Als „völlig aberwitzig“ bezeichnet der Stuttgarter AfD-Bundestagsabgeordnete Professor Dr. Lothar Maier ein deutsches Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in Sachen Widerrufsrecht für Kunden von Handwerkern. Die AfD-Fraktion bringt in diesem Zusammenhang einen Gesetzes-Entwurf für mehr Praxisnähe und Bürokratieabbau ein.
Maier: „Das jetzige Gesetz mit seiner bürokratischen Aufblähung ist völlig welt- und praxisfremd und bremst mittelständische Handwerksunternehmen seit Jahren aus. Hier ist das ‚Kind mit dem Bade‘ ausgeschüttet worden, denn die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland dient keinesfalls einem besseren Verbraucherschutz“, erklärte der Verbraucherschutz-Experte.
Maier weiter: „Bei dem ‚Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie bezüglich des Handwerkerwiderrufs‘ – so der sperrige Titel – geht es im Kern darum, dass bei Berufsgruppen, die ihre Leistung im Haushalt der Kunden erbringen und nicht in ihren Geschäftsräumen – also Elektriker, Flaschner oder IT-Experten – bei einer vor Ort gewünschten oder notwendigen Änderung der Leistung eine riesige bürokratische Lawine losgetreten wird, die Handwerker in einem Wust von Bestimmungen begräbt. Diese Berufsgruppen werden unsinnigerweise den gleichen Bestimmungen unterworfen, wie sie – bei zum Teil windigen – Haustürgeschäften gelten.
Verlangt der Kunde beispielsweise spontan, dass der in seiner Wohnung tätige Elektriker eine weitere Steckdose anbringen soll, ist der Handwerker durch eine absurde Überregulierung gezwungen, eine schier endlose Litanei an „Belehrungen“ abzuspulen. Die früheren Regelungen bis 2014 erlaubten es dem Elektriker noch, diese Auftragserweiterung vor Ort unbürokratisch zu erledigen: Art und Umfang der zusätzlichen Leistung auf dem Angebotszettel vermerken, Preis, Datum eintragen und Kundenunterschrift – fertig.
‚Dank‘ der Merkel-Regierung muss der Handwerker seit 2014 entweder die Installation beim Kunden zu Hause abbrechen und mit dem Kunden in seine Geschäftsräume fahren oder der Elektriker macht vor Ort zusätzliche Angaben, die er dem Kunden schriftlich aushändigen muss. Das sind: Eigenschaft der Ware oder Dienstleistung inklusive Art der Preisberechnung, Zahlungs‑, Lieferungs‑, Leistungsbedingungen inklusive Lieferfristen, Mängelhaftungsrecht, Garantieansprüche sowie Widerrufsbelehrungen und Belehrungen zum Verlust des Widerrufsrechts bei Leistungserfüllung innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist und so weiter und so fort.
Dabei will der Kunde doch nur eines: Sofortige Leistungserfüllung, also eine weitere Steckdose. Vergisst der Handwerker nur einen Punkt des Belehrungsreigens, verlängert sich die Widerrufsfrist von 14 Tagen auf maximal ein Jahr und 14 Tage.
Der Vertrag kann während dieser Frist vom Verbraucher ohne Grund angefochten und das Geld zurückgefordert werden – ein Sachmangel muss dabei nicht vorliegen.
Aber wie kann etwas zurückgefordert werden, was bereits verbaut ist? Das führt dazu, dass viele Betriebe schon um vier- bis fünfstellige Euro-Beträge geprellt wurden. Der Bau ganzer Treppenhäuser oder Dächer wurde wegen angeblich fehlender Belehrungen nicht bezahlt.
Mit diesem Unsinn – den die Merkel-Regierung 2014 eingeführt hat – muss endlich Schluss sein. Wir haben als AfD-Bundestagsfraktion deshalb einen entsprechenden Gesetz-Entwurf im Deutschen Bundestag eingebracht. Dieser vernünftige Vorschlag wird aus ideologischer Verbohrtheit nicht von der CDU/CSU unterstützt.
Das zeigt, dass die Interessen der mittelständischen Wirtschaft – kleine und mittelständische Unternehmen erwirtschaften mehr als jeden zweiten Euro und stellen deutlich über die Hälfte aller Arbeitsplätze in Deutschland – schon lange nicht mehr von der CDU/CSU- Mittelstandsvereinigung, sondern von der Partei der Vernunft – der AfD – vertreten werden.“
Dieser Beitrag von David Berger wurde erstveröffentlicht auf dem Blog des Autors philosophia-perennis.com