Der Marokkaner Abderrahman D. beantragte unter 23 verschiedenen Identitäten Asyl. Ferner fand man bei dem Islamisten Anleitungen für Bombenanschläge. Trotzdem entschied das Amtsgericht Zwickau auf nur zwei Jahre Haft.
Der marokkanische abgelehnte Asylbewerber Abderrahman D. nahm insgesamt 23 verschiedene Identitäten und sieben unterschiedliche Geburtsdaten an. Mal war er Libyer, mal Franzose, Syrer, Marokkaner oder Algerier. Zudem fand man bei dem offensichtlichen islamistischen Gefährder Anleitungen für Anschläge.
Dazu zählte auch das Handbuch »Rechtsleitende Kunde für Selbstmordattentäter« mit Anleitungen zu Sprengstoffanschlägen, das auch der aus Tunesien stammende Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri besaß.
Auf seinem beschlagnahmten Mobiltelefon wurden 500 Bilder und 91 Videos mit direktem Bezug zur Terrormiliz »Islamischer Staat« gefunden, darunter Enthauptungsvideos und weitere Anleitungen zum Bauen einer Bombe.
Vor dem Amtsgericht Zwickau wurde der Marokkaner Abderrahman D. jetzt wegen Urkundenfälschung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu lediglich zwei Jahren Haft verurteilt. Für Urkundenfälschung — und das schon in einem Fall — können bis zu zehn Jahren Haft nach Paragraph 267 StGB angeordnet werden.
Abderrahman D., der Mitglied der Terrormiliz »Islamischer Staat« sein soll und bei dem sich auch in der Wohnung allerlei extremistisches Bild- und Textmaterial fand, wurde von zwei Polizeiautos zum Amtsgericht eskortiert. Sieben Polizisten sicherten danach den Gerichtssaal, in dem der Angeklagte an Händen und Füßen gefesselt auf sein Urteil wartete.
Vor dem Zwickauer Gericht stritt D. ab, Anhänger der Terrormiliz zu sein. Er habe er sich nur über den IS informieren wollen, dieser sei »böse und schlecht«. Wie die Anleitung zum Selbstmordattentat auf sein Handy gekommen sei, wisse er nicht. »Ich bin hier gut aufgenommen worden«, sagte der Marokkaner. »Ich habe keinen Grund, etwas zu tun.«
Richter Stefan Noback erklärte bei der Urteilsverkündung, von einer Bewährungsstrafe für den mehrfach abgelehnten und immer noch geduldeten Asylbewerber abzusehen, mit den Worten: »Das rechtsliebende Volk würde es nicht verstehen, wenn ich einen Gefährder freilassen würde«.
Der Marokkaner war 2007 zunächst auf legalem Weg mit einem Visum nach Spanien eingereist. Nur kehrte er nach dessen Ablauf nie zurück in sein Heimatland. 2012 machte er sich über Frankreich und Belgien auf nach Deutschland, um jeweils neue Asylanträge zu stellen. Dabei gab er immer wieder falsche Namen und Geburtsdaten an.
Quelle der Erstveröffentlichung www.freiewelt.net