Plattenbau-Tristesse in Halle - So sieht staatlicher Wohnungsbau aus - CC BY-SA 3.0, Link

Ver­mieter auf­ge­passt! Die Grund­steuer soll nicht mehr auf Miete umgelegt werden

Gefahr für Ver­mieter: Bei der Berechnung der Grund­steuer soll künftig auch die durch­schnitt­liche Miete her­an­ge­zogen werden. Da die Grund­steuer auf die Miete umgelegt wird, führt dies gerade dort zu stei­genden Mieten, wo diese ohnehin schon hoch sind. Der Mie­terbund fordert, dass die Grund­steuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden darf.
Der Deutsche Mie­terbund warnt vor deutlich höheren Mieten in Bal­lungs­ge­bieten, wenn die Grund­satz­ver­ein­barung von Bund und Ländern zur Reform der Grund­steuer umge­setzt wird. “Auf jeden Fall wird es so sein, dass die Berück­sich­tigung der durch­schnitt­lichen Mieten den­je­nigen stärker belastet, der in einem Gebiet mit sehr hohem Miet­niveau wohnt”, sagte Mie­terbund-Direktor Lukas Sie­ben­kotten der “Saar­brücker Zeitung”.
Dabei würden Mieter von den Stei­ge­rungen des Wertes der Immo­bilie über­haupt nicht pro­fi­tieren. “Davon pro­fi­tiert allein der Eigen­tümer”, sagte Sie­ben­kotten. Er kün­digte eine Mie­terbund-Kam­pagne gegen die Umlegung der Grund­steuer auf die Miete an. “Die Grund­steuer klebt am Grund und Boden, also am Eigentum. Also muss auch der Immo­bi­li­en­be­sitzer dafür auf­kommen”, sagte Siebenkotten.
Hin­ter­grund: Die Bemessung der Grund­steuer muss nach einer Ent­scheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts bis Ende 2019 neu geregelt werden. Dafür hätte es mehrere Mög­lich­keiten gegeben. In einer von Bund und Ländern erzielten Grund­satz­ei­nigung wurde fest­gelegt, dass für die Bemessung künftig die Miet­kosten, das Baujahr des Gebäudes und die Boden­richt­werte her­an­ge­zogen werden sollen.
Angeblich soll diese Reform der Grund­steuer „auf­kom­mens­neutral“ sein. Das wäre jedoch nur dann der Fall, wenn Kom­munen mit hohen Hebe­sätzen diese massiv senken würden. Das ist jedoch unwahr­schein­licher als eine Landung von Mars­men­schen vor dem Bun­des­kanz­leramt, denn in den ver­gan­genen Jahren haben die Kom­munen die Hebe­sätze nie gesenkt, sondern dra­ma­tisch erhöht. Könnte die Grund­steuer nicht mehr auf die Miete umgelegt werden, wie dies Mie­terbund, SPD, Grüne und Linke fordern, dann wäre dies das Signal für bislang nie gekannte Erhö­hungen der Hebesätze.
Das Ganze war ein per­fider Plan:

  1. Man refor­miert die Grund­steuer in der Art, dass sie für Woh­nungen mit höheren Mieten massiv steigt.
  2. Dann klagt man, wie schlimm das für die Mieter ist, da ja die Grund­steuer auf die Miete umgelegt wird.
  3. Und nun wird eine Kam­pagne gestartet, genau diese Umla­ge­mög­lichkeit zu beseitigen.

Warum ist das so brand­ge­fährlich für Ver­mieter? Schließlich ist es „nur“ die (nicht neue) For­derung eines Ver­bandes. Aber: Der Mie­terbund ist der mit Abstand mäch­tigste Lob­by­verband in Deutschland. In der Ver­gan­genheit war es stets so:

  1. Der Mie­terbund fordert etwas (z.B. die Mietpreisbremse).
  2. SPD, Linke und Grüne über­nehmen die For­derung, die CDU ist dagegen.
  3. Die CDU knickt ein und die For­derung des Mie­ter­bundes wird Gesetz.

SPD, Linke und Grüne haben die For­derung, die Umla­ge­fä­higkeit der Grund­steuer auf die Miete abzu­schaffen, bereits über­nommen. Die CDU sträubt sich noch – so wie sie zunächst auch gegen die Miet­preis­bremse war. Doch bekanntlich ist das, was SPD, Linke und Grüne heute fordern, morgen die Politik der Union. Gerade beim Thema „Miete“ will sie nicht als Partei dastehen, die mehr „soziale Gerech­tigkeit“ ver­hindert und nichts gegen stei­gende Mieten unternimmt.
Die Kom­bi­nation von ver­schärfter Miet­preis­bremse + Abschaffung der Umla­ge­fä­higkeit der Grund­steuer auf die Miete bedeutet den Supergau für Immo­bi­li­en­ei­gen­tümer. Denn die ver­schärfte Miet­preis­bremse ver­hindert es, dass Ver­mieter in einem solchen Fall als Reaktion auf den Wegfall der Umla­ge­fä­higkeit die Kalt­mieten ent­spre­chend anpassen.
Immo­bi­li­en­be­sitzer müssen ohnehin als Sün­den­böcke für stei­gende Mieten her­halten. In Berlin startet im April eine von Linken, Grünen und Teilen der SPD unter­stützte Initiative für einen Volks­ent­scheid, der die Ent­eignung von allen Immo­bi­li­en­un­ter­nehmen mit mehr als 3.000 Woh­nungen vor­sieht. Diese sollen nicht zum Ver­kehrswert ent­schädigt werden, sondern nur zu einem Bruchteil dieses Wertes, sodass es sich fak­tisch um eine ent­schä­di­gungslose Ent­eignung handeln würde, da die Ent­schä­digung unterhalb der auf den Objekten lie­genden Rest­schulden läge. Die Initiative sagt aus­drücklich, dass dies auch ein Warn­signal für Klein­ver­mieter sein soll.
 


Dr. Rainer Zitelmann — TheEuropean