Beitragsbild. Kuwait Airways Airbus A310-308, Bildquelle: Wikipedia, Alan Lebeda, Bildlizenz: GNU Free Documentation License

Mathias Döpfner und die neue Hier­archie des Ras­sismus: Der Beginn der (isla­mi­schen) Unterwerfung

Ein Frank­furter Gericht hat am 16. November 2017 ent­schieden, dass die Flug­linie Kuwait Airways keine israe­li­schen Staats­bürger befördern muss. Damit wiesen die Richter eine Klage eines Israeli zurück, dem die Airline ver­weigert hatte, ihn zu trans­por­tieren. Der Kläger hatte einen Flug mit der Kuwait Airways von Frankfurt über Kuwait nach Bangkok gebucht. Als die Flug­linie fest­stellte, dass er israe­li­scher Staats­bürger war, stor­nierte sie die Buchung, bot ihm aber an, ihm einen anderen Flug mit einer anderen Airline als Direktflug nach Bangkok zu buchen und zu bezahlen. Die Stor­nierung begründete die Flug­ge­sell­schaft mit einem kuwai­ti­schen Gesetz aus dem Jahr 1964, das Ver­träge mit israe­li­schen Staats­bürgern ver­bietet. Kuwait erkennt den Staat Israel nicht an. Es sei daher der Flug­ge­sell­schaft nicht zumutbar, einen Vertrag, der gegen ein Gesetz des eigenen Landes ver­stoße, zu erfüllen, weil sie sonst Straf­ver­fahren ris­kiere.

Der Pas­sagier Adar M. nahm das Angebot der Umbu­chung nicht an. Er klagte in Frankfurt auf Erfüllung des Beför­de­rungs­ver­trages und auf Ent­schä­digung wegen Diskriminierung.

Der Rechts­anwalt von Herrn Adar M., Herr Nathan Gelbart, hatte in der münd­lichen Ver­handlung dahin­gehend argu­men­tiert, dass der wahre Beweg­grund der Flug­s­tor­nierung die Dís­kri­mi­nierung von Juden sei. Daher gehe es seinem Man­danten zuvör­derst nicht um Geld, sondern um dieses Prinzip der anti­se­mi­ti­schen Dis­kri­mi­nierung. Ein Flugzeug sei überdies ein öffent­liches Ver­kehrs­mittel. Kuwait Airways habe im Rahmen des Wett­be­werbs ein Angebot unter­breitet, Flug­gäste von Frankfurt nach Bangkok zu fliegen. Das Unter­nehmen Kuwait Airways müsse sich folglich an die inter­na­tio­nalen Regeln des Luft­ver­kehrs halten. Ansonsten liege eine Ver­letzung des deut­schen Luft­ver­kehrs­ge­setzes vor, das Flug­ge­sell­schaften dazu ver­pflichtet, prin­zi­piell jeden zah­lenden Pas­sagier zu befördern: „Wenn Kuwait Airways das nicht kann, muss die Airline solche Strecken einstellen“.

“Das ist ein beschä­mendes Urteil für die Demo­kratie und für Deutschland”, sagte Nathan Gelbart, der Rechts­anwalt des Klägers. “Dieses Urteil kann nicht bestehen bleiben.” Er kün­digte Berufung an.

Das Frank­furter Gericht unter dem Vor­sit­zenden Richter Wolfram Sauer wies die Klage des Israeli ab mit der Begründung, das Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­gesetz gelte nur bei einer Benach­tei­ligung wegen, Rasse, Ethnie oder Religion, aber nicht wegen einer Staats­an­ge­hö­rigkeit. Wei­terhin habe ein deut­sches Gericht nicht darüber zu ent­scheiden, ob das Gesetz eines fremden Staates sinnvoll sei oder nicht und ob es den Werten der deut­schen und euro­päi­schen Rechts­ordnung ent­spreche. Daher lehne das Gericht auch eine Ent­schä­digung ab. Den Vorwurf des Anti­se­mi­tismus ließ das Gericht nicht gelten. Es sei strikt zwi­schen dem Judentum und dem Staat Israel zu unter­scheiden. Das kuwai­tische Boy­kott­gesetz untersage Ver­träge mit israe­li­schen Staats­an­ge­hö­rigen, gleich, welcher Religion die auch seien. Dem hielt der Rechts­anwalt des Klägers, ent­gegen, dass sein Mandant ja nicht in das Land ein­reisen, sondern nur den Tran­sit­be­reich des Flug­hafens Kuwait Inter­na­tional nutzen wolle. Folglich würde sich Kuwait Airways kei­neswegs den Lan­des­ge­setzen beugen, sondern selbst diskriminieren.

Diese Auf­fassung des Gerichtes nannte das Aus­wärtige Amt der Bun­des­re­publik Deutschland schlicht „unver­ständlich“. Die Regierung selbst möchte mit den Behörden Kuwaits sprechen. Man wolle die Stor­nierung des Beför­de­rungs­ver­trages für den Israeli Adar M. nicht hin­nehmen. Nun ist der kuwai­tische Bot­schafter im Spiel. Der Staats­mi­nister des Aus­wär­tigen Amtes, Michael Roth, gab seinem Bedauern Aus­druck und sagte, er teile die Sorge der Israelis. Es sei ihm „unver­ständlich, wie im heu­tigen Deutschland ein Pas­sagier auf­grund seiner Natio­na­lität ein Flugzeug nicht besteigen könne“.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland äußerte eben­falls sein tiefes Unver­ständnis und for­derte Kon­se­quenzen: „Es ist uner­träglich, dass ein aus­län­di­sches Unter­nehmen, das auf Grundlage von zutiefst anti­se­mi­ti­schen, natio­nalen Gesetzen agiert, in Deutschland tätig sein darf“, heißt es in der Wochen­zeitung „Jüdische All­ge­meine“. Der Zen­tralrat appel­lierte an die Bun­des­re­gierung, die erst kürzlich der inter­na­tio­nalen Anti­se­mi­tismus-Defi­nition bei­getreten sei. Dieser zufolge gelten Angriffe auf den Staat Israel, der dabei als jüdi­sches Kol­lektiv ver­standen wird, als antisemitisch.

Die Bou­le­vard­zeitung BILD schlug mit einem „Skandal!“-Artikel in die­selbe Kerbe, titelte mit „Wen wollen Sie als nächstes dis­kri­mi­nieren, Herr Richter?“ und for­derte in einer Stel­lung­nahme des BILD-Redak­teurs Julian Rei­chelt, die Bun­des­kanz­lerin müsse sich per­sönlich um diese Ange­le­genheit kümmern. Merkel habe sei­nerzeit das Exis­tenz­recht Israels zur deut­schen Staats­räson erklärt. Herr Rei­chelt pro­kla­mierte: „Wer mit Israelis und – machen wir uns nichts vor – mit Juden keine Geschäfte machen will, hat in Deutschland nichts ver­loren. Frau Bun­des­kanz­lerin, über­nehmen Sie!“

Die israe­lische Bot­schaft in Deutschland ver­öf­fent­lichte am Frei­tag­nach­mittag eine Erklärung, man sei „ent­schieden der Meinung, dass sicher­ge­stellt werden sollte, dass die Werte eines jeden Staates nicht durch einen dritten Staat ver­letzt werden dürfen. Denn so ist es in dem Fall der kuwai­ti­schen Flug­linie geschehen; mit ihrer Ent­scheidung, einen israe­li­schen Pas­sagier nicht an Bord zu lassen, hat sie eines der wich­tigsten Grund­rechte der deut­schen Gesell­schaft igno­riert und Deutschland damit gezwungen, kuwai­ti­sches Recht umzu­setzen. Dabei wurde ein aus­län­di­scher Staats­bürger auf­grund seiner Natio­na­lität diskriminiert.“

Der Grünen-Poli­tiker Volker Beck for­derte das Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­terium zum Handeln auf. “Wer Israelis dis­kri­mi­nieren will, darf in Deutschland nicht starten und landen dürfen”, twit­terte er.

Besorgt äußerte sich auch Frank­furts Bür­ger­meister Uwe Becker. “Eine Flug­ge­sell­schaft, die Dis­kri­mi­nierung und Anti­se­mi­tismus prak­ti­ziert, indem sie sich weigert, israe­lische Flug­gäste zu fliegen, darf nicht in Frankfurt landen,” sagte der CDU-Politiker.

Einer­seits ist es tat­sächlich für ein Frank­furter Gericht eine äußerst undankbare Aufgabe, einen solchen Kon­flikt zu lösen. Ande­rer­seits ist es im Zeit­alter des Glo­ba­lismus einfach nicht möglich, dass ein Staat irgendwo auf der Welt zwar seine Flug­linien um den ganzen Erdball fliegen lässt, aber gleich­zeitig seine ideo­lo­gi­schen – wenn nicht sogar ras­sis­ti­schen – Eigen­heiten durch­setzen und ganze Staaten, eth­nische oder reli­giösen Gruppen aus­grenzen kann.

Es erstaunt auch, dass ein deut­sches Gericht eine solche Aus­grenzung quasi schul­ter­zu­ckend akzep­tiert. Zu Recht merkt der Jour­nalist Alan Posener an: „Man stelle sich vor, eine in Deutschland tätige Firma in aus­län­di­schem Besitz würde sich weigern, Schwule, Schwarze oder Muslime als Kunden zu bedienen. Man würde selbst­ver­ständlich rechtlich und behördlich gegen diese Firma vor­gehen.“ Ein Auf­schrei würde durch die poli­tische und die Medi­enwelt gellen, Lich­ter­ketten würden vor dem Frank­furter Flug­hafen gebildet, Pro­test­pa­rolen auf Trans­pa­renten in die Film­ka­meras der Nach­rich­ten­sender gehalten, Empörung und Ent­setzen allenthalben.

Aber die Dinge haben sich geändert. Es war früher einmal so, dass jemand nur “Jude” sagen musste, und alle haben die Ohren ein­ge­zogen und eine servile Haltung ange­nommen. Der Zen­tralrat der Juden hatte eine absolute Macht­stellung. Ein Stirn­runzeln von dort, und die Poli­tiker und Medien über­schlugen sich und erin­nerten an die ewige Schuld.

Heute sind es die Muslime, die in der Hier­archie auf Platz eins der Unan­tast­baren ran­gieren. Das nimmt auch Mathias Döpfner, CEO von Axel Springer ver­bittert zur Kenntnis. Er betitelt seine Phil­ippika an die Politik „Der Beginn der Unter­werfung“. Auch er stellt sich vor, was geschähe, würde Mus­limen eine soclhe Behandlung zuteil: „Man stelle sich einmal vor, wie die Empörung hier­zu­lande aus­fallen würde, wenn ein deut­sches Gericht einer west­lichen Airline das O. K. geben würde, tür­kische Staats­bürger nicht mehr zu befördern. Zu Recht würde von Ras­sismus und Aus­län­der­feind­lichkeit gesprochen, auch von Mus­lim­feind­lichkeit. Und vor deut­schen Flug­häfen würden Lich­ter­ketten gebildet. Wer darauf hoffte, dass es nun auch nur ansatz­weise so viel Empörung gegenüber dem Urteil aus Frankfurt geben würde, sah sich getäuscht. Das Klima ist ungut. Als gäbe es eine unter­schwellige Allianz von rechtem und linkem Ras­sismus, gilt im Umgang mit mus­li­mi­schen und jüdi­schen Sen­si­bi­li­täten zwei­erlei Maß.“

Da hat er Recht. Aber nur jemand wir Döpfner darf es sich in Deutschland leisten, vom „Beginn der Unter­werfung (unter den Islam)” so offen zu schreiben. Bei jedem nor­malen Bürger würde Zeter, Mordio und Isla­mo­phobie geschrien und es würden Strafen ver­hängt wegen Voksverhetzung.

Denn dieser Beginn der Unter­werfung unter den Islam hat schon weit früher ange­fangen als jetzt, wo ein jüdi­scher Pas­sagier dis­kri­mi­niert wird, das war Herrn Döpfner nur keine Zeile wert. Wo bleibt denn seine Empörung, ange­sichts der vielen, vielen Opfer euro­päi­scher Her­kunft durch mus­li­mische Gewalt? Ange­sichts all der Hun­derten ins Koma oder tot getre­tenen und geprü­gelten, jungen Männer? Der Tau­senden ver­ge­wal­tigten und geschän­deten Frauen und Kinder? Warum darf Herr Döpfner zu Recht (!) einen Empö­rungs­auf­schrei von Politik und Medien erwarten, wenn in Deutschland wieder ein jüdi­scher, junger Mann niedrig behandelt wird, während ein nor­maler, deut­scher Bürger schon zen­siert und abge­straft wird, wenn er nur von mus­li­mi­schen Gewalt­taten berichtet, oder aus Mel­dungen zitiert.

Die Wahrheit ist, dass der Ras­sismus zu einem bestim­menden Prinzip der Gesell­schaft geworden ist, nur hat die Hier­archie gewechselt. Der auto­chtone Europäer ist immer noch auf der untersten Stufe. Nur hat der sakro­sankte Muslim jetzt die oberste Trep­pen­stufe erklommen und die Men­schen jüdi­schen Glaubens finden sich plötzlich in der Position dar­unter wieder, zusammen mit den LGTB-Leuten, die, genau wie Leute jüdi­scher Her­kunft, von den Mus­limen zutiefst ver­achtet werden. Rab­biner sind schon mitten in Deutschland auf offener Straße von Mus­limen ange­griffen worden, nur weil sie als Juden erkennbar waren. In Duisburg hatte jemand eine israe­lische Fahne über seinen Balkon und in sein Schlaf­zim­mer­fenster gehängt, während auf der Straße ein Demons­tra­ti­onszug der tür­kisch-isla­mis­ti­schen Milli Görüs lief. Die Isla­misten gerieten ange­sichts der Fahne in Wut, der Israel-Fahnen-Besitzer beschreibt es als Lynch-Stimmung. „Israel ver­recke!“ und „Tod Israel“ sei da geschrieen worden. Plötzlich tauchte die Polizei auf und ent­fernte beide Israel-Fahnen, um Aus­schrei­tungen zu verhindern.

Karl Lagerfeld han­delte sich mit seinem Aus­spruch im fran­zö­si­schen Sender „C8“ harsche Kritik ein. Auf die Frage des Mode­rators, ob Merkel mit der unkon­trol­lierten Ein­wan­derung von Flücht­lingen einen Fehler gemacht habe, ant­wortete Karl Lagerfeld  „Meiner Meinung nach ja“ und erläu­terte: “Man kann nicht, selbst wenn Jahr­zehnte dazwi­schen liegen, Mil­lionen Juden töten, um danach Mil­lionen ihrer schlimmsten Feinde herein zu holen.” Vor zehn Jahren wäre er dafür noch gelobt worden, und die Medien hätten sich vor ihm ver­beugt. Heute prüft die fran­zö­sische Rund­funk­auf­sicht, ob eine Rüge gegen diese Sendung aus­ge­sprochen werden muss, weil islamophob.

Mathias Döpfner hat Recht. Die Unter­werfung unter den Islam läuft. Es ist ihm nur nicht so richtig auf­ge­fallen, weil es bisher ja haupt­sächlich nur Europäer getroffen hat, und die stehen ja am unteren Ende der Hierarchie.