mit­glied­staaten der EU. Kri­tiker sehen darin eine gefähr­liche Grauzone zwi­schen Wahl­schutz und poli­ti­scher Steuerung.

Das war in min­destens 8 Wahlen in 6 euro­päi­schen Ländern seit 2023 der Fall: Slo­wakei (2023) Nie­der­lande (2023 & 2025) Frank­reich (2024) Rumänien (2024) Mol­dawien (2024) Irland (2024 & 2025)

UN-Son­der­be­richt­erstat­terin für Mei­nungs­freiheit in Deutschland

Dazu passt, dass sich die UN-Son­der­be­richt­erstat­terin für Mei­nungs­freiheit, Irene Khan, derzeit seit 26. Januar bis 6. Februar 2026 zu einer Dienst­reise in Deutschland aufhält. Sie muss dabei einer Reihe von Fragen im Zusam­menhang mit dem Recht auf Mei­nungs- und Mei­nungs­freiheit nach­gehen, dar­unter Medi­en­freiheit, Mei­nungs­freiheit im Internet und Hass­reden, Mei­nungs­freiheit im Zusam­menhang mit Ver­ei­ni­gungen und fried­lichen Ver­samm­lungen sowie Teil­nahme am öffent­lichen Leben.

Der men­schen­rechts­po­li­tische Sprecher der AfD-Bun­des­tags­fraktion, Rainer Rothfuß, hat in diesem Zusam­menhang in einem Offenen Brief an die UN-Son­der­be­richt­erstat­terin für Mei­nungs­freiheit, Irene Khan, auf die bedrohte Mei­nungs­freiheit in Deutschland hingewiesen.

Der ‚Akti­onstag gegen Hass­pos­tings‘ zeige erneut, dass das Grund­recht auf Mei­nungs­freiheit in Deutschland schwer bedroht ist: „Die Polizei durch­suchte 177 Häuser von Bürgern ab 6 Uhr früh in einer deutsch­land­weiten, kon­zer­tierten Aktion wegen Mei­nungs­äu­ße­rungen im Internet. Das schafft eine Atmo­sphäre der Angst, wenn unver­hält­nis­mäßig und somit ver­fas­sungs­widrig in die Frei­heiten der Bürger ein­ge­griffen wird – sie wie Schwer­ver­brecher oder Ter­ro­risten behandelt werden. Der Artikel 5 des Grund­ge­setzes wurde vom Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt bisher immer weit aus­gelegt. Auch extreme Mei­nungen sind von der Mei­nungs­freiheit gedeckt. Genauso schafft der Ver­fas­sungs­schutz mit seinem Gut­achten zur AfD eine Atmo­sphäre der Angst unter den Wählern und Unter­stützern. Wir hoffen, dass Irene Khan sich der bedrohten Mei­nungs­freiheit in Deutschland widmet.“

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Zuerst erschienen bei philosophia-perennis.com.

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