Blutgeld – oder wie DRK & Co. eine goldene Nase mit Blut verdienen

Mensch­liches Blut ist eine knappe und sehr wert­volle Res­source. Ein Mensch kann nur von Zeit zu Zeit spenden, denn der Körper pro­du­ziert nur geringe Mengen neues Blut. Aber viele sind auf diese magische Flüs­sigkeit ange­wiesen: Phar­ma­her­steller (die daraus Blut­ge­rin­nungs­mittel und Impf­seren her­stellen), Kran­ken­häuser, Arzt­praxen, Ret­tungs­sa­ni­täter und Not­ärzte. Naja, und Vampire und Satanisten.

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Blut rettet Leben. Viele schwer kranke Pati­enten oder Schwer­ver­letzte würden ohne das Blut von Spendern nicht über­leben. Auch Krebs­pa­ti­enten haben einen hohen Bedarf an Blut. Dabei muss genau auf die pas­sende Blut­gruppe geachtet werden. Besonders Blut der Gruppe mit Rhesus 0 ist sehr begehrt und teuer, weil jeder Blut­spende-Emp­fänger es kom­pli­ka­ti­onslos erhalten kann. Überdies ist es auch eine sehr seltene Blutgruppe.

Nur drei Prozent der Deut­schen spenden über­haupt Blut. Dadurch kommt es immer wieder zu Eng­pässen. Der Münchner Medi­zin­ethiker Georg Marckmann schlägt vor, die Bereit­schaft zur Blut­spende dadurch zu erhöhen, dass der Spender für den begehrten Stoff auch grund­sätzlich eine Auf­wands­ent­schä­digung erhält. Man würde ja sehen, ob sich die Spen­den­be­reit­schaft dadurch erhöht.

Es ist aber nicht so, als dass es nicht schon Mög­lich­keiten gibt, gegen Geld sein Blut zu ver­kaufen. Aus gesetz­lichen Gründen darf zwar nicht mit Geld für Blut‑, Plasma- oder Throm­bo­zy­ten­spenden geworben werden. Bei vielen Blut­spen­de­diensten gibt es aber nach der zweiten Spende eine geld­liche Auf­wands­ent­schä­digung. Zum Bei­spiel bei staatlich-kom­mu­nalen Diensten, Phar­ma­un­ter­nehmen, Uni­ver­si­täts­kli­niken, und anderen Kran­ken­häuser sowie unab­hän­gigen Blutspendediensten.

Die Seite „Nebenjob Zen­trale“ gibt genaue Aus­künfte, wie das von­statten geht. Sie gibt Aus­kunft über die vor­her­ge­hende medi­zi­nische Unter­su­chung, dass man nur vier bis sechs Mal pro Jahr spenden darf, Männer häu­figer als Frauen. Meistens wird ein halber Liter Blut abge­zapft und mit einer Auf­wands­ent­schä­digung von  20 bis 25 Euro oder bis­weilen auch mit Ein­kaufs­gut­scheinen belohnt.

Die Blut­spende selbst dauert nur etwa fünf bis zehn Minuten. Die Spender müssen aller­dings dorthin gehen oder fahren, sich dann einer Gesund­heits­über­prüfung stellen und öfter auch War­te­zeiten ein­kal­ku­lieren. Meist dauert die Pro­zedur selbst eine Stunde. An- und Abfahrt, sowie Fahrt­kosten nicht ein­ge­rechnet. Da sind 25 Euro kein attrak­tiver „Ver­dienst“.

Nur das Deutsche Rote Kreuz gibt grund­sätzlich kein Geld, sondern Saft, Snacks und viel­leicht ein kleines Präsent. Dennoch ist das DRK der Löwe in der Manege. 70 Prozent der Blut­spenden werden über das Rote Kreuz ein­ge­sammelt … und teuer ver­kauft. Zwar ver­kaufen auch die anderen Blut­spen­de­dienste den mensch­lichen Lebenssaft oder sparen sich durch eigene Spen­den­aufrufe die Kosten beim Roten Kreuz, aber immerhin bekommt auch der Spender dort etwas davon ab.

Fünf Liter Men­schenblut kosten ca. 1000 Euro. Selbst, wenn man den erfor­der­lichen zehn Spendern dafür ins­gesamt 250 Euro bezahlt, bleibt noch viel Raum nach oben für den eigenen Verdienst.

Trotzdem ver­sucht das DRK, per Klage zu ver­bieten, dass für Blut­spenden Geld gezahlt wird. Dadurch werde ein „Nebenjob Blut­spende“ geschaffen, argu­men­tiert der Geschäfts­führer des DRK-Blut­spen­de­dienstes West, Jürgen Bux schon 2012. Die Auf­wands­ent­schä­digung werde von den Spendern sehr wohl als „Bezahlung“ emp­funden. Und er fügte hinzu, werde eine Spende bezahlt, dann sei es ja keine Spende mehr. Eine seltsame Beweis­führung, die implizit vor­aus­setzt, dass  man über­haupt zur Blut­spende ver­pflichtet ist, wofür es keine recht­liche Grundlage gibt.

Der Gesetz­geber erlaubt übrigens laut §10 des Trans­fu­si­ons­ge­setzes aus­drücklich eine Auf­wands­ent­schä­digung für den Spender. Daran ist also nichts Ver­werf­liches. Auf­grund der Sel­tenheit der Spende – eben maximal sechsmal pro Jahr – ist es aus­ge­schlossen, daraus einen Voll­zeitjob zu machen.

Eher ein­leuchtend ist da schon das Argument, dass damit gerade Risi­ko­s­pender, wie Dro­gen­ab­hängige zur Blut­abgabe ani­miert werden. Weil das Blut nicht auf alle denk­baren Erreger hin unter­sucht werden könne und frische Infek­tionen, wie AIDS nach einiger Zeit nach­weisbar sind, sei das problematisch.

Aller­dings ist das ein grund­sätz­liches Problem, das nie voll­kommen aus­ge­schlossen werden kann, auch nicht bei unent­gelt­lichen Blutabgaben.

Auch der Arbeits­kreis Blut, ein Exper­ten­gremium zu Fragen der Sicherheit bei Blut und Blut­pro­dukten, erklärt: „Es ist wis­sen­schaftlich nicht nach­ge­wiesen, dass eine Auf­wands­ent­schä­digung für Blut- und Plas­ma­spender in Deutschland die Sicherheit der Blut- und Plas­ma­pro­dukte beeinträchtigt.“

Darüber hinaus führte Herr Bux auch ethisch-mora­lische Gründe ins Feld. „Geld sollte nie ein Anreiz für Blut­spende sein“, meinte er.  Sein Standpunkt:
Weltweit sei die unent­gelt­liche Spende die Grundform der Blut­spende. Würde diese ver­gütet, könnte man auch fragen: „Wären Sie bereit, für einen Betrag X eine Niere zu spenden“, meinte Bux. Durch diese Ent­loh­nungs­praxis werde die „Kultur des unent­gelt­lichen Blut­spendens“, die sich in Deutschland eta­bliert habe, gefährdet.

Das wäre ja alles voll­kommen richtig und edel, wenn das Rote Kreuz das gespendete Blut selbst auch aus­schließlich kos­tenlos wei­tergäbe. Dass das DRK aber kei­nerlei Skrupel hat, sehr viel Geld mit dem edlen, unent­gelt­lichen Spen­derblut zu ver­dienen, und damit weit mehr als nur einen sehr ein­träg­lichen „Nebenjob“ betreibt, den er aber den bezahlten Blut­spendern als unmo­ra­lisch vorhält, ist ihm wohl nicht bewusst. Geld sollte dann auch nie ein Anreiz für das Ein­sammeln mensch­lichen Blutes sein?

Das DRK ging tat­sächlich auch juris­tisch gegen Auf­wands­ent­schä­digung bei Blut­spenden vor. Beklagte war die Mainzer Uni­ver­si­täts­klinik, die für eine Blut­spende für das Kli­nikum wirbt. Dort zahlt man 26 Euro Auf­wands­pau­schale und gibt Getränke und Snacks aus. Das DRK begründete seine Klage aus­drücklich mit wirt­schaft­lichen Aspekten. Die Vor­ge­hens­weise des Uni­kli­nikums Mainz bedeute einen wirt­schaft­lichen Nachteil für das DRK. Es geht eben doch um das ein­träg­liche Geschäft und nicht um die Ethik.

Die Klage war beim Mainzer Ver­wal­tungs­ge­richt ein­ge­reicht worden, das sah die Orga­ni­sation DRK aber nicht als kla­ge­be­rechtigt an: Es könne sich mit einer Klage nur auf Rechte beziehen, die ihm selbst zustünden. Die Vor­gaben des Trans­fu­si­ons­ge­setzes dienten aber dem Schutz der All­ge­meinheit (Urt. v. 03.12.2012, Az. 6 K 137/12.Mz).“

Das DRK ging in die nächste Instanz, das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt (OVG) Rheinland-Pfalz. Das Argument zur Revision war, dass ein Entgelt für Blut­spenden gesetzlich ver­boten und mit 26 Euro die Grenze einer ein­fachen Auf­wands­ent­schä­digung über­schritten sei.

Doch auch dort unterlag das DRK, denn das OVG wertete die bean­standete „Auf­wands­ent­schä­digung“ auch genau als das: Die Abgeltung der dem Spender ent­stan­denen Unkosten, des Zeit­auf­wandes, der Ein­wil­ligung des Spenders in den Ein­griff in seine kör­per­liche Unver­sehrtheit (Kör­per­ver­letzung mit Ein­wil­ligung). Im Übrigen habe bereits vor 20 Jahren die Auf­wands­ent­schä­digung bei 50 DM gelegen, was heute umge­rechnet 25,51 € seien. Die Gefahr, dass die Ent­schä­digung in dieser Höhe dazu ver­leiten könne, trotz der damit ver­bun­denen Risiken Blut zu spenden, nimmt der Gesetz­geber in Kauf, um die Bereit­schaft zur Blut­spende und damit die Ver­sorgung der Bevöl­kerung nicht zu gefährden, heißt es in dem Urteil des OVG (Das Urteil ist hier nach­zu­lesen)

Medizin-Ethiker Marckmann, Leiter des Instituts für Ethik an der Ludwig-Maxi­milian-Uni­ver­sität München, sieht das alles sehr viel pragmatischer.

In unserer Gesell­schaft sei es grund­sätzlich zulässig, Waren und Dienst­leis­tungen gegen Geld zu ver­äußern. Deshalb müsse man nicht den Handel, sondern die Ein­schränkung des Handels ethisch recht­fer­tigen. „Blut­pro­dukte bieten dem Emp­fänger erheb­lichen Nutzen bis hin zur Lebens­rettung – warum sollte der Blut­spender nicht im Gegenzug eine Ver­gütung erhalten?“, fragt der Wissenschaftler.

 Obwohl das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Rheinland-Pfalz im Dezember 2013 eine Revision vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt wegen der grund­sätz­lichen Bedeutung der Sache zuge­lassen hat, unternahm das DRK keine wei­teren, juris­ti­schen Schritte.


Quelle: connectiv.events