„Vorbereitung einer schweren staatsgefährenden Straftat“ von Halil D (r.) – hierfür bestehe laut Richterin Clementine Englert „kein dringender Tatverdacht mehr“. (Bild: PI-News.net)

Land­ge­richt Frankfurt: Bom­ben­bauer frei­ge­lassen! — “Kein drin­gender Tat­ver­dacht mehr”

Am 1. Mai 2015 musste der Rad­klas­siker „Rund um den Finanz­platz Eschborn-Frankfurt“ abgesagt werden. Der Grund dafür heißt Halil D., 38 Jahre alt, Türke und in Kassel geboren. Die Behörden wurden auf das Mus­ter­bei­spiel für gelungene Inte­gration auf­merksam, weil er große Mengen Was­ser­stoff­peroxid und Spi­ritus unter fal­schem Namen kaufte. Bei der Haus­durch­su­chung am 30. April 2015 wurden außerdem eine Rohr­bombe, ein Sturm­gewehr nebst Munition und gefälschte Doku­mente gefunden. Halil D. ist Hartz IV-Bezieher und führte nebenher einen schwung­haften Auto­handel; so wurden auch über 20.000 Euro Bargeld bei ihm gefunden.
Die fol­gende Ver­handlung am Land­ge­richt Frankfurt offenbart einmal mehr ein völ­liges Ver­sagen der Judi­kative unseres Landes. Die große Mengen an Che­mi­kalien für den Bom­benbau erklärte der Türke damit, dass er seinen Gar­ten­teich rei­nigen wollte. Nun, einen solchen besaß er aller­dings nicht. Die Rohr­bombe stamme aus Jugend­tagen und mit ihr habe er damals „nur“ einen Ziga­ret­ten­au­to­maten sprengen wollen. Diese Rohr­bombe war aller­dings mit über 200 Nägeln und mehr als 20 Stahl­kugeln gefüllt – die klas­sische Kon­struktion isla­mi­scher Mörder, um mög­lichst viele Men­schen zu töten und zu verstümmeln!
Der BGH schreibt in solchen Fällen vor, dass der feste Ent­schluß, ein Attentat aus­zu­führen, in der Haupt­ver­handlung nach­zu­weisen ist. Trotz der erdrü­ckenden Beweise wollte die Vor­sit­zende Rich­terin der Staats­schutz­kammer diesen Vorsatz nicht sehen. Und so wurde der Bom­ben­bauer im Sommer 2016 zu ein paar Monaten wegen Ver­gehen gegen das Waf­fen­gesetz ver­ur­teilt. Bereits im Oktober 2017 hätte er ent­lassen werden sollen, jedoch wurde der streng­gläubige Moslem wegen Belei­di­gungen gegen das Jus­tiz­per­sonal in die foren­sische Psych­iatrie ein­ge­wiesen. Nun die Erkenntnis, dass der Ter­rorist geistig gesund sei. Also erfolgte jetzt seine end­gültige Frei­lassung! Nach ins­gesamt nicht einmal drei Jahren kehrt Halil D. in den Schoß seiner Famile ins Kalifat NRW zurück. Fehlt nur noch eine Haftentschädigung!
Nich­s­des­to­trotz wird die Fach­kraft für Pyro­technik von den Behörden als Gefährder ein­ge­stuft und dem­entspre­chend auf Kosten der poten­ti­ellen Opfer – der deut­schen Steu­er­zahler – umfänglich überwacht.
Fazit: Aus dem Kol­lektiv-Ver­sagen im Falle Amri hat man nichts gelernt – nichts lernen wollen! Wer Richter wie Cle­mentine Englert hat, braucht wahrlich keine äußeren Feinde mehr, was ange­sichts des Zustandes der Bun­deswehr ein aus­ge­spro­chener Glücksfall ist. Aber das ist schon wieder ein anderes Thema.
 
Quelle: PI-News.net