Mehr als ein ganzes Jahrzehnt haben die EU-Kommissionen das Internet manipuliert und das Menschenrecht auf freien Meinungsäußerung massiv verletzt. Auch in nationale Wahlen hat man mit Zensur eingegriffen. So ein Report des US-Justizausschusses, der ein schockierendes Licht auf die Lage der Menschenrechte in der EU wirft. (von David Berger)

Krieg der EU gegen Meinungsfreiheit im Netz
Wie die Recherchen zeigen, hat die EU-Kommission seit mehr als einem Jahrzehnt Druck auf große Internetplattformen ausgeübt, um Inhalte zu entfernen oder einzuschränken, die nicht mit den politischen Leitlinien Brüssels übereinstimmten. Offiziell sei dies häufig mit dem Kampf gegen Hassrede, Desinformation oder Wahlmanipulation begründet worden. Tatsächlich hat sich daraus ein Instrument entwickelt, mit dem politische Narrative gezielt gesteuert worden seien.
Besonders brisant: Der Report belegt, dass diese Praxis nicht nur europäische Nutzer betrifft, sondern auch die Meinungsfreiheit von Bürgern in den Vereinigten Staaten einschränkt. Amerikanische Technologieunternehmen löschen Inhalte in den USA oder stufen sie herab, um den Anforderungen europäischer Gesetze wie dem Digital Services Act zu genügen.
Undemokratische Einflussnahme der EU auf Wahlen
Als besonders sensible Themen nennt der Bericht Debatten rund um die Corona-Pandemie, Migration sowie die Genderideologie. Konservative Positionen geraten dabei häufiger ins Visier. Interne Dokumente und Aussagen von Tech-Konzernen belegen, dass die „freiwillige Zusammenarbeit“ mit der EU-Kommission in Wahrheit kaum Spielraum lässt: Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss Sanktionen oder regulatorische Konsequenzen befürchten.

Das war in mindestens 8 Wahlen in 6 europäischen Ländern seit 2023 der Fall: Slowakei (2023) Niederlande (2023 & 2025) Frankreich (2024) Rumänien (2024) Moldawien (2024) Irland (2024 & 2025)
UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit in Deutschland
Dazu passt, dass sich die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, derzeit seit 26. Januar bis 6. Februar 2026 zu einer Dienstreise in Deutschland aufhält. Sie muss dabei einer Reihe von Fragen im Zusammenhang mit dem Recht auf Meinungs- und Meinungsfreiheit nachgehen, darunter Medienfreiheit, Meinungsfreiheit im Internet und Hassreden, Meinungsfreiheit im Zusammenhang mit Vereinigungen und friedlichen Versammlungen sowie Teilnahme am öffentlichen Leben.
Der menschenrechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Rainer Rothfuß, hat in diesem Zusammenhang in einem Offenen Brief an die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit, Irene Khan, auf die bedrohte Meinungsfreiheit in Deutschland hingewiesen.
Der ‚Aktionstag gegen Hasspostings‘ zeige erneut, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit in Deutschland schwer bedroht ist: „Die Polizei durchsuchte 177 Häuser von Bürgern ab 6 Uhr früh in einer deutschlandweiten, konzertierten Aktion wegen Meinungsäußerungen im Internet. Das schafft eine Atmosphäre der Angst, wenn unverhältnismäßig und somit verfassungswidrig in die Freiheiten der Bürger eingegriffen wird – sie wie Schwerverbrecher oder Terroristen behandelt werden. Der Artikel 5 des Grundgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht bisher immer weit ausgelegt. Auch extreme Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Genauso schafft der Verfassungsschutz mit seinem Gutachten zur AfD eine Atmosphäre der Angst unter den Wählern und Unterstützern. Wir hoffen, dass Irene Khan sich der bedrohten Meinungsfreiheit in Deutschland widmet.“
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Zuerst erschienen bei philosophia-perennis.com.

























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