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Vom Infor­manten zur KI: Deutschland baut die digitale Stasi — Bun­des­re­gierung plant eine dras­tische Aus­weitung der BND-Befugnisse

Ein Gesetz­entwurf aus dem Kanz­leramt soll dem BND weit­rei­chende Befug­nisse zur Über­wa­chung von Inter­net­kom­mu­ni­kation geben – Kri­tiker sehen darin den nächsten Schritt zur sys­te­ma­ti­schen Kon­trolle der Bürger.

Ein gele­akter Gesetz­entwurf aus dem Bun­des­kanz­leramt sorgt in Deutschland für wach­sende Unruhe. Wie WDR, NDR und die Süd­deutsche Zeitung berichten, soll der Bun­des­nach­rich­ten­dienst künftig Inter­net­kom­mu­ni­kation über­wachen dürfen, die von Deutschland ins Ausland läuft – ein Bereich, der bislang aus­drücklich tabu war. Erfasst werden sollen bis zu 30 % dieses Daten­ver­kehrs. Nicht nur Meta­daten, sondern auch Inhalte sollen für sechs Monate gespei­chert werden.

Thomas Kolbe beschreibt in seinem Beitrag für den European Con­ser­vative, wohin diese Ent­wicklung führt: weg von gezielter Geheim­dienst­arbeit, hin zu einer struk­tu­rellen Dau­er­über­wa­chung der eigenen Bevöl­kerung. Deutschland bewege sich damit im Gleich­schritt mit den Über­wa­chungs­am­bi­tionen der EU-Kom­mission rund um den Digital Ser­vices Act und die „Chat Control“. (vgl. European Conservative)

Die Logik ist nicht neu – nur die Technik

Kolbe erinnert an den NSA-Skandal, den Edward Snowden öffentlich machte. Damals war die Empörung groß, weil Geheim­dienste mas­senhaft Kom­mu­ni­kation ohne kon­kreten Anlass sam­melten. Pro­gramme wie PRISM oder X‑Keyscore zeigten, was tech­nisch möglich war.

Nun scheint Deutschland genau diese Logik selbst zu über­nehmen. Der Unter­schied: Was früher als Skandal galt, wird jetzt gesetzlich vorbereitet.

Sollten Platt­form­be­treiber nicht koope­rieren, könnte der BND künftig sogar „legal hacken“, also direkt auf Systeme wie Google, Meta oder X zugreifen. Offi­ziell wird das mit Cyber­si­cherheit und geo­po­li­ti­scher Not­wen­digkeit begründet. De facto ent­steht jedoch eine Infra­struktur, die sich in erster Linie gegen die eigene Gesell­schaft richten dürfte – schlicht, weil dafür die Res­sourcen und die Zugriffs­mög­lich­keiten vor­handen sind.

Wie die Stasi wirklich funktionierte

Die Stasi war nicht in erster Linie eine Orga­ni­sation der offenen Repression. Ihre Macht lag in der sys­te­ma­ti­schen Sammlung von Infor­ma­tionen: Briefe wurden geöffnet, Tele­fonate abgehört, Bezie­hungen kar­tiert, Schwächen doku­men­tiert. Ziel war nicht Straf­ver­folgung, sondern prä­ventive Kon­trolle – Dissens erkennen, bevor er poli­tisch wirksam wird.

Genau diese Logik erkennt Kolbe im aktu­ellen Entwurf wieder. Wo früher Infor­manten und Papier­akten standen, treten heute Algo­rithmen, Meta­daten, „Trusted Flagger“ und digitale Platt­formen. Das Prinzip bleibt iden­tisch: Erst alles erfassen – später ent­scheiden, wer pro­ble­ma­tisch ist.

Von „Hassrede“ zur poli­ti­schen Selektion

Besonders brisant ist die Frage, wer künftig als Beob­ach­tungsziel gilt. Zunächst werden Jour­na­listen aus „auto­ri­tären Staaten“ genannt. Doch wer defi­niert das? Wer ent­scheidet, wann „Hass und Hetze“ oder „anti­de­mo­kra­tische Akti­vi­täten“ vorliegen?

Kolbe weist darauf hin, dass in der aktu­ellen poli­ti­schen Praxis Begriffe wie diese regel­mäßig gegen oppo­si­tio­nelle Stimmen gerichtet werden – gegen Kri­tiker der Klima- und Migra­ti­ons­po­litik, gegen kon­ser­vative oder libertäre Posi­tionen, gegen Gegner des Brüs­seler Machtzentrums.

Damit ver­schiebt sich der Fokus von Sicher­heits­be­dro­hungen hin zu poli­ti­scher Überwachung.

Ein dichtes Netz aus Überwachungselementen

Hinzu kommt das bereits exis­tie­rende Geflecht aus Platt­form­re­gu­lierung, Mel­de­pflichten, Kon­ten­sper­rungen, „Trusted Flaggern“ und juris­ti­schem Druck auf Anders­den­kende. Der Ausbau der BND-Befug­nisse wirkt wie ein feh­lendes Ver­bin­dungs­stück, das diese Ele­mente mit­ein­ander verzahnt.

Das Brief­ge­heimnis und die anonyme digitale Kom­mu­ni­kation stehen damit fak­tisch zur Disposition.

Die poli­tische Ironie

Aus­ge­rechnet Deutschland hatte sich in der EU-Debatte um „Chat Control“ öffentlich als Ver­tei­diger bür­ger­licher Frei­heiten insze­niert. Jahr­zehn­telang hatte eine lebendige Bür­ger­rechts­kultur staat­liche Vor­rats­da­ten­spei­cherung verhindert.

Nun kommt der Vorstoß direkt aus dem Kanz­leramt. Friedrich Merz prä­sen­tiert sich rhe­to­risch als Frei­heits­ver­tei­diger, während par­allel ein Gesetz vor­be­reitet wird, das weit über frühere Über­wa­chungs­fan­tasien hinausgeht.

Der Staat als wohl­mei­nender Vormund?

Kolbe schließt mit einer beun­ru­hi­genden Beob­achtung: Deutschland fehlt offenbar zunehmend das gesell­schaft­liche Immun­system gegen staat­liche Über­grif­figkeit. Jahr­zehn­te­lange mediale Rahmung als „wohl­mei­nender Staat“ habe dazu geführt, dass viele Bürger den Ausbau von Über­wa­chung nicht mehr als Gefahr wahrnehmen.

Doch eine Gesell­schaft, die ihre Kom­mu­ni­kation unter Gene­ral­ver­dacht stellt, ver­ändert sich tief­greifend. Nicht durch sichtbare Repression, sondern durch Selbst­zensur, Angst vor Fehl­in­ter­pre­tation und den schlei­chenden Verlust von Vertrauen.

Deutschland baut keine Stasi in Uniform. Es baut eine Stasi aus Code.

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