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Warum wir ein Recht auf Wider­stand gegen die Mas­sen­mi­gration haben

Die global-kapi­ta­lis­tisch moti­vierte Agenda von UN und EU zielt darauf ab, die auf­ge­klärte euro­päische Iden­tität mittels Mas­sen­mi­gration und zwecks Erzeugung zukünf­tiger Gene­ra­tionen von iden­ti­täts­losen und deshalb leicht mani­pulier- und beherrsch­baren „Ein­heits­men­schen“ zu zer­stören. Die Staats­bürger euro­päi­scher Nationen, die gemeinsam den demo­kra­ti­schen Sou­verän bilden, haben daher das Recht auf Abwehr einer nicht­aus­wäh­lenden und auf­ge­nö­tigten Mas­sen­ein­wan­derung von Men­schen­gruppen, die einer säkular-demo­kra­ti­schen Gesell­schafts- und Wer­te­ordnung ablehnend bis feindlich gegen­über­stehen. Die Staats­bürger haben das Recht auf Kritik und auf Wider­stand, wie Hartmut Krauss in diesem Text erläutert.

I. Die Agenda von UN und EU

Die Insti­tu­tionen und Gremien der UN sowie der EU ver­folgen schon seit einigen Jahren eine soge­nannte migra­tions- und flücht­lings­po­li­tische Agenda, die sys­te­ma­tisch und umfassend auf die im Fol­genden umris­senen Ziele kon­zen­triert ist und sich in einem ver­zweigten Dickicht aus zum größten Teil sehr kryp­ti­schen Texten, Abkommen, Dekla­ra­tionen, Berichten etc. wiederfindet.

Dabei geht es erstens um die mit hehren Phrasen und Parolen als unan­tast­bares Dogma beschworene Umsiedlung eines Teils der Über­be­völ­kerung aus vor­modern-rück­stän­digen afri­ka­ni­schen und isla­misch-patri­ar­cha­lisch geprägten Kri­sen­re­gionen vor­zugs­weise nach Europa. Hier soll diese „Umsiedlung“ dazu dienen, das von Schrumpf­ver­greisung beein­träch­tigte Arbeits­kräfte- und Kon­su­men­ten­po­tenzial zu stabilisieren.

Das Ziel ist die Ras­sen­ver­mi­schung und der Einheitsmensch

Dabei handelt es sich letzt­endlich um eine glo­bal­ka­pi­ta­lis­tisch moti­vierte Agenda ohne The­ma­ti­sierung der sozialen und kul­tu­rellen Destruk­tiv­kräfte, die aus dieser „Umla­gerung“ von nor­mativ gegen­sätzlich und dys­funk­tional geprägten Men­schen­massen her­vor­gehen. Deshalb wird von manchen der nicht so ohne Wei­teres von der Hand zu wei­sende Ver­dacht geäußert, es ginge den glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­schen Migra­ti­ons­stra­tegen um die – im End­effekt kon­ter­re­vo­lu­tionär-anti­auf­klä­re­rische – Aus­lö­schung der euro­päi­schen Iden­tität zwecks Erzeugung zukünf­tiger Gene­ra­tionen von iden­ti­täts­losen und deshalb leicht mani­pulier- und beherrsch­baren „Ein­heits­men­schen“.

Dazu passt jeden­falls die klare Aussage des ehe­ma­ligen fran­zö­si­schen Prä­si­denten Nicolas Sarkozy am 17. Dezember 2008 in Palaiseau zu füh­renden EU-Poli­tikern als Vor­sit­zender des Euro­päi­schen Rates:

„Was also ist das Ziel? Das Ziel ist die Ras­sen­ver­mi­schung! Die Her­aus­for­derung der Ver­mi­schung der ver­schie­denen Nationen ist die Her­aus­for­derung des 21. Jahr­hun­derts. Es ist keine Wahl, es ist eine Ver­pflichtung. Es ist zwingend. Wir können nicht anders, wir ris­kieren sonst Kon­fron­ta­tionen mit sehr großen Pro­blemen. Deshalb müssen wir uns wandeln, und werden uns wandeln. Wir werden uns alle zur selben Zeit ver­ändern. Unter­nehmen, Regierung, Bildung, poli­tische Par­teien, und wir werden uns diesem Ziel ver­pflichten. Wenn das nicht vom Volk frei­willig getan wird, dann werden wir staat­liche zwin­gende Maß­nahmen anwenden!

„Man sollte den ein­zelnen Natio­nal­staaten die Ein­wan­de­rungs­po­litik aus den Händen nehmen“

Auch andere poli­tische Funk­tionäre des EU-Kon­strukts wie der nie­der­län­dische Vize­prä­sident der EU-Kom­mission, Frans Tim­mermans, pro­pa­gieren offen die Ver­mi­schung unter­schied­licher, im Falle der mus­li­mi­schen Mas­sen­zu­wan­derung: inkom­pa­tibler Kul­turen mit all ihren Folgen, wobei sie als abgren­zendes Alibi für ihr Ansinnen den Popanz eth­nisch absolut homo­gener Kul­turen an die Wand malen, den in dieser Form kaum jemand vertritt.

„‚Euro­päische Kultur und euro­päi­sches Erbe‘, so Tim­mermans, ‚seien lediglich soziale Kon­strukte und jeder, der etwas anderes behaupte, sei eng­stirnig‘, sagte der euro­päische Poli­tiker in einer Rede beim EU Fun­da­mental Rights Col­lo­quium in 2015“. „Tim­mermans sprach sich dafür aus, dass in keinem Land und selbst in ‚den ent­fern­testen Plätzen des Pla­neten‘ homogene Gesell­schaften bestehen bleiben. Die Kul­turen sollten weltweit ver­mischt werden. Um dieses Ziel mög­lichst bald zu erreichen for­derte er die Mit­glieder des EU-Par­la­ments dazu auf, ihre Anstren­gungen zu intensivieren.“

Um das Ziel der mul­ti­kul­tu­ra­lis­ti­schen Auf­lösung euro­päi­scher Gesell­schaften im Interesse glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­scher Ambi­tionen durch­zu­setzen, wird jede Form natio­nal­staat­licher Zuwan­de­rungs­kon­trolle und ‑begrenzung als „Abschottung“ dif­fa­miert. So for­derte etwa der ehe­malige Prä­sident der EU-Kom­mission, José Manuel Barroso in einer Ansprache vor der Inter­na­tional Bar Asso­ciation (IBA) in Wien: „Man sollte den ein­zelnen Natio­nal­staaten die Ein­wan­de­rungs­po­litik aus den Händen nehmen! Inter­na­tionale Migration sollte der gleichen Art von Regeln unter­worfen sein, wie z.B. Luftverschmutzung!“

Wie aben­teu­erlich ver­fehlt diese selbst­zer­stö­re­rische Aus­richtung ist, erhellt als Kon­trast eine Inter­view­aussage des kuwai­ti­schen Funk­tionärs Fahad al-Shalami zur Frage, warum die Golf­staaten noch nicht einmal syrische Flücht­linge auf­nehmen: „Kuwait und die Golf­staaten sind sehr teuer und deshalb für Flücht­linge nicht ange­messen. (…) Und letztlich kann man Men­schen, die aus einer anderen Atmo­sphäre und von einem anderen Ort kommen, nicht akzep­tieren. Diese Leute haben psy­chische Pro­bleme, sind trau­ma­ti­siert. Deshalb könne man sie nicht in die Golf­staaten ver­setzen“ (zit. n. Murray 2018, S. 172.).

24 Mil­lionen Immi­granten nach Deutschland bis 2050

Im Gegensatz zu dieser unge­schminkten kuwai­ti­schen Abschot­tungs­er­klärung for­derte der Son­der­ge­sandte für Migration und Ent­wicklung beim UNO-Gene­ral­se­kretär, Peter Sut­herland, „in einem Interview Anfang Oktober 2015 eine Ein­wan­derung nach Deutschland von min­destens einer Million pro Jahr und plä­dierte dafür, ‚Erin­ne­rungen und Bilder unseres eigenen Landes abzu­schaffen.‘“ (Mar­xismus gegen Isla­mi­sierung 2018, S. 32) – Also ein ganz offener Aufruf zur Zer­störung euro­päi­scher Iden­tität in ihrer jeweils natio­nal­spe­zi­fi­schen Form als not­wen­diges Gegen­stück zum beab­sich­tigten Bevöl­ke­rungs­transfer sowie zur Schaffung eines EU-büro­kra­ti­schen Herrschaftssystems.

Bereits 2000 hatte die Abteilung Bevöl­ke­rungs­fragen der Ver­einten Nationen unter dem Leitwort „Bestands­er­hal­tungs­mi­gration“ eine Aus­la­gerung der Über­be­völ­kerung von den vor­modern-rück­stän­digen Ländern Asiens und Afrikas in das schrumpf­ver­grei­sende Europa als zen­trale Stra­tegie emp­fohlen. Dabei bezieht sich der Begriff Bestands­er­hal­tungs­mi­gration „auf die Zuwan­derung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevöl­ke­rungs­rückgang, das Schrumpfen der Erwerbs­be­völ­kerung sowie die all­ge­meine Über­al­terung der Bevöl­kerung auszugleichen.“

In diesem Kontext wurden für eine Reihe von Ländern, deren Frucht­bar­keits­ziffern allesamt unter dem Bestands­er­hal­tungs­niveau liegen, die Höhe der zur Bestands­er­haltung erfor­der­lichen Zuwan­derung errechnet und die mög­lichen Aus­wir­kungen dieser Zuwan­derung auf den Umfang und die Alters­struktur der Bevöl­kerung unter­sucht. Im Sze­nario IV, das darauf abzielt, die Bevöl­kerung im erwerbs­fä­higen Alter (15 bis 64 Jahre) kon­stant zu halten, läge demnach in der Per­spektive 2000 bis 2050 die Gesamtzahl der Ein­wan­derer nach Deutschland bei 24 Mil­lionen (bzw. 480.00 pro Jahr).

In einem Dokument der EU-Kom­mission mit dem Titel „The 2015 Ageing Report“ wird eine Gesamt-Net­to­ein­wan­derung in die EU von 55 Mil­lionen Men­schen bis 2060 pro­gnos­ti­ziert (vgl. Beck 2016, S. 56).

George Soros: Die EU muss auf absehbare Zeit jährlich min­destens eine Million Asyl­be­werber aufnehmen

Zweitens soll dieser Umsied­lungs­prozess von einem bislang oftmals chao­tisch-irre­gu­lären Geschehen in einen geord­neten, lega­li­sierten, mög­lichst rei­bungs­losen und im End­effekt quan­ti­tativ aus­ge­wei­teten Vorgang über­führt werden, wie bereits der Name sagt: „Glo­baler Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“, der zusätzlich mit einer Lenkung von Flücht­lings­strömen flan­kiert werden soll. Unter Hinweis auf die Schaffung eines Neu­an­sied­lungs­rahmens der EU wird in einer Ent­schließung des Euro­päi­schen Par­la­ments vom 18. April 2018 allein im Hin­blick auf die Quan­tität der Umsiedlung von Flücht­lingen auf die Tat­sache bzw. kon­krete Vorgabe ver­wiesen, „dass die EU min­destens 20% der jähr­lichen Pro­gnose über den welt­weiten Neu­an­sied­lungs­bedarf neu ansiedeln muss“.

George Soros hatte zudem in einem Artikel mit dem Titel Der Umbau des Asyl­systems  vom 26. Sep­tember 2015 fol­gendes dik­tiert: „Erstens muss die EU auf absehbare Zeit jährlich min­destens eine Million Asyl­be­werber auf­nehmen. (…) Die EU sollte für jedes der ersten beiden Jahre 15.000 Euro … pro Asyl­be­werber bereit­stellen, um die Kosten für Unter­kunft, Gesund­heits­ver­sorgung und Bildung zu decken und die Auf­nahme von Flücht­lingen für die Mit­glied­staaten attrak­tiver zu gestalten. (…) Ebenso wichtig ist es, dass sowohl Staaten als auch Asyl­be­werber ihre Prä­fe­renzen mit mög­lichst geringem Zwang äußern können. Flücht­linge dort unter­zu­bringen, wo sie hin­wollen – und wo sie gebraucht werden – ist eine unab­dingbare Vor­aus­setzung für den Erfolg.“

Die Nar­ko­ti­sierung der Öffentlichkeit

Laut dem regio­nalen Infor­ma­ti­ons­zentrum der Ver­einten Nationen für West­europa vom 26. Juni 2018, das sich in seiner Mit­teilung wie­derum auf das Hohe Flücht­lings­kom­mis­sariat der Ver­einten Nationen (UNHCR) berief, werden allein 2019 knapp 1,4 Mil­lionen Men­schen eine Umsiedlung in Länder ohne Krieg und Ver­folgung benö­tigen. D.h. dass bei Neu­an­sied­lungen ein Bedarfs­an­stieg von 17 Prozent erwartet wird. Her­vor­zu­heben ist hier darüber hinaus die fol­gende Aussage in dieser offi­zi­ellen Mit­teilung, die erneut die Abwie­ge­lungs­pro­pa­ganda der deut­schen Ver­fechter des Migra­ti­ons­paktes Lügen straft, wonach die Pakte keine Zunahme der Migra­ti­ons­ströme bedeuten: „Im Sep­tember 2016 haben mit der New Yorker Erklärung für Flücht­linge und Migranten alle UN-Mit­glieds­staaten die Not­wen­digkeit aner­kannt, Neu­an­sied­lungen aus­zu­weiten“ (Her­vor­he­bungen durch HK und JFB).

Grund­sätzlich wird den Mit­glieds­staaten der Ver­einten Nationen „die Ver­ab­schiedung detail­lierter natio­naler und sub­na­tio­naler Akti­ons­pläne“ emp­fohlen. Vor diesem Hin­ter­grund ist der Hinweis darauf, die Glo­balen Pakte für Migration und für Flücht­linge begrün­deten keine recht­lichen Ver­pflich­tungen nach natio­nalem oder inter­na­tio­nalem Recht lediglich Schall und Rauch zur Nar­ko­ti­sierung der Öffent­lichkeit. Warum lautet die stets wie­der­keh­rende Stan­dard­formel in diesen angeblich völlig unver­bind­lichen Papieren „Wir ver­pflichten uns“? Tat­sächlich fun­gieren diese Richt­linien der UN sowie der EU für die Unter­zeich­ner­staaten als „soft law“, das dann auf natio­naler Ebene zunächst in regie­rungs­po­li­tisch gestütztes Gewohn­heits­recht und später in „hard law“ umge­setzt werden soll.

Der demo­kra­tische Sou­verän ist eine reine Störvariable

Drittens sticht bei Durch­sicht der ent­spre­chenden Doku­mente ins Auge, dass nur die (gegenüber jeg­licher kri­ti­scher Betrachtung ent­zo­genen) Migranten und Flücht­linge als Sub­jekte von Rechten ange­sehen werden. Die Einwohner/Staatsbürger der Auf­nah­me­länder, also nach der „reinen bür­ger­lichen Lehre“ der demo­kra­tische Sou­verän, werden dagegen als recht­loses und zur pas­siven Hin­nahme des Migra­ti­ons­ge­schehens ver­ur­teiltes Objekt gesetzt und als bloße Stör­va­riable betrachtet, die es sys­te­ma­tisch zu domes­ti­zieren gilt.

Zu diesem Zweck werden zwei Grund­stra­tegien ange­wandt: Zum einen die poli­tisch-medial vor­ge­gebene einzig legitime Sicht­weise, dass Zuwanderung/Migration und Flücht­lings­auf­nahme oder prä­ziser: Bevöl­ke­rungs­transfer etwas unhin­ter­fragbar und kri­tiklos hin­zu­neh­mendes Posi­tives sei und zum anderen die Eta­blierung eines Abschreckungs‑, Schmäh- und Dif­fa­mie­rungs­dis­kurses, in und mit dem Kritik an mas­sen­hafter Zuwan­derung von welt­an­schaulich-nor­mativ zu großen Teilen gegen­sätzlich geprägten Gruppen mit vor­modern-antieman­zi­pa­to­ri­schen Grund­ein­stel­lungen per se als „ras­sis­tisch“, „frem­den­feindlich“, „isla­mophob“, rechts­ra­dikal bis recht­po­pu­lis­tisch etc. sys­te­ma­tisch ver­leumdet wird (als Gegen­po­sition siehe fol­genden Aufruf: Der Islam und seine Kom­plizen stehen „rechts“).

Gleich­schaltung der öffentlich-recht­lichen Medien

Das viel­fältig arti­ku­lierte Grund­dogma der inter­na­tio­nalen Kaste der Umsied­lungs­be­treiber lautet, dass nicht­se­lektive (inhalts­abs­trakte) Mas­sen­zu­wan­derung „den Auf­nah­me­ge­sell­schaften einen wirt­schaft­lichen und sozialen Nutzen ver­schafft und ein Motor des Wirt­schafts­wachstums (und) der Inno­vation sein kann“. Dabei bleibt völlig aus­ge­blendet bzw. wird sorg­fältig unter­schlagen, welche Men­schen­massen mit welchen nor­ma­tiven Ori­en­tie­rungen, Bewusst­seins­formen, Ein­stel­lungen, Ver­hal­tens­weisen etc. unter dem Deck­mantel eines neu erfun­denen „Men­schen­rechts auf Migration“ umge­siedelt werden sollen und was für Kon­se­quenzen dieses Umsied­lungs­groß­projekt für die Auf­nah­me­ge­sell­schaften in sozi­al­öko­no­mi­scher und sozio­kul­tu­reller Hin­sicht mit sich bringt.

Dem­entspre­chend folgt das Euro­päische Par­lament in der genannten Ent­schließung dem Gene­ral­se­kretär der Ver­einten Nationen und seinem Bericht „Migration zum Nutzen aller gestalten“ und „unter­stützt rück­haltlos, dass sich eine positive Sicht­weise der Migration lang­fristig durch­setzt und fordert EU- und inter­na­tionale Infor­ma­ti­ons­kam­pagnen, durch die Auf­merk­samkeit auf Belege gelenkt und ein Gegen­ge­wicht zu ras­sis­ti­schen und frem­den­feind­lichen Ten­denzen in unseren Gesell­schaften geschaffen wird“ (S. 10).

Es geht folglich um die Gleich­schaltung der öffentlich-recht­lichen Medien sowie mög­lichst der Gesamtheit der mei­nungs­bil­denden Apparate und des gesamten Bil­dungs­wesen ein­schließlich der funk­tional erfor­der­lichen ideo­lo­gi­schen Anpassung und Zurichtung der dort Beschäf­tigten und Staats­be­diens­teten im Sinne der ver­ord­neten Migra­tions- und Umsiedlungsstrategie.

Kul­tur­re­la­ti­vis­ti­sches Brain­wa­shing und Kri­mi­na­li­sierung von Kritik

In einem infor­mellen Papier mit dem Titel „Euro­päi­sches Rah­men­ab­kommen zur För­derung der Toleranz“, das im Sep­tember 2013 ver­öf­fent­licht und dem Aus­schuss für bür­ger­liche Frei­heiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Euro­päi­schen Par­la­ments prä­sen­tiert wurde, wurde bereits eine Ori­en­tierung fest­gelegt, die sich dann auch im „Glo­balen Pakt für Migration“ wiederfindet:

A. Die Regie­rungen sollen sicher­stellen, „dass die öffentlich-recht­lichen Rund­funk­an­stalten (Fern­sehen und Radio) einen bestimmten Pro­zentsatz ihrer Pro­gramme der För­derung eines Klimas der Toleranz (…) widmen.“ (Wobei „Toleranz“ im Kontext des glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­schen Migra­ti­ons­dis­kurses „unkri­tische Akzeptanz des ver­ord­neten Migra­ti­ons­ge­schehens und dessen Folgen“ bedeutet.) Zudem sollen die Regie­rungen alle Mas­sen­medien ermu­tigen, sowohl öffent­liche als auch private, „einen ethi­schen Ver­hal­tens­kodex anzu­nehmen, der die Ver­breitung von Into­leranz ver­hindert und von einer Beschwer­de­kom­mission der Mas­sen­medien über­wacht wird.“

B. Die Regie­rungen werden dazu ange­halten sicher­zu­stellen, dass die Schulen „von der Grund­schule an Kurse ein­führen, die die Schüler ermu­tigen, Vielfalt zu akzep­tieren und ein Klima der Toleranz gegenüber den Qua­li­täten und Kul­turen anderer fördern.“ Anstatt also die eigene Iden­tität der euro­päi­schen Schüler im Sinne der ver­all­ge­mei­ne­rungs­fä­higen Prin­zipien und Werte der Auf­klärung, der Säku­la­rität und der Men­schen­rechte zu stärken und frei­heitlich-anti-tota­litäre Grund­über­zeu­gungen im Sinne eines huma­nis­ti­schen Uni­ver­sa­lismus zu ver­mitteln, sollen die Her­an­wach­senden ab der Grund­schule einem kul­tur­re­la­ti­vis­ti­schen Brain­wa­shing aus­ge­setzt werden, um sie so zu selbst­be­wusst­seins­schwachen und kon­formen Unter­tanen des glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­schen Umbaus euro­päi­scher Gesell­schaften in regressive mul­ti­kul­tu­ra­lis­tische Stam­mes­ge­sell­schaften ohne welt­an­schaulich-nor­ma­tiven Wer­tekern zu erziehen.

C. Gefordert werden in diesem „Euro­päi­schen Rah­men­ab­kommen für Toleranz“ darüber hinaus „Schu­lungen und Sen­si­bi­li­sie­rungs­kurse für Toleranz“ ins­be­sondere für ein­schlägige Berufs­gruppen: „Es ist besonders wichtig, die Fort­bildung von Rechts­an­wälten (ein­schließlich Richtern und Straf­ver­fol­gungs­per­sonal), Ver­waltern, Poli­zei­be­amten, Ärzten usw. sicher­zu­stellen.“ Die Bil­dungs­mi­nis­terien sollen ent­spre­chende Unter­richts­ma­te­rialien ent­wi­ckeln und bereit­stellen, um den Bedürf­nissen der neuen ideo­lo­gi­schen Toleranz(um)erziehung gerecht zu werden. „Die Instruk­toren werden in einer Weise geschult, die sie befähigt, andere in Tole­ranz­be­wusst­seins­kursen zu schulen.“

D. Abge­rundet wird diese ideo­lo­gische For­mie­rungs­of­fensive durch fol­gende Fest­legung: „Die Pro­duktion von Büchern, Thea­ter­stücken, Zei­tungs­be­richten, Zeit­schrif­ten­ar­tikeln, Filmen und Fern­seh­sen­dungen – die ein Klima der Toleranz fördern – wird gefördert und gege­be­nen­falls von der Regierung subventioniert.“

E. Ver­knüpft und abge­si­chert werden soll diese ideo­lo­gische Gleich­schal­tungs­stra­tegie mit einer gezielten Kri­mi­na­li­sierung kri­ti­scher Ein­stel­lungen gegenüber der ver­ord­neten Migra­tions- und Flücht­lings­po­litik sowie gegenüber kon­tra­nor­mativ ein­ge­stellten Umsied­ler­gruppen, wobei a) zwi­schen tat­säch­licher ras­sis­ti­scher Hetze seitens kleiner rechts­extre­mis­ti­scher Gruppen und begründeter/legitimer Ablehnung nicht unter­schieden, sondern aus dis­kri­mi­nie­rungs­stra­te­gi­schen Gründen gezielt ver­mengt wird und b) mus­li­mische Hetze und Hass­pro­pa­ganda gegen Ungläubige sowie deut­schen­feind­liche Ein­stel­lungs­muster von Migranten völlig aus­ge­blendet werden. In diesem Rahmen sollen Tat­be­stände, die angeblich „Into­leranz“ aus­drücken, als neue Delikte in euro­päische Straf­ge­setz­bücher ein­gehen. „Ver­letzbare“ und benach­tei­ligte Gruppen sollen – ganz im Sinne der mus­li­mi­schen Opfer­stra­tegie – unter beson­deren Schutz gestellt werden und eine Vor­zugs­be­handlung erhalten. Zudem wird die Ein­richtung einer „Toler­anz­über­wa­chungs­kom­mission“ mit dem Namen „National Tole­rance Moni­toring Com­mission“ anvi­siert, um die Ein­haltung der ver­ord­neten undif­fe­ren­ziert pro­mi­gran­ti­schen Sicht­weise all­seitig sicherzustellen.

Seman­tische Manipulation

Analog zur Besetzung und gleich­zei­tigen Sinn­ent­stellung von Begriffen (seman­tische Ver­fäl­schung) wie sie von den Natio­nal­so­zia­listen und Sta­li­nisten prak­ti­ziert wurde, gehen auch die Prot­ago­nisten und Befür­worter der glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­schen Umsied­lungs­po­litik vor. So wird der Tole­ranz­be­griff zu einem dop­pel­sei­tigen Codewort umge­modelt, um einer­seits die eigene Ver­tei­digung und Schön­färbung repres­siver Herr­schafts­kul­turen mora­lisch zu recht­fer­tigen (Selbst­er­höhung) und ande­rer­seits begründete Kritik an diesen pau­schal zu ver­leumden und zu stig­ma­ti­sieren (Abwertung).

Dieser ideo­lo­gi­schen Ver­zerrung ist mit Nach­druck ent­ge­gen­zu­halten, dass etwa Kritik am Islam keine Arti­ku­lation von „Into­leranz“ oder gar „Ras­sismus“ ist, sondern Aus­druck einer ana­ly­ti­schen Erkenntnis und eman­zi­pa­to­ri­schen Haltung gegenüber einer grund- und men­schen­rechts­wid­rigen Welt­an­schauung, die auf einer irra­tional-mono­the­is­ti­schen Prä­misse beruht (vgl. hierzu Krauss 2013).

Ebenso ist „Vielfalt“ kein Wert an sich, sondern im Gegenteil gesell­schafts­schädlich, wenn es sich dabei um die kon­flikt­reiche Zusam­men­ballung gegen­sätz­licher (auf­ge­klärter und unauf­ge­klärter; säku­larer und anti­sä­ku­larer; men­schen­recht­licher und theo­kra­ti­scher etc.) Lebens­weisen und Ver­hal­tens­mo­delle auf engem Raum handelt und deshalb so zu viel­fäl­tigen sozi­al­öko­no­mi­schen und sozio­kul­tu­rellen Belas­tungen und Ver­wer­fungen führt.

Auch „Offenheit“ ist an sich nichts Posi­tives, nämlich dann nicht, wenn sie prin­zipien- und kri­te­ri­enlos erfolgt und damit letzt­endlich selbst­zer­stö­re­risch jenen einen unbe­schränkten Zugang gewährt und Aus­brei­tungs­mög­lich­keiten bietet, die einer frei­heitlich-säku­laren Lebens‑, Werte- und Norm­ordnung feindlich gegen­über­stehen und sich auf Kosten und zu Lasten der „Ungläu­bigen“ in Europa und Deutschland mit mehr oder minder offener oder ver­deckter Isla­mi­sie­rungs­ab­sicht erweitert repro­du­zieren wollen (vgl. hierzu: Isla­mi­sierung als reales Phä­nomen – Inhalte, Wesenszüge, Struk­turen und Erschei­nungs­formen einer ver­leug­neten Wirk­lichkeit).

II. Migration als neue Heilslehre

Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GMP) nun, der auf der Gene­ral­ver­sammlung der Ver­einten Nationen am 11. und 12. Dezember in Mar­ra­kesch (Marokko) beschlossen wurde, dik­tiert eine kate­go­rische Leit­linie, mit der Mas­sen­mi­gration bzw. Bevöl­ke­rungs­transfer von vor­mo­dernen, über­be­völ­kerten und rück­stän­digen Welt­re­gionen vor­zugs­weise nach Europa zur Weltnorm erhoben und mit einem ebenso umfas­senden wie unhin­ter­frag­baren Ver­pflich­tungs­kanon ver­sehen werden soll. Dabei wird Migration von vorn­herein und per se ent­gegen realer Ursachen und Folgen als etwas Posi­tives gesetzt, indem die Behauptung auf­ge­stellt und von allen Unter­zeichnern geteilt wird, dass Migration „in unserer glo­ba­li­sierten Welt eine Quelle des Wohl­stands, der Inno­vation und der nach­hal­tigen Ent­wicklung dar­stellt und dass diese posi­tiven Aus­wir­kungen durch eine besser gesteuerte Migra­ti­ons­po­litik opti­miert werden können.“

Ins­gesamt liest sich der Text vor diesem Aus­gangs­dogma wie eine Lit­urgie mit der Migration als Heils­ge­schehen und den Migranten als Gegen­ständen der Heils­bringung. Den Bevöl­ke­rungen der Ziel­länder wird dabei sug­ge­riert, dass die umfas­sende För­derung und Umsorgung der in jeder Hin­sicht a prori guten Migranten auch im Interesse des eigenen mate­ri­ellen und see­li­schen Heils geschehe. Dabei strotzt der Text von einem unrea­lis­ti­schen Idea­lismus sowie von einer Rea­li­täts­fremdheit, sowohl im Hin­blick auf die Her­kunfts- als auch bezüglich der Ziel­länder, dass es einem beinahe die Sprache verschlägt.

Völlige Wider­sprüch­lichkeit der ver­schie­denen Ziele

Ins Auge springt eine absolute Gegen­sätz­lichkeit der im Text dar­ge­legten Ziel­ori­en­tie­rungen. So gibt man einer­seits vor, die Migra­ti­ons­ur­sachen mini­mieren zu wollen (Ziel 2), während der gesamte andere Text dem Motto folgt: Volle Kraft voraus zur För­derung und Unter­stützung von Migration als angeblich all­sei­tiger „Quelle des Wohl­stands, der Inno­vation und der nach­hal­tigen Ent­wicklung“.

Die richtige und unter­stüt­zungs­werte Ziel­setzung des Schutzes von Arbeits­mi­granten gegenüber men­schen­rechts­wid­riger Aus­beutung (Ziel 6) wird nicht an die­je­nigen Länder adres­siert, wo diese repressive Aus­beutung inklusive Frei­heits­be­raubung am meisten und aus­ge­präg­testen vor­herrscht, nämlich nicht zuletzt in den reichen ara­bisch-isla­mi­schen Golfmonarchien.

Unter dem Wording „Unter­stützung von Migranten in pre­kären Situa­tionen“ geht es den Autoren des Paktes um die Lega­li­sierung illegal ins Auf­nah­meland gelangter Migranten (Ziel 7). Das Gleiche gilt für die Ziel­setzung, Sank­tionen als Antwort auf irre­guläre Ein­reise oder irre­gu­lären Auf­enthalt zu revidieren/Eliminierung von Abschie­bungen. (Wesent­licher Teil­aspekt von „Ziel 11: Inte­griertes, sicheres und koor­di­niertes Grenz­ma­nagement“.)

Unter dem Ziel 12: „Stärkung der Rechts­si­cherheit und Plan­barkeit bei Migra­ti­ons­ver­fahren zur Gewähr­leistung einer ange­mes­senen Prüfung, Bewertung und Wei­ter­ver­weisung“ werden unter impli­ziter Zurück­drängung natio­nal­staat­licher Grenz­si­che­rungs­sou­ve­rä­nität Mecha­nismen ver­langt, um die mög­lichst rei­bungslose Wei­ter­leitung der Migranten auf den ent­spre­chenden Routen zu gewähr­leisten und den Bedürf­nissen der Migranten im Sinne einer umfassend wohl­ge­fäl­ligen Dienst­leistung gerecht zu werden. Um die Kon­troll­mög­lich­keiten der Auf­nah­me­länder so weit wie möglich zu unter­mi­nieren, heißt es unter Ziel 13: „Frei­heits­ent­ziehung bei Migranten nur als letztes Mittel und Bemühung um Alternativen“.

Die Selbst­be­stim­mungs­rechte der Völker sollen aus­ge­hebelt, während Migranten aus­schließlich als zu schüt­zende Kli­entel defi­niert werden

Der GMP zielt im Kern darauf ab, 1. die natio­nal­staat­lichen Sou­ve­rä­nitäts- und Selbst­be­stim­mungs­rechte im Hin­blick auf Quan­tität und Qua­lität von Zuwan­derung weit­gehend aus­zu­hebeln, 2. statt­dessen unge­hin­derte Migration/Umsiedlung – de facto nur nach Europa – als neues „Men­schen­recht“ ein­zu­führen sowie umfassend und sys­te­ma­tisch zu fördern, dabei 3. die Immigranten/Siedler von vorn­herein bedin­gungslos sozi­al­rechtlich – also vor allem in Bezug auf Sozi­al­trans­fer­leis­tungen, Gesund­heits­ver­sorgung etc. – gleich­zu­stellen (Gewähr­leistung des Zugangs von Migranten zu Grund­leis­tungen unge­achtet ihres Migrationsstatus/Ziel 15) und 4. die ein­hei­mi­schen Bevöl­ke­rungen gemäß dieser anti­de­mo­kra­tisch auf­ge­nö­tigten Agenda anzu­passen bzw. „ruhig­zu­stellen“.

Ver­ordnet wird in dog­ma­tisch-tota­li­tärer Manier ein als „kul­tur­sen­sibel“ beschö­nigter, zu abso­luter Kri­tik­lo­sigkeit und all­sei­tiger Hin­nah­me­be­reit­schaft ver­pflich­teter Umgang mit Migranten, denen stets in allen Situa­tionen unbe­grenzter Respekt unab­hängig von deren kon­kreten Ver­hal­tens­ei­gen­schaften ent­ge­gen­zu­bringen ist. (Siehe Ziel 16) Inte­gration und Inklusion wird als eine inter­aktive und kom­mu­ni­kative Ein­bahn­straße vor­ge­stellt, in der Migranten nur als zu för­dernde Kli­enten vor­kommen, aber rea­li­täts­widrig als pro­ble­ma­tische Sub­jekte mit kritik- und sank­ti­ons­wür­digen Ein­stel­lungen und Ver­hal­tens­weisen aus­ge­blendet werden. So, wenn zum Bei­spiel Schulen dazu ange­halten werden, „gezielte Mittel für Inte­gra­ti­ons­ak­ti­vi­täten bereit­stellen, um die Achtung von Vielfalt und Inklusion zu fördern und alle Formen der Dis­kri­mi­nierung, ein­schließlich Ras­sismus, Frem­den­feind­lichkeit und Into­leranz zu ver­hüten.“ Fast schon müßig zu erwähnen, was in diesem und anderen UN- und EU-Ver­trags­texten an dieser Stelle niemals mit­ge­meint ist, nämlich Dis­kri­mi­nie­rungs­hal­tungen und Hand­lungen von Seiten ins­be­sondere mus­li­mi­scher Migranten in Form von Juden­feind­lichkeit, Frau­en­feind­lichkeit, Deut­schen­feind­lichkeit, Ungläu­bi­gen­feind­lichkeit und Homosexuellenfeindlichkeit.

Die freie, wahr­heits­ori­en­tierte, chan­cen­gleiche Debatte soll sabo­tiert und ver­giftet werden

Ganz im Ein­klang mit dem genannten Papier „Euro­päi­sches Rah­men­ab­kommen zur För­derung der Toleranz“ wird in Ziel 17 eine Richt­linie vor­ge­geben, welche die Medien im Sinne einer ein­seitig posi­tiven und zugleich einzig kor­rekten Bericht­erstattung über Migration und Migranten fest­legen soll. Eine kri­tische Reflexion der Migra­ti­ons­be­we­gungen und Sied­lungs­pro­jekte sowie deren Ursachen und Folgen , aber auch eine an Fakten ori­en­tierte Analyse und Bewertung der impor­tierten Sub­jek­ti­vität der Migranten, ihrer oftmals gegen­sätz­lichen Ein­stel­lungen, nor­ma­tiven Ori­en­tie­rungen und Ver­hal­tens­weisen zur Kultur der euro­päi­schen Auf­nah­me­länder, wird in die Ver­dachtszone des Ras­sismus, der Frem­den­feind­lichkeit und der Hass­pro­pa­ganda gerückt.

Damit wird letzt­endlich ent­gegen den wohl­feilen Ver­laut­ba­rungen des Ver­trags­textes eine freie, wahr­heits­ori­en­tierte und demo­kra­tisch-chan­cen­gleiche Debatte von vorn­herein sabo­tiert und ver­giftet. So ver­pflichten sich die Unter­zeichner des Paktes unter Ziel 17 zur Besei­tigung aller Formen der Dis­kri­mi­nierung und För­derung eines auf nach­weis­baren Fakten beru­henden öffent­lichen Dis­kurses zur Gestaltung der Wahr­nehmung von Migration. Diese „Gestaltung der Wahr­nehmung von Migration“ wird aber durch­gängig einzig und allein als positiv nor­miert und zuge­lassen und ist deshalb eklatant rea­li­täts­widrig, wider­spricht also der eigenen angeb­lichen Ori­en­tierung an Fakten.

Völlige Ein­sei­tigkeit, Drohung mit Straf­ver­folgung bei Kritik und Aufbau eines Denunziantensystems

Zudem wird legitime Kritik von vorn­herein kom­plett aus­ge­blendet und darf nur in dieser fol­genden „schmut­zigen“ Form vor­kommen, da ansonsten die Migration- und Migran­ten­lit­urgie gestört würde. Im Ver­tragstext heißt es in diesem Sinne: „Wir ver­pflichten uns (…) alle Formen der Dis­kri­mi­nierung zu besei­tigen und Äuße­rungen, Hand­lungen und Aus­prä­gungen von Ras­sismus, Ras­sen­dis­kri­mi­nierung, Gewalt, Frem­den­feind­lichkeit und damit zusam­men­hän­gender Into­leranz gegenüber allen Migranten zu ver­ur­teilen und zu bekämpfen.“ (Was hier unse­riöser Weise fehlt, ist die Kehr­seite der Medaille, nämlich die Ver­pflichtung, alle Formen der Dis­kri­mi­nierung Ein­hei­mi­scher durch – ins­be­sondere isla­misch geprägte – Migranten zu besei­tigen und Äuße­rungen, Hand­lungen und Aus­prä­gungen von religiös-her­ren­mensch­licher Her­ab­setzung, Dis­kri­mi­nierung von Ein­hei­mi­schen, Juden, Christen, Athe­isten, Agnos­tikern, Gewalt und sexuelle Über­griffe gegenüber ein­hei­mi­schen Frauen, Ungläu­bi­gen­feind­lichkeit und damit zusam­men­hän­gende Into­leranz gegenüber Nicht­mus­limen zu ver­ur­teilen und zu bekämpfen.

Vor dem Hin­ter­grund der bereits jetzt poli­tisch-medial sehr häufig prak­ti­zierten Gleich­setzung aller Formen von Kritik mit „Ras­sismus“, „Frem­den­feind­lichkeit“ etc. ist die fol­gende Drohung mit Straf­ver­folgung und Aufbau eines Denun­zi­an­ten­systems sehr ernst zu nehmen: „Wir werden (…) Rechts­vor­schriften erlassen, umsetzen oder auf­recht­erhalten, die Hass­straf­taten und schwerere Hass­straf­taten, die sich gegen Migranten richten, unter Strafe stellen, und Straf­ver­fol­gungs- und andere Beamte darin schulen, solche Straf­taten und andere Gewalt­taten, die sich gegen Migranten richten, zu erkennen, zu ver­hindern und darauf zu reagieren.“

Zugleich werden die Migranten dazu ermuntert, „jede Auf­sta­chelung zu Gewalt gegen Migranten anzu­zeigen, indem sie über vor­handene Rechts­be­helfs­me­cha­nismen infor­miert werden, und sicher­stellen, dass die­je­nigen, die sich aktiv an der Begehung einer Hass­straftat gegen Migranten betei­ligen, im Ein­klang mit den inner­staat­lichen Rechts­vor­schriften zur Rechen­schaft gezogen werden“. Auf diese Weise kann jede kri­tische Reaktion auf kri­tik­würdige Ver­hal­tens­weisen von Migranten dazu miss­braucht werden, sie als Alibi für das ver­logen-denun­zie­rende Anzeigen einer angeb­lichen „Hass­straftat“ zu instrumentalisieren.

Ächtung von Islamkritik

Zur vor­sorg­lichen Absi­cherung der ver­ord­neten posi­tiven Bericht­erstattung über Migration und Migranten wird Medien, die sich nicht an die vor­ge­ge­benen Sprach­re­ge­lungen und „ethi­schen Stan­dards“ halten, ganz offen die Ein­stellung der öffent­lichen Finan­zierung oder mate­ri­ellen Unter­stützung ange­droht.

In Deutschland wurde diese im vor­lie­genden UN-Migra­ti­onspakt umrissene Eta­blierung einer repres­siven Gleich­schaltung und Ein­schüch­terung von Zivil­ge­sell­schaft und Medien im Interesse der ver­ord­neten Migra­ti­ons­agenda bereits im Impuls­papier der Migrant*innenorganisationen zur Teilhabe in der Ein­wan­de­rungs­ge­sell­schaft – Wie inter­kul­tu­relle Öffnung gelingen kann! unter der ehe­ma­ligen Staats­mi­nis­terin Aydan Özuguz vorweggenommen.

Um innerhalb der ein­hei­mi­schen Bevöl­kerung gegenüber den mus­li­mi­schen Migranten und deren vor­modern-repres­siven und grund­rechts­wid­rigen „Sitt­lichkeit“ ein „kul­tur­sen­sibles“, also kri­tiklos akzep­tie­rendes Ver­halten durch­zu­setzen, wurde bereits dort eine Aus­weitung der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­regeln ver­langt; d.h. eine stärkere Repression und Ächtung von Islam­kritik. Gelingen soll das durch den „Ausbau von Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­be­hörden zu Kom­pe­tenz­zentren der inter­kul­tu­rellen Öffnung“.

Der von den UN- und EU-Stra­tegen beab­sich­tigte Umbau der euro­päi­schen Gesell­schaften in Auf­nahme- und Ver­sor­gungs­sta­tionen ent­wick­lungs­blo­ckierter, über­be­völ­kerter und in vor­mo­dernen Herr­schafts­struk­turen ver­har­render Länder erfordert demnach fol­ge­richtig die Errichtung eines pseu­do­mo­ra­lisch ver­brämten Gesin­nungs­zucht­hauses, in dem kri­tische Reflexion, Infor­mation und Auf­klärung weit­gehend aus­ge­merzt ist.

Lang­fristig läuft es darauf hinaus, dass die Grund­lagen der säkular-frei­heit­lichen Iden­tität der euro­päi­schen Zivi­li­sation zer­stört wird

Was mit dem gesamten poli­tisch-medialen Geschwurbel um „Buntheit“, „Welt­of­fenheit“, „Diver­sität“ im Ein­klang mit den UN-Dekla­ra­tionen schön­fär­be­risch ver­nebelt werden soll, ist Fol­gendes: Der eigent­liche Wesenskern der gesamten kon­flikt­be­la­denen Aus­ein­an­der­setzung um Zuwan­derung, Flücht­lings­po­litik, Inte­gration etc. liegt in dem objek­tiven Gegensatz zwi­schen euro­päi­scher säkular-demo­kra­ti­scher Lebens­kultur einer­seits und vor­mo­derner, ins­be­sondere ori­en­ta­li­scher isla­misch-got­tes­herr­schaft­licher Lebens­kultur ande­rer­seits. In Gestalt der Mas­sen­ein­wan­de­rungs­schübe von haupt­sächlich Mus­limen wird dieser Ant­ago­nismus enorm verschärft.

Völlig miss­achtet wird dabei das Konzept der ver­träg­lichen Migra­ti­onsrate (Collier 2014): Je höher der Grad der sozio­kul­tu­rellen und qua­li­fi­ka­to­ri­schen Dif­ferenz der Ein­wan­derer zur Auf­nah­me­ge­sell­schaft ist, desto nied­riger sollte/muss die Zahl der Ein­wan­derer sein, um sozi­al­ver­träglich „absor­biert“ bzw. inte­griert werden zu können. Daraus folgt: Je größer die Anzahl von bil­dungs­fernen und vor­modern sozia­li­sierten Zuwan­derern mit starker kul­turell-nor­mativ gegen­sätz­licher Prägung ist, desto nega­tiver schlägt die gesamt­ge­sell­schaft­liche Aus­wirkung zu Buche (Vgl. hierzu).

Obwohl man nicht alle Muslime über einen Kamm scheren kann, ist deshalb doch rea­lis­tisch davon aus­zu­gehen, dass ein Großteil sozia­li­sa­to­risch durch die orthodox-isla­mi­schen Welt­an­schau­ungs­in­halte und Norm­vor­gaben geprägt ist und ent­spre­chende Bewusst­seins- und Ver­hal­tens­formen auf­weist, die sich nicht so leicht von der sub­jek­tiven „Fest­platte“ löschen lassen. Hinzu kommt, dass die orthodox-isla­mi­schen Main­stream­ak­teure auf den Auf- und Ausbau gegen­ge­sell­schaft­licher Sozi­al­räume bedacht sind, in denen die grund- und men­schen­rechts­wid­rigen, anti­sä­ku­laren und antieman­zi­pa­to­ri­schen Vor­gaben des Islam tra­diert, ver­in­ner­licht und repro­du­ziert werden können.

So bedeutet auch die Zusam­men­führung isla­mi­scher Familien in Deutschland ent­gegen ein­seitig roman­ti­sie­render und mora­lis­ti­scher Kli­schees schlicht und ergreifend die mit viel­fäl­tigen nega­tiven Effekten behaftete Ansiedlung isla­misch-patri­ar­cha­li­scher Sozia­li­sa­ti­ons­agen­turen. Damit erhöht sich im End­effekt das Potenzial von Men­schen, die einer säkular-demo­kra­ti­schen und men­schen­rechtlich aus­ge­rich­teten Gesell­schafts- und Lebens­ordnung distan­ziert bis ablehnend und feindlich gegen­über­stehen und ein kon­tra­nor­ma­tives Über­zeu­gungs- und Ver­hal­tens­system mit­bringen. Die erwei­terte Repro­duktion dieser vor­modern und religiös-antieman­zi­pa­to­ri­schen Über­zeu­gungs- und Ver­hal­tens­kultur unter­gräbt und zer­setzt mittel- und lang­fristig die Grund­lagen der säkular-frei­heit­lichen Iden­tität der euro­päi­schen Zivi­li­sation.

Nicht unmit­telbar rechtlich ver­bindlich, aber in einem höheren, über­staatlich-koor­dni­nie­renden Sinne verbindlich

Zwar bekräftigt der Globale Pakt „das sou­veräne Recht der Staaten, ihre nationale Migra­ti­ons­po­litik selbst zu bestimmen, sowie ihr Vor­recht, die Migration innerhalb ihres Hoheits­be­reichs in Über­ein­stimmung mit dem Völ­ker­recht selbst zu regeln.“ Und formal-rhe­to­risch groß­zügig klingend wird den Staaten sogar zuge­standen, innerhalb ihres Hoheits­be­reichs zwi­schen regu­lärem und irre­gu­lärem Migra­ti­ons­status zu unter­scheiden. Doch post­wendend wird die Katze aus dem Sack gelassen und erklärt, worum es wirklich geht, nämlich um „die Fest­legung der gesetz­ge­be­ri­schen und poli­ti­schen Maß­nahmen (der Unter­zeich­ner­staaten, H.K.) zur Umsetzung des Glo­balen Paktes.“

D.h. der Globale Pakt ist nicht unmit­telbar rechts­ver­bindlich, aber er fun­giert als auto­ri­ta­tives Leit­li­ni­en­papier für gesetz­ge­be­rische und poli­tische Maß­nahmen der ein­zelnen Länder und ist somit durchaus in einem höheren, nämlich über­staatlich-koor­di­nie­renden Sinn ver­bindlich. In der Diktion des Aus­wär­tigen Amtes: „Beide Pakte sind als rechtlich nicht bindend, aber poli­tisch ver­pflichtend konzipiert.“

Reine Fake-Pro­pa­ganda zur Täu­schung der Öffentlichkeit

Dem­entspre­chend enthält der Ver­tragstext auch sehr detail­lierte Kon­troll- und Über­wa­chungs­fest­le­gungen. So soll der UN-Gene­ral­se­kretär alle zwei Jahre über die Umsetzung des Glo­balen Paktes Bericht erstatten. Zudem wird ein „Über­prü­fungs­forum Inter­na­tionale Migration“ eta­bliert, das ab 2022 alle vier Jahre statt­finden soll. Generell lautet die Ver­pflich­tungs­er­klärung der Unter­zeich­ner­staaten: „Wir werden den Stand der Umsetzung des Glo­balen Paktes auf lokaler, natio­naler, regio­naler und glo­baler Ebene im Rahmen der Ver­einten Nationen mittels eines von den Staaten gelenkten Ansatzes und unter Betei­ligung aller rele­vanten Inter­es­sen­träger über­prüfen.“ Weiter heißt es: „Wir legen allen Mit­glied­staaten nahe, so bald wie möglich ambi­tio­nierte nationale Stra­tegien zur Umsetzung des Glo­balen Paktes zu ent­wi­ckeln und die Fort­schritte auf natio­naler Ebene regel­mäßig und auf inklusive Weise zu über­prüfen, bei­spiels­weise durch die frei­willige Aus­ar­beitung und Anwendung eines natio­nalen Umsetzungsplans.“

Auch vor diesem aus­ge­feilten und stark bekräf­tigten Kon­troll-Hin­ter­grund wird deutlich, dass die Beschwich­ti­gungs­li­tanei, der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ sei ein rechts­un­ver­bind­liches Papier ohne nationale Relevanz und Kon­se­quenz, reine Fake-Pro­pa­ganda zur Täu­schung der Öffent­lichkeit ist. (Zur Ein­ordnung und den herr­schafts­stra­te­gi­schen Ursachen der glo­bal­ka­pi­ta­lis­ti­schen Migra­ti­ons­agenda siehe hier.)

III. Fazit

Die vor­lie­genden migra­tions- und flücht­lings­po­li­ti­schen Erklä­rungen, Abkommen, Ver­träge etc. miss­achten wei­test­gehend die auto­chthonen Bevöl­ke­rungen der anvi­sierten Auf­nah­me­länder als Rechts­sub­jekte und behandeln sie de facto als bloße Anpas­sungs- und Unter­wer­fungs­ob­jekte von fremd­be­stimmten Bevöl­ke­rungs­trans­fer­maß­nahmen. Damit wird gegen wesent­liche inter­na­tionale Rechts­grund­sätze ver­stoßen, so zum Bei­spiel gegen Artikel 3, 6 und 7 der Ent­schließung der UN-Men­schen­rechts­kom­mission vom 17. April 1998.

Dem­ge­genüber sind fol­gende hand­lungs­lei­tenden Rechts­po­si­tionen offensiv zur Geltung zu bringen: Die Staats­bürger/innen euro­päi­scher Nationen, die gemeinsam den demo­kra­ti­schen Sou­verän bilden, haben das Recht und im Hin­blick auf die Wer­te­grund­lagen auf­ge­klärter und anhand ratio­naler Stan­dards gebil­deter Gesell­schaften auch die mora­lische Pflicht, für den kul­tur­his­to­risch gewach­senen Erhalt und damit für die zukünftige sozio­kul­tu­relle Repro­duktion der frei­heit­lichen, säkular-demo­kra­ti­schen Gesell­schafts- und Wer­te­ordnung ein­zu­treten.

Dieses grund­le­gende Recht schließt weitere Rechte explizit ein, nämlich

1. das Recht auf Abwehr einer nicht­aus­wäh­lenden und auf­ge­nö­tigten Mas­sen­ein­wan­derung von Men­schen­gruppen, die gemäß ihrer welt­an­schaulich-nor­ma­tiven Prägung und Hand­lungs­ori­en­tierung einer säkular-demo­kra­ti­schen Gesell­schafts- und Wer­te­ordnung ablehnend bis feindlich gegen­über­stehen, grund­rechts­widrige und zum Teil auch kri­mi­nelle Sozi­al­mi­lieus gene­rieren und repro­du­zieren sowie oben­drein die Sozi­al­systeme nach­haltig belasten.

2. das Recht auf Wider­stand gegen wie auch immer ver­brämte Migra­ti­ons­diktate in zuvor umris­sener Quan­tität und Qua­lität, die den ein­hei­mi­schen Staatsbürgern/innen von natio­nalen Regie­rungen und supra­na­tio­nalen Instanzen auf unde­mo­kra­tische Weise und ent­gegen dem Auftrag zum Schutz der säkular-demo­kra­ti­schen Lebens­ordnung auf­ge­zwungen werden und wei­terhin auf­ge­zwungen werden sollen. (Siehe bereits Artikel 2 und 3 der Erklärung der Men­schen- und Bür­ger­rechte von 1789 als Basisprinzipien.)

3. das Recht (und im Grunde die Pflicht auf­ge­klärter Bürger/innen) auf Kritik und Ablehnung von welt­an­schaulich-nor­mativ gegen­sätz­lichen ori­en­tierten und gesinnten Zuwan­de­rer­gruppen und deren ein­hei­mi­schen Unter­stützern, ohne dafür dem­ago­gisch als „Rassist“, „Frem­den­feind“, „Nazi“ etc. dis­kri­mi­niert zu werden.


Dieser her­vor­ra­gende Text wurde als Gast­beitrag erst­ver­öf­fent­licht auf dem Blog von Jürgen Fritz www.juergenfritz.com