Unbe­rech­tigte Sperre: Deut­sches Gericht ver­ur­teilt Facebook zu Schmerzensgeld!

Erstmals hat ein deut­sches Gericht Facebook wegen einer unbe­rech­tigten Nut­zer­sperre zu Scha­dens­ersatz ver­ur­teilt. Das AG Schö­neberg (Ver­säum­nis­urteil vom 22.05.2018, Az. 106 C 72/18) sprach einem Kläger 1.500,- € zu – 50,- € für jeden Tag der Sperre. Das ist bereits die zweite bahn­bre­chende Ent­scheidung, die die Regens­burger Medi­en­kanzlei REPGOW innerhalb von zwei Wochen gegen Facebook erwirken konnte.
Ein Facebook-Nutzer war für 30 Tage gesperrt worden, weil seine Bei­träge angeblich gegen die Gemein­schafts­stan­dards ver­stoßen würden. Welche Bei­träge das aller­dings gewesen sein sollten, verriet Facebook nicht – auch nicht auf Nachfrage.
„Es kommt seit Inkraft­treten des NertzDG häu­figer vor, dass Facebook die Sperren gar nicht mehr begründet. Ob das nur Chaos in den Lösch­zentren ist oder eine Masche, um das Vor­gehen dagegen zu erschweren, können wir nur vermuten“,
so REPGOW-Inhaber Dr. Christian Stahl.
Falls es Taktik gewesen sein sollte, ging sie nicht auf. „Das Gericht hat alle unsere Anträge für begründet erachtet und die Sperrung für rechts­widrig erklärt. Zudem muss Facebook Aus­kunft darüber erteilen, wer die Sperrung vor­ge­nommen hat, und ob es staat­lichen Ein­fluss gegeben hat“, erläutert Stahl.
Zwar handelt es sich nur um ein soge­nanntes Ver­säum­nis­urteil, das erging, weil Facebook nicht recht­zeitig auf die Klage reagiert hat. Doch das ändert nichts an der Bedeutung des Urteils. „Auch bei einem Ver­säum­nis­urteil darf das Gericht nicht einfach will­kürlich der Klage statt­geben, sondern muss alle Ansprüche auf Schlüs­sigkeit prüfen, d.h., es muss sie rechtlich bewerten. Das Gericht hat deshalb auch jeden ein­zelnen Anspruch kurz begründet“, so der REPGOW-Anwalt.
Das Ver­fahren ist damit noch nicht beendet. Facebook kann gegen das Urteil nach dessen Zustellung Ein­spruch ein­legen. REPGOW wird auf jeden Fall weiterkämpfen:
„Wir gehen davon aus, dass Facebook alle Instanzen aus­schöpfen wird. Das Urteil bedroht die will­kür­lichen Zen­sur­maß­nahmen des Unter­nehmens und zwingt das Unter­nehmen dazu, sich endlich klar gegen das NetzDG zu positionieren.“
https://dieunbestechlichen.com/2017/10/fakebook/


Dieser Beitrag von David Berger wurde erst­ver­öf­fent­licht auf philosophia-perennis.com