Bisher besteht für Geringverdiener die Möglichkeit, innerhalb eines Midijobs einen reduzierten Rentenbeitrag zu zahlen. Allerdings folgen daraus auch geringere Rentenleistungen. Dies entspricht dem Äquivalenzprinzip der gesetzlichen Rentenversicherung, wonach sich die Höhe der ausgezahlten Rente an der Höhe der eingezahlten Beiträge orientiert. Diesen Zusammenhang will Heil aufgeben. Den im Midijob-Bereich reduzierten Beiträgen sollen Leistungen in einer Höhe entgegenstehen, als hätte der Beitragszahler den vollen Satz gezahlt. Gleichzeitig soll die Midijob-Zone auf 1300 Euro im Monat angehoben werden.

Heil hat seinen Eingriff in das Rentensystem mit der Bekämpfung von Altersarmut begründet. Für Hagist ist dies eine weitere Ungerechtigkeit mit verfehlter Wirkung: “Es kommt zu einer signifikanten Subventionierung einzelner Gruppen, ohne dass dabei geprüft wird, ob diese Individuen Vollzeit oder Teilzeit arbeiten oder ob noch gegebenenfalls weitere (Haushalts-)Einkünfte oder Vermögen zur Verfügung stehen. Es profitiert also sowohl der anvisierte prekär Beschäftigte als auch der Teilzeit arbeitende Gatte einer Oberärztin.”

“Die Pläne von Hubertus Heil verteuern die Rente, ohne die Altersarmut zielsicher zu reduzieren”, meint Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der INSM. “Das Prinzip Gießkanne ist nicht geeignet, die Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung zu lösen.”
Die vollständige Studie finden Sie unter insm.de.
























