Brexit: Auf Messers Schneide — Teil 1

von John James
Die Abge­ord­neten des Ver­ei­nigten König­reichs debat­tieren gerade über die Aus­tritts­ver­ein­barung, die ihre Regierung mit der EU ver­handelt hat. Gast­autor John James, ein bri­ti­scher Poli­tologe, erläutert die poten­zi­ellen Stol­per­steine der Abmachungen.
Vom 4. bis 10. Dezember wird das Bri­tische Par­lament über die Rück­zugs­ver­ein­barung (With­drawal Agreement/WA) beraten, die Pre­mier­mi­nis­terin Theresa May mit der EU ver­handelt hat. Am 11. Dezember wird es darüber abstimmen.
Dieses Votum wird ent­scheiden, ob das Ver­ei­nigte König­reich die Ver­ein­barung rati­fi­zieren oder sie zurück­weisen wird.
Es ist eine der zwei wich­tigsten Abstim­mungen, die nach 1945 im bri­ti­schen Par­lament statt­ge­funden haben. Die andere war der Ent­schluss von 1972, dem Gemein­samen Euro­päi­schen Markt beizutreten.
Viele Beob­achter betrachten die aktuelle Debatte als ebenso bedeutsam wie die Nor­wegen-Dis­kussion 1940, als Neville Cham­berlain aus dem Amt gewählt wurde, nachdem eine mili­tä­rische Inter­vention in Nor­wegen fehl­ge­schlagen war.
Cham­berlain wurde damals als Pre­mier­mi­nister durch Winston Chur­chill ersetzt.

Die irische Frage

Vor der Analyse der Rück­zugs­ver­ein­barung ein paar Worte zur iri­schen Grenze, die auf den ersten Blick viel­leicht unwichtig erscheint.
Irland war bis 1922 Teil des Ver­ei­nigten König­reichs, doch nach einem kurzen Bür­ger­krieg verließ ein Großteil der Insel das UK, um eine unab­hängige katho­lische Republik zu bilden.
Die nord­iri­schen Pro­tes­tanten waren mili­tä­risch und poli­tisch aber so stark, dass das Ter­ri­torium Teil des UK blieb. In Ulster (Nord­irland) blieb jedoch eine beträcht­liche natio­na­lis­tische Min­derheit bestehen.
In den 1970ern und ‘80ern führte die IRA, die die iri­schen Natio­na­listen reprä­sen­tierte, eine ter­ro­ris­tische Bomben- und Mord­kam­pagne in Nord­irland und auf dem (bri­ti­schen) Festland.
Sie wollte damit poli­tische Zuge­ständ­nisse erzwingen.
Als zwei­felsohne posi­tives Neben­produkt der euro­päi­schen Inte­gration kam es zur Kar­frei­tags­ver­ein­barung des Jahres 1999 zwi­schen der bri­ti­schen Regierung, den Ulster Unio­nists und der IRA.
Die IRA legte ihre Waffen nieder und erklärte, sie wolle natio­na­lis­tische Ziele nur mehr mit poli­ti­schen, ver­fas­sungs­kon­formen Mitteln ver­folgen. In Belfast wurde ein Regio­nal­par­lament etabliert.
Weil beide Länder Mit­glieder der EU waren, wurde es durch die Kar­frei­tags­ver­ein­barung möglich, die „harte Grenze“ zwi­schen Nord­irland und der Republik Irland fak­tisch abzuschaffen.
Natio­na­listen konnten leben als befänden sie sich in einem ver­ei­nigten Irland, während Nord­irland formal Bestandteil des Ver­ei­nigten König­reichs blieb. Der Brexit stellt eine poten­zielle Bedrohung dieses modus vivendi dar.
Meines Erachtens ist das Motiv, warum die Briten eine „harte Grenze“ ver­meiden wollen, kein primär wirtschaftliches.
Wenn Bri­tannien die Zoll­union der EU ver­lässt, muss es einer­seits eine harte Grenze geben; wenigstens eine wie die zwi­schen Schweden und Nor­wegen oder Deutschland und der Schweiz.
Doch die Briten und Nordiren müssen fürchten, dass der (nord­irische) Frie­dens­prozess aus den Fugen gerät, sobald es eine harte Grenze gibt.
Sie müssen die Rückkehr von Gewalt und bewaff­netem Kampf befürchten, sowie die Rückkehr einer Mafia-ähn­lichen Kri­mi­na­lität (wie z.B. Dro­gen­schmuggel und Erpressung), wohl unver­meidbare Begleit­erschei­nungen solcher ter­ro­ris­ti­schen Aktivitäten.
Die EU kann diese Angst nutzen, indem sie insis­tiert, dass Nord­irland in der Zoll­union bleiben muss, während Groß­bri­tannien (= UK minus Nord­irland) die Zoll­union ver­lassen darf.
Das würde bedeuten, dass Nord­irland einer­seits regu­la­to­risch in die Wirt­schaft der Republik Irland inte­griert wird, gleich­zeitig aber von der anders regu­lierten Wirt­schaft des Ver­ei­nigten König­reichs abge­trennt sein würde.
Das ist für die Demo­cratic Unionist Party (DUP) und große Teile der Tories („Con­ser­vative and Unionist Party“), die derzeit die bri­tische Regierung bilden, nicht akzeptabel.
Sollte es einem seltsam erscheinen, dass Nord­irland in der Rück­zugs­ver­ein­barung eine so pro­mi­nente Stelle ein­nimmt, dann sollte man den his­to­ri­schen Kontext im Hin­terkopf behalten sowie den Umstand, dass Nord­irland der EU während der Ver­hand­lungen einen „Hebel“ in die Hand gegeben hat.
Nun zu den genauen Bestim­mungen des With­drawal Agree­ments (WA).
Es besteht aus zwei Teilen:
Einem 585 Seiten langen, rechtlich ver­bind­lichen Vertrag, der das unmit­telbar drin­gendste Problem regeln soll — die Her­aus­for­derung eines ord­nungs­ge­mäßen Rück­zuges des UK aus der EU per 29. März 2019. Das WA wird von der bri­ti­schen Regierung und den anderen 27 Regie­rungen der EU unter­stützt. Doch bevor die bri­tische Regierung das Dokument unter­zeichnen kann, muss das Bri­tische Par­lament dies erlauben.
Einer poli­ti­schen Erklärung, die die künf­tigen Bezie­hungen zwi­schen dem United Kingdom (UK) und der EU skiz­ziert. Darüber wurde keine abschlie­ßende Einigung erzielt. Das Dokument umfasst lediglich 26 Seiten und ist nicht mehr als eine Absichts­er­klärung. Es ist für keine Seite rechtlich bindend. Es wird von den Regie­rungen beider Seiten unter­stützt, ist genauso wie der Aus­tritts­vertrag Inhalt der Debatte im Par­lament des Ver­ei­nigten Königreichs.
Die end­gültige Abma­chung, die den rechtlich bin­denden Vertrag und die poli­tische Absichts­er­klärung umfassen wird, muss durch das Bri­tische sowie das Euro­päische Par­lament und die 27 (EU-)Mitgliedsstaaten in einem Treffen des Euro­päi­schen Rats gut­ge­heißen werden.
Liegt das vor, wird das WA rati­fi­ziert und am 29. März 2019 implementiert.

Inhalt der Rückzugsvereinbarung

Über den Großteil der Rück­zugs­ver­ein­barung wurde im März 2018 Einigung erzielt, wes­wegen sich dieser Teil nicht mehr ver­ändert hat. Die seit damals geführten Ver­hand­lungen haben sich auf einige wenige Punkte konzentriert.
Die drei wich­tigsten Gebiete, über die man sich im März 2018 nicht geeinigt hat, sind:
die Rechte der in GB wohn­haften EU-Bürger sowie die Rechte der in der EU wohn­haften Briten,
die Über­gangs­pe­riode und
der “irische Backstop“ (Not­lösung)
Die Über­gangs­pe­riode und der Irische Backstop waren jene Themen, die im Ver­ei­nigten König­reich am stärksten kri­ti­siert wurden. Die Vor­schläge zu den Bür­ger­rechten sind im Gegensatz dazu von der jüngsten öffent­lichen Debatte fast voll­ständig igno­riert worden – ver­mutlich, weil die davon Betrof­fenen im Ausland leben und zu Hause keinen poli­ti­schen Lobby akti­vieren können.
2016, als das Refe­rendum stattfand, war das UK schlecht auf den Brexit vor­be­reitet, zum Bei­spiel was jenen regu­la­to­ri­schen Rahmen des öffent­lichen und pri­vaten Sektors betrifft, der die EU-Regu­lie­rungen würde ersetzen müssen – hin­sichtlich Logis­tiken, Infra­struk­turen und Verfassungsrecht.
Ein neues Regelwerk wird nach einem Aus­tritt not­wendig sein, um den Handel und die diplo­ma­ti­schen Bezie­hungen mit der EU und dem Rest der Welt neu zu definieren.
Um UK von wid­rigen Effekten abzu­schirmen, die unmit­telbar nach dem Aus­tritt ein­treten könnten, sieht der Ver­trags­entwurf eine Über­gangs­pe­riode vor.
In diesem bis 31. Dezember 2020 lau­fenden Zeitraum wird sich für Bri­tannien nicht viel ändern.
Das Ver­ei­nigte König­reich wird bis dahin den EU-Regu­la­tiven unter­worfen bleiben. Auch muss es in der Über­gangs­pe­riode — von ein paar Aus­nahmen abge­sehen – die neuen EU-Bestim­mungen anwenden.
In der Über­gangs­pe­riode wird Groß­bri­tannien keine Ver­tretung in den Insti­tu­tionen der EU haben; keinen Sitz im Euro­päi­schen Rat, keine Stimme im Minis­terrat, keine Europa-Abge­ord­neten, keinen EU-Kom­missar und keine Richter am Euro­päi­schen Gerichtshof (EuGH).
Eine solche unter­ge­ordnete Position ist sowohl von Befür­wortern des Aus­tritts als auch von „Remainern“ als Vasal­len­status beschrieben worden.
In Abwei­chung von den März-Ver­ein­ba­rungen haben sich die Ver­hand­lungs­partner auf eine mög­liche Ver­län­gerung der Über­gangs­pe­riode ver­ständigt. Das ist eine indi­rekte Aner­kennung des Umstands, dass die zurvor ver­ein­barten 20 Monate dem United Kingdom nicht genug Zeit für einen Übergang lassen.
Die Über­gangs­pe­riode kann nur einmal ver­längert werden. Die Ver­län­gerung ist lediglich für eine fixe, noch nicht fest­ge­legte Zeit­pe­riode möglich, wahr­scheinlich ein oder zwei Jahre. Eine Ver­län­gerung bedarf der Zustimmung durch die EU. Während der Über­gangs­pe­riode muss das UK, ein Net­to­zahler, wei­terhin zum EU-Budget beitragen.
Es kann weiter an EU-Pro­grammen teil­nehmen — aber zu den Bedin­gungen, die auch Dritt­ländern offen­stehen, also nur mit Zahlung einer zusätz­lichen Gebühr.
Wenn es diesen Bedin­gungen zustimmt, wird UK bis zum Ende der Über­gangs­pe­riode an diese gebunden sein.

Der Irische Backstop (“Not­lösung”, “Plan B”)

Der Backstop für Irland („fallback pro­cedure“) ist eine von beiden Seiten gegebene Garantie, dass es auf der iri­schen Insel nach dem Aus­tritt aus der Zoll­union und dem Ablauf der Über­gangs­frist keine „harte Grenze“ geben wird; eine Grenze, die aus Zoll- und regu­la­to­ri­schen Gründen als nötig betrachtet werden könnte, um die phy­sische Bewegung von Gütern zu überwachen.
Beide Seiten hoffen aber, dass die künf­tigen Han­dels­be­zie­hungen so ein Sze­nario über­flüssig machen werden. Diese sollen den heu­tigen regu­la­to­ri­schen Rahmen ersetzen, der aus­schließlich auf EU-Recht basiert.
Sollte bis Mitte des Jahres 2020 eine Einigung über die künf­tigen Han­dels­be­zie­hungen nicht absehbar sein, kann das Ver­ei­nigte König­reich, wie oben beschrieben, um eine Ver­län­gerung der Über­gangs­pe­riode ersuchen.
Jeden­falls wird ein Backstop von­nöten sein, sollte die Über­gangs­pe­riode aus­laufen, ohne dass eine zufrie­den­stel­lende Ver­ein­barung über die künf­tigen Han­dels­be­zie­hungen zwi­schen UK und EU getroffen worden ist.
Das „Designen“ dieses Back­stops war ein schmerz­licher Prozess. Die Pro­bleme wurden dadurch ver­größert, dass die bri­tische Regierung unter­schied­lichen Gruppen ver­schiedene und mit­ein­ander unver­einbare Dinge ver­sprochen hat.
Das Herz­stück der Ver­ein­barung besteht in einer de facto-Zoll­union zwi­schen der EU und dem gesamten Ver­ei­nigten König­reich. Dadurch gibt es keine Zölle auf den Handel zwi­schen den beiden Parteien.
Das löst auch wenigstens die Hälfte der iri­schen Grenz­pro­bleme. Die (größte) Schwie­rigkeit mit dieser Zoll­ver­ein­barung ist aber, dass sie fast zur Gänze auf EU-For­de­rungen beruht.
Zum Bei­spiel
muss UK das Zoll­system der EU über­nehmen, wenn es mit Dritt­ländern handelt.
muss UK eine Reihe von Mini­mal­stan­dards zu Staats­hilfen für Firmen respektieren.
muss UK die EU-Regu­lative u.a. in den Bereichen Wett­bewerb, Umwelt, und Arbeits­schutz akzep­tieren um ein „ebenes Spielfeld“ zwi­schen bri­ti­schen und EU-Firmen zu ermöglichen.
Noch wich­tiger ist, dass Backstop eine Zoll­ver­ein­barung ohne ein defi­ni­tives Ablauf­datum ist.
Die Ver­trags­par­teien mögen hoffen, den Backstop durch eine bessere Ver­ein­barung zu ersetzen — aber niemand kann garan­tieren, dass das auch pas­sieren wird.
Eine Partei könnte in Wirk­lichkeit sogar ver­hindern, dass der Backstop ersetzt wird.
Die bri­tische Regierung hat sich zwar aus­be­dungen, den Backstop zu über­prüfen — aber es bleibt die Tat­sache, dass jede Ver­än­derung oder eine Been­digung des Back­stops der Zustimmung durch die EU bedarf.
Befür­worter eines harten Brexit nehmen daran Anstoß. Für sie ist es eine Frage des Prinzips, jede Art von Zoll­union zwi­schen dem Ver­ei­nigten König­reich und der Union zu ver­meiden. Sie sehen den Backstop als eine Fort­setzung des Vasal­lentums, das durch die Über­gangs­ver­ein­barung ent­standen ist.
Der Backstop beschränkt die Fähigkeit Groß­bri­tan­niens, unab­hängige Han­dels­ver­ein­ba­rungen mit Dritt­ländern ein­zu­gehen, wie z.B. US-Prä­sident Donald Trump vor einer Woche auf­ge­zeigt hat.
Er ver­hindert auch jede Dere­gu­lierung einer sozialen und wohl­fahrts­staat­lichen Schutz­ge­setz­gebung — selbst nach dem Aus­tritt UKs aus der Union.
Aus Sicht der „Remainer“ könnte das als etwas Gutes ange­sehen werden. Ande­rer­seits sind die Befür­worter des Ver­bleibs in der EU über den Backstop-Vor­schlag so gar nicht erfreut — denn er bedeutet keine volle EU-Mit­glied­schaft, weder eine Zoll­union noch einen ein­heit­lichen Bin­nen­markt und raubt Gb jeder Mög­lichkeit zur Mit­sprache und Mit­be­stimmung in den EU Institutionen .
Aus Sicht der Remainer ist es absurd, die der­zeitige ein­fluss­reiche Position des Ver­ei­nigten König­reichs in der Union als füh­rende diplo­ma­tische und mili­tä­rische Macht, als Finanz­zentrum und Net­to­zahler und “Eigen­tümer” der (euro­päi­schen) lingua franca gegen den Status eines unter­ge­ord­neten und ein­fluss­losen Regel­nehmers, der trotzdem noch an die Spiel­regeln der EU gebunden ist, ein­zu­tau­schen. Die vor­ge­schlagene Lösung ist de facto ein wei­teres opt out, das das UK zwingt, die meisten — aber nicht alle — EU-Regeln zu respek­tieren, während in der Handels- und Wirt­schafts­po­litik einige Bereiche geschaffen werden, in denen das Ver­ei­nigte König­reich unab­hängig von der EU agieren darf.
Diese gerade beschränkte Zoll­union ist lediglich ein Element des Backstops.
Innerhalb dieses Arran­ge­ments ist UK in manchen Teilen nicht mehr an das EU-Recht gebunden. Dadurch ent­steht eine weitere Her­aus­for­derung, einer­seits den Waren­fluss zwi­schen Irland und Nord­irland ohne Zoll­über­prü­fungen zu orga­ni­sieren und ande­rer­seits jene Gesamtheit der EU-Regu­lie­rungen und Poli­tiken durch­zu­setzen, die für eine Geschäfts­tä­tigkeit in der Republik Irland erfor­derlich sind.
Um sicher­zu­stellen, dass keine Checks an einer „harten Grenze“ nötig sind, bestimmt die Rück­zugs­ver­ein­barung, dass Nord­irland allen EU-Regeln unter­worfen bleiben soll.
Das bedeutet, dass eine Über­prüfung des Waren­flusses zwi­schen Groß­bri­tannien nach Nord­irland statt­finden muss, was zu gewissen gesetz­lichen Tei­lungen zwi­schen der bri­ti­schen Insel und Nord­irland führen wird.
Diese Bestimmung hat die DUP wütend gemacht. Diese ist quasi mit der Idee „ver­hei­ratet“, dass Nord­irland nicht anders behandelt werden darf als der Rest des Königreichs.
Diese Position führt dazu, dass die Partei das Faktum igno­riert, dass Nord­irland dadurch einen pri­vi­le­gierten Zugang zum EU-Markt erhalten würde – etwas, das bri­tische Unter­nehmen im „mainland“ nicht haben werden.
Aber nicht nur die DUP ist auf­ge­bracht – auch die schot­ti­schen Natio­na­listen sind es.
Denn die bri­tische Regierung, die poli­tisch auf die DUP ange­wiesen ist, hat dieser garan­tiert, dass nord­irische Firmen einen unbe­schränkten Zugang zum bri­ti­schen Markt haben werden, nur aber in diese Richtung.
Das ver­zerrt die Grund­sätze des bri­ti­schen Bin­nen­markts. Mit dem unein­ge­schränkten Zugang sowohl zum EU- als auch zum bri­ti­schen Markt werden nord- und viel­leicht auch viele süd­irische Firmen über einen Wett­be­werbs­vorteil ver­fügen, den schot­tische, wali­sische und eng­lische Firmen nicht haben werden.
Diese eigen­tüm­liche Ver­ein­barung, die durch das Zusam­men­stoppeln im Grunde unver­ein­barer Kom­pro­misse ent­standen ist, muss man wohl als ein „pig’s dinner“ bezeichnen — also die zusam­men­ge­wür­felten Über­reste der Hauptmahlzeit.


Quelle: bachheimer.com