„Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“

Kürzlich berichtete ich auf JFB von dem schreck­lichen Ver­brechen, das sich an Pfingsten in Roßlau-Dessau zutrug, wo ein neun­jäh­riges Mädchen Opfer eines schweren sexu­ellen Miss­brauchs wurde, begangen in aller Öffent­lichkeit. Tat­ver­dächtig ein Afri­kaner aus dem Niger (94 Prozent Muslime). Nun gleich ein wei­terer Fall, dieses Mal in Dresden, bei dem ein solcher, der jetzt auch hier ist, auf eine Weise auf­fällig wurde, die einige als Berei­cherung und Geschenk emp­finden mögen, viel­leicht aber doch nicht alle.
Bei einem Anschlag auf eine Moschee geht alles ruckzuck
Dresden: Nur eine Woche nachdem drei Fens­ter­scheiben der Fatih Camii Moschee (deutsch: Eroberer-Moschee) in Dresden-Cotta mit meh­reren faust­großen Steinen ein­ge­worfen worden waren, war der Täter gefasst und stand in einem beschleu­nigten Ver­fahren vor Gericht, wie dieSÄCH­SISCHE (SZ) berichtet. Bei Anschlägen auf Moscheen geht das offen­sichtlich alles unglaublich schnell.
Der Anschlag auf das aus der Türkei finan­zierte Got­teshaus in Cotta“ wäre „wohl auch der Grund für die hohe Akribie, mit der nun nach dem Täter gesucht wurde“, schreibt die SZ. Nur ein Tag nach der Tat wurde der 30-jährige Tunesier Hosni S. fest­ge­nommen und innerhalb einer Woche stand er schon vor Gericht – und wurde abgeurteilt!
Vor Gericht gab Hosni S. alles ohne Umschweife sofort zu. Auch dass er zwei Stunden nach den Stein­würfen auf die Moschee mehrere Steine auf einen tür­ki­schen Döner-Imbiss geworfen und zwei Schau­fens­ter­scheiben demo­liert hatte. Ein 46-jäh­riger Imbiss-Mit­ar­beiter sagte, er habe Todes­angst ausgestanden.
„Die haben den Koran falsch aus­gelegt – Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“
Auch sein Motiv gestand Hosni S. frei­mütig ein. Das, worauf er die faust­großen Steine geworfen hat, sei „keine richtige Moschee“, eher eine Kirche. Die tür­kische Eroberer-Moschee ist dem Tunesier also wohl noch viel zu mild und moderat. Er sei dort gewesen, habe mehrfach mit den Leuten gesprochen. Der Glaube, der dort prak­ti­ziert werde, sei „nicht richtig“, so der mus­li­mische Tunesier. Er habe die Stimme Allahs gehört. „Die haben den Koran falsch aus­gelegt. Allah hat mir befohlen, die Steine zu werfen“zitiert ihn die BILD wörtlich.
Auch im Fall des Döner-Ladens sagte Hosni S., warum er die Steine werfen musste. Die Leute würden dort „ver­gif­tetes Essen“ bekommen. Das habe er den Gästen ange­sehen. Dann habe er die Steine auf der Straße auf­ge­lesen und sie geworfen, eben wegen des fal­schen Essens. Gut, da muss man ja was machen, wenn die Leute ganz fal­sches Zeug essen.
Rich­terin: Bewäh­rungs­strafe reicht doch
Die Rich­terin – irgendwie ist man meist beruhigt, wenn es Frauen sind, da fallen die Urteile irgendwie noch milder aus, hat man das Gefühl – ver­ur­teilte den Moham­me­daner wegen gemein­schäd­licher Sach­be­schä­digung und Sach­be­schä­digung zu fünf Monaten – auf  Bewährung.
Die Staats­an­walt­schaft hatte eine Haft­strafe ohne Bewährung gefordert – auch wegen ver­suchter gefähr­licher Kör­per­ver­letzung. Der Tunesier habe aus Aus­län­der­feind­lichkeit gegenüber Türken gehandelt. Gut, er ist ja aber kein Deut­scher. Insofern kann man seine Aus­län­der­feind­lichkeit ja nicht mit der deut­schen solchen ver­gleichen. Außerdem habe der Ange­klagte bil­ligend in Kauf genommen, Men­schen zu ver­letzen, als er Steine in den Laden warf, so der Staatsanwalt.
Sehr böser Mann, so etwas zu unter­stellen! Wenn man große Steine in einen Laden rein wirft, wo Leute drin sind, heißt das doch nicht, dass man in Kauf nimmt, die zu ver­letzen oder das sogar beab­sichtigt. Um Allahs willen, nein, nein! Den Vorwurf einer ver­suchten gefähr­lichen Kör­per­ver­letzung sah die Rich­terin, die liebe Frau, deshalb auch für nicht nach­ge­wiesen. Nee, nee, jemanden ver­letzten, das wollte der Muslim auf keinen Fall!
Das ist bei uns ver­boten, fremde Sachen zu beschä­digen und Men­schen in Angst und Schrecken zu versetzen
„Ich glaube Ihnen, dass sie nie­manden ver­letzen wollten“, sagte die fein­fühlige, gütige Rich­terin in ihrer Urteils­be­gründung zu dem Ange­klagten. Das heiße aber nicht, dass sie die Tat gut­heiße. Nein, nein, das nicht. Das hat sie ihm schon auch gesagt, die gute Frau. Es sei nämlich bei uns ver­boten, fremde Sachen zu beschä­digen und Men­schen in Angst und Schrecken zu ver­setzen, erklärte sie dem armen Mann.
Nein, sie glaube nicht, dass der 30-jährige Islam-Anhänger ein poli­ti­sches Motiv gehabt habe, als er die Moschee, die er für eine Kirche hielt, angriff. Der Islam ist ja auch eine Religion, also keine poli­tische Ideo­logie, nicht wahr? Das hat die kluge Rich­terin schon ganz richtig erkannt. Der liebe Mann habe eben nur einen „ver­meint­lichen Auftrag“ erfüllen wollen.
Staats­anwalt und Rich­terin waren sich aber einig, dass die Angaben des Tune­siers, Stimmen gehört und auf einen Befehl Allahs hin gehandelt zuhaben, zwar schon psy­chisch ein wenig auf­fällig seien. Dennoch sahen beide keine Hin­weise auf eine ernste Störung.
Störung?! Das ist doch völlig normal, dass reli­giöse Men­schen Stimmen von oben hören! Das ist doch gerade das Essen­tielle des Reli­giösen, also bitte!
Seit sechs Jahren in der EU unterwegs und schon drei Asyl­an­träge gestellt, die wohl alle abge­lehnt wurden
Der mus­li­mische Tunesier reist übrigens nach eigenen Angaben schon seit sechs Jahren durch die EU. In Deutschland stellte er bereits seinen dritten Asyl­antrag. Dieser wurde zwar abge­lehnt, aber Hosni S., doch nicht ganz so schlicht, wie manche viel­leicht meinen, legte raf­fi­nier­ter­weise Wider­spruch dagegen ein. Und das geht dann nicht so schnell, bis darüber ent­schieden ist. Über so einen Wider­spruch wird nicht innerhalb von einer Woche geur­teilt, ob er zu Recht oder zu Unrecht ein­gelegt wurde. Nein, das kann sich ziehen.
Und bis über seinen Wider­spruch ent­schieden ist, die Kosten für das Ver­fahren trägt natürlich der deutsche Steu­er­zahler, kann Hosni S. schon wieder woanders sein. Da finden sich bestimmt noch mehr Moscheen, die in Wahrheit Kirchen sind, oder sogar Kirchen, die zugeben, nur Kirchen zu sein. Und wenn dann zufällig irgendwo Steine in der Nähe am Boden liegen und plötzlich wieder die Stimme von oben zu sprechen beginnt, dann …
Und ich bin ganz sicher: Bestimmt findet sich dann auch dort wieder eine ganz liebe und kluge, fein­fühlige Rich­terin, die ihm dann in aller Ruhe nochmals erklärt, was man bei uns in Europa darf und was nicht.


Quelle: juergenfritz.com