EU-Behörden sollen Zugriff auf unsere E‑Mails bekommen

Schwe­di­schen Medien zufolge will die Euro­päische Union ein Gesetz durch­setzen, nachdem alle IT-Dienst­leister in den Mit­glied­staaten in dem betref­fenden Land ihren gesamten Server-Inhalt – ein­schließlich Kunden-E-Mails und Web-Verlauf – an alle EU-Behörden wei­ter­geben müssen.
Unklar (bewusst unklar?) bleibt in den vor­be­rei­tenden Doku­menten, ob dieser Zugriff auf die Daten auch ohne vor­herige gericht­liche Über­prüfung rou­ti­ne­mäßig möglich sein wird. In Schweden geht man davon aus, dass dies möglich sein wird. Da eine solche Daten­her­ausgabe auf der Basis einer vor­an­ge­henden gericht­lichen Über­prüfung und eines rich­ter­lichen Beschlusses bereits möglich ist, würde das neue Gesetz auch keinen Sinn machen. In dem Papier heißt es dann auch:
„Die durch eine Euro­päische Her­aus­ga­be­an­ordnung ange­for­derten Daten sollten den Behörden direkt zur Ver­fügung gestellt werden – ohne Mit­wirkung der Behörden des Mit­glied­staates, in dem der IT-Diens­leister nie­der­ge­lassen oder ver­treten ist.“

Rich­ter­licher Beschluss nicht mehr nötig?

Im Artikel 6 des Geset­zes­ent­wurfs wird aus­drücklich betont, dass die Her­ausgabe sen­sibler Daten auch durch einen Staats­anwalt erwirkt bzw. nach­träglich vali­diert (!) werden kann, also kein vor­aus­ge­hender rich­ter­licher Beschluss mehr nötig ist.
Es wird statt­dessen sehr ungenau davor gewarnt, dass eine Her­aus­ga­be­an­ordnung nur erlassen werden sollte, „wenn dies not­wendig und ver­hält­nis­mäßig ist.“ Was immer das dann genau heißen mag.
Zu den Daten­ka­te­gorien, die von den zustän­digen Behörden mit der geplanten Euro­päi­schen Her­aus­ga­be­an­ordnung ein­geholt werden können, gehören Teil­neh­mer­daten, Zugangs­daten, Trans­ak­ti­ons­daten (diese drei Kate­gorien werden als „Nicht­in­halts­daten“ bezeichnet) und – was noch viel weit­rei­chender ist – gespei­cherte Inhaltsdaten.

Daten über den genauen Auf­ent­haltsort des Nutzers

Die Ein­holung von Trans­ak­ti­ons­daten hin­gegen wird auch deshalb ange­strebt, um Infor­ma­tionen über die Kon­takte und den Auf­ent­haltsort des Nutzers zu erhalten. So kann das System genau in Erfahrung bringen, wo sich wer wann auf­ge­halten hat bzw. gerade aufhält.
Zu der Frage, wie man das orga­ni­sa­to­risch ermög­lichen will, gibt es zwei Optionen:
Ent­weder die Regie­rungs­be­amten bekommen die Mög­lichkeit, sich selbst in das IT-Lie­fe­ran­ten­system ein­zu­loggen und können so die gewünschten Infor­ma­tionen über die Nutzer abrufen könnten.
Oder es wird eine neue gigan­ti­schen EU-Behörde mit Nie­der­las­sungen in allen EU-Ländern geschaffen, wo sich dann die Regie­rungen und Ver­wal­tungen der ein­zelnen EU-Mit­glieds­staaten ihre Infor­ma­tionen besorgen können. Schon jetzt ist aber laut Papier klar: Die gigan­ti­schen Kosten für seine Über­wa­chung hat der Steu­er­zahler zu tragen.

Argument Kri­mi­na­litäts- besonders Terrorismusbekämpfung

Als Argument für diese Neuerung wird die Bekämpfung der anwach­senden Kri­mi­na­lität bzw. Ter­ro­ris­mus­be­kämpfung ange­führt. Dabei ist wichtig, dass – so der Gesetz­entwurf – ein Zugriff auf die Daten bereits für Zwecke der Prä­vention, nicht nur der Ermittlung, Auf­de­ckung oder Ver­folgung von Straf­taten möglich sein soll. Auch diese weite For­mu­lierung sorgt dafür, dass dem Miss­brauch des Gesetzes Tor und Tür geöffnet werden.
Obwohl es sich erst um einen Entwurf der Euro­päi­schen Kom­mission handelt, der vom Euro­pa­par­lament noch ange­nommen werden muss, wird die Umsetzung des Vor­schlags etwa von der schwe­di­schen Regierung bereits seit einigen Monaten genau geplant.
Wie das zu den neuen, soeben ein­ge­führten Daten­schutz­vor­schriften der EU (DVGO) passt, werden sich viele nun fragen. Die Antwort ist recht einfach: Die Rechte der Bürger in der EU werden stark beschnitten, dafür die der EU-Beamten deutlich erweitert. Dem Ziel der Omni­potenz des Staates bzw. der „Ver­ei­nigten Staaten von Europa“, muss die Freiheit und Selbst­be­stimmung des Volkes zunehmend weichen.


Erst­ver­öf­fent­lichtung dieses wich­tigen Artikels auf der Seite des Autors www.philosophia-perennis.com