Deutsche Bedürftige stehen dank “Refugees First”-Politik noch mehr im Abseits

Der Streit um das Ver­hältnis zwi­schen deut­schen und zuge­wan­derten Kunden an den Tafeln fördert immer neue Aspekte ans Tages­licht. Nicht nur, dass es um die Ver­hal­tens­weisen der ver­schie­denen Gruppen im Wett­bewerb um die Nah­rungs­res­sourcen in den unteren Schichten der Gesell­schaft geht und um die an den Tafeln als Vor­boten sichtbar wer­denden Ver­tei­lungs­kämpfe des Pre­ka­riats. Es geht auch darum, was frei­wil­ligen Helfern noch an Stress, psy­chi­schem Druck und ideo­lo­gi­schem Links­terror an der täg­lichen Front der Armut zumutbar ist. Es geht um den Zusam­men­prall von Kul­turen. Es geht um das Offen­bar­werden der Tat­sache, dass immer mehr Men­schen im doch angeblich so reichen Deutschland bet­telarm sind. Und darum, mit welchem Recht man diesen Armen abver­langt, auch noch in den wenigen Bereichen, wo ihnen bisher noch das Nötigste zum Leben zustand, vor den Ansprüchen der “Neu­an­kömm­linge” zurückzuweichen.
Und es geht um “Bedürf­tigkeit”. Frau Bun­des­kanz­lerin Merkel urteilte ebenso klar, einfach und bündig wie falsch, Bedürf­tigkeit sei eben Bedürf­tigkeit und basta. Sarah Wagen­knecht von den Linken gab da schon ein etwas dif­fe­ren­zier­teres Statement ab. Es sei in erster Linie das Ver­schulden von Kanz­lerin Merkel, Men­schen in‘s Land zu lassen und zu fordern, dass sie von den Deut­schen à la „wir schaffen das“ ver­sorgt werden, wenn es nicht einmal möglich sei, die bereits not­lei­denden Armen im Land men­schen­würdig und anständig zu versorgen.
Deutsche Rentner, allein­ste­hende Mütter, Hartz IV-Bezieher müssen ihre Bedürf­tigkeit nach­weisen, wenn sie sich an den Tafeln mit Lebens­mitteln ein­decken wollen. Sie müssen offen­legen, wie viel Geld sie zur Ver­fügung haben. Hier gilt als Mess­latte, dass Bedürftig der ist, der mit den ihm zuste­henden Mitteln nicht über­leben kann und in Gefahr ist, Hunger zu leiden.
Ein allein­ste­hender Hartz-IV-Emp­fänger bekommt seit dem 01. Januar 2018 den Regelsatz von 416 Euro im Monat. Das sind stolze sieben Euro mehr als im letzten Jahr. „Der Regelsatz deckt den lau­fenden und ein­ma­ligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Kör­per­pflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürf­nisse des täg­lichen Lebens sowie in ver­tret­barem Umfang auch für Bezie­hungen zur Umwelt und die Teil­nahme am kul­tu­rellen Leben”. Ein allein­ste­hender Mensch muss also nach Bedarfs­be­rech­nungen von staat­lichen Fach­leuten mit diesen 416 Euro sein Aus­kommen orga­ni­sieren können. In dieser Rechnung werden die Kosten für Essen und Trinken (ohne Alkohol) mit 4,72 Euro ver­an­schlagt. Es ist also, um das noch einmal zu betonen, einem deut­schen Bürger möglich und zumutbar, sich von einem Budget von 4,72 Euro pro Tag aus­rei­chend zu ernähren.
Man sollte also davon aus­gehen können, dass diese Summen nicht voll­kommen aus der Luft gegriffen sind. Und wenn dies so ist, dann müsste diese Grund­si­cherung auch für alle Men­schen in Deutschland gleich ver­bindlich gelten. Das wäre soziale Gerech­tigkeit und Gleich­be­handlung für alle.
Dem ist aber offen­sichtlich nicht so. Es sind eben nicht alle Men­schen gleich. In Deutschland bekommen Flücht­linge wesentlich mehr Essensgeld pro Tag zuge­standen. In Berlin sind es 11 Euro/Tag, in Nord­rhein-West­falen und München 16 Euro/Tag, die Flücht­lingen als ange­messene Summe für Essen und Trinken zustehen. Das ist fast dreimal so viel, wie deutsche Hartz-IV-Emp­fänger erhalten. Allein die Höhe dieses Flücht­lings-Essens­geldes von 480 Euro pro Monat ist mehr, als der deutsche Hartz-IV-Emp­fänger als Regelsatz für schlichtweg alles (siehe oben) zuge­standen bekommt. Der deutsche Arme muss sich nämlich von 143,42 im Monat ernähren.
Aber dem ist ja zuzu­muten, dass er keine Ansprüche stellen darf, dass er das kaufen und essen muss, was am bil­ligsten ist, gesunde Ernährung, Vor­lieben oder Über­zeu­gungen (Veganer oder Vege­tarier, Lak­to­se­into­leranz oder Glu­ten­freies) können da nicht berück­sichtigt werden.
Geht es aber um Flücht­linge, nimmt man doch Rück­sichten auf Befind­lich­keiten und Über­zeu­gungen. Ein Bericht der Welt zu diesem Thema ist sehr erhellend. Um die Flücht­linge adäquat zu ver­sorgen, werden von den Lan­des­ämtern Aus­schrei­bungen an Cate­ring­firmen ver­öf­fent­licht. Die Leis­tungs­be­schreibung für Catering in einem Erst­auf­nah­me­zentrum zu lesen ist inter­essant. In Behör­den­deutsch steht: „Auf­grund der unter­schied­lichen unter­ge­brachten Per­sonen und Natio­na­li­täten ist auf reli­giöse und eth­nische Belange Rück­sicht zu nehmen.“ Mit wol­kigen For­mu­lie­rungen wird der Flücht­lings-Par­ty­service gleich mal ver­pflichtet, sich mit seinem Essens­an­gebot am „humanen Vollzug des Auf­ent­halts­rechtes zu betei­ligen“ und zur deut­schen Will­kom­mens­kultur samt „Inte­gration für alle Auf­zu­neh­menden“ beizutragen.
Über die Rück­sicht auf die beson­deren Anfor­de­rungen an das Essen selbst hinaus, muss der Caterer daher auch noch fle­xible Essens­zeiten leisten, sich bei­spiels­weise auf den Ramadan ein­stellen, während dessen vor Son­nen­aufgang gefrüh­stückt werden muss mit ent­spre­chend zube­rei­tetem Essen und erst wieder nach Son­nen­un­tergang zu Abend gegessen werden darf, bis in die Nacht hinein. Bestimmte Zutaten und Pro­dukte sind strengstens ver­boten und würden sofort zu mas­siven Pro­blemen führen, wie Alkohol-Aromen, Schwei­ne­fleisch und alles, was aus Schweinen her­ge­stellt wird, wie Bratfett, Gelatine, Speck, Wurst etc. Auch Milch­pro­dukte, die Laktose ent­halten, sind weit­gehend tabu. Auf Flücht­linge, die aus irgend­welchen Gründen nur vege­ta­rische Kost zu sich nehmen („Für bestimmte Ethnien und Per­sonen ist auch eine fleischlose Option anzu­bieten“), muss genauso Rück­sicht genommen werden, wie auf Diätkost wegen Erkran­kungen oder andere „Son­der­ver­pfle­gungen“. In einer Aus­schreibung aus Nord­rhein-West­falen steht der Satz: Die Zusam­men­setzung muss der Ernäh­rungsform (z.B. Vege­tarier) sowie den Bedürf­nissen, ins­be­sondere den reli­giösen Anfor­de­rungen der Flücht­linge (z. B.. Moslem, Hindu, Christ) ent­sprechen.“
Weiter schreibt die Welt: „Hinzu kommen auch Belege über die Beschaf­fenheit des ver­wen­deten Trink­wassers, eine Doku­men­tation der Tem­pe­ratur in Kühl­ein­rich­tungen sowie mikro­bio­lo­gische Unter­su­chungen der Pro­dukte. Auf Ver­langen sollen Spei­se­pläne mit genauen Mengen‑, bzw. Energie- und Nähr­stoff­werten vor­gelegt werden können.“
Man stelle sich nur einmal spa­ßes­halber vor, ein bedürf­tiger Bayer würde an einer Tafel im Ruhr­gebiet fordern, er müsse morgens um genau 10 Uhr vier Münchner Weiß­würste mit einer frisch­ge­ba­ckenen Brezel und einem 5 °C kalten Weißbier ser­viert bekommen, weil das nunmal seiner Ethnie ange­messen sei. Oder ein Hartz-IV-Emp­fänger mit fran­zö­si­schen Wurzeln bestünde auf Baguette, Foie gras und Rotwein. Glaubt jemand im Ernst, ein Deut­scher in Syrien oder Nord­afrika könnte dort irgendwo erwarten oder gar fordern, seine ange­stammte Schweinshaxe zum Mit­tag­essen zu bekommen?
Wenn also die Schutz­su­chenden hier schon das Drei­fache an Essensgeld von 480 Euro/Monat zuge­standen bekommen plus noch Taschengeld von 147 Euro, Kleidung, Unter­kunft, Strom, Telefon usw. auch noch dazu, so dass er im Prinzip mit 627 Euro im Monat zur freien Ver­fügung aus­ge­stattet ist, dann stellt sich unsereins doch die Frage: Wie kann so jemand eigentlich über­haupt seine „Bedürf­tigkeit“ für die Tafeln belegen? Mit dieser Summe kann man sich sehr gut über die nor­malen Super­märkte ver­kös­tigen und noch ohne wei­teres den einen oder anderen kleinen Luxus­wunsch erfüllen, etwas, wovon die deut­schen Tafel­kunden nur träumen können. Viel­leicht wäre das Problem an den Tafeln mit einer genaueren Über­prüfung der „Bedürf­tigkeit“ unter Anlegen der gleichen Maß­stäben, wie bei Deut­schen,  ja schon ganz einfach gelöst?