Während es den treibenden Euro-Sozialisten um Junkers, Macron, Merkel und Co. nicht schnell genug geht, die vitalen deutschen Souveränitätsrechte, wie z.B. Steuern und Finanzen, in den sozialistischen EU-Bürokraten-Moloch Brüssel zu verschieben, stößt dies unter Verfassung-und Staatsrechtlern, wie zum Beispiel auch bei Hans-Jürgen Papier, früherer Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in Karlsruhe von 2002 bis 2010, auf große verfassungsrechtliche Bedenken bzw. auf ablehnende Haltung.
(Von Georg Martin)
So bestätigte Papier der Merkel Regierung in der Flüchtlingskrise sowie im anschließenden „Krisenmanagement“ ein eklatantes Politikversagen.
Nach Art. 16 a Grundgesetz könne sich niemand auf deutsches Asylrecht berufen, wenn er aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreise. Und Deutschland sei von solchen sicheren Drittstaaten vollständig umgeben, so Papier.
Eine darauf darüberhinausgehende moralische Verpflichtung Deutschlands zur Aufnahme von solchen Flüchtlingen könne er, Papier, nicht anerkennen.
Auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Spezialdemokrat Heiko Maas hält er in weiten Teilen verfassungsrechtlich für bedenklich, da es mit seinen Eingriffen in die privaten Grundrechte der Bürger deren Recht auf Meinungsfreiheit zu stark einschränke.
Dies besonders dadurch, weil man den privaten Betreiber der Netzseiten extrem hohe Geldstrafen angedroht hätte. Dies führe nun dazu, dass die im Grundgesetz verbriefte Meinungsfreiheit zu stark eingeschränkt würde, weil die Netzseitenbetreiber im Zweifelsfalle lieber zu viel zensieren würden, als andererseits hohe Strafen zahlen zu müssen.
Das im Hauruck-Verfahren durchgepeitschte Gesetz schieße in der vorliegenden Form weit über das Ziel hinaus.
Zu den Plänen der möglichen neuen GroKo, den Euro-Rettungsschirm ESM zu einem europäischen Währungsfond weiterzuentwickeln, der dann vom Europaparlament kontrolliert werden soll, äußerte Papier große verfassungsrechtliche Bedenken.
Das Bundesverfassungsgericht habe in der Vergangenheit klar ausgesprochen, dass jede Übernahme von Haftungsrisiken für Deutschland nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen könne. Überhaupt folgten aus dem Grundgesetz klare Grenzen für eine weitere europäische Integration.
Nicht-Durchsetzung geltenden Rechts
Die Rechtsbrüche der Regierung Merkel in der Vergangenheit wertete Papier juristisch vorsichtig als „Nicht-Durchsetzung geltenden Rechts“, was im Klartext heißt, dass dies eindeutige wiederholte Rechtsbrüche Merkels und ihrer linken Vasallen waren.
Im Übrigen hätten die Karlsruher Richter eindeutig klargestellt, dass es auf der Basis des Grundgesetzes keine weitere grenzenlose Abgabe von deutschen Hoheitsrechten an die EU mehr geben könne.
Papier abschließend: „Die Vorstellungen von den Vereinigten Staaten von Europa, das muss ich klar sagen, sind auf Basis des deutschen Grundgesetzes nicht realisierbar. Dafür müsste sich Deutschland erst eine neue Verfassung geben.“
Es bleibt nun abzuwarten, ob sich eine bisher in permanenten Rechtsbrüchen geübte Regierung Merkel künftig um die Rechte des deutschen Volkes, die Rechte des Bundestages, die Regeln des Grundgesetzes und die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes schert.
Wenn das Bundesverfassungsgericht dem umstürzlerischen Merkel-Regime in den existenziell wichtigen und staatstragenden Fragen künftig nicht knallharte Grenzen setzt, dann wird dieses wortbrüchige Merkel-Regime Deutschland auch weiterhin und dann endgültig an das Ausland verraten und verkaufen.
Um weitere Rechtsbrüche des Merkel Regimes zu verhindern, braucht Deutschland jetzt besonders eine vitale starke Opposition, diese Rolle fiel dann der AfD im Bundestag zu.
Ein Funke Hoffnung bleibt also noch.
(Quellenangabe: Das Interview mit Hans-Jürgen Papier wurde kürzlich mit dem Bonner Generalsanzeiger geführt.)
Georg Martin ist Dipl.-Ing., freiberuflicher Unternehmensberater, Freidenker und deutscher Patriot. Dieser Beitrag erschien zuerst auf conservo.wordpress.com