“Anstiftung zu Hass und Gewalt”: Brüssel will noch mehr Zensur im Internet

Am 1. März erklärte die Euro­päische Kom­mission, dass Unter­nehmen der sozialen Medien, innerhalb einer Stunde illegale ter­ro­ris­tische Online-Inhalte ent­fernen müssen, oder sie ver­stossen gegen EU-weite Rechts­vor­schriften zu diesem Thema.
Das Ulti­matum war Teil einer neuen Reihe von Emp­feh­lungen, die für alle Formen von “ille­galen Inhalten” im Internet gelten sollen, “aus Inhalten von Ter­ro­risten, Anstiftung zu Hass und Gewalt, Material für Kin­des­miss­brauch, Fake-News und Urheberrechtsverletzungen.
Die Euro­päische Kom­mission erklärte: “Ange­sichts der Tat­sache, dass ter­ro­ris­tische Inhalte in den ersten Stunden ihres Erscheinens am schäd­lichsten sind, sollten alle Unter­nehmen solche Inhalte innerhalb einer Stunde nach ihrer Ver­weisung als all­ge­meine Regel entfernen.”
Während das ein­stündige Ulti­matum angeblich nur von ter­ro­ris­ti­schen Inhalten handelt, hat die Euro­päische Kom­mission die neuen Emp­feh­lungen so moti­viert: “Die Juncker-Kom­mission hat Sicherheit vom ersten Tag an zur obersten Prio­rität erklärt. Es ist das grund­le­gendste und uni­ver­sellste Recht, sich in Ihrem eigenen Zuhause oder auf der Strasse sicher zu fühlen. Die Europäer erwarten zu Recht, dass ihre Union ihnen diese Sicherheit bietet – online und offline. Die Kom­mission hat eine Reihe von Mass­nahmen ergriffen, um die Europäer online zu schützen – sei es durch ter­ro­ris­tische Inhalte, illegale Hass­reden oder Fake-News … Wir prüfen ständig, wie wir unseren Kampf gegen illegale Online-Inhalte ver­bessern können. Illegale Inhalte sind alle Infor­ma­tionen, die nicht dem Uni­ons­recht oder dem Recht eines Mit­glied­staates ent­sprechen, wie Inhalte, die Men­schen zu Ter­ro­rismus, ras­sis­ti­schen oder frem­den­feind­lichen Inhalten, ille­galer Hassrede, sexu­eller Aus­beutung von Kindern auf­rufen … Was illegal offline ist, ist auch illegal online ” .
“Illegale Hassrede” wird von der Euro­päi­schen Kom­mission all­gemein als “Anstiftung zu Gewalt oder Hass gegen eine Gruppe von Per­sonen oder ein Mit­glied einer solchen Gruppe defi­niert, die sich auf Rasse, Haut­farbe, Religion, Abstammung oder nationale oder eth­nische Her­kunft bezieht”.
Die ras­sis­tisch moti­vierte Hass­pro­pa­ganda gegen Russland, die derzeit wieder wie gehabt vor einem sport­lichen Ereignis wie der Fussball WM von den ein­schlä­gigen Main­stream­m­edien in ver­stärkter Zahl publi­ziert wird, ist jedoch von diesen EU-Regeln der Nazis in Brüssel ausgenommen.

Quelle: smopo.ch