Betrachtet man die Ermittlungsmethoden im Mordfall Peggy über den gesamten Zeitraum, wie Geständnisse erpresst, Belastungszeugen unter Druck gesetzt und Widersprüche in der Beweisführung „übersehen“ wurden, erscheinen die heute vorgelegten Ergebnisse mehr als fragwürdig. Manuel S. soll ein Teilgeständnis abgelegt haben und die Leiche von Peggy von einem ihm „namentlich bekannten Mann“ übergeben bekommen haben. Wer der große Unbekannte ist, wird jedoch nicht mittgeteilt. Der Nordbayrische Kurier will erfahren haben, dass damit Ulvi K. gemeint sei, was die Staatsanwaltschaft jedoch nicht bestätigt.
Betreuerin Gudrun Rödel veröffentlichte eine Presseerklärung zu den rüden Ermittlungsmethoden der SOKO Peggy: „Wie eine Schlange suchte sich die Polizei Zutritt im Hause Kulac mit der Erklärung, dieser Manuel S. sei definitiv der Mörder von Peggy und sie sollten mit helfen, ihn zu überführen!“
Die Anwältin reagiert mit einem Hausverbot für die Ermittler.
Pressemitteilung 29 vom 21.09.2018
Ermittlungen im Fall Peggy schreiten voran
LKR. HOF / LKR. WUNSIEDEL. Mit den aktuellen Maßnahmen der Sonderkommission (SOKO) Peggy bei der Kriminalpolizei Bayreuth und der Staatsanwaltschaft Bayreuth gelang den Ermittlern ein wesentlicher Schritt. Der 41-jährige Manuel S. gab in seiner kürzlichen Vernehmung an, den leblosen Körper der damals neunjährigen Peggy Knobloch zu dem Waldstück in Thüringen gebracht zu haben. Zur Überprüfung der Angaben bittet die SOKO um weitere Hinweise zu dem Mann und seinem damaligen goldfarbenen Audi 80. Es ist nach wie vor eine Belohnung in Höhe von 30.000 Euro ausgesetzt.
Nachdem im Juli 2016 die sterblichen Überreste der im Mai 2001 verschwundenen Peggy Knobloch aufgefunden werden konnten, schlossen sich langwierige kriminalistische Ermittlungen sowie komplexe wissenschaftliche Untersuchungen mit unterschiedlichsten Zielrichtungen an. Die vorhandene Spurenlage und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse mussten von den Ermittlern fortwährend mit der bereits bekannten Aktenlage abgeglichen und jeweils neu bewertet werden. Die Historie des Ermittlungsverfahrens, der enorme Umfang an Akten und Informationen und insbesondere der Zustand der erst 2016 aufgefundenen sterblichen Überreste von Peggy Knobloch erforderten neben kriminalistischem Spürsinn auch die Einbeziehung wissenschaftlicher Disziplinen, die außerhalb üblicher Ermittlungsroutinen stehen.
Ergebnisse vom Fundort führen zu 41-Jährigem
Die Summe der Erkenntnisse aus den Untersuchungen am Fundort generierter Spuren sowie die Neubewertung bereits bestehender polizeilicher Feststellungen rückten den 41-jährigen Manuel S. erneut in den Fokus der Ermittlungen. So entdeckte eine forensische Palynologin (Pollenkunde) an den sterblichen Überresten des Mädchens unterschiedliche, mikroskopisch kleine Pollen, die im weiteren Untersuchungsgang als Bestandteile von Torf identifiziert werden konnten. Hier ergab sich ein Bezug zu Pflanzarbeiten des Mannes am Tattag, die den Ermittlern bereits bekannt waren. Am Ablageort gesicherte Mikropartikel stellten sich nach der Begutachtung als Farbreste dar, wie sie in Renovierungsmüll vorkommen. Den Ermittlern war bekannt, dass der jetzt Beschuldigte damals umfangreiche Renovierungsarbeiten ausgeführt hatte. Weiter erzeugte die Sichtung von vorhandenen Videoaufzeichnungen aus der damaligen Sparkassenfiliale erhebliche Zweifel am bislang behaupteten Alibi des Mannes. Er war entgegen seiner bisherigen Angaben am Nachmittag des 7. Mai 2001 mit seinem Fahrzeug in Lichtenberg unterwegs. Die Ermittler konnten den goldfarbenen Audi 80 mittlerweile trotz der langen Zeit ausfindig machen und kriminaltechnisch untersuchen.
Langfristig geplante Einsatzmaßnahmen
In der vergangenen Woche vollzogen die Ermittler die von der Staatsanwaltschaft Bayreuth erwirkten Durchsuchungsbeschlüsse an mehreren Anwesen in Lichtenberg und im Landkreis Wunsiedel. Hierbei stellten sie unter anderem auch Beweismittel sicher, die der 41-Jährige in seiner Vernehmung konkret benannt hatte. Die Auswertung hierzu dauert noch länger an.
Beschuldigter gibt Verbringung zu
Im Zusammenhang mit den Ermittlungsmaßnahmen führten Ermittler die Vernehmung des Manuel S. durch. Hierbei gab er an, am Tag des Verschwindens von Peggy, mit seinem Audi 80 in Lichtenberg unterwegs gewesen zu sein, als ihn ein von ihm namentlich benannter Mann – zu dem im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen derzeit keine näheren Angaben gemacht werden können – angehalten haben soll. In einem Bushäuschen in der Poststraße, so gibt der Beschuldigte an, will er das leblose Mädchen von dem Mann übernommen haben. Manuel S. will noch versucht haben, das Mädchen zu beatmen. Er gibt weiter an, dass er das Opfer in eine rote Decke gewickelt, in den Kofferraum seines Fahrzeugs gelegt und dann in einem Waldstück in Thüringen – dem späteren Fundort – abgelegt habe. Weiter ergänzte er, dass er wenige Tage später den Schulranzen des Mädchens und deren Jacke bei sich zu Hause verbrannt habe.
Die von Manuel S. gemachten Angaben bestätigen damit die ermittelten Grundlagen, welche den Anlass für die umfangreichen Maßnahmen gegen den 41-Jährigen gegeben hatten. Die Ermittler sind davon überzeugt, den Mann, der das leblose Mädchen in den Wald gebracht hat, identifiziert zu haben und damit in dem Fall einen wesentlichen Schritt weiter gekommen zu sein. Allerdings sind die Geschehnisse vor der Verbringung noch nicht endgültig geklärt und machen weitere Ermittlungen notwendig.
Die Ermittler gehen derzeit von folgenden tatrelevanten Zeitpunkten am 7. Mai 2001 aus:
* letzte gesicherte Sichtung von Peggy Knobloch um 13.24 Uhr am Henri-Marteau-Platz
* gesicherter Aufenthalt des Manuel S. in der damaligen Sparkassenfiliale um 15.17 Uhr
In diesem Zusammenhang bitten die Kriminalbeamten erneut um Mithilfe der Bevölkerung und stellen folgende Fragen:
* Wer hat am Montag, 7. Mai 2001, den goldfarbenen Audi 80 gesehen?
* Wer hat an oder in dem Fahrzeug Personen wahrgenommen, gegebenenfalls mit Peggy Knobloch?
* Wer hat Manuel S. zuvor jemals mit Peggy gesehen?
Zeugen werden gebeten, sich mit der SOKO Peggy unter der Tel.-Nr. 0921/506‑1414 in Verbindung zu setzen.
Für Hinweise die zur Aufklärung des Verbrechens führen, ist eine Belohnung in Höhe von 30.000 Euro ausgesetzt.