Von Rainer Lück 1RL.de - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0 de, Link

Ex-Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts-Prä­sident hält weitere EU-Pläne der GroKo für nicht verfassungskonform

Während es den trei­benden Euro-Sozia­listen um Junkers, Macron, Merkel und Co. nicht schnell genug geht, die vitalen deut­schen Sou­ve­rä­ni­täts­rechte, wie z.B. Steuern und Finanzen, in den sozia­lis­ti­schen EU-Büro­kraten-Moloch Brüssel zu ver­schieben, stößt dies unter Ver­fassung-und Staats­rechtlern, wie zum Bei­spiel auch bei Hans-Jürgen Papier, frü­herer Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes in Karlsruhe von 2002 bis 2010, auf große ver­fas­sungs­recht­liche Bedenken bzw. auf ableh­nende Haltung.
(Von Georg Martin)
So bestä­tigte Papier der Merkel Regierung in der Flücht­lings­krise sowie im anschlie­ßenden „Kri­sen­ma­nagement“ ein ekla­tantes Politikversagen.
Nach Art. 16 a Grund­gesetz könne sich niemand auf deut­sches Asyl­recht berufen, wenn er aus einem sicheren Dritt­staat nach Deutschland ein­reise. Und Deutschland sei von solchen sicheren Dritt­staaten voll­ständig umgeben, so Papier.
Eine darauf dar­über­hin­aus­ge­hende mora­lische Ver­pflichtung Deutsch­lands zur Auf­nahme von solchen Flücht­lingen könne er, Papier, nicht anerkennen.
Auch das Netz­werk­durch­set­zungs­gesetz von Spe­zi­al­de­mokrat Heiko Maas hält er in weiten Teilen ver­fas­sungs­rechtlich für bedenklich, da es mit seinen Ein­griffen in die pri­vaten Grund­rechte der Bürger deren Recht auf Mei­nungs­freiheit zu stark einschränke.

Dies besonders dadurch, weil man den pri­vaten Betreiber der Netz­seiten extrem hohe Geld­strafen ange­droht hätte. Dies führe nun dazu, dass die im Grund­gesetz ver­briefte Mei­nungs­freiheit zu stark ein­ge­schränkt würde, weil die Netz­sei­ten­be­treiber im Zwei­fels­falle lieber zu viel zen­sieren würden, als ande­rer­seits hohe Strafen zahlen zu müssen.
Das im Hauruck-Ver­fahren durch­ge­peitschte Gesetz schieße in der vor­lie­genden Form weit über das Ziel hinaus.
Zu den Plänen der mög­lichen neuen GroKo, den Euro-Ret­tungs­schirm ESM zu einem euro­päi­schen Wäh­rungsfond wei­ter­zu­ent­wi­ckeln, der dann vom Euro­pa­par­lament kon­trol­liert werden soll, äußerte Papier große ver­fas­sungs­recht­liche Bedenken.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt habe in der Ver­gan­genheit klar aus­ge­sprochen, dass jede Über­nahme von Haf­tungs­ri­siken für Deutschland nur mit Zustimmung des Bun­destags erfolgen könne. Über­haupt folgten aus dem Grund­gesetz klare Grenzen für eine weitere euro­päische Integration.
Nicht-Durch­setzung gel­tenden Rechts
Die Rechts­brüche der Regierung Merkel in der Ver­gan­genheit wertete Papier juris­tisch vor­sichtig als „Nicht-Durch­setzung gel­tenden Rechts“, was im Klartext heißt, dass dies ein­deutige wie­der­holte Rechts­brüche Merkels und ihrer linken Vasallen waren.
Im Übrigen hätten die Karls­ruher Richter ein­deutig klar­ge­stellt, dass es auf der Basis des Grund­ge­setzes keine weitere gren­zenlose Abgabe von deut­schen Hoheits­rechten an die EU mehr geben könne.
Papier abschließend: „Die Vor­stel­lungen von den Ver­ei­nigten Staaten von Europa, das muss ich klar sagen, sind auf Basis des deut­schen Grund­ge­setzes nicht rea­li­sierbar. Dafür müsste sich Deutschland erst eine neue Ver­fassung geben.“
Es bleibt nun abzu­warten, ob sich eine bisher in per­ma­nenten Rechts­brüchen geübte Regierung Merkel künftig um die Rechte des deut­schen Volkes, die Rechte des Bun­des­tages, die Regeln des Grund­ge­setzes und die Urteile des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes schert.
Wenn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt dem umstürz­le­ri­schen Merkel-Regime in den exis­ten­ziell wich­tigen und staats­tra­genden Fragen künftig nicht knall­harte Grenzen setzt, dann wird dieses wort­brü­chige Merkel-Regime Deutschland auch wei­terhin und dann end­gültig an das Ausland ver­raten und verkaufen.
Um weitere Rechts­brüche des Merkel Regimes zu ver­hindern, braucht Deutschland jetzt besonders eine vitale starke Oppo­sition, diese Rolle fiel dann der AfD im Bun­destag zu.
Ein Funke Hoffnung bleibt also noch.
 


(Quel­len­angabe: Das Interview mit Hans-Jürgen Papier wurde kürzlich mit dem Bonner Gene­rals­an­zeiger geführt.)
Georg Martin ist Dipl.-Ing., frei­be­ruf­licher Unter­neh­mens­be­rater, Frei­denker und deut­scher Patriot. Dieser Beitrag erschien zuerst auf conservo.wordpress.com