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Links­ra­di­kaler Anschlag in Berlin als Anlass: Innen­mi­nister Dob­rindt will Über­wa­chung im digi­talen Raum massiv ausweiten

Die Bun­des­re­gierung gibt zu, dass wir es beim Ter­ror­an­schlag in Berlin mit dem links­ra­di­kalen Extre­mismus zu tun haben. Doch die Gegen­maß­nahmen könnten auch gegen fried­liche Bürger und Anders­den­kende miss­braucht werden.
Die Stel­lung­nahmen von Bun­des­in­nen­mi­nister Alex­ander Dob­rindt (CSU) haben einen posi­tiven Aspekt und einen nega­tiven Aspekt.

Positiv: Endlich erkennt die Bun­des­re­gierung die links­ra­dikale Ter­ror­gefahr an

Der positive Aspekt ist, dass die Bun­des­re­gierung endlich die links­ra­dikale Ter­ror­gefahr beim Namen nennt. Das Beken­ner­schreiben [siehe Abdruck in der “Ber­liner Zeitung”] der links­extremen “Vul­kan­gruppe” wertet der Minister als Alarmzeichen.

Gegenüber der BILD-Zeitung erklärte Dob­rindt: “Nach unserer Ein­schätzung handelt es sich um einen mit pro­funden Kennt­nissen und dezi­diert geplanten Anschlag. Der Links­ter­ro­rismus ist mit stei­gender Inten­sität in Deutschland zurück.”

Die “links­ter­ro­ris­ti­schen Akti­vi­täten, gepaart mit Klima-Extre­mismus” würden die Wirt­schaft und Gesell­schaft angreifen und Bürger gefährden.

Negativ: Gegen­maß­nahmen könnten auch gegen fried­liche Anders­den­kende miss­braucht werden

Das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium erwägt auf­grund dieser links­ra­di­kalen Ter­ror­gefahr massive Gegen­maß­nahmen, auch im digi­talen Raum. Dazu gehören Schritte zu mehr Über­wa­chung, wie zum Bei­spiel “die Ein­führung der IP-Adressen-Spei­cherung, den Einsatz der Quellen-TKÜ (Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­über­wa­chung), einen bio­me­tri­schen Inter­net­ab­gleich, eine KI-gestützte Daten­analyse zur Früh­erkennung von Gefährdern” [siehe Bericht BILD-Zeitung].

Damit sollen Behörden wie der Ver­fas­sungs­schutz oder die Polizei die links­extreme Szene und radikale Klima-Gruppen inten­siver beob­achten können, heißt es weiter.

So weit, so gut, möchte man meinen. Doch die Sache hat einen Haken. Denn die Aus­weitung der Befug­nisse kann miss­braucht werden. Sie kann auch dazu genutzt werden Anders­den­kende zu ver­folgen (wie zum Bei­spiel in der Corona-Zeit gesehen) oder die Oppo­sition zu über­wachen und ein­zu­schränken, wie es manche Poli­tiker aus dem linken Spektrum für die Über­wa­chung der AfD fordern.

Daher ist es ein zwei­schnei­diges Schwert. Die SPD, die Linke und die Grünen werden solche Maß­nahmen sicherlich nicht zur inten­si­veren Über­wa­chung der links­ra­di­kalen Szene ein­setzen, sondern eher dazu neigen, ihren “Kampf gegen Rechts” mit anderen Mitteln fortzusetzen.

Der Artikel erschien zuerst bei freiewelt.net.

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