Ein Frankfurter Gericht hat am 16. November 2017 entschieden, dass die Fluglinie Kuwait Airways keine israelischen Staatsbürger befördern muss. Damit wiesen die Richter eine Klage eines Israeli zurück, dem die Airline verweigert hatte, ihn zu transportieren. Der Kläger hatte einen Flug mit der Kuwait Airways von Frankfurt über Kuwait nach Bangkok gebucht. Als die Fluglinie feststellte, dass er israelischer Staatsbürger war, stornierte sie die Buchung, bot ihm aber an, ihm einen anderen Flug mit einer anderen Airline als Direktflug nach Bangkok zu buchen und zu bezahlen. Die Stornierung begründete die Fluggesellschaft mit einem kuwaitischen Gesetz aus dem Jahr 1964, das Verträge mit israelischen Staatsbürgern verbietet. Kuwait erkennt den Staat Israel nicht an. Es sei daher der Fluggesellschaft nicht zumutbar, einen Vertrag, der gegen ein Gesetz des eigenen Landes verstoße, zu erfüllen, weil sie sonst Strafverfahren riskiere.
Der Passagier Adar M. nahm das Angebot der Umbuchung nicht an. Er klagte in Frankfurt auf Erfüllung des Beförderungsvertrages und auf Entschädigung wegen Diskriminierung.
Der Rechtsanwalt von Herrn Adar M., Herr Nathan Gelbart, hatte in der mündlichen Verhandlung dahingehend argumentiert, dass der wahre Beweggrund der Flugstornierung die Dískriminierung von Juden sei. Daher gehe es seinem Mandanten zuvörderst nicht um Geld, sondern um dieses Prinzip der antisemitischen Diskriminierung. Ein Flugzeug sei überdies ein öffentliches Verkehrsmittel. Kuwait Airways habe im Rahmen des Wettbewerbs ein Angebot unterbreitet, Fluggäste von Frankfurt nach Bangkok zu fliegen. Das Unternehmen Kuwait Airways müsse sich folglich an die internationalen Regeln des Luftverkehrs halten. Ansonsten liege eine Verletzung des deutschen Luftverkehrsgesetzes vor, das Fluggesellschaften dazu verpflichtet, prinzipiell jeden zahlenden Passagier zu befördern: „Wenn Kuwait Airways das nicht kann, muss die Airline solche Strecken einstellen“.
“Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland”, sagte Nathan Gelbart, der Rechtsanwalt des Klägers. “Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.” Er kündigte Berufung an.
Das Frankfurter Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Wolfram Sauer wies die Klage des Israeli ab mit der Begründung, das Antidiskriminierungsgesetz gelte nur bei einer Benachteiligung wegen, Rasse, Ethnie oder Religion, aber nicht wegen einer Staatsangehörigkeit. Weiterhin habe ein deutsches Gericht nicht darüber zu entscheiden, ob das Gesetz eines fremden Staates sinnvoll sei oder nicht und ob es den Werten der deutschen und europäischen Rechtsordnung entspreche. Daher lehne das Gericht auch eine Entschädigung ab. Den Vorwurf des Antisemitismus ließ das Gericht nicht gelten. Es sei strikt zwischen dem Judentum und dem Staat Israel zu unterscheiden. Das kuwaitische Boykottgesetz untersage Verträge mit israelischen Staatsangehörigen, gleich, welcher Religion die auch seien. Dem hielt der Rechtsanwalt des Klägers, entgegen, dass sein Mandant ja nicht in das Land einreisen, sondern nur den Transitbereich des Flughafens Kuwait International nutzen wolle. Folglich würde sich Kuwait Airways keineswegs den Landesgesetzen beugen, sondern selbst diskriminieren.
Diese Auffassung des Gerichtes nannte das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland schlicht „unverständlich“. Die Regierung selbst möchte mit den Behörden Kuwaits sprechen. Man wolle die Stornierung des Beförderungsvertrages für den Israeli Adar M. nicht hinnehmen. Nun ist der kuwaitische Botschafter im Spiel. Der Staatsminister des Auswärtigen Amtes, Michael Roth, gab seinem Bedauern Ausdruck und sagte, er teile die Sorge der Israelis. Es sei ihm „unverständlich, wie im heutigen Deutschland ein Passagier aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen könne“.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland äußerte ebenfalls sein tiefes Unverständnis und forderte Konsequenzen: „Es ist unerträglich, dass ein ausländisches Unternehmen, das auf Grundlage von zutiefst antisemitischen, nationalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf“, heißt es in der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“. Der Zentralrat appellierte an die Bundesregierung, die erst kürzlich der internationalen Antisemitismus-Definition beigetreten sei. Dieser zufolge gelten Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, als antisemitisch.
Die Boulevardzeitung BILD schlug mit einem „Skandal!“-Artikel in dieselbe Kerbe, titelte mit „Wen wollen Sie als nächstes diskriminieren, Herr Richter?“ und forderte in einer Stellungnahme des BILD-Redakteurs Julian Reichelt, die Bundeskanzlerin müsse sich persönlich um diese Angelegenheit kümmern. Merkel habe seinerzeit das Existenzrecht Israels zur deutschen Staatsräson erklärt. Herr Reichelt proklamierte: „Wer mit Israelis und – machen wir uns nichts vor – mit Juden keine Geschäfte machen will, hat in Deutschland nichts verloren. Frau Bundeskanzlerin, übernehmen Sie!“
Die israelische Botschaft in Deutschland veröffentlichte am Freitagnachmittag eine Erklärung, man sei „entschieden der Meinung, dass sichergestellt werden sollte, dass die Werte eines jeden Staates nicht durch einen dritten Staat verletzt werden dürfen. Denn so ist es in dem Fall der kuwaitischen Fluglinie geschehen; mit ihrer Entscheidung, einen israelischen Passagier nicht an Bord zu lassen, hat sie eines der wichtigsten Grundrechte der deutschen Gesellschaft ignoriert und Deutschland damit gezwungen, kuwaitisches Recht umzusetzen. Dabei wurde ein ausländischer Staatsbürger aufgrund seiner Nationalität diskriminiert.“
Der Grünen-Politiker Volker Beck forderte das Bundesverkehrsministerium zum Handeln auf. “Wer Israelis diskriminieren will, darf in Deutschland nicht starten und landen dürfen”, twitterte er.
Besorgt äußerte sich auch Frankfurts Bürgermeister Uwe Becker. “Eine Fluggesellschaft, die Diskriminierung und Antisemitismus praktiziert, indem sie sich weigert, israelische Fluggäste zu fliegen, darf nicht in Frankfurt landen,” sagte der CDU-Politiker.
Einerseits ist es tatsächlich für ein Frankfurter Gericht eine äußerst undankbare Aufgabe, einen solchen Konflikt zu lösen. Andererseits ist es im Zeitalter des Globalismus einfach nicht möglich, dass ein Staat irgendwo auf der Welt zwar seine Fluglinien um den ganzen Erdball fliegen lässt, aber gleichzeitig seine ideologischen – wenn nicht sogar rassistischen – Eigenheiten durchsetzen und ganze Staaten, ethnische oder religiösen Gruppen ausgrenzen kann.
Es erstaunt auch, dass ein deutsches Gericht eine solche Ausgrenzung quasi schulterzuckend akzeptiert. Zu Recht merkt der Journalist Alan Posener an: „Man stelle sich vor, eine in Deutschland tätige Firma in ausländischem Besitz würde sich weigern, Schwule, Schwarze oder Muslime als Kunden zu bedienen. Man würde selbstverständlich rechtlich und behördlich gegen diese Firma vorgehen.“ Ein Aufschrei würde durch die politische und die Medienwelt gellen, Lichterketten würden vor dem Frankfurter Flughafen gebildet, Protestparolen auf Transparenten in die Filmkameras der Nachrichtensender gehalten, Empörung und Entsetzen allenthalben.
Aber die Dinge haben sich geändert. Es war früher einmal so, dass jemand nur “Jude” sagen musste, und alle haben die Ohren eingezogen und eine servile Haltung angenommen. Der Zentralrat der Juden hatte eine absolute Machtstellung. Ein Stirnrunzeln von dort, und die Politiker und Medien überschlugen sich und erinnerten an die ewige Schuld.
Heute sind es die Muslime, die in der Hierarchie auf Platz eins der Unantastbaren rangieren. Das nimmt auch Mathias Döpfner, CEO von Axel Springer verbittert zur Kenntnis. Er betitelt seine Philippika an die Politik „Der Beginn der Unterwerfung“. Auch er stellt sich vor, was geschähe, würde Muslimen eine soclhe Behandlung zuteil: „Man stelle sich einmal vor, wie die Empörung hierzulande ausfallen würde, wenn ein deutsches Gericht einer westlichen Airline das O. K. geben würde, türkische Staatsbürger nicht mehr zu befördern. Zu Recht würde von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit gesprochen, auch von Muslimfeindlichkeit. Und vor deutschen Flughäfen würden Lichterketten gebildet. Wer darauf hoffte, dass es nun auch nur ansatzweise so viel Empörung gegenüber dem Urteil aus Frankfurt geben würde, sah sich getäuscht. Das Klima ist ungut. Als gäbe es eine unterschwellige Allianz von rechtem und linkem Rassismus, gilt im Umgang mit muslimischen und jüdischen Sensibilitäten zweierlei Maß.“
Da hat er Recht. Aber nur jemand wir Döpfner darf es sich in Deutschland leisten, vom „Beginn der Unterwerfung (unter den Islam)” so offen zu schreiben. Bei jedem normalen Bürger würde Zeter, Mordio und Islamophobie geschrien und es würden Strafen verhängt wegen Voksverhetzung.
Denn dieser Beginn der Unterwerfung unter den Islam hat schon weit früher angefangen als jetzt, wo ein jüdischer Passagier diskriminiert wird, das war Herrn Döpfner nur keine Zeile wert. Wo bleibt denn seine Empörung, angesichts der vielen, vielen Opfer europäischer Herkunft durch muslimische Gewalt? Angesichts all der Hunderten ins Koma oder tot getretenen und geprügelten, jungen Männer? Der Tausenden vergewaltigten und geschändeten Frauen und Kinder? Warum darf Herr Döpfner zu Recht (!) einen Empörungsaufschrei von Politik und Medien erwarten, wenn in Deutschland wieder ein jüdischer, junger Mann niedrig behandelt wird, während ein normaler, deutscher Bürger schon zensiert und abgestraft wird, wenn er nur von muslimischen Gewalttaten berichtet, oder aus Meldungen zitiert.
Die Wahrheit ist, dass der Rassismus zu einem bestimmenden Prinzip der Gesellschaft geworden ist, nur hat die Hierarchie gewechselt. Der autochtone Europäer ist immer noch auf der untersten Stufe. Nur hat der sakrosankte Muslim jetzt die oberste Treppenstufe erklommen und die Menschen jüdischen Glaubens finden sich plötzlich in der Position darunter wieder, zusammen mit den LGTB-Leuten, die, genau wie Leute jüdischer Herkunft, von den Muslimen zutiefst verachtet werden. Rabbiner sind schon mitten in Deutschland auf offener Straße von Muslimen angegriffen worden, nur weil sie als Juden erkennbar waren. In Duisburg hatte jemand eine israelische Fahne über seinen Balkon und in sein Schlafzimmerfenster gehängt, während auf der Straße ein Demonstrationszug der türkisch-islamistischen Milli Görüs lief. Die Islamisten gerieten angesichts der Fahne in Wut, der Israel-Fahnen-Besitzer beschreibt es als Lynch-Stimmung. „Israel verrecke!“ und „Tod Israel“ sei da geschrieen worden. Plötzlich tauchte die Polizei auf und entfernte beide Israel-Fahnen, um Ausschreitungen zu verhindern.
Karl Lagerfeld handelte sich mit seinem Ausspruch im französischen Sender „C8“ harsche Kritik ein. Auf die Frage des Moderators, ob Merkel mit der unkontrollierten Einwanderung von Flüchtlingen einen Fehler gemacht habe, antwortete Karl Lagerfeld „Meiner Meinung nach ja“ und erläuterte: “Man kann nicht, selbst wenn Jahrzehnte dazwischen liegen, Millionen Juden töten, um danach Millionen ihrer schlimmsten Feinde herein zu holen.” Vor zehn Jahren wäre er dafür noch gelobt worden, und die Medien hätten sich vor ihm verbeugt. Heute prüft die französische Rundfunkaufsicht, ob eine Rüge gegen diese Sendung ausgesprochen werden muss, weil islamophob.
Mathias Döpfner hat Recht. Die Unterwerfung unter den Islam läuft. Es ist ihm nur nicht so richtig aufgefallen, weil es bisher ja hauptsächlich nur Europäer getroffen hat, und die stehen ja am unteren Ende der Hierarchie.