Themenbild: Agentur für Arbeit – Köln / Foto: O24

Der Staat schafft keinen Wohlstand

Von Henry Hazlitt: Ein Auszug aus dem Buch „The Con­quest of Poverty“

Seit jeher haben sowohl auf­richtige Reformer als auch Dem­agogen ver­sucht, die Armut durch staat­liches Handeln zu besei­tigen oder zumindest zu lindern. Doch in den meisten Fällen haben die vor­ge­schla­genen Abhil­fe­maß­nahmen das Problem nur noch verschlimmert.
Die häu­figste und belieb­teste dieser vor­ge­schla­genen Maß­nahmen war die ein­fache Beschlag­nahme bei den Reichen, um dann den Armen zu geben. Dieses Mittel hat tau­sende ver­schiedene Formen ange­nommen. Reichtum soll „geteilt“, „umver­teilt“, „aus­ge­glichen“ werden. Tat­sächlich ist in den Köpfen vieler Reformer nicht die Armut das größte Übel, sondern die Ungleichheit.
Alle Systeme zur Umver­teilung oder zum Aus­gleich von Ein­kommen oder Wohl­stand müssen die Anreize an beiden Enden der wirt­schaft­lichen Skala unter­graben oder zer­stören. Sie müssen die Anreize für Unge­lernte oder Hilflose redu­zieren, ihren Zustand aus eigener Kraft zu ver­bessern oder ihm zu ent­kommen; und selbst die Fähigen und Flei­ßigen werden wenig Sinn darin sehen, etwas zu ver­dienen, das über das hin­ausgeht, was sie behalten dürfen. Diese Umver­tei­lungs­systeme müssen zwangs­läufig die Größe des umzu­ver­tei­lenden Kuchens ver­ringern. Er kann sich nur ver­kleinern. Der lang­fristige Effekt besteht darin, dass die Pro­duktion redu­ziert wird und es zu natio­naler Ver­armung kommt.
Das Problem, vor dem wir stehen, ist, dass die Zahl der fal­schen Maß­nahmen zur Bekämpfung von Armut schier unendlich ist. Ein Versuch einer gründ­lichen Wider­legung jeder ein­zelnen von ihnen würde den Rahmen sprengen. Aber einige dieser Maß­nahmen sind so weit ver­breitet, dass ich, würde ich nicht darauf ein­gehen, beschuldigt würde, ein Buch über die Maß­nahmen gegen die Armut geschrieben, dabei aber einige der offen­sicht­lichsten igno­riert zu haben.

Das am wei­testen ver­breitete „Heil­mittel“ nied­riger Ein­kommen in den letzten zwei Jahr­hun­derten war die Bildung mono­po­lis­ti­scher Gewerk­schaften und die Nutzung der Streik­drohung. In fast allen Ländern wird dies heute durch eine Regie­rungs­po­litik ermög­licht, die Zwangs­maß­nahmen der Gewerk­schaften zulässt und fördert und Gegen­maß­nahmen der Arbeit­geber hemmt oder einschränkt.
Infolge der Gewerk­schafts­exklu­si­vität, vor­sätz­licher Inef­fi­zienz, der Ver­päp­pelung, der Streiks und der Streik­dro­hungen hat die übliche Gewerk­schafts­po­litik lang­fristig dazu geführt, dass Kapi­tal­in­ves­ti­tionen ver­hindert und der durch­schnitt­liche Reallohn der gesamten Beleg­schaft nied­riger und nicht höher ist als sonst.
Fast alle diese üblichen Gewerk­schafts­po­li­tiken waren ent­mu­tigend kurz­sichtig. Wenn die Gewerk­schaften auf der Beschäf­tigung von Arbeit­nehmern bestehen, die für die Aus­führung einer bestimmten Arbeit nicht not­wendig sind (z.B. nicht benö­tigte Feu­er­wehr­leute auf Die­sel­lo­ko­mo­tiven; das Verbot, die Mann­schafts­größe der Hafen­ar­beiter unter zwanzig Mann zu redu­zieren, unab­hängig von der zu erle­di­genden Aufgabe usw.), mag es sein, dass kurz­fristig einige Arbeits­plätze für bestimmte Arbeit­nehmer erhalten oder geschaffen werden – jedoch nur auf Kosten der Unmög­lichkeit, eine ent­spre­chende oder eine größere Anzahl pro­duk­ti­verer Arbeits­plätze für andere Arbeit­nehmer zu schaffen.
Die gleiche Kritik gilt für die uralte Gewerk­schafts­po­litik, die sich gegen den Einsatz von arbeits­spa­renden Maschinen wendet. Arbeits­er­leich­ternde Maschinen werden nur dann ein­ge­setzt, wenn sie eine Senkung der Pro­duk­ti­ons­kosten ver­sprechen. Wenn das der Fall ist, senkt dies ent­weder die Preise und führt zu so zu einer höheren Pro­duktion und stei­genden Ver­käufen der pro­du­zierten Ware, oder es erhöhen sich die Gewinne, die dann für ver­mehrte Reinves­ti­tionen in andere Pro­duk­ti­ons­vor­gänge zur Ver­fügung stehen. In beiden Fällen ist der lang­fristige Effekt, pro­duk­tivere Arbeits­plätze durch weniger pro­duktive Arbeits­plätze zu ersetzen.
Ein ähn­liches Urteil muss über alle „Arbeits­ver­tei­lungs­pro­gramme“ gefällt werden. So gibt es seit vielen Jahren das Bun­des­lohn­gesetz. Es sieht vor, dass der Arbeit­geber für alle Stunden, die ein Arbeit­nehmer über 40 Stunden pro Woche hinaus arbeitet, einen Über­stun­densatz von 50 % zahlen muss, unab­hängig davon, wie hoch der normale Stun­denlohn des Arbeit­nehmers ist.
Diese Bestimmung wurde auf Drängen der Gewerk­schaften ein­gefügt. Ihr Zweck war es, Über­stunden für den Arbeit­geber so kost­spielig zu machen, sodass er gezwungen wäre, zusätz­liche Arbeits­kräfte einzustellen.
Die Erfahrung zeigt, dass die Regelung in der Tat zu einer engen Begrenzung der Wochen­ar­beitszeit geführt hat…… Daraus folgt jedoch nicht, dass die Stun­den­be­schränkung ent­weder mehr Lang­zeit­ar­beits­plätze geschaffen oder eine höhere Gesamt­lohn­summe erbracht hat, als dies ohne den obli­ga­to­ri­schen Über­stun­densatz von 50 % der Fall gewesen wäre. 
Zwei­fellos wurden in Ein­zel­fällen mehr Arbeit­nehmer beschäftigt, als es sonst der Fall gewesen wäre. Aber der Haupt­effekt des Über­stun­den­ge­setzes war die Erhöhung der Pro­duk­ti­ons­kosten. Unter­nehmen, die bereits Vollzeit arbeiten, müssen häufig neue Auf­träge ablehnen, weil sie es sich nicht leisten können, die für die Aus­führung dieser Auf­träge erfor­der­lichen Über­stunden zu bezahlen. Sie können es sich nicht leisten, neue Mit­ar­beiter ein­zu­stellen, um den mög­li­cher­weise nur vor­über­gehend höheren Bedarf zu decken, da sie mög­li­cher­weise auch eine ent­spre­chende Anzahl zusätz­licher Maschinen instal­lieren müssen.
Höhere Pro­duk­ti­ons­kosten bedeuten höhere Preise. Sie müssen daher sich ver­klei­nernde Märkte und geringere Umsätze zur Folge haben. Sie bedeuten, dass weniger Güter und Dienst­leis­tungen pro­du­ziert werden. Lang­fristig müssen die Inter­essen der gesamten Beleg­schaft durch obli­ga­to­rische Über­stun­den­strafen beein­trächtigt werden.
All dies soll nicht bedeuten, dass es eine längere Arbeits­woche geben sollte, sondern dass die Dauer der Arbeits­woche und die Höhe der Über­stun­den­sätze der frei­wil­ligen Ver­ein­barung zwi­schen dem ein­zelnen Arbeit­nehmer oder Gewerk­schaften und ihren Arbeit­gebern über­lassen werden sollten. Auf jeden Fall können gesetz­liche Beschrän­kungen der Wochen­ar­beitszeit auf Dauer die Zahl der Arbeits­plätze nicht erhöhen. Soweit dies kurz­fristig möglich ist, muss dies zwangs­läufig auf Kosten der Pro­duktion und des tat­säch­lichen Ein­kommens der gesamten Arbeit­neh­mer­schaft gehen.

Der Ori­gi­nal­beitrag mit dem Titel Can the State Reduce Poverty? ist am 13.7.2018 auf der website des Mises-Institute, Auburn, US Alabama erschienen. Die ÜBer­setzung erschien zuerst auf der Seite des Ludwig von Mises Instituts Deutschland

Henry Hazlitt (1894 – 1993) war ver­traut mit nahezu allen rele­vanten Denkern im Bereich der Wirt­schafts­wis­sen­schaften und gilt als der popu­lärste Intel­lek­tuelle und prin­zi­pi­en­treueste Ver­treter der Öster­rei­chi­schen Tra­dition von Ludwig von Mises, Friedrich A. Hayek und Murray N. Rothbard – all jenen, die als die Vor­denker ihrer Zeit ange­sehen werden. Hazlitt gilt als einer der bril­lan­testen Intel­lek­tu­ellen des 20. Jahr­hun­derts und schrieb u.a. für so bedeu­tende Medien wie The Wall Street Journal, The New York Times, The Ame­rican Mercury, Century, The Freeman, National Review und Newsweek. Darüber hinaus ver­fasste er zahl­reiche Bücher sowie Artikel in anderen Werken. Sein umfas­sendes Wissen im Bereich Öko­nomie und seine Begabung für die ele­gante „populäre“ Dar­stellung mün­deten in dem Buch „Eco­nomics in one Lesson“, das 1946 im Ori­ginal in den USA erschienen ist und seither in zahl­reiche Sprachen über­setzt wurde.