Frei­burger Kin­der­ver­ge­wal­tiger-Ring: Staats­anwalt ermittelt gegen Jugendamt und Gericht!

Der Fall erschüt­terte im Januar 2018 ganz Europa. Eine Frei­burger Mutter und ihr Lebens­ge­fährte boten den Sohn der Frau im Darknet zum Ver­ge­wal­tigen Kin­der­schändern an. Neun Jahre lang musste der Bub die grau­en­haften Quä­le­reien über sich ergehen lassen, bevor das Lan­des­kri­mi­nalamt ihn befreite – und es war im letzten Moment. Ein „Kunde“ inter­es­sierte sich sehr für den Jungen. Er hatte Tötungs­fan­tasien mit dem Kind, die er offenbar in die Tat umsetzen wollte. Die Kri­po­be­amten nahmen ihn fest, als er zum „Date“ mit dem Jungen kam. Der Kin­der­schänder und mög­liche Mörder führte einen Rucksack mit den dazu nötigen Uten­silien mit sich.
Der Fall wird nun Stück für Stück vor den Gerichten auf­ge­ar­beitet. Ende Juni wurde einer der Kin­der­schänder zu acht Jahren Haft mit anschlie­ßender Siche­rungs­ver­wahrung ver­ur­teilt. Im Verlauf der Pro­zesse wird aber die Rolle des Jugend­amtes Freiburg eben­falls hin­ter­fragt und dessen Ver­halten erscheint immer obskurer.
Am 5. Juli kam nun vor Gericht heraus, dass das Jugendamt durchaus nicht voll­kommen ahnungslos war. Eine Leh­rerin und auch der Schul­leiter des Jungen hatte mehrfach Hin­weise gegeben, dass sie den Ver­dacht haben, der Junge werde daheim miss­handelt und mög­li­cher­weise sogar miss­braucht. Das Jugendamt stufte diese Hin­weise jedoch als „vage“ ein, gab der zuständige Sach­be­ar­beiter vor dem Land­ge­richt Freiburg zu Pro­tokoll. Man habe daher weder Gespräche mit dem Jungen oder der Schule geführt, noch eine Über­prüfung ver­an­lasst. Auch der Polizei oder den Gerichten gab das Jugendamt Freiburg keine Infor­ma­tionen. Dabei war die „Familie“ des Jungen kei­neswegs unbe­scholten und unauf­fällig gewesen.
Der 39jährige Lebens­ge­fährte der Mutter des Opfers war bereits wegen schweren Kin­des­miss­brauchs vor­be­straft und war erst kürzlich, bevor er bei der Mutter des Jungen einzog, aus dem Gefängnis ent­lassen worden. Der Mann stand unter „Füh­rungs­auf­sicht“ und durfte sich Kindern nicht nähern und keinen Kontakt zu ihnen haben. Trotzdem lebte er jah­relang mit der Frau und ihrem Sohn wie eine „Familie“ zusammen.
Das sei spä­testens 2015 so gewesen, stellte das Gericht fest, jedoch reagierte das Jugendamt erst 2017, indem es den Jungen aus der Familie her­ausnahm und das zuständige Gericht infor­mierte. Das Jugendamt hatte, wenn auch zu spät und halb­herzig, zwar endlich reagiert, das Gericht schickte den Buben aber einen Monat später wieder zurück in die Miss­brauchs­hölle. Jedoch ganz pflicht­be­wusst: Nicht ohne dem Mann jeden Kontakt mit dem Kind zu unter­sagen. Die Mutter und ihr stark rück­fall­ge­fähr­deter, wegen schweren Kin­des­miss­brauchs vor­be­strafter Lebens­ge­fährte hielten sich über­ra­schen­der­weise aber nicht an die Auflagen.
Die Ein­haltung der Auf­lagen wurde auch nicht kon­trol­liert, stellte sich vor Gericht nun heraus. Nun schieben sich Jugendamt und Gericht gegen­seitig die Ver­ant­wortung zu. Man habe nicht für möglich gehalten, dass die Mutter ihr eigenes Kind miss­brauche und fremden Männern zum Ver­ge­wal­tigen ver­miete. Man habe den Beteue­rungen der Mutter geglaubt. Dass auf die mehr­fachen Hin­weise des Schul­leiters und der Leh­rerin des Buben hin ein Kin­der­psy­chologe sich das Kind zumindest einmal genauer hätte anschauen müssen, ist den Behörden eben­falls nicht in den Sinn gekommen.
Der Bub ist ungefähr neun Jahre lang durch die Hölle gegangen und wird diese trau­ma­tische, ent­setz­liche Kindheit wahr­scheinlich niemals ver­kraften können. Er kann nur froh sein, dass er über­haupt überlebt hat. Neun Jahre, in denen erst die Mutter und der Vater das Kind miss­braucht haben und dann der Vater (eben­falls wegen Miss­brauch eines kleinen Mäd­chens ver­ur­teilt) durch den Lebens­ge­fährten der Mutter ersetzt wurde. Das Mar­tyrium des Kindes ver­schärfte sich noch durch seine Ver­mietung an Ver­ge­wal­tiger und Lust­mörder im Darknet. Und das alles unter den Augen der Justiz und des Jugend­amtes, das ansonsten bekann­ter­maßen sehr schnell dabei ist, Familien zu zer­reißen und Kinder zu entziehen.
Es scheint, dass die Grenze der Geduld bei den Bürgern über­schritten ist. In Freiburg jeden­falls gehen viele Straf­an­zeigen gegen die Zustän­digen in Jugendamt und Justiz ein, sagte der Sprecher der Frei­burger Staats­an­walt­schaft. Die Anzeigen der Bürger werfen den Behörden Rechts­beugung und Bei­hilfe zum schweren Kin­des­miss­brauch vor. Die Staats­an­walt­schaft müsse nun prüfen, ob es in diesem Fall zu „straf­rechtlich rele­vanten Ver­säum­nissen gekommen ist.
Man darf gespannt sein. Wer infor­miert ist, wird diese Ankün­digung mit Skepsis betrachten. Zu oft schon wurden grobe Fehl­leis­tungen, unge­recht­fer­tigter Kin­des­entzug und Willkür des Jugend­amtes von Gerichten gedeckt.