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Die Auf­lösung einer Zen­tralbank im reinen Papiergeldsystem

Javier Milei hat im Wahl­kampf 2023 immer wieder ange­kündigt, die Zen­tralbank schließen zu wollen. Es gibt ein Video, in dem er im Fern­sehen an seinem Geburtstag einem argen­ti­ni­schen Kin­der­ge­burts­tags­brauch folgend mit ver­bun­denen Augen mit einem Besen­stiel auf ein auf­ge­hängtes Sty­ro­por­modell der Zen­tralbank ein­schlägt, bis diese kom­plett zer­stört am Boden liegt.

Noch gibt es die argen­ti­nische Zen­tralbank; Milei hat sie aber bereits wesent­licher Funk­tionen bzw. Pri­vi­legien „beraubt“. So gibt es kein Wäh­rungs­mo­nopol in Argen­tinien mehr. Das Äqui­valent des Zen­tral­bank­zinses wird nicht wie sonst als Markt­steue­rungs­in­strument von der Zen­tralbank fest­gelegt, sondern in einem Markt­me­cha­nismus bestimmt. Die Konten, die die Banken bei der Zen­tralbank unter­halten müssen, werden nicht mit neu zu dru­ckendem Geld ver­zinst und die für die Fähigkeit zur Kre­dit­geld­schöpfung so wichtige Min­dest­re­serve erreicht über 40%. Zum Ver­gleich: Im Euro sind es 1 % und beim USD 0 %.

Dennoch sind die Kri­tiker aus dem liber­tären Lager nicht zufrieden. Es geht ihnen nicht schnell genug. Von der Theorie her ist die Ent­täu­schung zu ver­stehen. Aller­dings sind auch die von der Praxis gemachten Ein­wände nicht ohne Sub­stanz. In der fol­genden Bei­trags­serie soll nun nicht auf diese Dis­kussion ein­ge­gangen werden, zu der sie hier eine Dis­kussion in vier Teilen zwi­schen den Pro­fes­soren Jörg Guido Hülsmann und Philipp Bagus lesen können. Vielmehr ist es das Ziel dieser Arti­kel­serie, dem Leser die Pro­bleme zu ver­mitteln, die die Auf­lösung eines Papier­geld­systems mög­li­cher­weise mit sich bringen kann.

Gleich­zeitig wird ver­sucht, einen mög­lichst sozi­al­ver­träg­lichen Weg aus dem Papiergeld auf­zu­zeigen, wobei „sozi­al­ver­träglich“ hier meint „ohne ver­meidbare Ver­wer­fungen und vor allem ohne Ver­mö­gens­ver­schie­bungen“, die will­kürlich Gewinner und Ver­lierer bei einer Been­digung des Systems erzeugt. Eine der Vor­aus­set­zungen ist für Milei, dass ein solcher Schritt nicht – wie so oft – die Ärmsten und Schwächsten der Gesell­schaft trifft und die Ver­mö­genden nahezu unbe­helligt lässt, weil diese die Gele­genheit und Mög­lichkeit hatten, in Sach­werte zu inves­tieren und sie nur einen geringen Teil ihrer Net­to­er­spar­nisse in der Lan­des­währung halten.

Dies ist der 1. Teil dieser Arti­kel­serie.

Ein­leitung

Mit dem vor­lie­genden Beitrag soll auch eine Dis­kussion darüber angeregt werden, ob und wenn ja wie eine mög­lichst geräuschlose, sprich sozi­al­ver­träg­liche Auf­lösung einer Zen­tralbank, die aus­schließlich unge­decktes Geld begeben hat, möglich ist. Dabei wird beson­derer Wert auf ein­fache Erklä­rungen gelegt. Ziel ist es, jedem Leser einen Ein­stieg in dieses im Detail sicher kom­plexes Thema zu ermög­lichen. Insoweit ist es das Ziel, eine „grobe Linie“ auf­zu­zeigen ohne auf jedes, sicherlich auch wich­tiges Detail einzugehen.

Die Erschei­nungsform der Zen­tralbank als reines Papier­geld­in­stitut ohne Deckungs­ver­sprechen gibt es im Westen im strengen Sinn eigentlich erst seit 1971, nachdem der ame­ri­ka­nische Prä­sident Richard Nixon (1913 – 1994) die Nach­kriegs­ver­ein­barung von Bretton Woods auf­ge­kündigt hat und die Aus­lie­ferung von Gold gegen USD ein­stellte. Wie wir heute auf­grund eines in ame­ri­ka­ni­schen Archiven befind­lichen Schreibens wissen, hat dabei der damalige deutsche Bun­des­kanzler Helmut Schmidt (1918 – 2015) eine nicht unwe­sent­liche Rolle gespielt, da er für die Deutsche Mark eine Bei­be­haltung eines Gold­stan­dards zusammen mit Frank­reich und Groß­bri­tannien, die dies planten, ver­weigert hat.

Defi­nition des Themas

Die rein tech­nische Auf­lösung der Zen­tralbank wäre leicht durch Ver­schmelzen auf den Staat zu rea­li­sieren. Man wird aller­dings zu Recht ein­wenden, dass dies das Problem des unge­deckten Papier­geldes nicht löst. Die Zen­tral­banken sind ursprünglich ja gerade ent­standen, um staat­liche Geld­po­litik auf eine von der Regierung vor­geblich „unab­hängige“ Insti­tution auszulagern.

Was daher wirklich gemeint ist mit der For­derung nach Auf­lösung der Zen­tralbank, ist die Abschaffung einer nicht gedeckten Lan­des­währung. Not­wendige Folge ist, dass damit auch die Geschäfts­banken ihren „Lender of last resort“ („Kre­dit­geber der letzten Instanz“) ver­lieren. Wenn es keine unge­deckte Papier­geld­währung (auch Fiat­währung genannt) mehr gibt, kann es auch nie­manden mehr geben, der als „Letzt­haf­tender“ eine Liqui­di­täts­lücke der Geschäfts­banken durch Ausgabe zusätz­lichen Geldes schließen kann.

Die Fra­ge­stellung lautet also: Wie kann man eine unge­deckte Fiat­währung, also eine reine Papier­geld­währung ohne jede Deckungs­zusage, sozi­al­ver­träglich auf­lösen? Das Thema lautet ins­be­sondere nicht – obwohl das hin und wieder in die Dis­kussion mit ein­ge­bracht wird und ein durchaus mit zu beden­kenden ist –, was in einem solchen Fall mit den Staats­schulden in dieser Fiat­währung passiert.

Funk­tionen der Zentralbank

Um die Kon­se­quenzen einer Schließung zu ver­stehen, muss man sich zuerst mit den Funk­tionen einer Zen­tralbank beschäftigen.

1. Die Zen­tralbank stellt als Mono­polist die Währung eines Landes oder Wäh­rungs­be­reiches zur Ver­fügung, zumeist flan­kiert von dem Pri­vileg, als einzige Geld begeben zu dürfen. Alter­native Wäh­rungen werden regel­mäßig durch drei Maß­nahmen ver­hindert. Zum einen durch das gesetz­liche Gebot, jederzeit die Mono­pol­währung annehmen zu müssen, zum anderen durch steu­er­liche Schlech­ter­stellung (und hier vor allem durch Umsatz­steuer und Kapi­tal­ge­winn­steuer bzw. Spe­ku­la­ti­ons­steuer) und schließlich durch das straf­recht­liche Verbot, alter­na­tives Geld anzu­bieten. Auf­grund der steu­er­lichen Schlech­ter­stellung scheitert eine Ver­wendung von Alter­na­tiven als Geld schlicht an den erhöhten Trans­ak­ti­ons­kosten. (Wobei es in Nischen durchaus freies Geld gibt und gab: Man denke nur an die Ziga­ret­ten­währung in Gefäng­nissen oder die während Corona in vom Militär von der Außenwelt abge­schot­teten chi­ne­si­schen Wohn­blöcken ent­standene Währung in Coladosen.)

2. Die Zen­tralbank ist auch Ver­rech­nungs­stelle des natio­nalen Ban­ken­systems. Jede Bank unterhält ein Konto bei der Zen­tralbank, die damit die „Bank aller natio­nalen Banken“ ist. Über­weist nun ein Kunde von einer Bank auf eine andere, so tätigt die Kun­denbank eine Über­weisung von ihrem Konto bei der Zen­tralbank auf das Konto der Emp­fän­gerbank bei der Zen­tralbank. Der Vorgang unter­scheidet sich nicht von einer Über­weisung zwi­schen Pri­vat­per­sonen, wenn diese ihr Konto bei der gleichen Bank haben.

Gäbe es diese Ver­rech­nungs­stel­len­funktion nicht, so müsste jede Bank bei jeder anderen ein Konto unter­halten und bei Unter­de­ckung Geld­scheine kör­perlich über­geben. Das war in der Zeit vor den Zen­tral­banken auch der übliche Weg. Eine Bank eröffnete ein soge­nanntes „Nostro­konto“ (von ital. nostro = „unser“), sprich ein Dar­le­hens­konto für eine andere Bank. Auf diesem Nostro­konto wurde dann die Schuld der anderen Bank ver­bucht. Manchmal haben größere Banken eine regionale Clea­ring­funktion über­nommen und für die klei­neren Banken die Aufgabe einer Ver­rech­nungs­stelle (ver­gleichbar einer heu­tigen Zen­tralbank) über­nommen. Im gesamten Ban­ken­system gab es so ein Netzwerk aus Nostro­konten. Im inter­na­tio­nalen Geschäft ist das zum Teil heute noch so.

Ver­rech­nungs­stellen gab und gibt es nicht nur im Devi­sen­handel, sondern bei­spiels­weise auch im Bör­sen­handel mit Aktien. Bevor der Gesetz­geber die bis dahin zwingend erfor­der­liche kör­per­liche Übergabe der Akti­en­ur­kunden für obsolet erklärt hat, wurden an den Bör­sen­plätzen noch täglich Akti­en­ur­kunden zwi­schen den Banken bewegt. Seit der neu geschaf­fenen Mög­lichkeit, Aktien elek­tro­nisch zu über­tragen, gibt es auch für Aktien eine Ver­rech­nungs­stelle, die als Clea­ring­stelle die Abwick­lungs­funktion der Über­tragung der elek­tro­ni­schen Aktien für die ange­schlos­senen Kre­dit­in­stitute über­nimmt. Bei dieser Insti­tution, in Deutschland Cle­arstream, hin­terlegt die Akti­en­ge­sell­schaft eine schlichte Sam­mel­ur­kunde, oft nur ein DIN-A4-Blatt mit der Gesamtzahl aller Aktien und allen not­wen­digen ori­gi­nalen Unter­schriften. Das ist die eigent­liche Akti­en­ur­kunde. Die Clea­ring­stelle bucht diese Gesamt­stücke bei sich ein und über­trägt jeder ange­schlos­senen Bank ihre antei­ligen Stücke auf ihr elek­tro­ni­sches Akti­en­depot. Die Bank ihrer­seits über­trägt diese Stücke dann in ihrer Depot­ver­waltung auf die ein­zelnen Depots ihrer Kunden.

Im Falle von Über­tra­gungen in aus­län­dische Depots fun­gieren Groß­banken (wie etwa die Deutsche Bank) oder auf diesen Vorgang spe­zia­li­sierte Dienst­leister als inlän­dische Sam­mel­stelle, die den Bestand einer aus­län­di­schen Bank für diese treu­hän­de­risch hält und elek­tro­nisch führt.

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Das Vor­gehen im Gold­standard war ver­gleichbar. Mehrere Groß­banken haben gemeinsam einen Tresor unter­halten und zum Zah­lungs­aus­gleich bei Über­wei­sungen ihrer Kunden zwi­schen den Banken jeden Tag die Dif­ferenz von einer Tre­sor­kammer in die andere ver­bracht. Der Tresor fun­gierte als Clea­ring­stelle. Wo das nicht ging, musste eben Gold trans­por­tiert werden. Kleinere Banken haben oft die Lager­scheine der Groß­banken zum Zah­lungs­aus­gleich verwendet.

Diese Funktion der Ver­rech­nungs­stelle ist erkennbar keine wirklich ori­ginäre Aufgabe einer Zen­tralbank. Jeder Dienst­leister – wie heute schon die Bank für Inter­na­tio­nalen Zah­lungs­aus­gleich (BIZ) mit Sitz in der Schweiz – kann diese Funktion aus­füllen, ganz ohne einen Bezug zu einer Lan­des­währung haben zu müssen.

3. Ihre wich­tigste Bedeutung hat die Zen­tralbank in ihrer Funktion als „Lender of last Resort“ (sozu­sagen als „Retter in höchster Not“). Diese Funktion war der ursprüng­liche Treiber hinter der Ein­führung der Zen­tral­banken. Warum ist dies erfor­derlich? Banken geben in Wirk­lichkeit mehr Kredit aus, als sie tat­sächlich über Geld ver­fügen. Das hat schon im Gold­standard begonnen. Die Men­schen haben ihr Gold zur Bank gebracht, da diese den Tresor hatte. Irgendwann hat die Bank fest­ge­stellt, dass bei­spiels­weise nur maximal 10 % des Bestandes durch Abhe­bungen und Ein­zah­lungen bewegt wird. Also haben sie begonnen, die 90%, die nor­ma­ler­weise niemand nach­ge­fragt hat, zu ver­leihen. Von 100 Geld­ein­heiten konnten die Banken 90 ver­leihen. Damit haben sie dann auf beiden Seiten ver­dient. Der Ein­leger hat für das Ein­lagern gezahlt und der Ent­leiher hat Zins bezahlt.

In der Folge sind die Men­schen sogar dazu über­ge­gangen, die Münzen nicht mehr abzu­heben und zur Zahlung zu ver­wenden, sondern die Lager­scheine der Banken zur Bezahlung zu über­geben. Nun konnte die Bank Lager­scheine drucken und sie einem Dar­le­hens­nehmer unge­deckt aus­hän­digen. Da nur etwa 10% der hin­ter­legten Gold­menge tat­sächlich bewegt wurden, konnten sie für bei­spiels­weise 100 Geld­ein­heiten geteilt durch 10% also 1000 Geld­ein­heiten Lager­scheine aus­geben. Die 10% dieser 1000 Geld­ein­heiten, die davon bewegt wurden, ergeben genau die 100, die sie tat­sächlich ein­ge­lagert hatten. Die „Teil-“Reserve betrug also 10%. Das nennt man das Teil­re­ser­ve­bank­system. Die Lager­scheine wurden zu Geld.

Die 900 unge­deckten Lager­scheine bezeichnet man als das Kre­ditgeld, da es nur durch Kre­dit­ausgabe „aus dem Nichts“ ent­standen ist. Bilan­ziell hat sich nur die Bilanz der Bank ver­längert, da sie auf der Aktiv­seite einen Rück­zah­lungs­an­spruch gegen den Kunden und auf der Pas­siv­seite dessen Gut­haben ver­bucht hat. Sofern sie das Gut­haben des Kunden auf einem Lager­schein ver­brieft hat, hat sie ihm diesen “Geld”-schein aus­ge­händigt, den er wie­derum als Zah­lungs­mittel ver­wenden konnte. Buch­hal­te­risch hat die Bank dann das Gut­haben des kon­kreten Kunden ver­mindert und eine all­ge­meine Ver­pflichtung ein­ge­bucht, für den Lager­schein Gold auszuhändigen.

Im Papier­geld­system, in dem gar kein Gold, sondern nur noch Ein­träge auf dem Com­puter bewegt werden, wäre diese Min­dest­re­serve eigentlich nicht mehr erfor­derlich, aller­dings würde die Zen­tralbank dann die Kon­trolle über die Geld­menge ver­lieren. So sind – zum Teil aus his­to­risch gewach­senen Gründen – auch in diesem System die Banken ver­pflichtet, einen Teil bei der Zen­tralbank zu hin­ter­legen, In unserem Bei­spiel müsste die Bank daher 10% Geld­ein­heiten echte Einlage bei der Zen­tralbank nachweisen.

In einem Gold­standard oder bei jeder anderen Form von realem Geld gibt es immer das Problem, dass ohne Zen­tralbank eine ein­zelne Bank insolvent gehen kann. Gibt es bei­spiels­weise Gerüchte, dass das Gold dort nicht mehr sicher lagert, dann wollen alle ihre Lager­scheine gegen Gold ein­tau­schen. Das ist aber gar nicht möglich bzw. nur in Höhe der Min­dest­re­serve. Der Lager­schein der kon­kreten Bank wird quasi wertlos bzw. kann es Jahre dauern, bis auch der letzte Schuldner seinen Kredit in Gold zurück­ge­zahlt hat und die Bank dann über die aus­rei­chende Gold­menge verfügt.

Geht eine Bank insolvent, so besteht das Risiko, dass die Angst auf das gesamte Ban­ken­system über­schwappt. Gibt es eine Zen­tralbank mit Papiergeld, kann das nicht pas­sieren, da diese, immer genug stan­dar­di­sierte Lager­scheine, sprich Bank­noten, zur Ver­fügung hat, um jede ange­schlossene Bank solvent zu halten. Wichtig dabei ist, dass der Kunde im Papier­geld­system kei­nerlei Anspruch gegen die ein­zelne Bank mehr hat, Gold aus­be­zahlt zu bekommen. Das wurde dadurch erreicht, dass der Lager­schein als Banknote oder elek­tro­nisch ver­brieftes Recht nicht mehr auf eine kon­krete Bank, sondern nur noch auf die Zen­tralbank aus­ge­stellt wird.

Gibt es, wie im reinen Papier­geld­system, gar keine Deckung für dieses Geld mehr, so fällt selbst die theo­re­tische Beschränkung einer maxi­malen Geld­menge durch staat­liches (Gold-)Vermögen weg. Das Geld wird im Kri­senfall einfach auf dem Konto der Bank bei der Zen­tralbank gut­ge­schrieben. Die Geschäftsbank nimmt tech­nisch einen Kredit bei der Zen­tralbank in belie­biger Höhe auf und kann diesen dann, wenn sich die Lage beruhigt hat, wieder zurück­zahlen. Ein Ban­kenrun ist damit tech­nisch aus­ge­schlossen, wenn man einmal davon absieht, dass die Men­schen mit einer Über­weisung, im Zweifel auf ein Konto bei der Zen­tralbank, zufrieden sind, und nicht alle Bargeld abheben wollen, das wirklich erst gedruckt werden müsste.

4. Es exis­tieren noch einige Neben­funk­tionen der Zen­tralbank, ins­be­sondere in der Nutzung ihrer Instru­mente zur Steuerung der Wirt­schaft, auf deren Behandlung wir hier aber ver­zichten können. Selbst eine Zins­fest­setzung, wie sie weltweit zur Steuerung der Geld­menge genutzt wird, ist nicht zwingend erfor­derlich, wie Argen­tinien gerade zeigt. Seit Mitte 2025 setzt die argen­ti­nische Zen­tralbank keine Zinsen mehr fest, sondern über­lässt dies dem Markt. Ein Ziel der Auf­lösung der Zen­tralbank ist gerade die unge­trübte, von staat­lichen Ein­flüssen mög­lichst unbe­ein­flusste Bildung eines Marktzinses.

Nachdem ich nun die grund­le­genden Funk­tionen einer Zen­tralbank erörtert habe, werde ich im nächsten Teil dieser Bei­trags­serie erläutern, welche Mög­lich­keiten es gibt, eine Zen­tralbank wieder loszuwerden.


Stephan Ring ist pro­mo­vierter Jurist, Autor und seit der Gründung des Ludwig von Mises Instituts Deutschland Mit­glied des Vor­standes. 2025 erschien sein Buch Die Rettung Argen­ti­niens: Javier Milei, die ersten 16 Monate (*).

 

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Der Artikel erschien zuerst hier: misesde.org

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