Spahns Organ­spende-Gesetz: Lizenz zum Aus­schlachten – staatlich genehmigt?

Das Bun­des­ka­binett hat den Gesetz­entwurf von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nister Spahn zur Organ­spende durch­ge­wunken. Diese Woche wurde der Gesetz­entwurf im Bun­destag beraten, auch der Bun­desrat muss zustimmen. Das Gesetz soll vor­aus­sichtlich in der ersten Jah­res­hälfte in Kraft treten. Spahn möchte künftig einfach jeden Bürger zum Organ­spender erklären, der dem nicht aus­drücklich wider­sprochen hat. Zum Glück gab es in der Bun­destags-Debatte auch kri­tische Stimmen. Für mich käme Spahns Vor­schlag einer staat­lichen Lizenz zur Zwangs­aus­schlachtung gleich. Und ich frage mich, ob wir uns gerade in einer Zeit­ma­schine rück­wärts bewegen in Zeiten, die wir als inhuman, bar­ba­risch und grausam bezeichnen – Zeiten, in denen die Beschaffung von Organ­ma­terial nicht Medi­zinern, sondern den Scharf­richtern oblag. Schon im 16. und 18. Jahr­hundert war Medizin aus Leichen begehrt. Gewonnen wurde sie damals aller­dings aus­schließlich aus soge­nannten „Armen Sündern“ – hin­ge­rich­teten Ver­bre­chern. Tritt das Gesetz in Kraft, würde prak­tisch jeder, der stirbt, zum Ersatz-Teil­lager für mensch­liche Organe.
Medizin aus Leichen
Zwi­schen dem 16. und dem 18. Jahr­hundert durften in einer Apo­theke, die auf sich hielt, Blut, Herzen, Hirne, Fett, Haut und geras­pelte Schä­del­knochen vom Men­schen nicht fehlen. Die „Mate­ri­al­be­schaffung“ war nicht Aufgabe des Apo­thekers, sondern des Scharf­richters. Er entnahm nach der Hin­richtung Fett und andere Kör­per­teile, um daraus Heil­mittel her­zu­stellen. Dies war übrigens eine streng geneh­mi­gungs­pflichtige Neben­tä­tigkeit. Der Scharf­richter musste von Fall zu Fall bei der vor­ge­setzten Behörde die Mate­ri­al­ent­nahme bean­tragen. Erst dann durfte er den Hin­ge­rich­teten ent­fetten und häuten und auch die Haut als Heil­mittel oder Amulett ver­kaufen. Men­schenfett galt als das beste und teu­erste aller Fette. Bis zur Mitte des 18. Jahr­hun­derts zahlten Mün­chener Apo­theker dem Scharf­richter drei Gulden pro Pfund – so viel wie für 12 Pfund Butter, 36 Pfund Fleisch oder 45 Maß Bier. Men­schenfett wurde ver­ordnet bei Lun­gen­schwind­sucht, Mus­kel­schwund, starken Zahn­schmerzen. Bei Geis­tes­krank­heiten wurde es als Ner­ven­salbe auf den Kopf auf­ge­tragen. Es half angeblich gegen Läuse. Frauen schluckten in Men­schenfett gebratene Kaul­quappen — in der Hoffnung auf eine emp­fäng­nis­ver­hü­tende Wirkung.
Die „Spender“ waren meist gesunde, junge Bur­schen, von deren Lebens­kraft man sich besondere Heil­wirkung ver­sprach. So mancher Bürger, der tagsüber einen großen Bogen um den Angstmann machte, klopfte nachts von Malässen geplagt im Hen­kershaus an und kaufte wun­dersame Medizin aus Leichen.
Die Angst, aus­ge­schlachtet zu werden
1752 ver­kaufte William Signal seinen Körper an einen Medi­ziner, damit er zu seiner eigenen Hin­richtung in anstän­diger Kleidung erscheinen konnte. Viele Hin­ge­richtete lan­deten aller­dings unfrei­willig auf den Sezier­ti­schen der Medi­ziner. Für das ein­fache Volk gab es damals nichts Schlim­meres als die Vor­stellung, vom Chir­urgen auf­ge­schnitten und zerlegt zu werden. Es galt als Demü­tigung und ver­hin­derte den Über­tritt ins Jen­seits. Und dann war da noch die nicht ganz unbe­gründete Angst, viel­leicht noch nicht ganz tot zu sein, wenn die Medi­ziner zum Messer griffen. So geschehen 1740 in Tyburn. Der 17-jährige William Duell hing eine halbe Stunde am Galgen, dann brachte man ihn zur Sektion. Als die Ärzte den ersten Schnitt setzen wollten, hörten sie ihn stöhnen und lei­teten sofort Wie­der­be­le­bungs­maß­nahmen ein. Er sagte, er sei im Paradies gewesen, dort hätte ein Engel ihm gesagt, seine Sünden seien ihm ver­geben. Da er überlebt hatte, wurde die Todes­strafe in Ver­bannung umgewandelt.
Roh­stoff Leiche
Heute wird Medizin aus Leichen nicht mehr von Hin­ge­rich­teten gewonnen, alle Bürger sind Organ­spender! Ihr Körper ist ein kost­barer Roh­stoff. Damals wie heute. Das Geschäft mit aus Toten gewon­nenen Pro­dukten flo­riert. Die Wis­sen­schafts­jour­na­listin und Autorin Martina Keller schreibt in ihrem Buch „Aus­ge­schlachtet – die Leiche als mensch­licher Roh­stoff“, der Erlös aller Kör­per­teile, die sich aus einer Leiche gewinnen lassen, sum­miere sich auf bis zu 250.000 Dollar. Fast alles kann die Medizin gebrauchen. Sehnen, Haut, Knochen, Knorpel. Ein Stück Aorta kostet um die 3.000 Euro, eine Herz­klappe ist bereits für knapp 2.600 Euro zu bekommen. Ein Ver­stor­bener ver­sorgt bis zu 60 Pati­enten mit Gewe­be­ersatz, schätzt man. Ver­pflanzt werden u.a. Sehnen, Bänder, Knochen, Knor­pel­gewebe, Mus­kel­hüllen, Gehör­knö­chelchen, Augen­horn­häute, Aug­äpfel, Herz­klappen, Herz­beu­tel­gewebe, Arterien, Venen, Leber­zellen. Und Lei­chenhaut wird bei Bauch­ope­ra­tionen oder in der kos­me­ti­schen Chir­urgie ein­ge­setzt. Weil es an Spen­der­or­ganen fehlt, blüht der illegale Organ­handel. Heute wie damals.
Die unstillbare Gier 
In London erhielt das Royal College of Phy­si­cians jedes Jahr die Leichen von sechs Gehängten. Der Gesell­schaft der Bar­biere und Ärzte waren vier Leichen zuge­teilt. Das war natürlich viel zu wenig, und billig waren die Leichen auch nicht gerade. Zwi­schen 1715 und 1750 gab die Gesell­schaft der Bar­biere und Ärzte ins­gesamt 450 Pfund für die Leichen aus, die ihr zustanden. Der Schwarz­markt blühte. Die Ana­tomen gierten nach fri­scher Ware, so wohlfeil wie möglich. Erst recht, als die Exe­ku­tionen in den 1820er- und 1830er-Jahren immer sel­tener wurden. Den Bedarf deckte das schon lange nicht mehr. Während in den deut­schen Staaten die Medi­ziner ihr Material aus Straf­an­stalten und Armen­häusern rekru­tierten, mussten sich ihre Kol­legen in Schottland und England selbst etwas ein­fallen lassen. Stu­denten gingen nachts auf Grabraub. Aner­kannte Chir­urgen arbei­teten eng mit Grab­räuber-Banden zusammen. Die soge­nannten Auf­er­ste­hungs­männer plün­derten die Friedhöfe. Und ver­dienten sich eine goldene Nase mit den Leichen; die Körper für die Ana­tomie, die Haare ver­kauften sie den Perü­cken­ma­chern, die Zähne Den­tisten. Betuchte Bürger ver­suchten sich vor den Lei­chen­dieben zu schützen, indem sie ihr Haupt in eisernen Särgen zur letzten Ruhe bet­teten. Nachdem 1831 in London Lei­chen­lie­fe­ranten drei Ana­to­mie­morde gestanden hatten, wurde ein Jahr später im Par­lament das Ana­tomie-Gesetz ver­ab­schiedet. Lei­chenraub wurde unter Strafe gestellt. Die Ana­tomie bekam ihr Material fortan ganz legal aus Hos­pi­tälern und Armen­häusern. Und blieb bis ins 20. Jahr­hundert das Schreck­ge­spenst der Armen.
Schreck­ge­spenst Organ­spende à la Spahn
Geht es nach dem Willen unseres Gesund­heits­mi­nisters, muss jeder Bürger, der nicht zu Leb­zeiten Wider­spruch gegen die Organ­spende ein­gelegt hat, damit rechnen, als Ster­bender aus­ge­schlachtet zu werden. Viel­leicht sitzen bald Kli­nik­ärzte mit dem Skalpell am Totenbett und ver­suchen, mit einem com­pu­ter­ge­stützten System, lückenlos zu erfassen, was alles vom Ver­stor­benen ver­wertbar ist. Mit staat­licher Geneh­migung… Wie war das noch mit Artikel 1 des Grund­ge­setztes? „Die Würde des Men­schen ist unantastbar.“
 
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