Der Virologe Dr. Stefan Lanka hatte im Februar 2011 eine Belohnung für den Nachweis des Masern-Virus versprochen. Wer eine wissenschaftliche Publikation vorlegen könne, in der das Masern-Virus mit Angaben zu Durchmesser usw. nachgewiesen werden kann, dem würde er 100.000 Euro bezahlen. Daraufhin hat sich der Arzt Dr. David Bardens bei ihm gemeldet und hat Anspruch auf dieses Geld erhoben. Dr. Lanka war jedoch mit dem Nachweis nicht zufrieden, da dieser nicht seine gestellten Bedingungen erfüllt hätte. Die beiden Herren wurden sich nicht einig und so landete der Fall vor Gericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart schloss sich der Meinung des Virologen an, dass die von Dr. Bardens erbrachten Nachweise nicht ausreichen würden, um das Virus tatsächlich nachzuweisen.
Wie nicht anders zu erwarten, landete der Fall vor dem Bundesgerichtshof. Dort wurden fünf Gutachter befragt und alle fünf hätten übereinstimmend festgestellt, dass keine der sechs vorgelegten Publikationen einen wissenschaftlichen Nachweis für die Existenz des Masern-Virus enthalte. Im Gegenteil, genetische Untersuchungen hätten sogar bewiesen, dass sich die Autoren der sechs Publikationen des Masern-Virus-Prozesses geirrt hätten: „Sie hätten normale Bestandteile von Zellen als Bestandteile des vermuteten Masern-Virus fehlgedeutet.“ schreibt Dr. Stefan Lanka. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart.
Dieser Fehler hätte vermieden werden können, wenn die Autoren Kontrollexperimente durchgeführt hätten. Dr. Lanka erklärt: „Mit den Ergebnissen der genetischen Untersuchungen sind alle Existenz-Behauptungen zum Masern-Virus wissenschaftlich widerlegt.“, denn „Da es neben diesen sechs Publikationen nachweislich keine anderen Publikationen gibt, in denen mit wissenschaftlichen Methoden versucht wurde, die Existenz des Masern-Virus zu beweisen, haben das nun höchstrichterliche Urteil im Masern-Virus-Prozess und die Ergebnisse der genetischen Untersuchungen Konsequenzen: Allen nationalen und internationalen Aussagen zum vermuteten Masern-Virus, zur Infektiosität von Masern, zu Nutzen und Unbedenklichkeit der Masern-Impfung wurden der Anschein von Wissenschaftlichkeit und damit die rechtliche Basis entzogen.“ Die Masern-Impfung, die schon fast zu einer Pflichtimpfung geworden wäre, ist anscheinend völlig überflüssig. Aber nicht nur das, sie scheint auch mehr Gefahren zu beinhalten als andere Impfungen.
Die Leiterin des Nationalen Referenz-Instituts für Masern am Robert Koch-Institut (RKI), Prof. Dr. Annette Mankertz, habe eingestanden, „dass das ‚Masern-Virus‘ typisch zelleigene Bestandteile (Ribosomen, die Eiweiß-Fabriken der Zellen) enthält. Da die Masern-Impfung aus ‚ganzen Masern-Viren‘ besteht, enthält dieser Impfstoff zelleigene Strukturen“, erläutert Dr. Lanka weiter. Dies erkläre, warum die Masern-Impfung häufigere und heftigere Reaktionen hervorrufe. Es erkläre auch die erhöhte Impfschadensrate speziell bei der Masern-Impfung und warum besonders diese Impfung vermehrt Autismus auslöse. Interessanterweise behaupte das RKI, es hätte interne Untersuchungen zum Masern-Virus getätigt, weigere sich jedoch, diese Ergebnisse auszuhändigen.
Nun, ich denke, dieser Vorfall eignet sich nicht gerade dazu, die Glaubhaftigkeit des Robert Koch-Instituts und der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu erhöhen. Und es verstärkt sich der Verdacht, dass Impfungen nicht dazu da sind, die Menschen vor einer Krankheit zu schützen, sondern, im Gegenteil, sie zu schwächen. Aus der Sicht der „Elite“ macht das natürlich Sinn: Wenn die Menschen in ihre Kraft kommen würden, könnten sie eine Gefahr für die „Elite“ werden – und damit eine Gefahr für die Neue Weltordnung. Ein großes Danke an den mutigen Virologen Dr. Stefan Lanka!
Mehr zum Thema Impfen finden Sie in meinen beiden Büchern „Verraten – verkauft – verloren? – Krieg gegen die eigene Bevölkerung“ und „Nutzlose Esser – Die Menschheit wird in den nächsten Jahren massiv dezimiert!“
Machen Sie’s gut!
Ihre Gabriele Schuster-Haslinger
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