Neues Gesetz zur Dik­tatur 3.0: Bun­des­re­gierung will alles & jeden überall und zu jeder Zeit ausspionieren …

Wir befinden uns auf dem direkten Weg in einen Überwachungs‑, Schnüffel‑, und Abstra­fungs­staat, wie wir ihn aus dem Dritten Reich, der ehe­ma­ligen Sowjet­union und der DDR kennen. Nach Maas geht jetzt Bun­des­in­nen­mi­nister Thomas de Mai­zière dem Bürger an Leib, Freiheit und auf den Geist. Das von den kürz­lichen Maas­re­ge­lungen bereits genervte Volk, aber auch Ver­bände und Par­teien werden jetzt massiv unge­halten. „Der Bun­des­in­nen­mi­nister hat scheinbar jeg­lichen real­po­li­ti­schen Anstand ver­loren“ heißt es sogar aus der CSU. Auch aus der Wirt­schaft kommen scharfe Töne.
Unter dem Radar des Staates fliegen (Max Black 1) von [Black, Max]Herr Minister de Mai­zière möchte der deutsche Industrie auf­er­legen, den deut­schen Sicher­heits­be­hörden zu ermög­lichen, alles und jeden, überall und zu jeder Zeit aus­zu­spio­nieren: jedwede Gebäude, Autos, Woh­nungen, Com­puter, Smart­phones und Smart-TVs, kurz: geeignete Geräte aller Art. Diese Mög­lichkeit des sich ein­klinkens soll von den Pro­du­zenten digi­taler Sicher­heits­systeme schon von Anfang an in alle Geräte ein­gebaut werden. Der Antrag ist unter der Über­schrift „Hand­lungs­bedarf zur gesetz­lichen Ver­pflichtung Dritter für Maß­nahmen der ver­deckten Infor­ma­ti­ons­er­hebung nach §§ 100c und 100f StPO“ ein­ge­reicht worden.
Sicher­heits­be­hörden sollen demnach exklusive Zugriffs­rechte für eine gezielte Über­wa­chung auf private Tablets, Com­puter, Bord-Com­puter in Autos, Smart-TVs und alles, was irgendwie ans Internet ange­schlossen ist, erhalten. Minister De Mai­zière will so den umfas­senden Lausch­an­griff durch den „Einsatz tech­ni­scher Mittel gegen Ein­zelne“ enorm aus­weiten. Das Gesetz dazu soll, so heißt es, „tech­ni­koffen“ for­mu­liert werden, damit auch ja jede Wei­ter­ent­wicklung und jedes dazu nur halbwegs brauchbare Gerät auch wirklich von der Pflicht zu Schnüffeln erfasst wird. Der Staat möchte bei even­tu­ellen Straf­ver­fol­gungen exklusive Zugriffs­rechte überall hin haben, auch in Autos. Noch soll es ein kleines Fei­gen­blättchen geben: Nur auf rich­ter­lichen Beschluss. Jetzt fehlt als nächster Schritt nur noch eine „anlas­s­offene“ For­mu­lierung, die es erlaubt, auch ohne jeden kon­kreten Straf­bar­keits­ver­dacht oder Rich­ter­be­schluss jeden Bürger überall und zu jeder Zeit aus­zu­spähen und abzu­hören. Gemach, lieber Leser, kommt sicher auch noch.
Das ist noch nicht alles. Herr Innen­mi­nister möchte überdies eine Ermäch­tigung für Sicher­heits­be­hörden, im Falle einer Krise, private Com­puter einfach abschalten zu können, genannt „Fach­konzept zum Takedown von Bot­netzen“. Gedacht sei das Vor­gehen, um End­kunden recht­zeitig zu warnen, wenn Hacker­an­griffe gestartet werden. Online Pro­vider, die bei dem Super-Lausch­an­griff nicht mit­machen wollen, müssen mit weit­rei­chenden Strafen rechnen.
Die Angstspirale: Wie Fundamentalismus und Überwachungsstaat unsere Demokratie bedrohen von [Chorherr, Christa]Amü­san­ter­weise ent­springt die Not­wen­digkeit eines solchen 360°-Beschnüffelungsgesetzes einer Armut­s­er­klärung der offenbar nicht besonders technik-kom­pe­tenten Beleg­schaft der Sicher­heits­be­hörden. Geheim­dienste und Sicher­heits­be­hörden scheitern zunehmend daran, mit ihren guten, alten Wanzen die „Ziel­per­sonen“ in ihren Autos abzu­hören, weil die neueren Modelle mitt­ler­weile zu effi­ziente Siche­rungs­systeme haben. Das geheime Abhören, auch freundlich „ver­deckte Über­windung von Sicher­heits­sys­temen“ genannt, wird dadurch anscheinend verhindert.
Nun ist man in staat­lichen Sicher­heits­kreisen beleidigt und düpiert, weil man nicht mehr mit­spielen kann. Wie im Kin­der­garten rennt man zur Erzie­herin und beschwert sich, dass man vom Agen­ten­spielen aus­ge­schlossen wird. „Na, gut, wir können auch anders“, scheint man sich im Innen­mi­nis­terium zu sagen. „Dann müsst Ihr eben von Gesetz wegen uns ein Hin­ter­türchen zum Aus­spio­nieren ein­bauen!“. Jetzt bekommen die Unwil­ligen mit dem Finger gedroht. Das Bun­des­in­nen­mi­nis­terium bestä­tigte gegenüber dem „Spiegel“, man wolle eine Rechts­grundlage schaffen, „die Her­steller zur Mit­wirkung , ins­be­sondere zur Öffnung und ver­deckten Über­windung von Warn­an­lagen ver­pflichte. Seit ver­gan­genem Jahr seien in 25 Fällen Über­wa­chungs­maß­nahmen daran gescheitert. Ein Sprecher wider­sprach aber der Ver­mutung, dass damit auch der Zugriff auf Mikrofone in Com­putern oder in Smart-TVs ermög­licht werden solle.“ Wer’s glaubt.
Dieser feuchte Traum eines Stasi-Agenten stößt nun erfreu­li­cher­weise doch auf Empörung. Nicht einmal die Ver­bots­partei der Grünen findet diesen „Orwell­schen Alp­traum“ noch akzep­tabel. Kon­stantin von Notz, stell­ver­tre­tender Frak­ti­ons­vor­sit­zender der Grünen: „Bald werden alle Woh­nungen der Bun­des­re­publik mit Geräten aus­ge­stattet sein, die poten­zielle Wanzen sind. Die phy­sische Hürde eines großen Lausch­an­griffs fällt weg. Wir müssen uns gut über­legen, ob wir — mit zwei Dik­ta­turen in der jün­geren Geschichte — in einem Land leben wollen, in dem es keine pri­vaten Rück­zugsort mehr gibt und der Staat alles darf, was tech­nisch möglich ist.“ 
Die Vereinigten Staaten von Europa: Geheimdokumente enthüllen: Die dunklen Pläne der Elite von [Oliver, Janich]Volker Tripp von der Digi­talen Gesell­schaft sieht bei Umsetzung des Vor­habens „kei­nerlei Pri­vat­sphäre, kei­nerlei Rück­zugsraum und kei­nerlei Unbe­fan­genheit“ mehr im Leben der Bürger. Das sei die „Anti­these zu einem frei­heit­lichen und demo­kra­ti­schen Rechts­staat“ und das Gegenteil des Men­schen­bildes in unserem Grundgesetz.
Der exklusive Zugang für staat­liche Behörden wird im Übrigen so exklusiv nicht bleiben. Was die Sicher­heits­be­hörden tech­nisch so drauf­haben, das können Hacker allemal. Die „Hin­tertüre für den Staat“ wird sehr schnell sperr­an­gelweit offen­stehen für eine Menge Leute, die Interesse daran haben.
Frank Rieger, der Sprecher des CCC (Chaos Com­puter Club), sieht in dem neuen Gesetz einen „Fron­tal­an­griff auf die digitale und phy­sische Sicherheit aller Bürger“. Der Zwang zu solchen Ein­falls­toren führe dazu, dass nicht nur jedes Gerät aus der Ferne zu einer Geheim­dienst-Wanze gemacht werden könne, sondern der Zugriff auf die IT eines modernen Autos bedeute echte Gefahr für Leib und Leben: ein buch­stäb­licher Kill-Switch.“
Nicht ohne Grund wecken diese unglaub­lichen Pläne des Innen­mi­nis­te­riums überall ungute Erin­ne­rungen an die Ver­hält­nisse unter der Nazi­herr­schaft oder den auf Dach­böden mit Mikro­fonen hockenden Spitzeln der Stasi. Werden wir in unseren Häusern bald eben­falls wieder auf den Com­puter zeigend, bedeu­tungs­volle Blicke tau­schen und Zettel mit Bot­schaften hochhalten?

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Und kommt Ihnen, lieber Leser, diese Situation nicht auch bekannt vor? Ein fal­sches Wort vor fal­schen Ohren …

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Die Mittel der Unter­drü­ckung und Bespit­zelung sind in allen tota­li­tären Regimen gleich. Sie werden nur tech­nisch immer raffinierter.
Auf der Seite des „Bun­des­be­auf­tragten für die Unter­lagen des Staats­si­cher­heits­dienstes der ehe­ma­ligen Deut­schen Demo­kra­ti­schen Republik“ finden wir fol­genden Text:
Für die Über­wa­chung pri­vater Woh­nungen waren zwei ver­schiedene MfS-Abtei­lungen zuständig. Die auch für das Abhören der pri­vaten Tele­kom­mu­ni­kation zuständige Abteilung 26 übernahm Einbau und Abhören von Wanzen. Die Haupt­ab­teilung VIII (Beob­achtung, Ermittlung, Durch­su­chung und Fest­nahme) kam bei soge­nannten “kon­spi­ra­tiven Durch­su­chungen” zum Einsatz.
In beiden Fällen han­delte es sich streng genommen um Dienst­leis­tungen innerhalb des MfS-Appa­rates. Der eigent­liche Auf­trag­geber war häufig die Haupt­ab­teilung IX, zuständig für Ermitt­lungs­ver­fahren mit poli­ti­scher Bedeutung. Sie erteilte die Arbeits­an­weisung, eine Wohnung zu durch­suchen oder darin Abhör­an­lagen zu instal­lieren, um Hin­weise oder Beweise für die weitere straf­recht­liche Ver­folgung einer Person zu sammeln. Häufig stammten Auf­träge auch von der Spio­na­ge­abwehr (Haupt­ab­teilung II), generell konnte jede andere Dienst­einheit Men­schen­rechts­ver­let­zungen in pri­vaten Woh­nungen beauftragen.“
Was im heu­tigen Geset­zes­antrag „Maß­nahmen der ver­deckten Infor­ma­ti­ons­er­hebung“ heißt, wurde in der Abteilung 26 der Stasi “akus­tische Über­wa­chung in geschlos­senen Räumen” oder “B‑Maßnahme” genannt.
Heute wie damals in der DDR, wird dem ganzen Spit­zel­treiben ein Män­telchen des ver­ant­wor­tungs­vollen Umgangs mit den Rechten der Bürger umge­hängt. So heißt es auf der Web­seite „Demo­kratie statt Dik­tatur“ über die Stasi-Bespit­ze­lungs­ak­tionen: „Innerhalb des MfS war ein kom­pli­zierter Dienstweg ein­zu­halten. Der Minister für Staats­si­cherheit selbst oder einer seiner Stell­ver­treter in den Dienst­ein­heiten oder Bezirks­ver­wal­tungen geneh­migten eine illegale Durch­su­chung“. Hier und heute reicht ein Richterbeschluss.
Eben­falls emp­feh­lenswert zu lesen ist die Ver­ordnung des Reichs­prä­si­denten zum Schutze des Deut­schen Volkes  vom 4 Februar 1933. Unter dem Abschnitt II, Druck­schriften, finden wir:
§ 9
(1) Peri­odische Druck­schriften können ver­boten werden,
[ … ]
wenn in ihnen zum Unge­horsam gegen Gesetze oder rechts­gültige Ver­ord­nungen oder die innerhalb ihrer Zustän­digkeit getrof­fenen Anord­nungen der ver­fas­sungs­mä­ßigen Regierung oder der Behörden auf­ge­fordert oder ange­reizt wird;
[ … ]
wenn in ihnen Organe, Ein­rich­tungen, Behörden oder lei­tende Beamte des Staates beschimpft oder bös­willig ver­ächtlich gemacht werden;
wenn in ihnen eine Reli­gi­ons­ge­sell­schaft des öffent­lichen Rechts, ihre Ein­rich­tungen, Gebräuche oder Gegen­stände ihrer reli­giösen Ver­ehrung beschimpft oder bös­willig ver­ächtlich gemacht werden;
wenn in ihnen offen­sichtlich unrichtige Nach­richten ent­halten sind, deren Ver­breitung geeignet ist, lebens­wichtige Inter­essen des Staates zu gefährden;
[ … ]
Auch die Sperr­fristen und end­gül­tigen Löschungen bei Facebook sind keine neue Erfindung, nur mit dem Unter­schied, dass Facebook dau­erhaft löscht und es dabei nicht bleibt, sondern der „Delin­quent“ auch noch regel­mäßig emp­find­liche Strafen zu erwarten hat:
(2) Die Dauer des Verbots darf bei Tages­zei­tungen vier Wochen, in anderen Fällen sechs Monate nicht über­schreiten. Diese Beschränkung fällt fort, wenn eine peri­odische Druck­schrift, die auf Grund der Vor­schriften dieser Ver­ordnung bereits zweimal ver­boten war, innerhalb dreier Monate nach dem ersten Verbot erneut ver­boten wird, in diesem Falle darf die Dauer des Verbots bei Tages­zei­tungen sechs Monate, in anderen Fällen ein Jahr nicht überschreiten.
[ … ]
Erstaun­li­cher­weise war aber unter den Nazis eine Beschwerde dagegen möglich, was bei Facebook meist durch Igno­rieren unter­bunden wird:
§ 10
(1) Zuständig für das Verbot einer peri­odi­schen Druck­schrift sind die obersten Lan­des­be­hörden oder die von ihnen bestimmten Stellen. Gegen das Verbot ist binnen zwei Wochen vom Tage der Zustellung oder Ver­öf­fent­li­chung ab die Beschwerde an einen vom Prä­sidium zu bestim­menden Senat des Reichs­ge­richts gegeben. Die Beschwerde hat keine auf­schie­bende Wirkung.
(2) Die Beschwerde ist bei der Stelle ein­zu­reichen, gegen deren Anordnung sie gerichtet ist. Diese hat sie unver­züglich der obersten Lan­des­be­hörde vor­zu­legen. Hilft diese der Beschwerde nicht ab so hat sie sie unver­züglich an den Reichs­mi­nister des Innern wei­ter­zu­leiten. Der Reichs­mi­nister des Innern kann der Beschwerde abhelfen, andern­falls hat er sie unver­züglich dem Senat des Reichs­ge­richts zur Ent­scheidung vor­zu­legen. Gegen eine Ent­scheidung des Reichs­mi­nisters des Innern, die der Beschwerde abhilft, kann die oberste Lan­des­be­hörde die Ent­scheidung des Senats des Reichs­ge­richts anrufen.
[ … ]
 
Es geht doch nichts über Tra­di­ti­ons­pflege. Nur bei der Bun­deswehr ist schon ein Foto von Alt­bun­des­kanzler Helmut Schmidt “Nazi”.