Kein Bürgergeld für Ukrainer!
Sämtliche Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine gehören ins Asylbewerberleistungssystem und nicht ins Bürgergeld. Außerdem ist es zwingend geboten, die Leistungen für Asylbewerber auf ein strenges Sachleistungssystem umzustellen. René Springer im Gastkommentar Aktuell gehen nur 18 Prozent der Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland einer Beschäftigung nach. In anderen europäischen Staaten liegt die Beschäftigungsquote weit höher. Das geht aus einer […]






















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