Zer­stören unsere eigenen Poli­tiker suk­zessive den Indus­trie­standort Deutschland?

Der Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Udo Hem­melgarn (AfD) hat einen Brief eines deut­schen Mit­tel­ständlers erhalten, in dem der Ver­fasser sehr deutlich darlegt, wie sich das am 23.10.2019 vom Bun­des­ka­binett ver­ab­schiedete Bren­stof­femmis­si­ons­han­dels­gesetz (BEHG) auf sein Unter­nehmen aus­wirken wird. Die Ver­la­gerung der Pro­duktion und damit der Arbeits­plätze ins euro­päische Ausland ist die logische Kon­se­quenz einer „Kli­ma­schutz­po­litik“, die ohne Rück­sicht auf die indus­trielle Basis unserer Wirt­schaft umge­setzt wird. Der deutsche Mit­tel­stand, das Rückgrat unserer Wirt­schaft, droht regel­recht zer­stört zu werden.
Der Brief des Mit­tel­ständlers an den Bundestagsabgeordneten:
Sehr geehrter Herr Hemmelgarn,

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wir sind ein mit­tel­stän­di­scher Indus­trie­be­trieb in Nord­rhein-West­falen mit ca. 120 Mit­ar­beitern und etwa 15 Mio. Umsatz/Jahr. Die Bun­des­re­gierung legt Ihnen am 8. November in erster Lesung im Par­lament den Entwurf eines Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setzes (BEHG) vor, der im Wesent­lichen die Ein­führung einer Bepreisung fos­siler Brenn­stoffe ab dem Jahr 2021 vorsieht.
Für unseren Betrieb stelle ich nach genauerem Nach­rechnen fest, dass die Zusatz­kosten durch das geplante BEHG für Erdgas, sonstige Indus­triegase und Kraft­stoffe weit höher liegen werden, als von mir zunächst ange­nommen. Im Jahr 2021 würden die Zusatz­kosten bei einer Zusatz­be­lastung von 10 Euro/Tonne CO2 bei etwa 100.000 Euro liegen. Bis 2025 steigt die CO2-Abgabe auf 35 Euro und damit unsere Kos­ten­be­lastung auf ca. 350.000 Euro. Bei dis­ku­tierten 60€/t würden die Zusatz­kosten sogar auf 600.000 Euro steigen. Und dies bei einem Jah­res­umsatz von ca. 15 Mio. Euro.
Die geplanten neuen Belas­tungen ent­sprechen 2,5 Prozent unseres Umsatzes. Bei bran­chen­üb­lichen Umsatz­ren­diten von 3 bis 5 Prozent bleiben uns immer weniger Spiel­räume für Inves­ti­tionen – auch nicht in kli­ma­freund­liche Technologien.
Wir inves­tieren schon jetzt ver­stärkt im Ausland, z. B. in Kroatien. Wenn die Kosten derart steigen, müssen und werden wir unsere Inves­ti­tionen und in der Folge die Pro­duktion in Deutschland dras­tisch her­un­ter­fahren; denn eine Wei­tergabe der Kosten an unsere Kunden im In- und Ausland ist auf­grund der starken Wett­be­werbs­si­tuation in der EU nicht möglich.
Wir stellen fest, dass auch viele unserer Kunden auf­grund immer weiter stei­gender poli­ti­scher Kos­ten­be­las­tungen und zunehmend indus­trie­feind­licher Politik ver­stärkt ins Ausland abwandern, so dass wir uns auch aus diesem Grund stra­te­gisch aus Deutschland zurück­ziehen müssen.
Alter­na­tiven zum Gas haben wir derzeit eben­falls nicht. Ein Wechsel des Ener­gie­trägers etwa zu elek­tri­schem Strom ist aus Kos­ten­gründen auch nicht möglich, da auch Strom in Deutschland bereits auf­grund extrem hoher Zusatz­ab­gaben wie z. B. EEG usw. zu teuer geworden ist.
Die EU-Kom­mission hat unsere kleinen Anlagen von der Pflicht zur Teil­nahme am EU-Zer­ti­fi­ka­te­handel befreit. Das war wichtig für uns als mit­tel­stän­di­sches Indus­trie­un­ter­nehmen. Jetzt beab­sichtigt die Regierung, uns Mit­tel­ständler mit CO2-Kosten zu belasten, die bereits ab 2021 höher liegen als die Kosten der emis­si­ons­han­dels­pflich­tigen Anlagen, da letztere wei­terhin in großem Umfang kos­ten­freie Zer­ti­fikate erhalten. Andere sind ganz befreit wie z. B. die Schiff­fahrt. Das ist unfair und ungerecht.
Ich habe die drin­gende Bitte: Setzen Sie sich dafür ein, dass unsere indus­tri­ellen Pro­zes­se­mis­sionen aus dem Anwen­dungs­be­reich des BEHG aus­ge­nommen werden.
Vielen Dank.

Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com