Frank Hennig, Diplomingenieur für Kraftwerksanlagen und Energieumwandlung, war viele Jahre in Kohlekraftwerken eines großen Versorgers beschäftigt, zuletzt als Betriebsrat. Heute arbeitet er als Referent in der technischen Fortbildung und für eine Gewerkschaft. Er ist Autor des Buches „Dunkelflaute – oder warum Energie sich nicht wenden lässt“ und schreibt die Serie „ABC des Energiewende- und Grünsprech“ online auf „Tichys Einblick“ sowie im gleichnamigen Magazin.
In der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage nach den Kosten der Energiewende vom Dezember 2017 wird ausgeführt, dass diese nicht berechnet werden können. Was ist Ihre Einschätzung hinsichtlich der Kosten?
Die Antwort der Bundesregierung ist ein Eingeständnis der mangelnden Übersicht und Kontrolle über die weltweit einzigartige und nationalstaatlich angelegte Energiewende. Es gibt keinen Masterplan, somit keine Kostenkalkulation und ‑kontrolle. Professor Fratzscher vom DIW bezeichnete die Energiewende als „Experiment“ und hat damit eine meines Erachtens sehr treffende Bezeichnung gefunden. Nach der Methode des „Trial-and-Error“ tastet sich die Bundesregierung staatsplanerisch voran und hofft auf Erfolg. Experimenten ist allerdings eigen, dass ihr Ausgang offen ist.
Bei der im Grunde nur begonnenen Stromwende dürfte es in der Tat äußerst schwierig sein, alle Kostenbestandteile umfänglich zu erfassen. Neben den vergleichsweise leicht ermittelbaren Posten wie EEG-Umlage und Redispatchaufwand sowie Kosten für Netzstabilitätsanlagen, Reservekraftwerke und Sicherheitsbereitschaften gibt es weitere indirekte Kosten, die schwer zu erfassen sind.
Da ist zunächst die Fülle nicht überschaubarer direkter Subventionen und Förderungen auf allen Ebenen von der EU bis zu den Kommunen, von Förderprogrammen aus Brüssel bis hin zu Agenda-21-Zahlungen in Städten und Gemeinden für den Einsatz regenerativer oder emissionsarmer Energieanlagen. Die Auflistung KfW-geförderter Maßnahmen für den Einsatz von Ökoenergien ist umfangreich. Finanzspritzen für Ökoindustrieanlagen gibt es fast immer.
Die indirekten Kosten der Energiewende sind vielfältig und nicht in ihrer Gesamtheit darstellbar. Die Frage beispielsweise, welcher Netzausbau ohnehin erforderlich gewesen wäre und wie weit der Zubau dezentraler volatiler Erzeugung den Ausbau insbesondere der Mittel- und Niederspannungsebene zusätzlich erforderlich macht, ist nicht seriös zu beantworten. Ebenso die Bewertung der Verluste kommunaler Stadtwerke durch den verfallenen Börsenstrompreis und Investitionen von Kommunen und Bürgerenergiegesellschaften in Windindustrieparks, die in etlichen Fällen defizitär sind. Unterbliebene Investitionen in die konventionelle Energiebranche wie auch in der energieintensiven Industrie (siehe Abwanderung der Karbonfaserproduktion) sind ebenso monetär nicht erfassbar.
Betroffen vom niedrigen Großhandelspreis beim Strom sind die großen Versorger mit noch nicht abgeschriebenen Wärmekraftwerken und insbesondere Gaskraftwerken, die auf Grund des hohen Brennstoffpreises am Markt nicht mehr bestehen können. Dies ist aus Sicht der Emissionen kontraproduktiv, aber durch den Markteingriff des EEG logische Folge. Auch die verminderten Steuereinnahmen von Unternehmen der konventionellen Energiewirtschaft sind indirekte Kosten der Energiewende. Die deutschen Industrie- und Gewerbestrompreise für nicht umlagebefreite Kunden sind die zweithöchsten in Europa und kosten Wachstum und Beschäftigung.
Hinzu kommen die Wertverluste an Immobilien im ländlichen Raum, die nur noch unter Verlust oder gar nicht mehr verkäuflich sind, weil manche Gemeinden von Windkraftanlagen umzingelt sind.
Auch drastische Fehlsteuerungen des EEG, zum Beispiel die nach Überförderung 2012 geplatzte Solarblase, kosten Geld. Nicht zuletzt sind die Kosten des Kernenergieausstiegs für den Steuerzahler durch grobe handwerkliche Fehler der Bundesregierung im Rahmen des Atommoratoriums 2011 auf noch nicht bezifferbare Höhe gestiegen. Desweiteren könnten Kosten für den Steuerzahler daraus entstehen, dass Abschalttermine von Kernkraftwerken nicht mit den im Atomkompromiss 2002 vereinbarten Reststrommengen übereinstimmen.
Zudem gibt es keinerlei Anzeichen dafür, dass sich die Bundesregierung bemüht, die Endlagerkosten zu begrenzen.
Absehbar ist, dass im weiteren Verlauf der Energiewende die Kosten, direkte wie indirekte, weiter steigen werden. Wie schnell und wie weit, wird auch die Bundesregierung nicht vorhersagen können. Fakt ist: Wind und Sonne schicken keine Rechnung, sind aber nicht kostenlos – nach deutscher Energiewendemethodik nicht mal kostengünstig.
Für das Jahr 2017 melden deutsche Netzbetreiber zum Teil stark steigende Kosten für Noteingriffe ins Stromnetz. Was sind die primären Ursachen für diese Kosten und wie lassen sie sich aus Ihrer Sicht reduzieren?
Die steigenden Kosten für die Netzeingriffe sind verursacht durch die fehlende Koordinierung des Zubaus volatiler Erzeuger mit dem Netzausbau. Auch hier fehlt der Masterplan, der die 16 Energiestrategien der Länder mit der Bundesstrategie und den Netzausbauplänen zusammenführt.
Die Eigentümer regenerativer Anlagen müssten zeitnah unternehmerische Verantwortung und entsprechendes Risiko übernehmen. Bisher gilt: „Build and forget“, das heißt, nach dem Bau der Anlagen folgt das Kassieren. Um Ableitung, Vermarktung, Verkauf und Abrechnung des Stroms, inklusive der nötigen Netzdienstleistungen müssen sich andere kümmern. Und selbst bei netztechnisch nötigen Außerbetriebnahmen von Anlagen werden Einspeisevergütungen weitergezahlt. Dies ist ein krasser Webfehler im EEG, der dringend behoben werden muss.
Eine sinnvolle Lösung wäre die Abschaffung des EEG und die Verabschiedung eines Folgegesetzes, das Forschung fördert und grund- und regellastfähige Einspeisung anreizt.
Der steigende Anteil der regenerativen Energien an der Stromerzeugung in Deutschland scheint darauf hinzudeuten, dass die Energiewende in ihrer jetzigen Form erfolgreich sein könnte, trotz der voraussichtlichen Zielverfehlung hinsichtlich der Reduktion der Treibhausgase zum Jahr 2020. Würden Sie diese Deutung teilen?
Nein. Ich halte es für einen Trugschluss, auf der Basis zugebauter installierter Leistung den Trend einfach hochzurechnen bis zu 100 Prozent. Es wird vergessen, dass dazwischen ein Systemwechsel liegt. Bisher wird der volatile Strom in ein vorhandenes, durch konventionelle Erzeugung stabilisiertes Netz eingebettet und mit Netzdienstleistungen versehen. Künftig müssen diese Leistungen auch von den Erneuerbaren kommen, wobei weder technisch noch regulativ Entwicklungen in diese Richtung zu beobachten sind.
Der größte Teil erneuerbarer Einspeisung ist volatil und bringt etwa 35 Prozent an elektrischer Arbeit im Jahresdurchschnitt, schwankend zwischen etwa zehn bis fast hundert Prozent. Dies macht ein dauerhaftes Backup-System erforderlich. Der weitere unkoordinierte Ausbau volatiler Einspeiser würde zeitweise zu erheblichem Überangebot führen, das Backup aber nicht überflüssig machen. Bei Windstille ist die Anzahl stehender Windkraftanlagen uninteressant.
Die Finanzierung der Fixkosten beider Systeme ist ein volkswirtschaftlicher Ballast, der auf diese Weise nicht zu vermeiden ist und im Trend weiter steigen wird. Sollten konventionelle Kraftwerke künftig durch riesige Speicherkapazitäten ersetzt werden können, fallen auch für diese erhebliche Kosten an.
In jedem Fall besteht dringend die Aufgabe, die regenerativen Erzeuger an die Regelfähigkeit und die Erbringung von Netzdienstleistungen heranzuführen – schließlich sollen sie dereinst vollversorgen. Wann das soweit sein wird, sollte man nüchtern an Hand der weiteren Entwicklung bewerten und nicht von Wunschdenken geleitete Termine setzen.
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