Von Killer Abdul L. getö­tetes Mädchen: Es ist alles noch viel schlimmer als gedacht! (Video)

Nach der gest­rigen Pres­se­kon­ferenz zum Fall des von einem Afghanen ersto­chenen 15-jäh­rigen Mäd­chens von Kandel ist klar: Alle Ver­suche der Medien, den Fall her­un­ter­zu­spielen, wichtige Details zu ver­schweigen, haben nicht gefruchtet. Alles ist noch viel schlimmer als selbst die Alter­na­tiv­medien ange­nommen hatten.
Das, was wir erfahren durften, könnte aus dem von einem poin­tierten Kri­tiker der Asyl­po­litik Merkels ver­fassten Lehrbuch zur Migration stammen:
Der wohl aus Afgha­nistan stam­mende Tat­ver­dächtige Abdul L. war im Frühjahr 2016 über die offenen Grenzen illegal nach Deutschland ein­ge­reist – und zwar als „unbe­glei­teter Min­der­jäh­riger“. Inwiefern er von seinem realen Alter wirklich min­der­jährig ist, wurde von einem Jour­na­listen in der Pres­se­kon­ferenz gefragt.
Man gehe davon aus, dass es sich tat­sächlich um einen Jugend­lichen gehandelt hat. Man habe keine Anhalts­punkte für einen gegen­teilige Annahme.
Sein Status sei illegal ein­ge­reister Asyl­be­werber, das heißt sein Asyl­ver­fahren läuft noch. Offen­sichtlich hielt sich der Tat­ver­dächtige zunächst in Hessen, dann in Rhein­land­pfalz auf, wo er in einer staatlich finan­zierten und betreuten Jugend­wohn­gruppe lebte.
Und er war der Polizei nicht unbe­kannt: Die Eltern des 15-jäh­rigen Mäd­chens machten sich bereits seit Mitte Dezember, nachdem sich das Mädchen von dem Afghanen getrennt hatte, große Sorgen um ihre Tochter. 
Sie hatten dar­aufhin den Tat­ver­däch­tigen wegen Bedrohung, außerdem Belei­digung und Nötigung ange­zeigt. Diese Anzeige wiegt umso mehr, als bereits eine frühere Anzeige wegen Kör­per­ver­letzung gegen ihn vorlag. Einer erfolgten Vor­ladung der Polizei war der Afghane nicht nach­ge­kommen, die Polizei hän­digte ihm darauf am Tattag eine erneute Ein­ladung aus.
Das heißt: es pas­sierte – trotz der ein­deu­tigen Hin­weise, ver­hält­nis­mäßig ein­deu­tiger Ankün­digung der Tat durch den Täter und der kaum zu bezwei­felten Bedro­hungslage für das Mädchen – pas­sierte nichts, bis etwas passierte.
Obwohl die zuständige Staats­an­walt­schaft bekannt gab, dass der Afghane das Mädchen bis zur Dro­gerie ver­folgt hatte, es kon­krete Dro­hungen des Täters gab, das Mädchen „abzu­passen“ und er ein offen­sichtlich mord-geeig­netes Messer mit sich führte, obwohl er bereits wegen Kör­per­ver­letzung poli­zei­be­kannt war, geht man dort von einem zufäl­ligen Zusam­men­treffen aus.
Genauere Angaben zu der Tat (Zahl der Mes­ser­stiche, Tat­waffe) wollte man zunächst nicht machen, nach mehr­ma­ligen Nach­fragen musste man dann aber doch ein­räumen, dass das Messer 20 Zen­ti­meter lang und 3 Zen­ti­meter breit war. Als er abge­führt wurde, habe er teil­nahmslos gewirkt.
Diese Umstände sind durchaus wichtig, denn derzeit geht man nicht von einem Mord, sondern lediglich von Tot­schlag aus. Mord­merkmale lägen derzeit nicht vor, so die Obert­saats­an­wältin Möhlig, seien aber auch nicht ganz auszuschließen.
Dazu Martin Sellner von der Iden­ti­tären Bewegung:
Martin Sellner: „Es reicht mir. So kann und wird es nicht wei­ter­gehen. Wir werden eine adäquate Antwort auf diesen Krieg gegen unsere Frauen finden und keinen der eigentlich Ver­ant­wort­lichen mehr ver­schweigen. Obwohl ich in diesem Video klar mache, dass ich auf keinen Fall jeden Ein­zelnen einer gesamte Bevöl­ke­rungs­gruppe beschuldige, und Belege dafür bringe, warum sich bru­talste Gewalt­taten bei bestimmten Gruppen häufen, wird es wahr­scheinlich gelöscht werden.“
https://youtu.be/MDHqbbGNfBo
 

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Dieser Beitrag stammt von David Bergers sehr emp­feh­lens­werten Blog philosophia-perennis.com