Nach einer Serie von erschütternden und vorwiegend durch Migranten verübten Morden ist in Österreich die politische Debatte darüber losgebrochen, wie man mit straffälligen Ausländern umgehen soll. Der allgemeine Tenor in der Bevölkerung lässt keinen Zweifel zu: Die Österreicher erwarten sich von den verantwortlichen Behörden und der Justiz, dass kriminelle Asylwerber und straffällig gewordene Asylberechtigte außer Landes gebracht bzw. in ihre Herkunftsländer überstellt werden.
Kaum jemand hat Verständnis dafür, dass österreichische Staatsbürger aufgrund komplexer und untauglich gewordener Asylgesetze und wegen der für den juristischen Laien nicht nachvollziehbaren EU-Regelungen dem Risiko ausgesetzt sind, von übelwollenden, aber nicht sofort abgeschobenen Migranten an Leib und Leben gefährdet zu werden.
Das Maß ist voll
Nach dem mutmaßlichen Rachemord an einem Vorarlberger Asyl-Beamten ist der Volkszorn nun endgültig am Kochen: Im Sozialamt in Dornbirn hat — nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen — ein abgelehnter türkischer Asylwerber den zuständigen Abteilungsleiter getötet, weil ihm dieser offenbar (und zu Recht) die Auszahlung der Grundsicherung verweigert hat. Die allgemeine Bestürzung und die Betroffenheit sind groß, niemand kann die Tat fassen. Man will nun seitens der zuständigen Politiker eine rasche Lösung der Problematik und die offensichtlich unzulängliche Gesetzeslage novellieren.
Jahrelang im Land
Eine zentrale Frage lautet, warum abgelehnte Asylwerber trotz Aufenthaltsverbots oft Jahre im Land bleiben können, ohne abgeschoben zu werden. Als juristische Begründung wird oft angeführt, dass eine Abschiebung dann nicht möglich sei, wenn dem Abzuschiebenden in der Heimat die Todesstrafe oder menschlich unzumutbare Bedingungen oder Folter drohen. Dazu kommt, dass momentan eine Rückführung von kriminellen Asylwerbern und ‑berechtigten nur nach besonders schweren Straftaten gesetzlich zulässig ist. Innenminister Herbert Kickl drängt schon seit längerem darauf, die Gesetze so zu gestalten, dass auch nach kleinen Delikten eine Abschiebung möglich ist.
Ein Journalist lehrt Mores
In dieser Debatte ist nun Christian Rainer, der Chefredakteur des Nachrichtenmagazins “Profil”, das gerne als der österreichische “Spiegel” wahrgenommen werden will, auf den Plan getreten, um den verantwortlichen Politikern die Konsequenzen zu erklären, welche ein verschärftes Abschiebegesetz nach sich zögen. Seinen aktuellen Leitartikel hat er mit dem provokanten Titel “Todesstrafe für Asylwerber” versehen. Er vertritt darin den Standpunkt, dass eine strikte Rückführung von asylsuchenden Straftätern für dieselben den Tod bedeuten könnte — wenn sie nämlich aus einem Herkunftsland stammen, in dem es die Todesstrafe gibt.
Doch Herr Rainer irrt sich hier gewaltig und stellt sich in seinem hypermoralisch-besserwisserischen Eifer selber ein Bein. Zunächst dürfte er nicht ordentlich recherchiert haben, denn nach bereits jetzt herrschender europäischer Gesetzeslage ist es möglich, Straftäter auch an Länder auszuliefern, in denen die Todesstrafe gilt. Das Herkunftsland muss jedoch eine Garantie abgeben, im betreffenden Einzelfall diese nicht zu judizieren. Es gibt dazu einen wegweisenden EuGH-Präzedenzfall (Soering, 1989).
Differenzierung tut not
Was Christian Rainer auch nicht klar anspricht und wo er nicht exakt differenziert: Es geht ja doch in der Frage der Todesstrafe nicht darum, dass Asylwerber hier bei uns Straftaten begehen und dann ausgewiesen werden, um in ihrer Heimat in die Todeszelle zu kommen. Niemand wird irgendwo in der Welt zum Tod verurteilt, weil er in Österreich kriminell geworden ist. Es geht doch vor allem darum, dass manche der Asylwerber in ihren Herkunftsländern Kapitalverbrechen verübt haben und als Mörder und Schwerkriminelle zu uns kommen. Warum sollte Österreich angesichts des Soering-Urteils von 1989 nicht alles daran setzen, diese Leute wieder außer Landes zu bringen?
Wir brauchen Signale
Darüber hinaus geht es auch um ein eminent wichtiges Signal: Es muss allen potenziell straffälligen Asylwerbern klargemacht werden, dass Österreich kein Paradies für ausländische Kriminelle ist, in dem man nur “Asyl!” rufen muss, um vor Ausweisung und Strafverfolgung im Herkunftsland sicher zu sein. Unser Staat muss sich hier ganz prinzipiell zur Wehr setzen, denn andernfalls würde er sich und seine Hauptaufgabe, nämlich den Schutz seiner Bürger, fundamental in Frage stellen. Das blendet der Profil-Chefredakteur ebenfalls aus.
Man muss Herrn Rainer klar vorwerfen, dass er in seinem Leitartikel versucht, auf eine sublime Art und Weise eine Apologie für ausländische Straftäter zu konstruieren und diese Apologie auf falschen Prämissen aufbaut. In einem Punkt muss man ihm aber recht geben: Die Debatte, wie man die Gesetze nun verändern soll, darf nicht polemisch geführt werden. Die Diskussion sollte auch nicht das allgemeine Ressentiment bedienen, dafür steht zu viel auf dem Spiel. Sie muss vielmehr wirklich besonnen ablaufen und das Interesse Österreichs im Fokus haben. Anders gesagt: Die führenden Verfassungsjuristen und Völkerrechtler des Landes und dann natürlich das Parlament sollten sich umgehend mit diesen Fragen auseinandersetzen und nicht den Haltungsjournalisten das ohnehin schon recht aufgewühlte Feld überlassen.
Dr. Marcus Franz — www.thedailyfranz.at