von Andreas Tögel
Der aktuelle Vorstoß des Österreichischen Gewerkschaftsbundes zur Einführung eines weiteren Feiertages (es geht um den Karfreitag, der derzeit nur für Protestanten und Altkatholiken – also eine relativ kleine Personenzahl – arbeitsfrei ist), zeigt es einmal mehr: Dieser Verein hat den Sprung ins 21. Jahrhundert verpasst und seine Zukunft hinter sich. Was würden die selbsternannten Arbeitnehmervertreter wohl dazu sagen, wenn die Arbeitgeber von ihren Mitarbeitern eine zusätzliche Leistung ohne Entgelt fordern würden? Indiskutabel! Nichts anderes aber bedeutet die Forderung nach einem weiteren Feiertag – ohne den Unternehmern dafür auch nur das Geringste anzubieten. Nicht die Sorge um Arbeitsplätze treibt die Gewerkschaft dieser Tage um, sondern der Kampf um möglichst viel bezahlte Freizeit. Eine moralische Bankrotterklärung.
Der Dichter und „Alt-Achtundvierziger“ Georg Hergweh hat den Text des Bundesliedes für den Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein verfasst. Ein berühmter und bis heute immer wieder gerne gebrauchter Satz darin lautet: Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will! Die vom Textautor apostrophierte Macht der Arbeiter findet demnach im Streik ihren Ausdruck. Auch 150 Jahre danach hat sich daran nichts geändert. Wird den Forderungen der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer nicht entsprochen, kommt es zur kollektiven Arbeitsniederlegung – also zu einem offenkundig arbeitsvertragswidrigen Verhalten, das in der Spätzeit des demokratischen Wohlfahrtsstaates jedoch niemals in Frage gestellt oder gar sanktioniert wird. An dieser Stelle seien einige grundsätzliche Überlegungen zu Art und Wesen der gewerkschaftlichen „Arbeit“ angestellt.
Nehmen wir an, Herr Mayer verhandelt mit dem Lieferanten A über den Kaufpreis und die Lieferkonditionen einer von ihm benötigten Ware. Das funktioniert völlig problemlos, wenn Marktbedingungen herrschen und seiner Nachfrage ein vielfältiges Angebot gegenübersteht. Wenn Herrn Mayer die Offerte der Firma A nicht attraktiv erscheint, konsultiert er eben die Firma B, C oder eine andere. Eine davon wird seinen Vorstellungen sicher gerecht werden. Am Ende der beiderseits gleichberechtigt geführten Verhandlungen steht der Abschluss eines Kaufvertrages, der beide Vertragsparteien zufriedenstellt und an den beide Seiten sich halten.
Die Verhandlungsposition Herrn Mayers verschlechtert sich dann allerdings drastisch, wenn es keinen freien Markt gibt, sein Verhandlungspartner über ein Monopol verfügt, und/oder keine alternativen Lieferanten oder ersatzweise verwendbaren Güter verfügbar sind. In eine besonders kritische Lage gerät Herr Mayer dann, wenn der Lieferant zu allem Unglück auch noch die Staatsmacht auf seiner Seite hat, die ihn einseitig mit Privilegien ausstattet, die seine Rechtsposition gegenüber all seinen Handelspartnern stark begünstigt. In der beklagenswerten Lage Herrn Mayers befinden sich die Arbeitgeber einer Branche oder einer ganzen Volkswirtschaft, wenn diese mit starken Gewerkschaften gesegnet ist.
Beiderseits des Atlantiks
In dem 1954 entstandenen, von Elia Kazan in Schwarzweiß gedrehten Streifen “Die Faust im Nacken” (Originaltitel: On the Waterfront) mit Marlon Brando in der Hauptrolle, wird am Beispiel einer Hafenarbeitergewerkschaft in Hoboken/New Jersey gezeigt, wie erfolgreiche Gewerkschaftsarbeit aussieht. Die Arbeitnehmervertreter agieren in diesem Film wie eine Bande ebenso korrupter wie gewalttätiger Gangster.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Arbeitnehmervertretungen in den USA und Österreich besteht darin, dass es hierzulande mit dem ÖGB einen Gewerkschaftsblock gibt, der sich als Alter Ego der heimischen Sozialdemokratie versteht und daher bestens in das versteinerte Politsystem im Land am Strome eingebettet ist, während in den Vereinigten Staaten zahlreiche kleine miteinander rivalisierende Gewerkschaftsverbände existieren, die nicht so eindeutig einer politischen Partei zugeordnet werden können. Da zudem die Organisationsdichte der Arbeitnehmerschaft in den USA ungleich geringer ist als in Österreich, sind die Gewerkschaften dort verhältnismäßig schwach. Hierzulande hingegen verfügt die Gewerkschaft über beträchtliche Macht. Die wird – im Bereich des öffentlichen Dienstes – dadurch noch weiter gesteigert, dass sie es auf der Arbeitgeberseite nicht nur mit wohlwollenden Parteifreunden zu tun hat, sondern außerdem durchweg mit Zeitgenossen, die selbst niemals außerhalb geschützter Werkstätten gearbeitet haben. Sowohl im Land der Hämmer wie auch in Deutschland, wird übrigens überwiegend im geschützten Bereich gestreikt – von meist unkündbaren Zeitgenossen, die an ihren Dienstorten nicht gerade vom arbeitsstressbedingten Herztod bedroht sind.
Wie auch immer – die im oben zitierten Film dargestellten Ereignisse haben zwar nichts mit konkreten Begebenheiten in der Heimat Metternichs zu tun, doch die eingesetzten Instrumente der Arbeitnehmervertretungen sind beiderseits des Atlantiks grundsätzlich die gleichen. Würden Organisationen, die nicht auf den Namen Gewerkschaft hören, zu diesen Mitteln greifen, sähen sie sich umgehend mit Vorwürfen konfrontiert, sich der gefährlichen Drohung, Nötigung, Erpressung, Sachbeschädigung, Geiselname, Körperverletzung oder des Landzwangs schuldig zu machen.
„Die Waffe der Gewerkschaften ist der Streik. Man muss sich vor Augen halten, dass jeder Streik ein Akt des Landzwanges ist, eine gewaltsame Erpressung, die sich gegen alle richtet, die den Absichten der Streikenden zuwiderzuhandeln bereit wären. Jeder Streik ist Terrorismus (…) Wenn es den Gewerkschaften beliebt, können sie Städte und Länder durch Hunger und Durst, durch Kälte und Dunkelheit zur Gefügigkeit zwingen.“
Ludwig von Mises (1881–1973)
In Österreich, wie auch in anderen sozialistisch verstrahlten Ländern des Eurolands, kommt der Gewerkschaft die Rolle eines Monopolisten zu, der den Kartellpreis der Arbeitszeit diktieren kann, ohne sich mit lästigen Konkurrenten oder dem Kartellgesetz, das originellerweise nur auf der Arbeitgeberseite zur Anwendung kommt, auseinandersetzen zu müssen. Das ist ein ungemein wertvolles Privileg, aus dem eine Macht folgt, die zudem durch niemanden kontrolliert wird. Die Gewerkschaft kann den Preis der Arbeit bestimmen, und zwar — und das ist der Clou — auch für solche Arbeitnehmer, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind! Das hat schon was. Und es läuft darauf hinaus, dass entweder das Angebot der Gewerkschaft gilt oder gar keines.
Adam Smith beschuldigte in seinem 1776 erschienenen Opus Magnum „Der Wohlstand der Nationen“ die Unternehmer nicht ganz zu Unrecht, sich mit Vorliebe zu Kartellen zusammenfinden und – zum Schaden ihrer Kunden – jeden Wettbewerb ausschalten zu wollen. Zu den seligen Zeiten Smiths waren Gewerkschaften allerdings noch nicht erfunden. Es liegt indes auf der Hand, dass ihre Bestrebungen in die exakt gleiche Richtung gehen: Alles, nur keine Konkurrenz!
Der Staat hat die Gewerkschaft nicht nur mit dem Recht zur Verleihung von Arbeitslizenzen ausgestattet, sondern stellt auch sicher, dass jene Personen, die nicht zu ihren Mitgliedern zählen, unterhalb des diktierten Kartellpreises für Arbeit keinem legalen Einkommenserwerb nachgehen. Die Gewerkschaft hat es daher in der Hand, Menschen daran zu hindern, ihren Lebensunterhalt zu verdienen – nämlich diejenigen, die bereit sind, zu niedrigeren Löhnen zu arbeiten als zu den von ihr für gut befundenen. Dieser offensichtlich skandalöse Zustand verunmöglicht oder behindert besonders den Einstieg schlecht qualifizierter Personen in den Arbeitsmarkt – eine Einsicht, die so trivial ist, dass sie sich unschwer auch jenen Zeitgenossen erschließt, die weder Raketenwissenschaften noch Volkswirtschaft studiert haben.
Der afroamerikanische Ökonom Thomas Sowell hat dem Phänomen Lohndiktat (das de facto auf einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn hinausläuft) einen großen Teil seiner Arbeit gewidmet. Fazit: Der intendierte Zweck wird nicht erreicht. Die Ergebnisse sind negativ. Mindestlohndiktate verurteilen besonders alte und/oder schlecht ausgebildete Arbeitnehmer (in den USA sind in erster Linie ungelernte junge Schwarze betroffen) dauerhaft zur entwürdigenden Abhängigkeit von der Sozialbürokratie. Denn zu einem unter dem in einem oktroyierten Kollektivvertrag festgeschriebenen Lohn darf Arbeit weder angeboten noch angenommen werden!
Andererseits stehen den Arbeitgebern unter den herrschenden Umständen nur wenige Optionen zur Verfügung: Entweder sie akzeptieren das Diktat der Gewerkschaftsbonzen, die in aller Regel nie im Leben selbst wertschöpfende Arbeit geleistet haben, sie steigern ihre Produktivität durch weitere Automatisierung und Rationalisierung, oder sie übersiedeln ihren Betrieb dorthin, wo die Regierung nicht mit den Gewerkschaften gemeinsame Sache macht.
Quod licet Iovi, non licet bovi
Worum auch immer es in einer Verhandlung gehen mag: Überzieht eine der beteiligten Parteien die andere mit Drohungen für den Fall der Nichterfüllung ihrer Forderungen oder setzt sie diese sogar um, wird das einer strafrechtlichen Würdigung nicht entgehen. Wenn dagegen eine Gewerkschaft zu derartigen Mitteln greift, genießt sie rechtliche Narrenfreiheit. Gewerkschafter dürfen und können tun, was ihnen beliebt, weil sie in unserer nahezu total proletarisierten Gesellschaft die demokratische Mehrheit auf ihrer Seite wissen. Auf die Stimmen der paar Unternehmer oder Vorstände kommt es nur wirklich nicht an. Nicht vergessen: Demokratie bedeutet nun einmal Mehrheitsdiktatur. Wer meint, Rechtsstaatlichkeit könnte in einer Gesellschaft mit einem jede persönliche Verantwortung ausschließenden, geheimen One-Man-one-Vote-Wahlrecht existieren, sollte dringend seine Prämissen überprüfen.
Weil aber eben das System so ist wie es ist, jenen Arbeitgebern, die ihre Betriebe nicht ins Ausland zu verlegen beabsichtigen also keine andere Wahl bleibt, als bei jeder Lohnrunde klein beizugeben, triumphieren ein ums andere Mal die Gewerkschaften. Jeder Abschluss oberhalb des Produktivitätszuwachses ist einerseits ein Pyrrhussieg, weil er langfristig die Finanzbasis der Unternehmen aushöhlt und damit ihren Bestand gefährdet – was naturgemäß nicht im Interesse der Mitarbeiter liegen kann – und andererseits nicht anders zu erklären, als mit der politischen Macht der Gewerkschaft und ihrem hoheitlich verliehenen Recht zu Nötigung, Erpressung und Sachbeschädigung. Was letztere angeht, seien als Beispiel bestimmte Anlagen der Eisen- und Stahlindustrie (etwa Hochöfen, etc.) genannt, die im Falle eines längeren Arbeitsausstandes irreparabel beschädigt werden. Und dass bei Arbeitsniederlegungen im Bereich des Personentransports, gleich ob er mit Flugzeugen, Eisenbahnen oder Bussen erfolgt, Reisende faktisch als Geiseln genommen werden, die oft tagelang auf Flughäfen festsitzen, ihre Arbeitsplätze nicht erreichen und damit letztlich weitere Unbeteiligte wegen der Laune einer Handvoll Betriebsräte geschädigt werden, erfährt kaum eine Würdigung durch die Hauptstrommedien. Von jener durch die Strafgerichte ganz zu schweigen. Seltsam, nicht wahr?
Was seitens der von der Basis meist völlig abgehoben agierenden Gewerkschaftsbosse außerdem immer übersehen wird ist, dass jeder KV-Abschluss über einen „Sperrklinkeneffekt“ verfügt: Es ist nämlich nicht vorgesehen, einmal vorgenommene Lohnsteigerungen wieder zurückzunehmen. Vorwärts immer, rückwärts nimmer! Oder: Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf! Schwächelt die Konjunktur, gilt die überzogene Lohnerhöhung vom Vorjahr trotzdem weiter. Die Arbeitgeber können darauf dann gar nicht anders reagieren, als mit Kündigungen, Betriebsschließungen oder Produktionsverlagerungen an Standorte mit einem niedrigeren Lohnniveau.
Die für alle Beteiligten bessere Lösung
Intelligenter als ein starrer KV-Abschluss ist es daher allemal, Löhne und Gehälter an die Ertragslage der einzelnen Unternehmen zu koppeln. Dafür bilden am Gewinn orientierte Prämien ein ausgezeichnetes Mittel. Das durch die „erfolgreiche“ Gewerkschaftsarbeit bedingte, in Österreich extrem stark ausgeprägte Senioritätsprinzip von Löhnen und Gehältern, bildet immerhin eine der Hauptursachen für die Langzeitarbeitslosigkeit älterer Arbeitnehmer. Eliminiert man den oben genannten Sperrklinkeneffekt und beteiligt die Arbeitnehmer stattdessen mittels Einmalzahlungen am betrieblichen Resultat der steigenden Produktivität ihrer Unternehmen, werden auch ältere Semester keine Probleme mehr haben, ihre Arbeitsplätze zu halten oder neue zu finden.
Entsprechende Verträge zwischen Arbeitgebern und –Nehmern abzuschließen, ist natürlich nur auf Betriebsebene zweckmäßig, da die einzelnen Unternehmen unterschiedliche Ergebnisse erwirtschaften und eine One-Size-Fits-all–Vorgabe den betriebswirtschaftlichen Bedingungen nicht gerecht wird: Ein Lohnmehraufwand, den zu schultern Betrieb A leichtfällt, kann Betrieb B bereits in Turbulenzen stürzen.
Zu Vereinbarungen auf Betriebsebene braucht es allerdings – und das ist der entscheidende Punkt – keine Gewerkschaften. Deshalb wollen deren Bonzen davon auch nichts wissen. Zur Tarnung ihrer wahren Anliegen zünden sie allerlei Nebelgranaten, wie etwa das Märchen von der überlegenen Verhandlungsmacht der Unternehmer – als ob die um fähige Mitarbeiter nicht ebenso zu konkurrieren hätten, wie um die Kundschaft. Die Konsequenz individueller Vereinbarungen auf der Unternehmensebene würde die Entmachtung der Gewerkschaften bedeuten – und die zu verhindern ist das Einzige, worum es deren Kapos in Wahrheit geht.
In einer globalisierten Welt sind Gewerkschaften für die werktätigen Massen nicht hilfreich. Mit ihnen sind jedenfalls keine nachhaltig gedeihlichen Vereinbarungen mit den Arbeitgebern zu erwarten.
Fazit: Gewerkschaften sind ausschließlich gut für ihre eigenen Funktionäre. Für die an den Werkbänken stehenden Arbeitnehmer in der privaten Wirtschaft sind sie kontraproduktiv.
Quelle: misesde.org