Alice Weidel kri­ti­siert: EuGH-Urteil öffnet Tür und Tor für Miss­brauch von Sozialleistungen!

Nach dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichtshofs (EuGH) haben Per­sonen, die in einem anderen Mit­glied­staat leben als ihre Kinder und dort nicht arbeiten, dennoch Anspruch auf Kin­dergeld. Dazu erklärt die Vor­sit­zende der AfD-Fraktion im Bun­destag, Alice Weidel:
„Es kann nicht sein, dass ein Euro­päi­scher Gerichtshof die Regeln festlegt, wie die Mit­glieds­staaten der EU mit den von ihren Bürgern erar­bei­teten Sozi­al­leis­tungen ver­fahren. Richter sind keine Gesetzgeber.
Das heutige Urteil des EuGH öffnet Tür und Tor für den Miss­brauch von Sozi­al­leis­tungen. Schon jetzt nehmen immer mehr EU-Aus­länder, vor allem aus Ländern wie Rumänien und Bul­garien, die Ein­ladung zum Sozi­al­tou­rismus auf Kosten der deut­schen Steu­er­zahler gerne an. Dem unge­bremsten Export von Fami­li­en­leis­tungen muss statt­dessen endlich ein Riegel vor­schoben werden.
Öster­reich hat hier einen Schritt in die richtige Richtung unter­nommen, indem es seit Jah­res­beginn die Fami­li­en­leis­tungen für im Ausland lebende Kinder an die dor­tigen Lebens­hal­tungs­kosten anpasst. Die AfD-Fraktion hat bereits im ver­gan­genen Jahr in einem Antrag eine ver­gleichbare Regelung auch für Deutschland gefordert.
Anstatt sich an dem öster­rei­chi­schen Vorbild zu ori­en­tieren, hat die EU-Kom­mission aber ein Ver­trags­ver­let­zungs­ver­fahren gegen Öster­reich ein­ge­leitet. Eine EU, deren Insti­tu­tionen derart vor­gehen, schafft keinen Mehrwert, sondern handelt zum Schaden ihrer Mitgliedsstaaten.“
Quelle: Alice Weidel