Collage von Hanno Vollenweider

Ver­wal­tungs­ge­richt Mannheim lega­li­siert isla­mische Mehrfachehe

Die Stutt­garter Zeitung berichtete, dass der Mann­heimer Ver­wal­tungs­ge­richtshof nach Beru­fungs­in­stanz beschlossen hat, dass ein syri­scher Moslem auch für seine Zweitfrau die deutsche Staats­an­ge­hö­rigkeit bekommen darf, da das Prinzip der Einehe kei­nes­falls Bestandteil der frei­heits­de­mo­kra­ti­schen Grund­ordnung in Deutschland sei.

– Ein unge­heu­er­licher Skandal!

Danach hat das Gericht de facto isla­mi­sches Recht in die deutsche Recht­spre­chung über­nommen. Bei einer solchen ver­blen­deten Justiz darf man sich über nichts mehr wundern. Wahr­scheinlich sprechen diese dem­nächst auch noch Scharia-Urteile.

(Von Georg Martin)

Der 36-jährige Kurde syri­scher Abstammung war 1999 nach Deutschland ein­ge­reist und hei­ratete im selben Jahr eine deutsche Frau. Auf­grund dessen bean­tragte der er kurze Zeit darauf die deutsche Staats­bür­ger­schaft („ein Schelm, der dabei Böses denkt“), die er im Jahre 2010 erhielt. Mit seiner deut­schen Ehefrau bekam er zwi­schen 2010 und 2015 drei Kinder.

Doch dann kam der Stein ins Rollen, nachdem der Syrer eine weitere Vater­schaft eines im Jahre 2012 in Syrien gebo­renen Kindes aner­kannte. Dabei stellte sich heraus, dass der Syrer in Syrien nur sieben Wochen (!) nach der Hochzeit mit seiner deut­schen Frau in Deutschland heimlich seine Cousine, mit der er ein lang­jäh­riges Ver­hältnis hatte, als Zweitfrau gehei­ratet hatte.

Nachdem dies auf­ge­flogen war, wurde ihm die deutsche Ein­bür­gerung wegen Betrugs und Bigamie wider­rufen. Dagegen klagte der Syrer und der Fall wurde gerichtlich neu behandelt. Zwar gab der Ver­wal­tungs­ge­richtshof Karlsruhe der Vor­in­stanz in Mannheim grund­sätzlich Recht, dass der Moslem eine Bigamie bzw. Poly­gamie hätte angeben müssen, teilte aber wun­der­licher Weise nicht die Auf­fassung der Vor­in­stanz in Mannheim, dass das Prinzip der Einehe ein Bestandteil der frei­heitlich demo­kra­ti­schen Grund­ordnung in Deutschland sei. – Man höre und staune mit offenem Munde!

Der Kurde gab als Begründung für die Zweitehe an, er habe seine Cousine 1999 gehei­ratet, nachdem seine heim­liche Beziehung mit der Cousine in Syrien auf­ge­flogen sei. Nur durch die Heirat seiner Geliebten und Cousine habe er die Cousine vor der gesell­schaft­lichen Ächtung in Syrien retten können. Außerdem berief er sich als Moslem auf seinen mus­li­mi­schen Glaube, der eine Mehr­fa­chehe zulasse.

Als Muslim könne er sich jedoch nicht vor­stellen, umge­kehrt einer von meh­reren Ehe­männern einer Frau zu sein, gab er auf Nach­frage zu.

Seine zweite Ehefrau lebt mitt­ler­weile eben­falls in Karlsruhe. Und Deutschland bzw. die deut­schen Steu­er­zahlern zahlen nun für zwei Ehe­frauen und vier Kinder.

Bei solchen „Richtern“, bei solchen Gerichten, darf man sich nicht wundern, dass Muslime in Deutschland immer frecher und freister ihre For­de­rungen gegenüber der deut­schen Mehr­heits­ge­sell­schaft stellen. Es ist nur eine Frage kurzer Zeit bis sich dieses Skandal-Urteil unter Mus­limen her­um­ge­sprochen hat und damit der isla­mi­schen Mehr­fa­chehe in Deutschland hun­dert­tau­sendfach Tür und Tor geöffnet ist.

So wird der Isla­mi­sierung in Deutschland suk­zessive Vor­schub und Bei­hilfe geleistet, bis der Islam und die Scharia endlich in Deutschland imple­men­tiert sind.

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Georg Martin ist Dipl.-Ing., frei­be­ruf­licher Unter­neh­mens­be­rater, Frei­denker und deut­scher Patriot

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