Tor­tenwurf auf Beatrix von Storch: Täterin ent­scheidet sich für Gefängnisstrafe

Nicht jede Hass­aktion der Linken lassen sich Richter als „Kunst­ak­tionen“ ver­kaufen. Das musste jetzt jene Stu­dentin erfahren, die vor einiger Zeit der AfD- Poli­ti­kerin Beatwirx von Storch eine Torte ins Gesicht geworden hatte.
Nun muss sie – wie die „Junge Freiheit“ meldet – für 14 Tage ins Gefängnis. Der Grund für die unge­wöhn­liche Strafe: Sie hatte sich hart­näckig geweigert, die vom Amts­ge­richt Kiel fest­ge­legte, sehr milde Geld­strafe von 150 Euro zu bezahlen.
Ver­mutlich möchte damit die auf­merk­sam­keits­hungrige Selbst­dar­stel­lerin noch einmal zusätzlich weitere Auf­merk­samkeit generieren:
„Ich möchte kein Geld bezahlen, ich möchte die Strafe im Gefängnis absitzen“. 
Und weiter:
„Ich will darauf auf­merksam machen, dass Strafe und Knast nicht dabei helfen, gesell­schaft­liche Pro­bleme zu lösen.“
Sie wolle wei­terhin mit Torten werfen, wenn sich Poli­ti­ke­rinnen wie Beatrix von Storch „so men­schen­ver­achtend äußern“.
Die fana­tische junge Frau muss am 5. Februar in der JVA Lübeck ihre zwei­wö­chige Ersatz­frei­heits­strafe antreten.
 
 
David Berger auf philosophia-perennis.com