Römische Anma­ßungen: Öster­reichs Staats­bür­ger­schaft für Süd­ti­roler wäre eine sou­veräne Ent­scheidung Wiens

Rom hält die Absicht Wiens, Süd­ti­rolern, die dies wün­schen, die öster­rei­chische Staats­bür­ger­schaft zu gewähren, für eine „unan­ge­brachte und grund­sätzlich feind­liche Initiative“. Dies ging unlängst aus einer Ver­laut­barung des Ministers für Par­la­ments­be­zie­hungen, Ric­cardo Fraccaro, als Reaktion auf Agentur- und Pres­se­be­richte hervor, wonach der die Dop­pel­staats­bür­ger­schaft für Süd­ti­roler ermög­li­chende öster­rei­chische Geset­zes­entwurf „bis auf wenige text­liche Prä­zi­sie­rungen“ bereits aus­ge­ar­beitet sei und schon zur nächsten Sitzung der die gesetz­lichen Grund­lagen erar­bei­tenden Stra­tegie-Gruppe (Rechts­wis­sen­schaftler, Anwälte, Juristen der betei­ligten öster­rei­chi­schen Minis­terien) vor­gelegt werden könne. Außen­mi­nister Enzo Moavero Milanesi, der mit den Worten „Der Dop­pelpass für Süd­ti­roler ist mehr als ein feind­se­liger, ein kurioser Akt, über dessen Sinn­haf­tigkeit wir uns befragen“ zitiert wurde, wies den ita­lie­ni­schen Bot­schafter in Wien an, von der öster­rei­chi­schen Regierung eine Stel­lung­nahme zu ver­langen und ersuchte die öster­rei­chische Bot­schaft in Rom um „Erklärung“. Bot­schafter René Pol­litzer pflegte dar­aufhin einen „freund­schaft­lichen Mei­nungs­aus­tausch zum Thema Dop­pelpass für Süd­ti­roler“ mit Milanesi. Dabei dürfte er ihn mit der Wie­der­holung der von seiner Außen­mi­nis­terin Karin Kneissl vor­ge­ge­benen Formel – welche auch die offi­zielle Position der türkis-blauen Wiener Regierung ist — beruhigt haben, die sinn­gemäß und ste­reotyp wie folgt lautet: Das „im EUro­päi­schen Geiste“ ange­legte Vor­haben solle „im per­ma­nenten Dialog mit Rom und in enger Abstimmung mit Bozen” ver­wirk­licht werden.

Maxime eines Seitenwechslers

Sollte es bei einer anderen öffent­lichen Fest­legung Wiens bleiben, den Süd­ti­rolern die öster­rei­chische Staats­bür­ger­schaft nur im „Ein­ver­nehmen mit Italien“ zu erteilen, so liefe dies unwei­gerlich auf eine poli­tische Selbst­fes­selung Öster­reichs hinaus. Warum? Italien lässt wohl kaum von seiner unver­rückbar schei­nenden Ver­wei­ge­rungs­haltung ab, welche Politik und Diplo­matie am Tiber in wohl­lau­tende Formeln zu kleiden ver­mögen, in denen Öster­reich sozu­sagen als Stö­ren­fried der – übrigens längst nicht mehr exis­tenten – „gemein­samen staats­bür­ger­schafts­recht­lichen Ver­fah­rens­weise“ und also der (auch in anderen Ange­le­gen­heiten ins Wanken gera­tenen) EUro­päi­schen „Ordnung“ erscheinen soll. Seit der Annexion des süd­lichen Lan­des­teils Tirols und der durch den (Un-)Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye 1919 legi­ti­mierten Ein­ver­leibung dieser mittels 1915 voll­zo­genen Sei­ten­wechsels erlangten Kriegs­beute gilt für Rom die vom eins­tigen Minis­ter­prä­si­denten Antonio Salandra (1853–1931) geprägte national(istisch)e Maxime vom „hei­ligen Eigennutz“ („sacro egoismo“).

Römische Anma­ßungen

Schon als bekannt geworden war, dass sich die öster­rei­chi­schen Koali­tionäre ÖVP und FPÖ im Regie­rungs­ab­kommen auf die antrags­ge­bundene Erteilung der Staats­bür­ger­schaft für berech­tigte Süd­ti­roler geeinigt hatten – für die „Tür­kisen“ eine eher lustlos (und wider einige dagegen Stimmung machende ÖVP-„Granden“ sowie das Duo Achammer und Kom­patscher an der Spitze der SVP) ein­ge­gangene Ange­le­genheit; für die „Blauen“ ein junk­ti­mierend vor­ge­tra­genes Ver­langen – reagierte Rom demons­trativ abweisend. Als Außen­mi­nis­terin Kneissl sowie Innen­mi­nister Herbert Kickl im März 2018 Süd­ti­roler Land­tags­ab­ge­ordnete zu Gesprächen über die öster­rei­chische Initiative nach Wien ein­ge­laden hatten, erhob der damalige Außen­mi­nister Angelino Alfano (Chef der von Ber­lus­conis „Forza Italia“ abge­spal­tenen „Nuovo Cen­tro­destra“) in der Regierung des Paolo Gen­tiloni (PD): „Ein Dialog über Süd­tirol kann nur zwi­schen Rom und Wien statt­finden, nicht auf gleich­be­rech­tigter Basis mit Süd­tirol, das eine Provinz der Republik Italien ist“.

Ganz gleich, wer nach 1945 in Rom die Regierung bildet(e) — stets betrachtet(e) Italien trotz der auf UN-Reso­lu­tionen beru­henden, inter­na­tional gül­tigen Ver­träge sowie allen seinen (in Wien, Inns­bruck und Bozen meist dankbar auf­ge­nom­menen) Bekun­dungen, wonach die zwi­schen Brenner und Salurner Klause gel­tende Auto­nomie ein bei­spiel­haftes Vor­zeige-Modell sei und damit zusam­men­hän­gende Fragen stets „im euro­päi­schen Geiste“ beant­wortet würden, Süd­tirol als inner­ita­lie­nische Ange­le­genheit. Die derzeit amtie­rende, aus Lega Nord (LN) und Movi­mento 5 Stelle (M5S; Fünf-Sterne-Bewegung) gebildete Regierung dürfte das wohl kaum anders sehen. Darauf weisen erste, die Dop­pel­staats­bür­ger­schaft für Süd­ti­roler betref­fende kri­tische bis ableh­nende Bekun­dungen von Süd­ti­roler und Tri­en­tiner Funk­tio­nären beider Par­teien hin.

Staats­ober­haupt Mat­tarella heuchelt

Umso mehr als sich die „starken Männer“ in der Regierung des (formell par­tei­losen) Giu­seppe Conte, Innen­mi­nister Matteo Salvini (LN) sowie Arbeits- und Sozi­al­mi­nister Luigi Di Maio (M5S) nicht klar zu dieser bila­te­ralen Ange­le­genheit äußern, hat das Wort des ita­lie­ni­schen Staats­prä­si­denten Gewicht. Sergio Mat­tarella nannte das öster­rei­chische Vor­haben unver­blümt eine „ohne Bedacht gefasste Initiative“, welche ein Jahr­hundert nach Ende des Ersten Welt­kriegs sozu­sagen das „Rad der Geschichte“ zurück­zu­drehen beab­sichtige. Das könne — „nach „Über­windung der Grenzen, der großen Errun­gen­schaft der Geschichte und der Menschheit“ – zu neu­er­licher Abgrenzung führen.

Doch diese Position des ita­lie­ni­schen Staats­ober­haupts ist pure Heu­chelei. Natürlich weiß Mat­tarella, dass sein Land ita­lie­nisch­stäm­migen Bürgern überall auf der Welt auf Antrag die ita­lie­nische Staats­bür­ger­schaft erteilt. Davon machten mehr als eine Million Men­schen (ins­be­sondere in Süd- und Nord­amerika) Gebrauch. Italien hat übrigens das 1975 getroffene Euro­pa­rats­ab­kommen zur „Ver­rin­gerung von Fällen mehr­facher Staats­an­ge­hö­rigkeit“ eigens auf­ge­kündigt und mit dem Gesetz Nr. 91 (1992) nicht nur sein (aus dem Jahre 1912 stam­mendes) Staats­bür­ger­schafts­gesetz ent­spre­chend geändert, sondern mit Gesetz Nr. 124 (2006) den im slo­we­ni­schen Küs­tenland sowie in Kroatien (Istrien, Fiume, Dal­matien) ansäs­sigen eth­ni­schen Ita­lienern die Mög­lichkeit des Erwerbs seiner Staats­bür­ger­schaft eröffnet. Davon wie­derum machten 37.000 Per­sonen Gebrauch.

Italien hat allen Aus­land­sita­lienern auch das aktive und passive Wahl­recht sowie feste Par­la­ments­sitze (12 Ver­treter in der Abge­ord­ne­ten­kammer und 6 Ver­treter im Senat) zuge­standen. Kein anderer Staat, um dessen primäre Staats­bürger es dabei ja ging, ist um sein Ein­ver­ständnis ersucht worden; Italien hat in seinem natio­nalen Interesse die Vor­aus­set­zungen und kraft eigener Sou­ve­rä­nität die recht­lichen Grund­lagen dafür geschaffen.

„Quod licet ….“

Öster­reich hin­gegen soll nicht Gleich­ar­tiges für den deutsch-öster­rei­chi­schen und ladi­nisch-öster­rei­chi­schen Bevöl­ke­rungsteil Süd­tirols tun dürfen, deren Vor­fahren Staats­bürger Öster­reichs waren wie die Istrianer, Fiumener und Dal­ma­tiner (respektive die Nach­fahren der nach Bra­silien, Argen­tinien bzw. in die Ver­ei­nigten Staaten aus­ge­wan­derten Ita­liener) Staats­bürger Ita­liens? Soll also gelten, worauf die ita­lie­nische Haltung – so etwa in der Selbst­be­stim­mungs­frage, die es 1945/46 hin­sichtlich Süd­tirols gegenüber Öster­reich ver­wei­gerte, 1954 aber für Triest und das Hin­terland gegenüber Jugo­slawien bean­spruchte — hin­deutet, nämlich die alt­rö­mische Maxime „Quod licet Iovi non licet bovi“ („Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“)?.

Vor­ge­se­hener Personenkreis

Kei­neswegs. Niemand, auch Rom nicht, kann Wien unter­sagen, im eigenen natio­nalen Interesse zu handeln und kraft eigener Sou­ve­rä­nität die recht­liche Grundlage für die im Koalitionsvertrag/Regierungsübereinkommen von ÖVP und FPÖ (vom 19. Dezember 2017) vor­ge­sehene Erteilung der öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger­schaft zu schaffen, welche für „die Ange­hö­rigen der Volks­gruppen deut­scher und ladi­ni­scher Mut­ter­sprache in Süd­tirol, für die Öster­reich auf der Grundlage des Pariser Ver­trages und der nach­fol­genden spä­teren Praxis die Schutz­funktion ausübt“, gelten soll. Besagter Per­so­nen­kreis bliebe, sofern von den 528.379 Süd­ti­rolern (Wohn­be­völ­kerung im 1. Quartal 2018 laut Lan­des­sta­tistik-Institut ASTA) alle gemäß dieser Defi­nition Anspruchs­be­rech­tigten (62,3 % deutsch­ös­ter­rei­chi­scher Eth­ni­zität = 329.180 Per­sonen; 4,1% ladi­ni­sch­ös­ter­rei­chi­scher Eth­ni­zität = 21.663 Per­sonen) tat­sächlich den öster­rei­chi­schen Pass bean­tragten und annähmen, weit unter der Zahl der gut 1,2 Mil­lionen Aus­land­sita­liener, denen Rom auf­grund seines Staats­bür­ger­schafts­recht den ita­lie­ni­schen Paß zuerkannte.

Im Übrigen hätten, wenn Öster­reich den Kreis der Anspruchs­be­rech­tigten nach Art Ita­liens fest­legen wollte, auch die Nach­fahren aller vor dem Ersten Welt­krieg aus dem Trentino Aus­ge­wan­derten ein Anrecht auf die öster­rei­chische Staats­bür­ger­schaft; denn die aus­ge­wan­derten Tren­tiner, formell zuvor Staats­bürger Österreich(-Ungarn)s, konnten sich sei­nerzeit gemäß Frie­dens­vertrag von Saint-Germain-en-Laye ent­weder für die öster­rei­chische oder für die ita­lie­nische Staats­bür­ger­schaft ent­scheiden. Dieses Faktum wurde in Süd- und Nord­amerika, wohin sie einst emi­grierten, ent­weder nicht bekannt, oder sie machten nicht davon Gebrauch. Mit dem Gesetz 91/1992 schuf Rom ihren Nach­kommen die Mög­lichkeit der „Wie­der­erlangung der ita­lie­ni­schen Staats­bür­ger­schaft“. Faktum ist, dass nach über­ein­stim­menden ita­lie­ni­schen Zei­tungs­be­richten „mehr als eine Million Aus­land­sita­liener“ an der vor­ge­zo­genen Par­la­mentswahl am 4. März 2018 teilnahmen.

Und Tren­tiner?

Sofern Wien darin eine his­to­risch-poli­tische Ver­pflichtung sähe, müsste es – nach ita­lie­ni­schem Vorbild; siehe Ethno-Ita­liener in Slo­wenien und Kroatien – eigentlich weitere Per­so­nen­gruppen zum Kreis der Anspruchs­be­rech­tigten zulassen. So wurden im Trentino erste Stimmen laut, die das Recht, wie es den Süd­ti­rolern zuteil­werden soll, auch für jene Tren­tiner ein­fordern, die „in der k.u.k.-Monarchie wurzeln“. Die Tren­tiner Auto­no­mis­ten­partei PATT mahnte, Öster­reichs Regierung möge beim Thema Dop­pelpass „die im Trentino lebenden Nach­kommen ehe­ma­liger Bürger der k.u.k.-Monarchie nicht ver­gessen. Auch unsere Vor­fahren waren Bürger von Öster­reich-Ungarn. Auch unsere Groß­väter sind im Ersten Welt­krieg zu Tau­senden in den Reihen des Heeres Kaiser Franz Josefs gestorben“, schrieben PATT-Vor­sit­zender Federico Masera und sein Vize Simone Mar­chiori in ihrer Verlautbarung.

Drei exkor­po­rierte ladi­nische Gemeinden

Darüber hinaus wäre es nur fol­ge­richtig, auch die Ladiner der Gemeinden Cortina d’Ampezzo (ladi­nisch Anpezo, deutsch Haiden), Colle Santa Lucia (ladi­nisch Col, deutsch Verseil) und Livin­al­longo del Col di Lana (ladi­nisch Fodom, deutsch Buchen­stein) in den Kreis der Anspruchs­be­rech­tigten auf­zu­nehmen, deren unbe­streitbare Tiroler bzw. alt­ös­ter­rei­chische Geschichte in nichts von den übrigen Gemeinden Süd­tirols abweicht – außer dass sie unter dem Faschismus gegen den Willen der Bevöl­kerung der Provinz Belluno inkor­po­riert wurden. Die drei Gemeinden haben just im „demo­kra­ti­schen Italien“ immer wieder ver­geblich ver­sucht, die 1923 erzwungene Exkor­po­rierung aus (Süd-)Tirol zu revi­dieren. Selbst einem Refe­rendum, in dem sich 2007 mehr als 70 Prozent der Abstim­mungs­be­rech­tigten für die Rück­glie­derung an die Region Trentino-Süd­tirol aus­sprachen, ist von Rom nicht ent­sprochen worden.

Kanaltal und Sprachinseln?

Darüber hinaus wären gewiss auch die Bewohner des Kanaltals (Gebiet Tar­visio, deutsch Tarvis, in der Provinz Udine) his­to­risch-poli­tisch anspruchs­be­rechtigt. Das Kanaltal gehörte bis 1919 zu Kärnten. In Saint-Germain wurde es Italien zuge­sprochen, obwohl 79,1 Prozent der Bevöl­kerung Deutsch, 20,8 Prozent Slo­we­nisch und nur 0,1 Prozent (oder zehn Per­sonen) Ita­lie­nisch als Umgangs­sprache ange­geben hatten. Auch die Bewohner der eine Son­der­stellung ein­neh­menden deut­schen Sprach­inseln Tisch­lwang (Timau/Tamau; 520 Ein­wohner; Gemeinde Paluzza; Provinz Udine), Zahre (Sauris; 410 Ein­wohner; Provinz Udine), Bladen/Plodn (Sappada, 1320 Ein­wohner; Provinz Udine), des Fer­sentals (kam im Vertrag von Saint-Germain an Italien) und Luserns (Luserna; 273 Ein­wohner; Provinz Trient), sowie die der Sieben Gemeinden (Sette Comuni; auf der Hoch­ebene von Asiago; ca. 21.000 Bewohner; Provinz Vicenza) und der Dreizehn Gemeinden (Tredici Comuni; am Süd­abhang der Les­si­ni­schen Alpen; ca. 14.000 Ein­wohner; Provinz Verona) hätten eigentlich ein Anrecht auf gewis­sen­hafte Prüfung der Anspruchs­be­rech­tigung für die öster­rei­chische Staatsbürgerschaft.

Im natio­nalen Interesse Österreichs

Würden letzt­ge­nannte Per­so­nen­kreise Berück­sich­tigung finden – was nach der im Wiener Koali­ti­ons­ab­kommen ent­hal­tenen Vorgabe und den aus der soge­nannten Stra­tegie-Gruppe durch­ge­si­ckerten spär­lichen Infor­ma­tionen aus­zu­schließen ist – so wäre unter dem von Regie­rungs­seite bekun­deten Aspekt unbe­dingter Ein­ver­nahme mit (dem ohnedies sper­rigen bis unwil­ligen) Italien das Vor­haben über­frachtet und höchst­wahr­scheinlich chan­cenlos. Ange­sichts dessen fragt man sich unwill­kürlich, wieso niemand aus der öster­rei­chi­schen Regierung den Schneid besitzt, dem ita­lie­ni­schen Gegenüber und der inter­na­tio­nalen Öffent­lichkeit nicht nur dessen eigenes Ver­halten in Staats­bür­ger­schafts­an­ge­le­gen­heiten vor­zu­halten, sondern auch auf das alleinige Recht des sou­ve­ränen Öster­reich hin­weisend zu bestehend, seine Staats­bür­ger­schaft zu ver­leihen wem immer es will.

Es gibt schließlich sowohl im nach­bar­schaft­lichen Ver­hältnis als auch in der inter­na­tio­nalen Politik nicht nur Partner, sondern auch (und vor allem nationale) Inter­essen. Wien hat es nicht nötig, in Rom zu anti­cham­brieren. Hasen­fü­ßigkeit zahlt sich schon gar nicht aus. Außen­mi­nis­terin Kneissl sollte sich daher beim Wort nehmen und ihre absolut zutref­fende Sentenz, welche sie unlängst — auf die Außen- und Ener­gie­po­litik der EU bezogen — in einem Beitrag für die Zeitung „Die Presse“, ver­wandt hat, als Hand­lungs­maxime vorgab: Es sei „hoch an der Zeit“ für „eine von eigenen Inter­essen geleitete Politik“, schrieb sie. In der „Causa Staats­bür­ger­schaft für Süd­ti­roler“ wird sie ebenso daran gemessen werden, wie die gesamte öster­rei­chische Bundesregierung.